Wird das Einkommen meiner Eltern angerechnet?

  • Hallo,


    eigentlich wollte ich mich nur informieren, aber bei so vielen Begriffen, bin ich jetzt doch etwas durcheinander geraten.
    Der Ist-Zustand: Ich bin 26 und schließe noch diesen Monat mein Studium ab. Leider hat es mit einem Job noch nicht geklappt und so ziehe ich vorerst wieder bei meinen Eltern ein. Dort bin ich mit Hauptwohnsitz gemeldet.
    Wenn ich jetzt HartzIV beantrage, wird dann das Einkommen meiner Eltern berücksichtigt?


    Ist es davon abhängig, inwieweit sie mich in den letzten Monaten finanziell unterstützt haben? - Da wir dann ja eine Haushaltsgemeinschaft führen/geführt haben.Oder hab ich etwas falsch verstanden? :o


    Dass ich in den letzten Jahren nicht zu Hause gewohnt habe, kann ich mittels Mietvertrag bzw. An-/Abmeldung des Zweitwohnsitzes nachweisen. Für 2009 hätte ich lediglich einen Untermietvertrag. - Reicht das als Nachweis, dass eine Haushaltsgemeinschaft nicht bestand/besteht?


    Ich weiß, das Leben ist kein Wunschkonzert. Aber ich möchte nicht, dass meine Eltern darunter leiden, dass ich noch keine Arbeit gefunden hab. - Eine eigene Wohnung erachte ich auch für nicht sinnvoll, da ich nicht weiß, wohin es mich wegen der Arbeit verschlägt und ich hoffe, in den nächsten 2 Monaten etwas passendes gefunden zu haben.


    Vielen Dank für Eure Hilfe.


    ~fabi~

  • Hallo!


    Keep cool! In deinem hohen Alter kannst du bei den Eltern wohnen bleiben und mit denen eine Hausgemeinschaft bilden, in der du deine eigene Bedarfsgemeinschaft bist. Du bekommst dann den Regelsatz von 359 € und ein 1/3 der Warmmiete, sofern diese als angemessen in deinem Landkreis/Bundeslang gilt.
    Deine Eltern brauchen sich nicht vor der Arge auszuziehen.

    Schrader


    Ich bin kein Arbeitsrechtler! Mein Wissen und meine Einschätzungen, welche ich hier von mir gebe, habe ich aus meiner beruflichen Erfahrung oder ganz einfach bei Google gefunden!

  • Unter anderem, weil du "Ü25" bist, aber auch, weil du in den letzten Jahren nicht zu Hause gewohnt hast, sind deine Eltern für dich nicht mehr unterhaltsverpflichtet. Nun weiß ich nicht, weil aus deinen Angaben darüber nichts hervorgeht, ob deine Eltern Einkommen haben oder H IV beziehen. Egal, wie die Sachlage ist; du kannst einen H IV-Antrag stellen und das Einkommen deiner Eltern wird nicht angerechnet. Du bildest zwar mit deinen Eltern gemeinsam, weil ihr ja in einem gemeinsamen Haushalt lebt, eine "HG" (=Hausgemeinschaft), aber weiter auch nichts. In deinem H IV-Antrag, den du stellst, gibst du die anderen Haushaltsgemeinschaftsmitglieder (also deine Eltern) an und gleichzeitig gebt ihr (bitte!) ein Schreiben dazu als Anlage ab, dass ihr zwar zusammen lebt in einer Wohnung, aber nicht gegenseitig finanziell füreinander einsteht. Du erhälst dann den normalen üblichen Regelsatz und die anteilig auf dich entfallenden Mietkosten (konkret: Wenn ihr die Wohnung zu dritt bewohnt, werden die Kosten durch Drei geteilt und auf dich entfällt einer der Anteile, den du dann neben deinem Regelsatz als KDU (Kosten der Unterkunft) erhälst).


    Gruß. Lirafe