Beiträge von Miss Piggy

    Hallo Anna 1987!


    Ps.: Wäre eine eigene Wohnung nicht interessanter - denke da an Erstausstattung -eigener Haushalt!
    Und beachte das schon vor der Geburt ein Leistungsmehrbedarf für Umstandskleidung auf Antrag
    möglich ist!



    Wenn die beiden verheiratet sind und ER so gut verdient, dass sie als eigene Familie keinen H4-Anspruch haben, dann gibt es keine Erstausstattung. Der Mehrbedarf bei Schwangerschaft wird ab der 13. SSW gewährt.

    Horst GRUNERT :


    Ich hab ein dickes Fell, nehm es also nicht krumm, wenn man mich korrigiert, denn auch ich kann nicht alles wissen, aber dennoch ist es leider so, dass die Argen keine Umzugskosten oder Kaution übernehmen, wenn der Umzug nicht von der Arge "angeordnet" ist.


    Es gibt nur die Möglichkeit beide Sachen als Darlehen zu bekommen.


    Weiter wollte ich nur darauf hinweisen, dass es ein Irrglaube ist, dass man nur MIT Zustimmung umziehen darf. Es geht um die Kostenfrage und das nutzen die Argen aus!!

    Beim Elterngeld sind 300 € (150€) grundsätzlich nicht anzurechnen, also bei euch dürfen hier nur die 255 € abgezogen werden.


    Bei deinem Gehalt kommt es auf´s Brutto an, weil davon der Freibetrag errechnet wird, dann werden auch noch extra 20 % Freibetrag gewährt, wenn du ein Brutto von mind. 801 € hast!!


    Es sind die vielen Feinheiten bei der H4-Berechnung, die den Endbetrag ausmachen!!!

    Wenn euer Antrag liegengeblieben ist, dann wendet euch an den Teamleiter oder den Geschäftsführer eurer Arge! Es muss nachgezahlt werden, ab Antragstellung!!!!


    Beim Elterngeld bleiben die ersten 300 € anrechnungsfrei (wenn auf 2 Jahre gesplittet, dann bleiben 150 € frei).


    Bei deinem Lohn müssen noch Freibeträge abgerechnet werden! Was die Miete angeht, kann dir das nur deine Arge beantworten, weil die Wohnkosten (KdU) unterschiedlich sind.

    Es wird neu berechnet! Du müsstest 351 € + 126 € (Alleinerziehendenzuschlag) + anteilige Miete (weil die Miete auf die Personen aufgeteilt wird).


    Dein Kind bekommt 211 € - Kindergeld - Unterhalt(svorschuß) + anteilige Miete.

    Als erstes ein Tipp: Du brauchst keinen reinlassen!


    Sollte man dir das Geld kürzen oder sperren, sofort zum Sozialgericht eine Einstweilige Anordnung beantragen!!!


    Zuvor muss es einen Anhörungsbogen geben, den würde ich nur insoweit ausfüllen, dass du drauf schreibst, dass du allein lebst!

    Nochmal: Stell einen ÜBERPRÜFUNGSANTRAG nach § 44 SGB X!!! Dieser Antrag kann gestellt werden, wenn die Widerspruchsfrist abgelaufen ist und sich dann doch herausstellt, dass ein Bescheid fehlerhaft ist!!! Ein Anwalt für Sozialrecht müsste aber sowas wissen!!

    Wenn du H4 bekommen solltest, dann bekommst du kein Wohngeld. Ich denke, dass du die Sanierung aus deinem Regelsatz bestreiten musst, denn für Sanierungen gibt es keinen Zuschuß. Was die Heizkosten angeht, müssten die tatsächlich anfallenden Heizkosten (auch für Brennmaterial) übernommen werden. Hierbei muss du aber daran denken, falls du mit Holz, Kohlen, Öl oder Gas heizt, dass du dies gesondert beantragen musst.

    Bin etwas irritiert: War das nun ein 1-Euro-Job oder eine versicherungspflichtige Tätigkeit? Wenn es ein 1€-Job ist, dann darf dieses Geld auf keinen Fall als Einkommen angerechnet werden!!!

    Doch die qm richten sich nach der Personenzahl und somit sind die 100 qm für 2 Personen (laut SGB II) zu groß. Euch stehen demnach bis zu 60 qm zu, die voll übernommen werden, soweit die Miethöhe nicht überschritten wird. Unerheblich ist, wieviel Zimmer die Wohnung hat.


    Du kannst aber auch in der Wohnung bleiben, musst aber damit rechnen, dass du einen erheblichen Teil der Miete selber tragen musst. Solltest du eine Betriebskostennachzahlung haben, dann werden auch hier nur die zulässigen Werte übernommen, desgleichen werden eventuelle Mieterhöhungen nicht übernommen.


    Natürlich KANN die Arge sagen, dass die Wohnung zu groß ist, aber die Miete ist ok, aber ich denke spätestens bei Nachforderungen wird die Arge sich sträuben das mitzutragen.


    Wenn du es allerdings schriftlich hast, dass die Arge alle, auch zukünftigen, Kosten übernimmt, dann kannst du in der Wohnung bleiben.


    Deine Arge muss dir sagen, wie die Mietkostenhöhe/qm sich zusammensetzt und was dir zusteht.