Beiträge von Miss Piggy

    Selbst wenn die Miete (inkl. Nebenkosten) im zugelassenen Bereich liegen, gibt es spätestens bei der Jahresabrechnung ein böses Erwachen, denn dann werden nur die zulässigen qm anerkannt und alles was drüber ist, muss man dann aus dem Rs selbst bezahlen!!

    Du wirst Einbußen haben, denn die Arge wird vermutlich von Anfang an von einer BG ausgehen und seinen Lohn als Einnahme anrechnen. Normalerweise hat man 1 Jahr "Karrenzzeit", aber die meisten Argen halten sich nicht daran!

    Deine Mutter hätte eine Aufforderung zum Umzug erhalten müssen und dann hat sie noch 6 Monate Zeit sich eine entsprechende Wohung zu suchen. Sollte keine dementsprechende Wohnung gefunden werden, können nochmals bis zu 6 Monaten die Mietkosten übernommen werden! Sie muss ihre Bemühungen aber nachweisen.


    Eine sofortige Kürzung ist rechtswidrig! Deine Mutter soll Widerspruch einlegen und gleichzeitig beim Sozialgericht eine Einsweilige Anordnung auf volle Mietkostenübernahme stellen. Dies kostet kein Geld und die Rechtshelfer sind hier auch behilflich!

    Für die Überbrückung bis zum ersten Gehaltseingang werden ihr (darlehensweise) auf Antrag beim bisherigen Leistungsträger die Leistungen weiter gezahlt, wenn dieser auch für ihren jetzigen Aufenthaltsort zuständig ist. Ansonsten hat sie am neuen Wohnort einen neuen Antrag zu stellen.


    Kinderbetreuungskosten werden nur übernommen, wenn das Kind keinen Kindergartenplatz hat und eine private oder kommerzielle Kinderbetreuung notwendig wird. Die ARGEN können und sollen dafür sorgen, dass Kinder von Eltern vorrangig einen Kindergartenplatz bekommen, die dadurch ihre Erwerbslosigkeit verhindern oder beenden können.


    Wie kommst du darauf, dass die Kinderbetreuungskosten bei einem Kita-Platz nicht übernommen werden? Die Tochter muss zum Jugendamt und einen Antrag auf Übernahme stellen, denn hier interessiert nur das Einkommen.

    Also die Rechnung von TheNextOne ist schon richtig:


    Ab 1.7.2008 erhalten Single und Alleinerziehende 351 € und Paare je 316 €, auch die Kinderregelsätze sind angehoben worden, aber immer noch vom Alter abhängig.


    Eine Schlechterstellung von ALG II Beziehern mit Kindern gegenüber kinderlosen ALG II Beziehern ist damit nicht gegeben.


    Ich stimme dir aus rechtlicher Sicht zu, was deine Erklärungen angeht, aber über den letzten Satz könnte man diskutieren.


    Die 20 % gelten ab einem Einkommen in Höhe von 401 - 800 €.

    Bekommt sie die Fahrkosten erstattet? Wenn sie die nicht erstattet bekommt, dann müssen die Fahrkosten vom BAB abgezogen werden, dann nochmals 20 % Freibetrag und der Rest wird bei eurem H4 abgezogen.


    Wenn sie das Fahrgeld erstattet bekommt, dann müssen von den 212 € die 20 % Freiberag abgezogen werden und alles was dann übrig bleibt, wird bei H4 abgezogen.

    achso ok. Dachte so ne Anwalt kostet soviel wie ne normaler anwalt, also wo man auch so haben kann. Weil da sind die Preise ja manchmal in 100 euro höhe und höher.


    Also demnach wäe es am besten zu soeinem mal zu gehen,ok. und das wegen 10 € ist da etwa stundentarif oder für die zeit oder wie??


    Nein, dies ist eine Einmalzahlung, das es hier um Sozialrecht, sprich H4, geht.

    Sevi, ein Anwalt für Sozialrecht würde max. 10 € kosten, um den Rest würde der Anwalt sich selber kümmern.


    So ein Anwalt kennt sich besser aus, weil deine Situation nicht so "normal" ist, als das wir dir hier helfen können.

    Advokat der User ist noch nicht volljährig!! Deshalb MÜSSEN die Eltern den Unterhalt aufbringen bzw. ist das JA der Ansprechpartner.


    Sevi ich möchte dir raten, such dir einen Anwalt für Sozialrecht und bring dein Problem vor.

    Lass dir die Mietkostentabelle aushändigen, daran kannst du sehen, ob die Miete wirklich zu hoch ist. Sollte es so sein, dann muss man dich zum Umzug schriftlich auffordern, mit einer Frist von 6 Monaten und das JC muss ALLE Kosten übernehmen.


    Sollte die Miete angemessen, dann stell schriftlich die Anfrage, WARUM du die Kosten senken sollst!!!


    Zur Unterhaltungsleistung der Eltern gegenüber der Tochter gebe ich dir Recht. Der Knackpunkt hier ist: Die Freundin ist ja nicht umgezogen, um Hilfebedürftigkeit herbeizuführen, denn dann hätte die Arge von Anfang an H4 verweigern müssen und darauf hinweisen müssen, dass die Eltern noch unterhaltspflichtig sind UND genau das wurde versäumt und das kann man der Freundin ja nun nicht anlasten.


    Zum Rückzug: Wo steht etwas zum Rückzugszwang?

    nochmal nachgefragt:


    Aber bei volljährigen Kindern ohne weiteres Einkommen, wird doch beim KG die Pauschale auch gewährt und KG ist auch kein Einkommen?!

    Ein Rückzug ist Schwachsinn - Dem Alg2-Antrag wurde stattgegeben! Und solange deine Freundin keine "falschen Angaben" gemacht und die Arge jetzt erst merkt, dass die selber einen Fehler gemacht haben, dann haben die Pech gehabt.


    Für Eigenverschulden der Arge kann der Betroffene nicht haftbar gemacht werden.