Kindergeld

  • Ist es eigentlich richtig, daß das Kindergeld vom Lebensbedarf abgerechnet wird? Stellt dies nicht einen Verstoß gegen das Gleichheitsgesetz dar?
    Eigentlich dient das Kindergeld doch als Ausgleich für Familien, damit diese gegenüber kinderlosen Paaren nicht schlechter gestellt, bzw. zumindest nicht ganz so benachteiligt sind. Mir wird das Kindergeld aber von der ARGE angerechnet. Bin ich jetzt nicht aufgrund meiner Lebenssituation und daraus resultierend als ALG2-Bezieherin gegenüber kinderlosen ALG2-Beziehern schlechter gestellt?


    Weiß jemand ob es dazu bereits ein Urteil gibt? :confused:


    Vielen Dank im voraus,


    Freydis

  • Kindergeld ist heute zu bedeutenden Teilen keine Sozialleistung, sondern ein Ausgleich für die Besteuerung des Existenzminimums von Kindern und dementsprechend im Einkommensteuergesetz geregelt. Damit ist Kindergeld "steuerfreies" Einkommen des Kindes. Nur der über den Ausgleich für die Besteuerung des Existenzminimums hinausgehende Teil ist für die Eltern eine Familienförderung. Dieser Teil ist umso größer, je niedriger das zu versteuernde Einkommen ist. Sozialleistungen sind steuerfreies Einkommen der Eltern, damit fällt das Kindergeld nicht unter die Familienförderungsregel.


    Das Kindergeld rechnet bei Empfängern von Arbeitslosengeld II zum Einkommen, wenn es nicht von den Kindern selbst zur Deckung ihres eigenen Bedarfs (Lebensunterhalt) benötigt wird. Das ist zum Beispiel der Fall, wenn das Kind ausreichende Unterhaltsleistungen erhält. Diese Regelung gilt nur für minderjährige Kinder, so dass bei volljährigen Kindern das Kindergeld immer Einkommen der Eltern (bzw. des Kindergeldberechtigten) darstellt. Für volljährige Kinder gibt es allerdings eine Ausnahme in § 1 Abs. 1 Nr. 8 Alg II-V (Verordnung zum Arbeitslosengeld II). Leben volljährige Kinder nicht im Haushalt des Hilfebedürftigen und wird das für diese Kinder gezahlte Kindergeld nachweislich an sie weitergeleitet, wird es nicht als Einkommen der Eltern angerechnet.


    Eine Schlechterstellung von ALG II Beziehern mit Kindern gegenüber kinderlosen ALG II Beziehern ist damit nicht gegeben.

    Gerne helfe ich auch bei Fragen, die mir als "Private Nachrichten" zukommen. Ich bitte aber diese Möglichkeit auf Fragen zu beschränken, die personenbezogene Daten oder Ähnliches enthalten. Fragen, die auch die Allgemeinheit interessiern (könnten), bitte im Forum stellen.
    Gruss R.


    Tipp: Lasst Euch von mündlichen Aussagen eures SB oder FM nicht abschrecken, Anträge zu stellen. Antrag schriftlich stellen und auf schriftliche Antwort warten. :D

  • Es geht leider hier nur um rechtliche Sichtweisen. Die moralische Seite brauchen wir nicht diskutieren. Jedem ist bekannt, dass in unserem Staat für Familien nur oberflächlich etwas getan wird, aber in Wirklichkeit wesentlich mehr Bedarf besteht. Wer dieses nicht so sieht, ist entweder kein Elternteil oder lebt in einer anderen Welt.

    Gerne helfe ich auch bei Fragen, die mir als "Private Nachrichten" zukommen. Ich bitte aber diese Möglichkeit auf Fragen zu beschränken, die personenbezogene Daten oder Ähnliches enthalten. Fragen, die auch die Allgemeinheit interessiern (könnten), bitte im Forum stellen.
    Gruss R.


    Tipp: Lasst Euch von mündlichen Aussagen eures SB oder FM nicht abschrecken, Anträge zu stellen. Antrag schriftlich stellen und auf schriftliche Antwort warten. :D