Beiträge von Miss Piggy

    Es gibt Sachen, da kann man nur den Kopf schütteln, zumal wenn man überlegt wie alt das BGB ist. Da stehen auch Sachen drin, die man im heutigen Alltag nie vermuten würde.


    Das gehört zwar nicht hierher, aber manchmal ist es ganz gut, wenn auch "ungewöhnliche" Themen angesprochen werden.

    Mir war es auch nicht bekannt, bis ich so einen Fall in der Bekanntschaft hatte. Es gibt sogar die Möglichkeit, dass sollte der Kindsvater verstorben sein und die Großeltern sind finanziell in der Lage Unterhalt zu zahlen, diese dazu verpflichtet werden können.


    Allerdings sind die Einkommensgrenzen erheblich höher für Großeltern, als für den Unterhaltspflichtigen.

    Ihr zählt als 4-Personen-Hauhalt, egal wie alt die Kinder sind. Nirgendwo steht, dass einem Kind unter 3 kein eigenes Zimmer zusteht. Euch müssten bis zu 80 qm zustehen (ist abhängig von der Kommune, manche sagen auch 90 qm sind ok). Deine Arge muss dir verbindlich sagen, welcher Mietpreis zulässig ist. Wenn die nicht wollen, dann frag beim Landrat nach!!!


    Für den Schimmel interessieren sich Gesundheitsamt und/oder das Jugendamt!!! Das mit der Spielothek "hilft" dir nur, wenn die vor deinem Einzu noch nicht dort war. Kam die Spielothek erst später rein, dann kannst du auf Lärmbelästigung bzw. Kindeswohlgefährdung - wegen der Drogen - hinweisen.


    Aber denk daran, ein "nicht notwendiger" Umzug wird von der Arge nicht bezahlt!!!!

    Grundsätzlich richtig, ABER die Forderung des Kindesunterhaltes KANN auch gegen die Großeltern gerichtet werden - wenn diese "zahlungsfähig" sind. Dies ist sehr selten, aber möglich. Mir ist aber schleierhaft, wie ein so hoher Unterhalt errechnet wurde? zumal das Azubigeld weit unterhalb der Pfändungsgrenze liegt.

    Also seit wann ist ein 400€-Job privates Vergnügen, dies ist ein Minijob auf dem 1. Arbeitsmarkt und mit "Aufstocken" hat das garnichts zu tun. Mein Mann geht Vollzeit und wir gehören zu den Aufstockern, also würde dies ja auch privates Vergnügen sein!!!

    Verrechnet wird deine Rente bei H4, somit kann es passieren, dass deine Frau keinerlei Unterstützung mehr bekommt. Es kommt auf die Rentenhöhe an, auch die Miete ist wichtig. Ihr könnt aber vielleicht Wohngeld beantragen.

    Ich gehe konform mit deinen Ausführungen, aber unsere Arge macht es wie ich es ausgeführt habe, das KG wird erst dem Kind zugeordnet und der "überschießende" Teil wird dann den Eltern angerechnet.


    Ich kann mir nicht vorstellen, dass bei der Konstellation bei Black-Arge etwas vom KG übrig bleibt, so dass man noch was bei den Eltern anrechnen kann, auch deshalb ist es wichtig den Mietanteil zu kennen.

    Diese Abtretungserklärung muss du direkt bei der Arge machen. Ich befürchte die Arge will hier auf Zeit spielen!!! Du bist Ü25 somit eine eigene BG und dein Anspruch besteht unabhängig von deinen Eltern.


    Also hast du Anspruch auf 351 € Regelleistung + Miete + Erstausstattung + Renovierungskosten.

    Erstmal ist den Kindern zuzuordnen und nur wenn es einen "Überhang" gibt, dann wird es dem Berechtigten zugeteilt. Und ich denke mal in dieser Konstellation wird kein Überhang übrig bleiben. Auch deshalb fragte ich nach dem Mietanteil.;)

    Zum Sohn, der Lehrgeld bezieht!


    Wie hoch wäre sein Mietanteil?


    Ich muss hier zu Bedenken geben: Lehrgeld + Kindergeld - Mietanteil dürfte höher sein als der RS in Höhe von 281 € - somit wäre der Junge raus aus der BG und die Arge darf auf keinen Fall, dass Azubi-Geld von euren H4 abziehen.

    Miss Piggy :
    Nein, du hast die Tochter nur dann aus der BG rausgenommen, wenn sie mehr verdient, als ihr durch ALG II zusteht.


    Diablo hat richtig argumentiert, dass die Tochter generell aus der BG herausfällt.


    Genauso habe ich es gemeint. Im Endeffekt sagen wir alle das Gleiche, eben nur mit anderen Worten - man will hier den Sohn zum Unterhalt heranziehen und das geht so nicht. Die Tochter verdient mehr, als ihr bei Alg2 zusteht und wird rausgenommen.

    Das hat aber nichts mit dem JA zu tun, weil du über 18 bist! Ich befürchte die Arge will dich mürbe machen. Das mit den U25 ist soweit richtig, aber hier müsste der Außendienst der Arge zu deinen Eltern gehen und dort überprüfen, ob es möglich ist das du dort wohnen kannst.


    Ich würde vorschlagen, geh zu einer Arbeitsloseninitiative in deiner Nähe, dort kann man dir helfen. Die Caritas könnte vielleicht auch helfen. Möglich wäre auch ein Anwalt für Sozialrecht.

    Als Single stehen dir max. 50 qm zu! Wenn du nachweist, dass zu dem jetzigen Warmmietpreis keine kleinere Wohnung zu finden ist, dann gilt die Wohnung als angemessen. Im Übrigen muss die Arge dich zu einem Umzug auffordern und MUSS dann alle Kosten übernehmen.

    Für alle anfallenden Versicherungen - selbst wenn sie höher als 30 € im Monat sind - sind mit dieser Pauschale abgegolten. Diese Pauschale gilt auch bei Volljährigen, die Kindergeld erhalten und über kein weiteres Einkommen verfügen. Diese Pauschale wird praktisch ohne Überprüfung abgezogen.



    Bei Erwerbseinkommen kann es sein, dass die 30 € schon im Freibetrag - 100 € - drin sind.