Beiträge von Miss Piggy

    Für alle anfallenden Versicherungen - selbst wenn sie höher als 30 € im Monat sind - sind mit dieser Pauschale abgegolten. Diese Pauschale gilt auch bei Volljährigen, die Kindergeld erhalten und über kein weiteres Einkommen verfügen. Diese Pauschale wird praktisch ohne Überprüfung abgezogen.

    kann nicht sein das ein Kind dann raufällt, haben gerade neuen Antrag gestellt unser Sohn 22 verdient selber und wird voll mit angerechnet auser seinen Freibeträgen.
    Unsere Tochter 20 ist in der Ausbildung und wird nicht mit angerechnet.
    Wie können solche Unterschiede entstehen?


    Die Unterschiede entstehen, weil die Argen sich die Gesetze drehen, wie sie es brauchen. Wenn der Sohn seinen Unterhalt selbst bestreiten kann, muss er aus der BG raus (er zahlt dann seinen Mietanteil selber!), sein Einkommen darf nicht angerechnet werden. Wenn die Tochter mit ihrem Azubi-Geld mehr Geld hat, als ihr an H4 zusteht, dann fällt sie auch raus (auch sie müsste dann ihren Miet-Anteil selber zahlen).


    Ich unterstelle mal, dass die Arge hier Alg2 sparen will und den Sohn indirekt zum Unterhalt heranz
    ieht - irgendwie "clever" gemacht!


    Geh in Widerspruch! Sollte diese Möglichkeit nicht mehr gehen, dann beantrage Überprüfung nach § 44 SGB X!

    Deine Arge zahlt die hohe Nachforderung ohne Murren??? und will euch trotzdem nicht umziehen lassen??


    Schilda lässt grüßen!!! Stell einen schriftlichen Antrag mit Hinweis auf Schimmel, den Durchlauferhitzer UND den hohen Nachzahlungen und das schickst du dann auch noch an die Landesregierung und alles mit Einschreiben und Rückschein!!!! Der Arge teilst du mit, dass dieses Schreiben zeitgleich an die Landesregierung geht!!! Normalerweise rate ich zu solchen Aktionen nicht, aber die wollen es nicht anders haben!!


    Ein Weg zum Anwalt - mit dem Antrag auf Umzug - würde ich trotzdem machen!

    Ich möchte mal den § 23 SGB II in die "Runde schmeißen" - hier handelt es sich darum, dass es unabweisbare Bedarfe gibt, die über ein Darlehen übernommen werden können. Ein Versuch wär´s wert!

    Diablo , ich kann dir zwar zustimmen, aber du vergisst, dass hier auch Kinder im Spiel sind und glaub mal nicht, dass ein Anwalt es schafft, einen Vermieter von heut auf morgen umzustimmen.


    Hier hilft nur noch ein Umzug - den allerdings muss Pentrarer selbst zahlen!!


    Der Arge entstehen keine Kosten und im schlimmsten Fall - wenn die Miete höher ist - muss Pentrarer die höheren Kosten selber tragen. Dabei sollte man natürlich daran denken, dass bei Nachzahlungen auch nur die Kosten der "alten" Wohnung anerkannt werden.


    Wir hatten genau das gleiche Problem und durften umziehen - die höhere Miete der neuen Wohnung wurden trotzdem anerkannt, weil wir immer noch unterhalb der Obergrenze sind.

    Zum Beispiel könntet ihr das Gesundheitsamt informieren. Falls ihr eine Wohnung findet, die den Kriterien eurer Arge entsprechen, vielleicht noch günstiger ist, dann könnt ihr auch "ohne" Zustimmung umziehen. Das Spielchen mit Schimmel und kaputten Durchlauferhitzer hatten wir vor 1,5 Jahren.

    Also ich will dich auf keinen Fall aushorchen, aber man braucht schon ein paar Info´s:


    Da du so wenig H4 bekommst, denke ich, dass dein Elterngeld höher als die 300 € ist. Weiterhin scheint es so zu sein, dass du keine Miete an deine Eltern zahlen musst?! Und das du Unterhalt für die Kinder bekommst?!


    Ich würde nochmals einen Antrag auf Umzug stellen - Härtefall - denn ich vermute mal, dass der Platz in der Wohnung für euch alle viel zu wenig ist. Außerdem sind solche Zustände unzumutbar, vorallem für die/den 6-jährigen. Geht der/die 6-jährige schon zur Schule? Einem 3-Personen-Haushalt stehen min. 75 qm zu, die Kosten der Miete musst du bei der Arge erfragen.


    Du hast, auf Grund der Kinder einen Anspruch auf eine eigene Wohnung! auch wenn du noch U25 bist!!


    Ich bin erstmal offline, schaue aber heut abend nochmal rein! Vielleicht helfen noch andere User! Bis dann!

    Das du verärgert bist, kann man nachvollziehen, aber geh mal anders an die Sache ran:


    Sie hat kein Einkommen, das KG und der Unterhalt werden voll angerechnet und er bekommt von diesem Geld noch Freibeträge, also eine ganz normale Berechnung. Also es kann sein, dass sie noch Alg2 dazu bekommen, wie viele andere Familien. Das Elterngeld wird bis 300 € nicht angerechnet - wie in den anderen Familien auch.


    Also ich sehe hier keinen Grund sich aufzuregen, wenn du in der gleichen Situation wärst, dann würdest du doch auch versuchen noch etwas Geld zu bekommen! ;)


    Also bleib gelassen und gönn ihr die paar Kröten, reich werden kann man davon nicht, denn Kinder kosten nun mal.

    Wenn ihr zusammenzieht werdet ihr als s. g. Bedarfsgemeinschaft gezählt und es kann passieren, dass deine Freundin dann kein Alg2 mehr bekommt, es kommt auf deinen Verdienst an. Du müsstest dann für beide voll aufkommen, gegebenenfalls auch für die Krankenversicherung.


    Normalerweise darf eine neue BG erst ab einem Jahr Zusammenleben gerechnet werden, aber man wird versuchen euch sofort als BG zu sehen. Ihr könnt zwar dagegen vorgehen, aber es ist sehr mühsam.