Beiträge von MRS

    ....Aber vorsicht auch mit einer Kaution die Du evtl. brauchst, wenn Du Pech hast wird die dann von der neuen ARGE nicht übernommen...Klär das besser vorher bei der dann zuständigen ARGE ab, damit es nachher kein böses Erwachen gibt!

    ....das kann aber manchmal auch daran liegen, dass die Miete nicht direkt an den Vermieter gezahlt wird.


    Die ARGE bewilligt z.B einen Betrag für Nebenkosten i.H.v. 60,00 Euro und er (der Leistungsbezieher) zahlt nur 50 an seinen Vermieter, schon entsteht ein Guthaben auf seiten der ARGE, das von Deinen Leistungen einbehalten wird, selbst wenn Du evtl. sogar eine Nachzahlung hast...


    Also von daher immer ganz wichtig: 1zu1 den bewilligten Betrag auch an den Vermieter weiterleiten, dann müßte es eigentlich genau hinkommen, d.h. Nachzahlungsanspruch Vermieter wird von ARGE bezahlt, Guthaben steht wiederum aber auch der ARGE zu und wird von Deiner Miete in dem nächsten Monat/den nächsten Monaten abgezogen.


    Hoffe konnte ein bißchen weiterhelfen :)

    Also grds. verstehe ich die Haltung des Sachbearbeiters auch nicht, denn wenn die Nebenkostenabrechnung des Vorjahres vorgelegt wird und diese darlegt, dass das mit den Nebenkosten (zumindest in etwa, klar alles wird teurer ;) ) hinkommt, dann dürfte dem doch nichts im Wege stehen.


    Ich würde es aber lieber FREUNDLICH versuchen, damit kommt man, auch wenn es so manch einer kaum glauben mag, manchmal weiter als wenn man gleich anfängt zu drohen :D

    ich habs der ja gesagt mit einem vor ort termin davon wollte die nichts hören ist ja auch verständlich dann müssten die ja ihre warmen büros verlassen oder haben angeblich keine zeit was ich mekrwürdig finde wenn ich da binn rennen die mit kaffeetassen auffm flur rum oder führen private gespräche auffm flur und wenn man die ganz freundlich anspricht bekommt man ne patzige antwort


    ...........also jetzt will ich mich auch gerne noch einmal dazu äußern. Erstens, nein ich habe leider bei weitem keinen Job bei dem mir auch nur irgendeine Bank einen Kredit geben würde. Zweitens, ich wohne selber in einer Wohnung die nicht größer ist als Deine und viertens, ich habe selber schon Hartz IV bezogen, weiß also gut wovon ich spreche.


    Mir gehts nur um eine Sache und zwar um die: Ich hätte wahnsinnig gerne Kinder und ich liebe Kinde, sehr sogar, ABER es ist mir finanziell im Moment leider nicht möglich diese entsprechend zu versorgen. Sprich, ich kann mir eben KEINE größere Wohnung etc. leisten. Deswegen verlange ich aber auch nicht, dass mir jetzt andere Leute das zahlen. Es geht mir nicht darum zu sagen, dass Hartz IV falsch wäre, im Gegenteil, ich habs ja selber schon in Anspruch nehmen müssen, ABER man sollte nicht aus den Augen verlieren, dass man ein bißchen dankbar dafür sein sollte. Ich war es zumindest und ich hatte nicht dies Anspruchsdenken, was ich hier bei vielen (nicht allen!!!) sehe. Von wegen "ich will das aber" und "das steht mir aber zu" etc. Des Weiteren kann man bei jedem Besuch bei seinem Sachbearbeiter sehen, wie viel diese wirklich zu tun haben und klar, sie unterhalten sich auch mal auf dem Flur - na und ??? Dürfen die das denn nicht, meinst ihr wirklich, in anderen "nicht öffentlichen" Büros arbeien die Leute den ganzen Tag ohne einen Kaffee zu trinken oder ein wenig zu plauschen?


    Traurig finde ich auch, dass man sofort angesprochen wird "Du bist doch von der ARGE etc." nur weil man es wagt den Mund aufzumachen und die eigene Meinung zu vertreten. Guckt Euch mal andere Länder an, da gibt es GAR NCHTS, gut, dass es hier Hilfe gibt, aber bleibt doch mal auf dem Teppich und seit zumindest ein wenig dankbar für die Unterstützung und mault nicht nur rum!


    So, dass war jetzt meine ganz persönliche Meinung dazu!:D

    DOCH!! und zwar dann, wenn es im Mietvertrag geregelt ist, das heißt, wenn der Mieter keine Wahl hatte ob er den Stellplatz dazu mieten möchte oder nicht. War es seine freie Entscheidung, dann wird nichts dazu gezahlt, sonst ja :)

    Also normalerweise bekommt man die Regelleistung etc. auch ohne dass man es beantragt. Das heißt, wenn eine Mutter dort hingeht und 2 Kinder hat, dann bekommt sie (und automatisch auch ihre Kinder) die Leistungen+Mehrbedarf Alleinerziehung, da muss man nix extra beantragen!


    Jedoch muss ich Euch in einem zustimmen, die Bescheide immer gut durchlesen. Natürlich passieren auch bei den ARGEN Fehler, denn dort sitzen Menschen und Menschen machen (auch ohne böse Absicht ;) ) Fehler!
    Das wird dann aber ganz unproblematisch nachgezahlt wenn ihr was entdeckt. Und manchmal wird auch zuviel gezahlt - solche Fehler kommen auch vor :D

    Das kommt auf deinen SB an.
    Am Besten immer so schnell wie möglich, denn langsam sind die ja schon selber.
    (....)


    Gruß klaus


    Sorry Klaus, ich muss mich mal auf die Seite der Sachbearbeiter schlagen. Weißt Du eigentlich wie viele Fälle ein Sachbearbeiter durchschnittlich hat? Gut 200 Fälle, das heißt noch mehr Leute, da eine Akte ja nicht nur aus einer Person besteht. Kannst Du Dir da ungefähr vorstellen wie hoch das Arbeitsvolumen eines Sachbearbeiters bei der ARGE ist? ....Dann finde ich diese Aussage ein wenig fragwürdig, es sind nicht nur immer die bösen Sachbearbeiter....Einfach Lohnabrechnung wenn man sie bekommt einreichen und das ganze wird neu berechnet. Wenn man das tut dauert es auch gar nicht so lange bis die Berechnung passiert (meine Erfahrung!) - wenn man damit allerdings ewig wartet und dann verlangt, dass das ganze innerhalb von 1-2 Tagen geschieht, ok, das klappt dann wohl eher nicht :D

    Da das Kind noch nicht geboren wurde, ist es rechtlich gesehen völlig richtig, dass der Sachbearbeiter dem Umzug nicht zugestimmt hat. Einem ungeborenem Kind steht noch kein eigener Wohnraum zu UND es kann auch zumutbar sein, dass das Kind erstmal auch wenn es geboren ist bei seinem Bruder/seiner Schwester mit im Zimmer schläft.


    Liebe Leute, wie viele werdenen Eltern leben in einer 3-Zimmer-Wohnung mit 2 Kindern! So lange das Kind noch klein ist, sehe ich auch keine notwendigkeit darin, dass es schon ein eigenes Zimmer hat! Die erste Zeit kann es jawohl ohne Probleme mit bei den Eltern schlafen im Zimmer in einer Wiege oder mit bei der Schwester/dem Bruder.


    Dieses Anspruchdenken, ICH HABE EINEN ANSPRUCH darauf (sorry für die harten Worte) und dies DANN LEGE ICH GLEICH WIDERSPRUCH ein, find ich ehrlich gesagt nicht in Ordnung. Viele Leute die arbeiten gehen und kein Hartz IV beziehen können auch nicht gleich umziehen nur weil noch ein Kind unterwegs ist!

    Ganz einfach und klare Antwort: NEIN das darf er nicht und wenn das rauskommt, dann werden die gesamten Kosten der Unterkunft für diesen Zeitraum zurückverlangt!! Und das fände ich nur gerecht, immerhin zahlt der Staat hier für etwas, das er überhaupt nicht in Anspruch nimmt :mad:

    Die Arge kann sehr wohl eine Kürzung der Leistungen für Deinen Mann vornehmen, glaube das sind etwa 30%. Es sei denn ihr macht dort deutlich klar, dass ihr gegen die Kündigung gerichtlich vorgehen wollt (Einschaltung Anwalt etc.) denn sonst könnte ja jeder der gekündigt wird sagen "ja, aber so stimmt das nicht" und die Arge könnte nie kürzen ;)


    Deine Leistungen und die Leistungen Deiner Kinder sind davon aber nicht betroffen!


    Und noch etwas, ihr bekommt das Geld nachgezahlt, das heißt für Deinen Mann wurde ja monatlich ein bestimmtes Einkommen fiktiv angerechnet, d.h. das dauert natürlich eine Weile bis alles im System dort korrigiert ist, aber ihr kriegt das Geld später auf Euer Konto nachgezahlt :)