Arge verweigert UMZUG

  • Hallo liebe leidende Hartz4 empfänger!iCH


    Ich brauche dringend hilfe:
    Zuerst meine Lage: Ich bin alleinerziehende Mutter von 2 kinder 4 und 14. Habe hier in chemnitz 0 berufschancen und möchte daher wieder in meinem Heimatort ziehen: Da dort die Betreuunung meiner Kinder eher gewährleistet ist durch familie wie hier . Ich wohne alleine habe niemanden der mir irgenwie die kINDER ABNEHMEN kann falls ich arbeit bekomm. Kitaplatz ist nur bis 15:30 von daher..
    Ich habe eingige wohnungsangebote eingereicht alle abgelehnt begründung ein Umzug ist nicht erforderlich da angemessene wohnraum bestehe,.vOR EINEM halben jahr hies es aber noch ich sollte mir ab märz eine neue unterkunft suchen da diese zu teuer ist für mich und meine kids.
    Ich darf erst wegziehen mit einem gültigen arbeitsvertrag ab 401 euro.. ja nun suche ich verzweiffelt doch es ist ein teufelskreis wie soll ich arbeit finden da wo ich hin will wenn ich keine wohnung hab? habe kein auto kaum geld etc..
    Ich hätte mehrere chancen auf 165 euro jobs aber das darf ich nicht. bin am ende weiss nicht mehr was ich tun soll. darf die Arge mich dazu zwingen , nicht umzuziehen? zählen denn nur gesetzte? bitte kann mir jemand helfen meine Motivation zum leben sinkt langsam mehr und mehr. dfazu kommt noch das ich chronisch krank bin, einen tumor habe und einfach wieder bei meiner Familie sein will.


    liebe grüsse katja

  • danke für die Antwort, bereit den umzug allein zutragen nehm ich in kauf bei dem weigen was< ich habwe aber es heisst das ich nicht umziehen darf erhalte sonst keine
    Leistungen mehr und amrt übernimmt neue miete nicht????... :-(

  • Wenn Du ohne Zusicherung der Arge umziehst bekommst Du maximal die bisherige Miete und Heizkosten bezahlt. Die Regelleistung läuft weiter. Den Umzug aber auch vorher melden.

  • das was edgar sagt, ist umstritten, die rechtsprechung sagt, dass das mit der miethöhebegrenzung nur in der gemeinde zählt. wenn du also in eine andere gemeinde umziehst, heißt dass nict unbedingt, dass deine miete von dem dann zuständigen jobcenter nur bis zur höhe der jetzigen miete zahlt

  • ....Aber vorsicht auch mit einer Kaution die Du evtl. brauchst, wenn Du Pech hast wird die dann von der neuen ARGE nicht übernommen...Klär das besser vorher bei der dann zuständigen ARGE ab, damit es nachher kein böses Erwachen gibt!