Bekommt man wegen Kündigung Sperre?

  • HALLO;
    also wir haben folgendes Problem mein Mann hat 5 Monate bei eine Zeitfirma gearbeitet.Ende Oktober hatten sie keinen Einsatz für ihn genauso am 3.11 und am 4.11 an diesem 4.11 mußte er am Nachmittag in die Niederlassung der Firma .Sie hatten nichts für ihn sie diskuttierten wegen der Kosten des Staplerscheines welchen er 2 Wochen woher noch aus betrieblichen Gründen machen mußte mein Mann verweigerte die Zahlung.Darauf bekam er eine außerodentliche Kündigung nach Übergabe der Kündigung wurde er gefragt ob er noch zur Spätschicht gehen würde trotz fristloser Kündigung mein Mann meinte Nein.
    So am nächsten Tag meldete sich mein Mann gleich bei der zuständigen Arge und fragte sogleich wegen eines 1€job den er ab Montag ausübt.Wir bekamen die ganze Zeit einen Zuschuß von der Arge darum meinte die Fallmanagerin es würde alles neu berechnet.Diese Woche bekam ich den Bescheid welcher aber erst ab 01.01.09 gilt.Mein Mann bekommt im Dezember für eine Tag Gehalt wie soll ich den damit Miete usw zahlen wir haben 2 Kinder.Habe nach dem Bescheid gleich in der Arge angerufen diese meinte ja der Zuschuß bekommen sie doch.Ich solle diese Woche noch abwarten nun es fehlte auch noch die Arbeitsbescheinigung von der Zeitfirma welche wir heute bekamen nach vielen Anrufen und was steht da als Kündigungsgrund drin :ARBEITSVERWEIGERUNG!Und das mein Mann wegen diesem Verhalten bereits abgemahnt worden sei.Mein Mann sagt das stimmt so nicht er bekam eine Abmahnung schriflich als er frisch angefangen hatte wegen der morgendliche Meldung in der Firma wenn keine Arbeit da ist.Mehr war da nicht er wußte das mit dem Anruf nicht und nun steht hier schwarz auf weiß Arbeitverweigerung.
    Nun meine eigendliche Frage so wie es aussieht gibt das ja eine Sperre oder Kürzung für meinen Mann betrifft das auch mich und meine Kinder ich arbeite auf 400€ basis das wissen die in der Arge und das Kindergeld mehr haben wir nicht für Dezember wie bezahle ich meine anderen Sachen den das Geld reicht ja nicht für alles.Muß die Arge nicht ab dem Tag der Kündigung zahlen.Und kann es passieren das mein Mann komplett gesperrt wird oder wie ist das?Danke im vorraus!

  • Dies ist eigentlich eine sache des Arbeitsgerichtes.Wenn ich richtig informiert binn kann die arge nicht ein schwebendes verfahren berücksichtigen.zumindest bekähme er erst eine Sperre oder Saktionen nach der klage vor dem arbeitsgericht.
    für dich und die kinder darf die Arge nichts abziehen da du ja nicht betroffen bist sondern"nur dein mann


    Mehr weiss ich leider auch nicht
    lg wenzel

  • Die Arge kann sehr wohl eine Kürzung der Leistungen für Deinen Mann vornehmen, glaube das sind etwa 30%. Es sei denn ihr macht dort deutlich klar, dass ihr gegen die Kündigung gerichtlich vorgehen wollt (Einschaltung Anwalt etc.) denn sonst könnte ja jeder der gekündigt wird sagen "ja, aber so stimmt das nicht" und die Arge könnte nie kürzen ;)


    Deine Leistungen und die Leistungen Deiner Kinder sind davon aber nicht betroffen!


    Und noch etwas, ihr bekommt das Geld nachgezahlt, das heißt für Deinen Mann wurde ja monatlich ein bestimmtes Einkommen fiktiv angerechnet, d.h. das dauert natürlich eine Weile bis alles im System dort korrigiert ist, aber ihr kriegt das Geld später auf Euer Konto nachgezahlt :)

  • Wenn ihr keine Sperre riskieren wollt solltet ihr schnellstens beim Arbeitsgericht gegen die Firma klagen.Bei diesem Kundigungsgrund werden sie sonst garantiert sperren bis zu drei Monate da ja dein Mann die Kündigung selbst verschuldet hätte.Ich würde in der Leistungsabteilung persönlich vorsprechen und die Situation erklären auch das ihr gerichtlich vorgeht ud darum bitten die Leistung neu zu berechnen für den Monat Dezember.Meist geht das schnell und sie zahlen notfalls auch bar aus.

  • Wenn ihr in der Gewerkschaft wärt würde die den Anwalt übernehmen..... Bei geringem Verdienst kann man prozeßkostenhilfe beim Amtsgericht beantragen. dann ist je nach verdienst der Anwalt und die Kosten für das gericht ganz kostenlos oder man muss nur einen geringen teil zahlen..


    Einfaach mal nach dem Sticjwort googeln - da gibts sogar Seiten wo man sich schon ausrechnen lassen kann was man zahlen muss und ob überhaupt...

  • man hat 3 wochen klagefrist, könnte also für eine kündigungsschutzklage schon zu spät sein
    prozesskostenhilfe bekommt man vom arbeitsgericht selbst
    man kann aber auch allein klagen und die klage bei der rechtsantragstelle vortragen
    sollte nun ein änderungsbescheid kommen und dein mann eine sperre erhalten, hilft nur widerspruch udn eilverfahren vor dem sozialgericht
    das ist kostenlos

  • Sperre ist Sperre ! Und wenn die gerechtfertigt war und das abgeklärt ist ( ev. gerichtlich) dann ist das Geld futsch.... Ist halt ein Geben und Nehmen... Und es gibt best. Regeln an die man sich halten muss um ALG "zu beziehen...

  • Ihr habt das alles ein bisschen schleifen lassen aber es ist nie zu spät.Zunächst solltet ihr beim Amtsgericht eine Bescheinigug holen für eine Beratung bei einem Anwalt.Mit dieser Bescheinigung sucht ihr euch einen Anwalt für Sozialrecht.Findet ihr in den gelben Seiten oder beim Anwaltssuchdienst.Vorsicht im Internet gibt es viele schwarze Schafe und oftmals sind vermeintliche Dienste keinesfalls kostenfrei also lieber im Telefonbuch suchen.Schildert dann euer Problem und der kümmert sich dann um alles auch um die Anträge wegen Prozeßkostenhilfe usw.Ich deke mal das die Sperre nicht gerechtfertigt ist und dann bekommt ihr auch das Geld nachgezahlt.