Beiträge von Berthold2008

    Hallo deBlob!


    Die von Deinem SB gemeinte "Erreichbarkeits-Anordnung" betrifft ALLE Erwerbslosen! Es wird erwartet, dass Du täglich Deinen Briefkasten leerst, um auf eine eventuelle Einladung für den nächsten Tag reagieren zu können.
    Es wird nicht erwartet, dass Du am Wochenende zuhause die Wohnung hütest. Hast Du am Freitag noch keine Einladung im Briefkasten, dann genügt es logischerweise, wenn Du am Sonntag Abend den Briefkasten checkst!


    vG Berthold

    Hallo alle zusammen!


    Bei Direktüberweisungen steht in der Regel auf Seite 2 des Leistungsbescheid, wieviel an den Vermieter zu überweisen ist und wer den Rest bekommt.


    Frage an KARO:


    Hast oder hattest Du eventuell unterschiedliche Einkünfte, sodaß manchmal der Zahlbetrag, den die ARGE an Dich leistete nicht ausreichte, um die volle Miete zu bezahlen?


    vG Berthold

    Hallo Engelchen!


    Also wenn Deine Mutter nur unterschrieben, aber nichts bezahlt hat, dann würde ich erst einmal abwarten, ob und was von der ARGE in dieser Sache auf euch zukommt!


    vG Berthold

    Hi Ute!


    Ich schon wieder. Guck doch bitte mal auf diese Seite:
    http://www.frag-einen-anwalt.de/forum_topic.asp?topic_id=35809&ccheck=1


    Daraus geht hervor, dass die Rückvergütung für Strom alleine dir gehört. Sollte der Anteil an den Stromkosten aus Deiner Abrechnung nicht hervorgehen, solltest Du Deinen Energielieferanten um eine zwischen Gas und Strom aufgeschlüsselte Abrechnung bitten und vorab um die Frist zu wahren, Widerspruch gegen die Rückforderung der ARGE einlegen!


    vG Berthold

    Hallo jalale!


    Lieb von dir zu vermitteln. Richtig, Annis Anliegen bezog sich auf ihre Mutter. Vielleicht bin ich da etwas missverstanden worden, ich wollte Anni nicht angreifen, nur deutlich machen, dass es bei vielen finanziell noch schlechter aussieht.
    Nein, ich weis nicht, wieviel UH sie bekommt, aber gemäß Düsseldorfer Tabelle liegt für ihre Altersstufe der Mindestsatz bei € 432 bei einem Nettoverdienst des Vaters bis zu € 1500. Entsprechend wird das Bafög berechnet worden sein.
    Anni schreibt, dass ihr nach Miete noch € 130 bleiben. Demzufolge:


    Bafög nach Miete € 130,00
    Kindergeld € 164,00
    Unterhalt € 432,00 = € 726,00


    Aber worüber reden wir überhaupt? Anni hat sich gegen die mir genannten € 600,00 ja garnicht gewehrt!
    ;)
    Friede allerseits!


    vG Berthold

    Hi Ute!


    Die Vergütung der Eon betrug € 115,00 und die ARGE will von Dir € 177,00? Das kann doch nicht angehen!
    Also da werde ich mich mal schlau machen und mich hier wieder melden!


    Abgesehen davon ist es richtig, dass Dir bei einer Ratenbelastung von € 40 monatlich nicht noch eine zusätzliche Rate aufgebürdet werden kann.


    vG Berthold

    Hi Anni!


    Um Dich mache ich mir da keine Sorgen Anni. Zusammen mit dem von Dir erwähnten Kindergeld + Unterhalt des Vaters, wirst Du auf alle Fälle hinkommen!
    Ich glaube, wir sprechen da von einem Betrag jenseits von € 600 die Du nach Miete noch zur Verfügung hast!
    Jene wie wir, die in diesem Forum zu helfen versuchen, würden die ganze Welt umarmen, wenn sie mehr als € 600 im Monat für den Lebensunterhalt hätten.


    vG Berthold

    Hi Anni!


    Ich empfehle folgendes:


    Sobald Du weist, wann Du Deine neue Bleibe beziehen kannst, sollte Deine Mutter umgehend zur ARGE gehen und dort die volle Übernahme der Unterkunftskosten beantragen! (Besser wäre schriftlich und per Einschreiben)!
    Hättet ihr alle beide ALG II, müsste die ARGE beim Auszug eines Mitgliedes der Bedarfsgemeinschaft dennoch die volle Miete 6 Monate lang weiter bezahlen. Ich sehe keinen Grund, weswegen dies in eurem Fall anders sein sollte! Nur freiwillig tun die das nicht, also bitte rechtzeitig beantragen!


    vG Berthold

    Hi Anni!


    Wenn ich Deine Situation richtig deute, dann lebst Du mit Deiner Mutter in einer "Haushaltsgemeinschaft" und nicht in einer "Bedarfsgemeinschaft", da Dein Einkommen (Bafög + Unterhalt + Kindergeld) zu hoch für letzteres ist.
    Entsprechend wird auch die ARGE an Deine Mutter nicht die volle Miete bezahlen! Richtig?


    Also rausgeworfen wird Deine Mutter nicht, aber wenn die Lage so ist, wie ich es wie beschrieben vermute, dann wird die Wohnung nach Deinem Auszug für Deine Mutter zu teuer sein! Die ARGE wird kaum mehr an Miete übernehmen, als zum jetzigen Zeitpunkt!


    vG Berthold

    Hi Hans Harz!


    Die ARGE bezahlt Dir die Wohnung am neuen Wohnort, insofern sich die Kosten dafür in den angemessenen Grenzen, die für den "neuen" Wohnort gelten, bewegen. Diese sind bei der ARGE am "neuen" Wohnort zu erfragen.


    Wie Horst Grunert Dir schon geschrieben hat, musst Du Deinen Umzug begründen, denn es geht hierbei, so meine ich, nur um die Übernahme der Umzugskosten!


    vG Berthold

    Noch ne Anmerkung dazu:


    Die ausstellende Behörde bei Bußgeldern des Zolls ist die "Bundeszollverwaltung" (BVZ).
    Dies müsste auch auf dem Beleg, den Deine Mutter bekommen hat, so ersichtlich sein!


    vG Berthold

    Hallo Engelchen!


    War das nicht doch das "Ordnungsamt" und nicht der Zoll?


    Hier mal der §, welcher genannt wurde:


    SGB II § 63 Bußgeldvorschriften
    (1) Ordnungswidrig handelt, wer vorsätzlich oder fahrlässig
    1. entgegen § 57 Satz 1 eine Auskunft nicht, nicht richtig, nicht vollständig oder nicht rechtzeitig
    erteilt,
    2. entgegen § 58 Abs. 1 Satz 1 oder 3 Art oder Dauer der Erwerbstätigkeit oder die Höhe des
    Arbeitsentgelts oder der Vergütung nicht, nicht richtig, nicht vollständig oder nicht rechtzeitig
    bescheinigt oder eine Bescheinigung nicht oder nicht rechtzeitig aushändigt,
    3. entgegen § 58 Abs. 2 einen Vordruck nicht oder nicht rechtzeitig vorlegt,
    4. entgegen § 60 Abs. 1, 2 Satz 1, Abs. 3 oder 4 Satz 1 oder als privater Träger entgegen § 61 Abs.
    1 Satz 1 eine Auskunft nicht, nicht richtig, nicht vollständig oder nicht rechtzeitig erteilt,
    5. entgegen § 60 Abs. 5 Einsicht nicht oder nicht rechtzeitig gewährt oder
    6. entgegen § 60 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 des Ersten Buches eine Änderung in den Verhältnissen, die für
    einen Anspruch auf eine laufende Leistung erheblich ist, nicht, nicht richtig, nicht vollständig oder
    nicht rechtzeitig mitteilt.
    (2) Die Ordnungswidrigkeit kann in den Fällen des Absatzes 1 Nr. 6 mit einer Geldbuße bis zu
    fünftausend Euro, in den übrigen Fällen mit einer Geldbuße bis zu zweitausend Euro geahndet
    werden.


    Da denkt wohl jemand Du würdest Deine Mutter für deren Mithilfe im Imbiß mit Geld entlohnen, was der ARGE nicht bekannt wäre!
    Ich nehme an, dass die ARGE von Deinen Einnahmen aus dem Imbiß Kenntnis hat und diese entsprechend verrechnet. Diese € 35,00 Bußgeld würde ich mir auf jeden Fall wieder holen! Ich wüsste nicht, wogegen ihr beiden da verstoßen haben sollt.


    vG Berthold

    Hi Marcello!


    Gemäß Deinen Angaben müsste euch beiden in Etwa ein Betrag von € 1.070,00 zustehen, insofern die Wohnung von den Kosten her für eure Region angemessen ist.
    Von diesem Betrag wäre dann die Miete zu zahlen; blieben also € 620 für euch beide zum Lebensunterhalt.


    Im Einzelnen:


    a) für Dich € 316,00
    b) für Deine Partnerin € 316,00
    c) Kaltmiete (von mir mal so angesetzt) € 390,00
    d) Heizung (abzgl. Warmwasserbereitung) € 49,20
    -------------
    Summe € 1.071,20


    Wenn euch beiden nur € 248,00 zum Leben bleiben, kann da etwas nicht stimmen!
    Da kann ich Dir nur empfehlen Widerspruch einzulegen und Dir mit Berufung auf § 35 Abs. 1 SGB X die tatsächlichen und rechtlichen Gründe, welche die ARGE zu dieser Entscheidung bewogen haben, erklären zu lassen.


    vG Berthold

    Hallo Ute!


    Ich gehe mal davon aus, dass die Rückerstattung höher war, als die Summe, welche die ARGE nun zurückhaben will! Zumindest der Anteil der Rückerstattung was den Strom anbelangt, muss Dir bleiben.


    Ansonsten wird Dir der Widerspruch nichts bringen, da die Forderung der ARGE ja gerechtfertigt ist!


    Meine Empfehlung:


    Da Du ohnehin schon mit einer Rückzahlung von € 40,00 behaftet bist, würde ich Deinen SB um Verständnis ringend bitten, die Rückzahlung der Gas-Vergütung hinten anzustellen, bis Du mit diesen € 40 fertig bist! Du wirst Dir vielleicht anhören müssen, dass Du hättest wissen müssen, dass Teile der Rückerstattung der ARGE zustehen, zumal sie Deine Heizkosten trägt.

    Das hilft aber nun auch nicht weiter, das Geld ist eben weg!


    Worauf Du Dich berufen könntest und solltest, falls Dein SB nicht mitspielen mag, ist die Tatsache, dass Deine Belastbarkeit mit diesen € 40 bereits über alle Maßen ausgeschöpft ist.


    vG Berthold

    Hallo Marcello!


    Ein bißchen dünn Deine Angaben! Um sagen zu können, was Dir zusteht müsste man folgendes wissen:


    a) Lebst Du allein in Deiner Wohnung?
    b) Was zahlst Du an Miete + NK + Heizung?
    c) Hast Du einen Nebenverdienst?
    d) Wie groß ist Deine Wohnung? (qm)


    Vielleicht kannst Du dazu noch etwas sagen!


    vG
    Berthold

    Hi Kitty!


    Mag schon sein, dass er diesbezgl. Wohngeld beantragen kann, aber grundsätzlich geht es darum, dass man ihn doch nicht einfach so aus der BG werfen kann. Schließlich liegt ja die Ausbildungsbeihilfe unter dem Satz des Sozialgeldes!
    Ich habe den Widerspruch mittlerweile verfasst und abgeschickt und darauf verwiesen, dass man ihn nur dann aus der BG nehmen könne, wenn er über ein Einkommen verfügt, dass seinen Mietanteil + Sozialgeld erreicht oder übersteigt ( € 281 Sozialgeld + € 158 Mietanteil = € 439).


    Eigentlich könnte der junge Mann jetzt, wo man ihn (obwohl U25) aus der BG geworfen hat, eine eigene BG gründen und sich eine eigene Wohnung nebst Erstausstattung von der ARGE finanzieren lassen. :D