Beiträge von Berthold2008

    Hallo Münchi!


    Ergänzend noch etwas dazu:


    Die ARGE muss am Jahresende im Falle einer Nachzahlung die vollen Heizkosten tragen. Natürlich nicht ins Uferlose!
    Für das WW musst aber stets Du alleine aufkommen, sonst käme es zu einer Ungleichbehandlung gegenüber
    jenen Leuten, die ihr Warmwasser mittels Elektro-Boiler oder Badeofen aufbereiten!


    vG Berthold

    Hallo kleine Meerjungfrau!


    Da Du schon vor Deinem Umzug SGB II erhalten hast, gehe ich mal davon aus, dass Deine ARGE über Deine sich geänderten Lebensverhältnisse (Wegzug der Kinder und Dein eigener Umzug) informiert ist.
    Du brauchst einen eigenen Mietvertrag, es sei denn Du lebst mit Deinem Bekannten in einer Haushalts- oder Bedarfsgemeinschaft.
    Wie Du siehst, bräuchte man schon noch ein bei Informationen, um Deine Fragen nach der Höhe der Dir zustehenden Gelder beantworten zu können. Wenn Du bei der ARGE gemeldet bist, bezahlt diese Deine KV und RV!


    vG Berthold

    Hallo boromir!


    Eure Wohnung ist in diesem Fall zu groß! Euch stehen ca. 60 qm zu!
    Ihr werdet Euch innerhalb von 6 Monaten eine neue, passende Wohnung suchen müssen. Bis dahin wird die jetzige Wohnung von der ARGE bezahlt!
    Jede neue Wohnung ist vorab von der für euch zuständigen ARGE zu genehmigen. Wie groß und wie teuer sie sein darf, könnt ihr dort erfragen!


    Zur finanziellen Lage:


    Der Bedarf Eurer künftigen BG errechnet sich an einem Beispiel wie folgt:


    a) Regelleistung für Dich und Deine Frau je € 316,00 = € 632,00
    b) + Miete mit Nebenkosten (im Rahmen der Angemessenheit) € 400,00
    c) + Heizkosten € 60,00
    (ggf. Abschlag von 18% falls das Warmwasser über die Heizung aufbereitet wird)


    Der Bedarf errechnet sich daher mit zusammen € 1.092,00
    Davon wird das Einkommen Deiner Frau unter Berücksichtung der Werbungskosten (ca. 20%) abgesetzt;
    also ca. € 800 ./. 160 = € 640.


    Die ARGE wird euch also ca. € 450 im Monat überweisen!


    vG Berthold

    Hallo MaMaSo!


    Danke für Deine Antwort. Ich stehe ja allem Neuen aufgeschlossen gegenüber, aber nichts ist langweiliger als über Themen ausgeklärt zu werden, die man zur Genüge schon kennt.
    Ich werde mir die der Maßnahme vorausgehende Info-Veranstaltung anhören und dann ggf. meinen SB konsultieren.


    Danke nochmals!


    LG Berthold

    Hallo derneu87!


    Also in erster Linie musst du dem deutschen Artbeitsmarkt zur Verfügung stehen und hast eine gewisse Anwesenheitspflicht. Ich habe aber schon Vermittlung Arbeitsloser ins Ausland durch die AA gehört. Am besten mal auf dem Amt vorsprechen, was Du vor hast. Da gibt es sicher einen Weg!


    vG Berthold

    Hallo joju!


    1) Bei der ARGE erfragen, wie groß und wie teuer eine neue Wohnung für euch sein darf.


    2) Wohnung suchen, besichtigen aber noch keinen Mietvertrag unterschreiben!


    3) Mit den Daten der Wohnung zur ARGE und genehmigen lassen.


    4) Drei Angebote von Umzugsfirmen bzw. LKW-Verleih einholen und bei der ARGE einreichen. Gleichzeitig Antrag auf Kostenübernahme mit abgeben.


    Antrag auf Übernahme von Umzugskosten


    Sehr geehrte Damen und Herren!


    Hiermit beantrage ich die Übernahme der Umzugskosten in meine neue Wohnung in... Straße... gemäß den Ihnen vorliegenden Angeboten der Umzugsfirmen... ... ...!
    Begründung: Meine jetzige Wohnung ist aufgrund erheblicher Mängel und vor allem gesundheitsgefährdender Schimmelbildung unzumutbar! Der Vermieter hat trotz mehrfacher Anmahnung zur Behebung der Mängel bis dato nicht reagiert!


    mit freundlichen Grüßen


    Laß Dich bei Punkt 1 und 3 nicht von der ARGE abwimmeln. Du hast ein Recht auf freie Wahl des Wohnortes und die ARGE muss die Kosten dafür tragen, insofern sie sich wie schon gesagt, im Rahmen der für Deine Region gültigen "Höchstgrenzen Kosten Unterkunft und Heizung" bewegen.


    vG Berthold

    Hallo schnattl!


    Ich empfehle Dir folgendes Schreiben an die ARGE zu richten! E-Mail geht auch!




    Antrag auf einen angemessenen Vorschuss auf die zu erwartenden Leistungen nach dem zweiten Sozialgesetzbuch gem. § 42 SGB I


    Sehr geehrte Damen und Herren!


    Ich habe mich bei Ihnen erstmal am 02.12.2008 gemeldet und meinen Antrag auf ALG II am 03.02.2009 bei Ihnen abgegeben. Da ich bis dato mit 3 Monatsmieten im Rückstand bin, drohen mir fristlose Kündigung und Wohnungsverlust. Ebenso reichen die vorhandenen Mittel für Lebensunterhalt und Energiekosten nicht aus!
    Aus diesem Grund beantrage ich einen Vorschuss auf die zu erwartenden Leistungen gem. § 42 SGB I.


    Meinen jüngsten Kontoauszug lege ich bei!


    mit freundlichen Grüßen


    Falls Du den Antrag per Post schickst, mach es bitte per Einschreiben.


    vG Berthold

    Hallo Münchi!


    Jetzt musste ich erst nochmal kräftig überlegen und rechnen ;)


    Es hätte ja auch auch anders sein können, z.B. wenn Du mehr heizen würdest ohne weniger zu baden. In diesem Fall hättest Du dann einiges nachzahlen müssen. Ziel ist es aber, mit den Abschlagszahlungen möglichst den tatsächlichen Verbrauch zu treffen. Genau das hat die ARGE mit ihrer Anpassung getan!


    Der erhöhte Abzug der WW-Kosten trägt somit Deinem realen Mehrverbrauch (mehr als 18%) an Warmwasser Rechnung. Somit muss ich meiner eigenen, ersten Beurteilung widersprechen :o und sagen: "Es ist meiner Meinung nach okay, wie die ARGE dies gehandhabt hat!"
    Du hast vorher € 12,60 WW-Anteil gehabt und schreibst, dass Dir nun € 12,00 gekürzt wurden. Beides zusammen sind € 24,60 und damit exakt 37,84 % von € 65,00 Abschlag.


    Dein WW-Verbrauch des Vorjahres ( 135,94 + 123,36 = 259,30) entspricht ebenfalls genau 37,84 % der Gesamtabrechnungssumme von € 685,17!


    Das Badewasser auf der Heizung erwärmen oder gar einen Heizkörper mittels Schlauch mit der Badewanne verbinden, wäre eine Alternative :D:D


    vG Berthold

    Hallo Münchi!


    Du hast Dich an diesen jetzt aktuellen € 11,70 festgefressen ;)
    Behalte besser 18% im Kopf!


    Die ARGE geht stets davon aus, dass 18% Deiner Heizkosten WW-Kosten sind! Würde Dein Abschlag im nächsten Jahr vom Vermieter auf € 100 festgelegt, zieht die ARGE davon 18% ab!


    Also: Alles was Du an Warmwasser verbrauchst, musst Du selbst aus der Regelleistung bezahlen!


    vG Berthold

    Hallo joju!


    Also grundsätzlich kannst Du hinziehen wohin Du willst und die ARGE kann dir die neue Wohnung nicht verwehren, wenn sich deren Größe und Kosten innerhalb der für Deine Region geltenden "Höchstgrenzen Kosten Unterkunft und Heizung" bewegen!
    Worum es Deiner ARGE dabei geht, sind die Umzugskosten! Wenn Du Dir diesbezüglich selber helfen kannst, ohne die ARGE mit diesen Kosten zu belasten, steht Deinem Umzug nichts mehr im Wege!
    Andererseits macht Schimmel das Wohnen in einer Wohnung unzumutbar! Macht der Vermieter trotz schriftlicher Mängelanzeige und wiederholter Fristsetzung zur Beseitigung dieser Mängel keine Anstalten, ist dies nicht nur ein Anrecht auf Mietminderung, sondern auch ein driftiger Grund dort auszuziehen.


    vG Berthold

    Hallo ihr Lieben!


    Ich habe heute Einladung der ARGE zu einer bereits am Montag beginnenden "Profiling-Maßnahme" erhalten!
    Etwas rechtzeitiger wäre wünschenswert gewesen!


    Der Witz an der Sache ist der, dass mir innerhalb dieser Maßnahme Kenntnisse über Themen vermittelt werden sollen, über die ich größtenteils selbst als nebenberuflicher Referentar bei verschiedenen Bildungsträgern unterrichte!


    Kann mir von Euch jemand sagen, ob und wie man sich gegen solche sinnlosen Maßnahmen wehren kann?


    vG Berthold

    Hallo Münchi!


    Richtig wäre folgende Berechnung:


    a) Deine Kaltmiete einschl. Nebenkosten
    b) + € 65 für Heizung und Warmwasser
    c) - 18 % aus 65 = 11,70


    Ich gehe davon aus, dass die ARGE davon weis, dass sich die Kosten (Abschlag) auf € 65 verringert haben. Also empfehle ich Dir Widerspruch einzulegen und den damit zu begründen, dass der von der ARGE berechnete Abzug für die WW-Aufbereitung mit € 24,60 zu hoch angesetzt sind.


    vG Berthold

    Hallo Karo!


    Ich weis, wie das ist, man tappt völlig im Dunkeln in solch einem Fall, weil man keinerlei Meldung von der ARGE bekommt, was nun wirklich überwiesen wurde.
    Eines ist klar: DU Karo hast, wie Du die Sache schilderst, diesbezüglich keinen Fehler gemacht! Dein Vermieter kann auch nichts dafür, der will sein Geld. Versemmelt hat es die ARGE.


    Ich an Deiner Stelle würde an die ARGE schreiben und um Aufklärung bitten, aus welchen tatsächlichen und rechtlichen Gründen nicht die volle Miete überwiesen wurde. Ich würde auch darauf verweisen, dass der Fehler nicht bei Dir liegt und die Nachzahlung der Fehlbeträge an den Vermieter einfordern!


    vG Berthold

    Also liebe Leute,


    ich finde diese Panikmache völlig überzogen! Wozu denn jetzt einen Anwalt? Liegt doch noch nicht mal ne Anzeige vor! Na klar, der Zoll observiert wochenlang eine Würstchenbude :D
    Wir können doch hier nur auf das antworten und ggf. raten, was uns an Daten genannt wurde und nirgendwo hat Engelchen etwas gesagt, dass ihre Mutter "stundenlang" im Imbiß arbeitet!
    Überlegt doch auch mal, was der Begriff "Schwarzarbeit" bedeutet! Dieser Fall ist nicht einmal Nachbarschaftshilfe, es geht um Mutter und Tochter und nirgendwo zwischen den beiden ist Geld geflossen!


    Schade das Engelchen nichts mehr zur ausstellenden Behörde ihres Beleges und zu einer in diesem Zuge durchzuführenden Rechtsbelehrung gesagt hat! Ist diese ausgeblieben, liegt ein Verfahrensfehler vor und die Sache ist einzustellen!


    vG Berthold

    Hallo Horst Grunert!


    Ich lasse mich ja gerne eines Besseren belehren, aber wo liegt da bitte Schwarzarbeit vor, wenn beide ALG II beziehen und in ein und derselben BG leben? Durch die gelegentliche Mithilfe der Mutter ist doch dadurch keinem von beiden ein finanzieller Vorteil entstanden?


    Ich habe in meinem Beitrag auch angesprochen, dass die gute Frau, falls sie tatsächlich mit dem Zoll zu tun hatte, einen Beleg der "Bundes-Zollverwaltung" erhalten und über ihre Rechte aufgeklärt worden sein muss. Diesbezüglich habe ich jedoch keine Rückmeldung erhalten!


    Das sich der Zoll auch um die Genießbarkeit von Bulletten kümmert, ist mir neu!


    vG Berthold