Mietkaution

  • Hallo Berthold,


    lieben Dank für deinen Link und deine nette Antwort :)


    Der Ort liegt bei Koblenz in RPF und die Dame sagte nur das in dieser Gemeinde wo ich wohnen möchte kein Darlehen zum zurückzahlen gezahlt wird:rolleyes:


    Meine Freundin die das nicht glauben konnte hatte unter einem falschen Namen angerufen und sich die gleiche Antwort eingeholt:mad:


    Es ist zum verrückt werden...


    Der eine Landkreis gibt einem die Möglichkeit---der andere nicht.
    Die Kaution beträgt 450 Euro....


    Liebe Grüsse,
    Bellinchen

  • Hallo Bellinchen!


    Die etwas schwammige Handhabung des Themas "Mietkaution" wird in § 22 SGB II, Abs. 3 als sogenannte "Kann- und Sollregeln" behandelt.
    Einerseits "kann" (muss aber nicht) die Mietkaution vom kommunalen Träger (die Stadt/Gemeinde) übernommen werden und wird sie übernommen, dann "soll" sie (muss aber nicht) als Darlehen gewährt werden.
    Verschiedene Landesgerichte sind gar der Meinung, dass ein solches Darlehen zins- und tilgungsfrei zu gewähren sind, da eine Tilgung (vom Gesetzgeber garnicht vorgesehen) das Existenzminimum gefährde! Mit anderen Worten: Die Rückzahlung des Darlehens würde erst dann fällig, wenn Du aus Deiner Wohnung, für die Du Kaution gezahlt hast, ausziehst!


    In die Praxis umgesetzt empfehle ich Dir, unter dem Vorbehalt, dass Dein Umzug in eine andere Wohnung auch wirklich zwingend erforderlich ist, folgenden Antrag zu stellen:


    Hiermit beantrage ich ein zins- und tilgungsfreies Darlehen in Höhe von € ..... zum Zwecke der Hinterlegung einer Mietkaution gegenüber dem Vermieter meiner künftigen Wohnung, Herrn/Frau......


    vG Berthold