Also - das Unterhaltsrecht ist sehr umfangreich und es wird vom Gericht im Einzelfall unterschiedlich entschieden, wie das "zum Verteilen an die Unterhaltsberechtigten" übrig Bleibende auf diese verteilt werden kann. Aber bei alledem ist eines klar, nämlich dass du als Berufstätiger einen "Mindestselbstbehalt" hast, der auf keinen Fall unter 1100 Euro zzgl. Werbungskosten (steuerlich gesehen) liegt. Alles andere ist nicht drin, also weder kann dir von diesem verbleibenden Betrag noch etwas gepfändet werden , noch sonstwas. Deine Schulden, die du nebenher hast, sind dabei allerdings nicht relevant, also fallen nicht ins Gewicht, also ich meine diejenigen, die du noch erwähnt hast. Die Schulden aber, die du hast, die nichts mit dem gerade laufenden Unterhalt zu tun haben und wegen derer Zwangsvollstreckung gegen dich eingeleitet werden soll oder ist, können von dem Rest, den du hast, kaum eingetrieben werden.
Weiter im Text: Natürlich kann der Anwalt, der deine Frau (wegen des Unterhaltes für deinen Sohn) vertritt, viel fordern, auch eine weitere Nebenbeschäftigung. Aus eigener Erfahrung kann ich dir da nur raten, die Ruhe zu bewahren; meist kommen die damit nicht durch, weil du durch deinen Vollzeitjob und (hoffentlich auch zusätzliches Kümmern um deine Kinder) sowieso dazu nicht kämst. Es wird einfach mal versucht, auch als Dokument für deine Exfrau, also Mutter des Sohnes, der der Anwalt vermutlich alles Mögliche erzählst hat als Motivation, Klage einzureichen oder Forderungen an dich zu stellen.
Generell also bleiben dir zum Leben definitiv mindestens (als berufstätiger Mensch) 1100 Euro, euer Kindergeld, ggf. auch Wohngeldzuschuß, den ihr beantragen solltet, Befreiung von der Zuzahlung, was Praxisgebühren, Medikamentenzuzahlungen und so weiter betrifft.)
Die Verhandlungsgebühren, wie du das nennst, bekommst du nicht auferlegt; in Familienrechtsangelegenheiten (Scheidung ausgenommen), kann man sich selbst auch ohne Anwalt vertreten und muß die Kosten des Gegners (selbst, wenn man "verliert", nicht tragen. Vermutlich aber wäre es in deinem Fall sinnvoll, einen Anwalt zu beauftragen, der für dich/euch Prozesskostenhilfe beantragt, so dass die Gebühren weitaus geringer ausfallen und die du dann ggf. auch abstottern kannst.