Beiträge von lirafe

    Wohngeld und H I V schließen sich gegenseitig aus, also wenn du/man H I V erhält, sind die Kdu = Kosten der Unterkunft darin bereits erhalten, eingerechnet. Und natürlich kannst du/ kann man, wenn man nur ein geringes Einkommen hat, "aufstockendes" H IV (oder auch Wohngeld) beantragen. Ruf einfach die für deine Region zuständige Hotline an und laß dir die Antragsformulare schicken, die du weitgehendst (so, wie du es schaffst, also wie es dir möglich ist), ausfüllst und abgibst. Ab regulärer Antragstellung hast du - sofern überhaupt - Anspruch auf dieses H IV,auch wenn noch Unterlagen fehlen (sollten). Dasjenige, was noch fehlt, oder was unklar ist, kannst du dann nachreichen bzw. erklären.

    Das ist wirklich nicht eine nur schwierige Situationj/Konstellation insgesamt, sondern auch schwer zu beantworten. Selbst ein Anwalt würde dazu, also um dir konkret halbwegs vernünftig antworten zu können, die Verträge einsehen / lesen müssen.


    Fazit:Solange du von deiner alten und deiner "neuen" Chefin nichts schriftlich (also beispielsweise Aufhebungsvertrag von der alten Chefin zusammen mit neuem und gleichzeitiger Kündigung derjenigen, die den "Laden" übernommen hat, hast, kannst du nicht einfach wegbleiben. Wie gesagt: alles schriftlich - nicht mündlich. Wenn die neue Inhaberin das Geschäft übernommen hat, gibt es Verträge. Üblicherweise ist in diesen Verträgen auch bestimmt, was mit den Angestellten geschieht, also alles, was "Verträge" betrifft, und auch Angestelltenverhältnisse sind ja "vertraglich, also durch Verträge" festgehalten und formuliert. Wie gesagt - nicht einfach auf "Zuruf" wegbleiben, das könte später nachteilig ausgelegt werden, sondern nur auf "konkrete, also schriftliche!" Hinweise/Anweisungen/Kündigungen oder dergleichen reagieren.
    Alles Gute. Lirafe

    Also wie gesagt/geschrieben; mach das so, also Mietvertrag, der komplett nachvollzhiehbar ausgefüllt ist, Omichen, die vielleicht auch mal für die Kinder da und nicht alleine ist und überhaupt. Wirklich, auch für deine Kinder ist das gut und richtig, weil eine "Oma", die nicht nur ab und an mal da ist, heute nicht mehr alle Kiddys haben. Und ich könnte mir vorstellen, dass auch deine Oma (auch wenn das nicht mehr "die" Ruhe ist, die sie hatte), glücklich darüber seinw ird, einen solchen Lebensabend, also nicht in Einsamkeit, zu haben.

    @ TorbenX etc.
    Das Thema und die Beiträge, auf die du geantwortet hast, sind leider schon mehr als 2 Jahre alt. Darauf sind schon mehrere hereingefallen und es sollte dafür eine Lösung geben. Also nicht wundern, wenn du keine Antwort mehr von Salle, Laetitia oder so erhälst. (Werde das mal weider an Philipp (Info sozialleistungsforum) weiterleiten mit der Bitte, alte Eingaben zu löschen..

    Natürlich muß deine Oma nicht für euch aufkommen. Du / ihr könnt zu ihr in dieses Häuschen ziehen. Richtig ist, wie du schon selbst angedacht hast, einen Mietvrertrag z schließen, und für drei Personen, also dich und deine klitzeklieinen Kinder, ist ein Betrag in Höhe von 370 Euro sicherlich auch angemessen und nicht zuviel, egal wo ihr wohnt. Schließt einen "ordentlichen" Mietvertrag, der nachvollziehbar ist (da reicht sicherlich ein "Formularvertrag", den ihr in jedem Schreibwarenladen kaufen könnt) und dann ist s gut. Schöner kann man es nicht haben,also Kiddis und Oma unter einem Dach. Das gibt es leider viel zu selten in Deujtschland. Woanders, also in anderen Ländern ist das Gang und Gebe.

    Schulden, in dem Fall also Gehaltspfändung(en) werden nicht brerücksichtigt. Das Gehalt deines "Freundes" ist relevant und natürlich ist dann sein Einkommen dasjenige, auf das es ankommt. Aber das ist ja auch normal, denke ich, wenn man zusammen lebt; ihr "seid" dann eine ganz "normale" Familie und müßt wie alle anderen auch, die als Familie leben, mit dem zurechtkommen, was da ist.

    Damti wäre ich vorsichtig; wenn du dir die Antragsformulare mal durchliest; da wird explizit gefragt danach, ob und was man in den vergangenen (ich glaube das waren:) 3 Jahre(n) hatte und was daraus geworden ist. Also, wenn du das schon so vorhast, verbrauche es sinnvoll und vor allem "nachweisbar"...

    Also ich fange mal von "hinten" an. Wenn die beiden Personen zusammenziehen und kein Kind - egal, ob von beiden oder nicht - dabei ist, können sie noch ein Jahr lang -sozusagen auf Probe - zusammenleben, ohne als eine BG = Bedarfsgemeinschaft gewertet und berechnet zu werden. Bei Antragsabgabe dann sollten sie nach Möglichkeit ein von beiden unterzeichnetes Schriftstück mitschicken, dass sie nicht füreinander gegenseitig einstehen und so weiter. Darüber gibt es hier im Forum mehrere Infos, weil diese Frage sehr häufig auftauchte.


    Nach dem Jahr würden/werden sie dann als BG= Bedarfsgemeinschaft gewertet, so dass die Person mit dem Arbeitseinkommen für die andere Person einstehen muss. Ob da noch eine Differenz ALG II bzw. H IV bei der Berechnung herauskommt bzw. wie viel das sein könnte, hängt u.a. von den Kosten der Unterkunft ab´, die regional unterschiedlich festgelegt sind. Wie hoch die in eurer Region sein "dürfen", erfahrt ihr durch einen Anruf bei dem für euch zuständigen Amt.


    Wichtig ist natürlich auch, dass ihr, sofern ihr nach der Berechnung davon ausgehen müßtet, ins H IV zu fallen, eine "angemessene" Wohnung nehmt, in die ihr zusammen einzieht. Angemessener Wohnraum ist auch "geregelt", also für eine Person 45 qm, 2 Personen 60 und so weiter.


    Das Nettoeinkommen birgt übrigens Freibeträge, also es wird nicht das ganze Arbeitseinkommen angerechnet, wenn man H IV beantragt. Von den ersten 400 Euro behält man 100 Euro anrechnungsfrei; der Rest staffelt sich, also von dem bleiben 20 Prozent anrechnungsfrei bis zum Betrag von 800 Euro und so weiter. Was also ihr letztlich erhalten werdet/würdet, hängt von mehreren Faktoren ab; aber ich denke, dass unter dem Strich noch ein Anspruch vorhanden ist.

    Also, das Dumme ist, dass du einerseits vielleicht unter dem zulässigen Schonvermögen liegt, andererseits aber (auch wenn es innerhalb des Schonvermögens gekündigte Versicherungen sind), ein "Extra"Einkommen hast, das dir angerechnet werden könnte. Aber wie auch insgesamt hier, gibt es verschiedene Ergebnisse der Auslegung durch unterschiedliche Ämter(also je nach Region) und sogar unterschiedliche Auslegung(en) innerhalb eines Amtes. Sozusagen: "Alles kann, ich ncihts muß." Kann dir sehr sehr "leider" nichts anderes sagen, also eine konkrete Antwort oder etwas, auf das du dich berufen könntest, nicht benennen.

    Also von vernünftigen Nutzern/Ratgebern dieses Forums kannst du in etwa nur so "sinnvolle" Antworten erwarten, wie deine (sinnvoll) gestellte Frage ist. Fakt ist, dass der Betrag der Versicherung noch in dein Schonvermögen fällt (sofern du nicht durch anderweitiges Vermögen) darüber liegst und dann der Eingang aus dem gekündigten und dir dann zufließenden Vermögen ggf. angerechnet werden könnte als Einkommen. Aber wie gesagt: alles "könnte" so sein oder auch anders, weil man die genauen Verhältnisse nicht kennt.

    Ja, zumal es wirklich viele Menschen gibt, die sich zwischenzeitlich auf ihre angeknackste psychische Situation berufen und das (muß ja hier nicht der Fall sein), den anderen, denen es wirklich psychisch sehr schlecht geht, das zum Verhängnis wird, weil man inzwischen nicht mehr unterscheiden kann, wer definitiv psychisch krank ist und wer darin gegebenenfalls nur eine Möglichkeit sieht, eine Anspruchshaltung durchzusetzen.

    Nein, das gibt es nicht; du könntest dich aber um günstige (auch schöne) Geschenke kümmern in einem Sozialkaufhaus bzw. auch bei der Caritas oder dergelichen Organisationen.

    Also ich kann dir leider nur das schreiben, was ich geschrieben habe; also dass Geld, das "zweckbestimmt" an euch oder irgendwie zu euren Gunsten geht, normalerweise unantastbar ist; wenn nicht übertrieben. Um sicher zu sein, mußt du dich eben "vor Ort" noch einmal erkundigen, wie das wäre. Mehr, als dass du deinen Eltern "abrätst" von ihrem Vorhaben, kann ja nicht passieren (was ich aber nicht vermute, weil ich noch keine gegenteiligen Eintragungen gelesen habe zum Thema "Zweckbestimmung".

    Ich gebe dem Grunde nach euch beiden Recht, zumal manchmal versehentlich auf ganz alte Fragen geantwortet wird, weil unten (sozusagen) viel später irgendeine neue gestellt wurde und die "neuen" Mitglieder oben anfangen zu lesen und darauf antworten; mitunter (nicht immer) gibt das ein Durcheinander, und ich selbst habe mir schon einmal einen "Rüffel" geholt, weil ich auf son Altes Zeug geantwortet hatte. Das hatte ich übrigens auch schon mal an Philip(p) geschrieben, weiß nicht genau, ob da etwas zu machen ist. gut wäre vermutlich,w enn man "abgearbeitete" Fragen/Antworten nach einer gewissen Zeit, wenn beispielsweise einige Wochen/Monate nichts mehr passiert ist, schließt, aber eben auch so, dass noch nachgelesen werden kann, was "seinerzeit" daraus geworden ist.


    So - das ist das Eine -. Und das andere, so blöde es sich anhört; ich fand es seinerzeit gar nicht mal so einfach herauszufinden, "wie" ich ein neues Thema "eröffne". ich könnte mir vorstellen, dass das einer der Gründe ist, warum viele neue Nutzer ihre Frage sozusagen als antwort unter einen bestehenden anderen Frage-Antwort-Thread schreiben. Also die Anleitung für ein neues thema sollte anderes - einfacher nachlesbar - zu handhaben sein. Nicht jeder kennt sich so gut aus. Für manch einen ist das eine Kunst.

    Wenn deine Eltern dieses Geld nicht an euch überweisen, sondern direkt ohne Umweg an die finanzierende Bank und es als "zweckgebunden" deklarieren eben nur dafür (möglichst auch noch in einem (beispielsweise zu Weihnachten Extra-geschenkebrief oder so)), dürfte nichts passieren. Zweckgebundenes Geld wird normalerweise nicht angetastet; dazu findest du hier im Internet vermutlich auch noch den einen oder anderen Hinweis.

    Da ihr ein Kind (auch wenn es nicht euer gemeinsames Kind sein sollte) in eurem Haushalt habt, werdet ihr sofort als eine BG =Bedarfsgemeinschaft gewertet und müßt gegenseitig füreinander einstehen. Wieviel abgezogen wird (das war deine Frage) kann ich nicht sagen, weil man keine Zahlen weiß. Das ist aber auch nicht nötig, die Regelsätze pro Person (also 2 Erwachsene, 1 Kind) kannst du dir hier im Internet ansehen; hinzu kommen die Kosten der Unterkunft. Dies zusammen ist euer "Bedarf", also das, was ihr gemäß der geltenden Gesetze zum Leben braucht. Dem wird euer Einkommen gegengerechnet, also Kindergeld, Unterhalt oder Unterhaltsvorschuß für das Kind und dein Einkommen aus Arbeit. Die fehlende Differenz (sofern etwas fehlt), bekommt ihr dann als aufstockendes H IV. Fehlt nichts, erhaltet ihr eben keine Zuschüsse aus dieser Ecke mehr. Dann bliebe ggf. noch, Wohngeld zu beantragen.

    Ich kann dir das Ganze nicht mit letzter Sicherheit beantworten; drum habe ich ja diesen Steuerberater. Vielleicht könnt ihr (für weniger Geld, als ein Steuerberater kosten würde), einen Steuerberatungsverein aufsuchen/anrufen und diese Frage beantwortet bekommen. Seinerzeit, als ich mich selbständig machte, gab es vom Amt neben der Förderung auch die Möglichkeit, einen 'Steuerberater für 1 bzw. 2 Jahre zu beauftragen, dessen Kosten das Amt übernahm. Das nannte sich Coaching und wurde vom Amt natürlich nicht angepriesen; daher wissen bzw. wußten viele, die sich neu selbständig machten, nicht. Ob es diese Möglichkeit noch immer gibt, weiß ich nicht. Aber selbst, wenn es dieses Coaching nocht immer gibt, hängt es im einzelfall sicher davon ab, wie lange ihr selbständig seid; das sollte nur eine anfängliche starthilfe sein im Steuerdschungel. Kannst ja mal mitteilen, seit wann ihr selbständig seid und ob ihr eine Förderung erhaltet oder nicht; dann werde ich in meinem Steuerbüro noch einmal nachfragen.

    Ob dir hier im Forum jemand rihtig antworten kann, weiß ich nicht; daher rate ich dir, parallel in dem für euch eigentlich richtigen Forum zu fragen. Wenn du hier oben auf die allererste obere Menueleiste unter "sonstige" Sozialleistungen gehst, dort den Unterpunkt Bafög etc. wählst, gelangst du vielleicht an Gleichgesinnte; hier im Forum geht es doch mehr und eher um ALG I bzw. Alg II/H IV-Leistungen. Alles Gute und auch euch ein schönes Wo`ende.


    Lirafe


    Nu sehe ich gerade, dass auch du die nahezu selbe Frage zwei Mal gestellt hast. Echt, das nervt. Ich werde meine Antwort kopieren und auch diesen Hinweis hier. Nicht jeder antwortet aus Zeitvertreib und eine Fragestellung zur identischen Sachlage reicht.