Beiträge von lirafe

    Ich bin auch selbständig und habe das Auto "finanziert"; das ist gar kein Problem, egal ob als Selbständiger oder Privatperson. Das Auto gehört einem ja dann nicht und kann auch nicht "zu viel" wert sein, so dass es dadurch Streß gäbe, weil man den zulässigen Wert überschreiten würde. Das einzige Problem sehe ich darin, eine Bank zu finden, die das finanziert trotz H IV-Bezugs. Aber man kann solche Darlehensverträge auch mit einer Privatperson abschließen, die an einen und an die Rückzahlung glaubt.

    Also - wenn du Studentenbafög erhälst - und bald ausziehst, wirst du ja dann vermutlich nach Auszug den Höchstsatz des elternunabhängigen Bafögs erhalten; das sind so ziemlich genau 584 Euro. Dazu erhälst du - wie du schreibst - die 100 Euro Kindergeld (den Rest läßt du deinen Eltern?) und hast dan noch das Einkommen aus Minijob oder so.


    Das Bafög darf an und für sich maximal - wenn überhaupt - zur Hälfte als Einkommen angerechnet werden, weil die andere Hälfte ja "Kredit" von Vater Staat ist, wie du weißt. Mithin hättest du also 292 € anrechenbares Bafög, 100 € KiGeld und die in etwa 350 €, mithin 740 €. Selbst wenn also das Amt dein "Einkommen" berücksichtigt und dich in die Berechnung einbezieht, was den ALG II-Anspruch deines Freundes betrifft, wird nach Abzug der durch zwei zu teilenden Miete und unter Berücksichtigung des Freibetrages in Höhe von 165 €, den man anrechnungsfrei hinzuverdienen darf (also du in dem Fall) ,eigentlich nichts mehr übrig sein, was dir abgezogen werden könnte.


    Aber mal abgesehen von dem Ganzen könnt ihr ein Jahr lang "so" zusammen wohnen, ohne dass ihr gleich als BG (Bedarfsgemeinschaft) gewertet werdet und auch dein Einkommen berücksichtigt werden muß; ihr sagt (und erklärt schriftlich), dass ihr kein Paar seid und nicht füreinander einsteht. Nach einem Jahr dann allerdings funktioniert das so nicht mehr; dann müßte Vorstehendes greifen.


    Gruß. Lirafe

    Also Stromkosten übernimmt das Amt normalerweise nicht; das in eurem Fall zu separieren, dürfte schwer sein; das, was das Amt übernimmt, sind wohl die anderen, von dir aufgeführten Nebenkosten evtl. eines Teilbetrags der Stromrechnung? Wieviel davon ist denn auf den Strom /Heizung anzurechnen laut Aufrechnung Amt?


    Das ist das Eine. So - Wohngeld steht euch im Falle von H IV, also ALG II-Bezug nicht zu. Das schließt sich gegenseitig aus, weil man entweder soviel Einkommen hat, dass man keinen ALG II-Anspruch hat und daher Wohngeld beantragen kann, oder aber man hat so wenig Einkommen, dass man ALG II-Anspruch hat, bei dem die Kosten der Unterkunft dann gleich berücksichtigt werden (wie es bei euch ja auch ist).


    Der Kindergartenplatz ist eine ganz andere Sache; für die Berechnung dieser Kosten ist die Gemeinde zuständig; du mußt dich daher deswegen dorthin wenden - mit Bescheid etc.


    Warum ´habt ihr keinen Mietvertrag? Ihr könntet doch einen Mietvertrag mit dem Onkel schließen - und wenn auch nur für "kleines" Geld, damit ihr einen Teil der Kosten auffangen könnt, die durch das Wohnen entstehen.

    Wenn ich es richtig verstanden habe, geht es dir mit deiner Frage darum, dass dein Vater keine ALG II mehr erhält? Vermutlich ist dies darum der Fall, weil er sein Vermögen "weggegeben" hat, also das Haus auf dich überschrieb, denn man wird ja in den Vordrucken zur Beantragung von H IV immer danach befragt, ob und was für Vermögen hat oder in den vergangenen drei Jahren hatte und was daraus geworden ist. Mithin hat sich an den Vermögenswerten für deinen Vater etwas verändert: Er hat Vermögen (sozusagen) verschenkt. Besser wäre gewesen, er hätte es behalten; das kommt aber auf die Größe des Hauses (Wohnfläche etc.) an.

    uniamni und trailer85
    Vielleicht schafft ihr Zwei es ja auch, zu unterscheiden. Wenn ggf. eventuell etwas richtig in der Aussage ist, schließt das noch lange keinen vernünftigen - also sprichwörtlich "humanen" Ton -, also ein wenig Einfühlsamkeit aus. Alles kann, nichts muß, aber wir sind hier in einem Forum, in dem es um soziale und mitunter auch mal um zwischenmenschliche Belange geht und ich sehe das Problem nicht, etwas, das man schreiben möchte, in (wenigstens dem Fall) nicht auch einfühlsam von sich geben zu können. Aber es gibt wohl Unterschiede, was Bildung und emotionale Intelligenz betrifft; das wurde hier deutlich und es ist schade.


    etaner
    Der Verlust deines Mannes tut mir leid; ich hoffe, du kommst über die schwere Zeit hinweg und läßt dich nicht auch noch von "formalen" Schwierigkeiten `runterziehen. Vermutlich wirst du dich mit dem Gedanken abfinden müssen, eine etwas kleinere und kostengünstigere Wohnung zu finden. Vielleicht hilft dir das auch über schmerzliche Erinnerungen hinweg. Dennoch bleibt dir natürlich noch der Weg, vorher ein (möglichst) persönliches Gespräch mit dem zuständigen Sachbearbeiter in dem für dich zuständigen Amt zu führen, damit du herausfindest, ob es nicht doch die Möglichkeit der Zuzahlung der Differenz zur ortsüblichen Miete oder aber die Möglichkeit eines etwas späteren Umzuges für dich gibt.


    Gruß. Lirafe

    Bei uns ist das auch so - Land Brandenburg - und das Schlimme ist, dass man nicht nur ins "Nichts" telefoniert und seine Anliegen vorträgt, sondern auch erbetene Rückrufe über Wochen, Monate, nicht erhält und man auch keinen Termin für ein persönliches Gespräch bekommt. Ätzend.

    Es ist so, dass die das fordern können, und eigentlich - zumal wenn du Depressionen hast - (so dumm sich das anhört) müßte dir doch alles egal sein, also vor allem andere Leute und was die denken und und und. Ich war in derselben Situation und habe die mich behandelnden Ärzte von der Schweigepflicht entbunden. Ich glaube, noch mehr Probleme kannst du nicht (konnte auch ich nicht) gebrauchen. Du möchtest etwa un die können ohne Prüfung der Umstände nicht bedingungslos bewilligen. Ich sehe ehrlich gesagt auch nicht, wo das Problem liegt; ob man nun seine ganzen Verhältnisse darlegen muß (was ja schon schlimm genug ist), oder auch noch mitteilt, "wie" krank man ist, was solls.

    Die Umstände tun mir sehr leid - natürlich - und ich hoffe, dass es keine Schwierigkeiten geben wird diesbezüglich - daher. Ich würde den direkten Weg zum Amt gehen, sofern es möglich ist, vorsprechen und das Ganze konkret darlegen. Vielleicht ist es überhaupt nicht nötig, dass "abgemeldet" wird zwischendurch, und das würde ich im Gespräch auch gar nicht als Möglichkeit in Betracht ziehen und erwähnen. Es muß Ausnahmen geben, denke ich; und dies wäre solche ein Fall. Aber genau kann man das nicht sagen, sondern nur hoffen und vermuten.

    Natürlich "freuen" sich die und alle überhaupt, wenn du keine Leistungen mehr beanspruchst; aber ebenso natürlich werden Fragen auftauchen und gestellt werden. Wie und wovon lebst du zwischenzeitlich, was ist mit deiner Krankenversicherung, wovon bezahlst du di und so weiter und so weiter. Da wirst du dann wohl Rede und Antwort stehen müssen, und zwar spätestens, wenn du wieder neu anfängst zu beantragen.

    Es muß ja auch nicht in deinen Kopf gelangen, weil dein Bauchgefühl stimmig ist; das ist das eine. Das andere ist die Sicht des Amtes (die falsche) Sicht. Also solltest du wirklich ohne Zeitverzögerung einen Anwalt aufsuchen, weil das sonst noch ewig dauern könnte. Mitunter wirken schon "einfache" Anwaltsschreiben Wunder. Auf jeden Fall bist du im Recht, so wie sich das darstellt, und das solltest du ohne längere Verzugszeiten, die für dich eh` Kosten bedeuten, in Angriff nehmen, am besten "gestern". Ich wünsche dir Erfolg, der unter anderem auch von einem richtig ausgewählten Anwalt, eben einem für Familienrecht, abhängt.

    Lege möglichst umgehend Widerspruch gegen den Ablehnungsbescheid ein; notfalls zunächst auch erst einmal fristwahrend ohne Begründung mit dem Hinweis, dass die Begründung folgt. Oder du begründest genau so - unter Benennung der konkreten Zahlen -, wie du hier argumentiert hast. Vielleicht ist es in deinem / eurem Fall sinnvoll, das Ganze persönlich vor Ort abzugeben und noch ein - zwei Worte mit dem Sachbearbeiter zu wechseln. Wie hoch genau die Einkommensgrenzen sind, damit man den Kindergeldzuschlag erhält, weiß ich nicht, doch es gibt hier im Forum in der allerobersten Menueleiste den Unterpunkt "sonstige Sozialleistungen", den du anklicken kannst und der weiterführt auch zum Thema "Kinder(geld)zuschlag".

    Also dein Standpunkt ist richtig. Deine Ex-Frau bzw. die Mutter eures gemeinsamen Kindes müßte eigentlich Unterhalt an dich zahlen. Rechtlich gesehen ist es leider (zunächst) richtig, dass das vor eurer Scheidung geborene weitere Kind als dein Kind eingestuft wird. Aber die Klärung wird folgen, und ich kann mir nicht vorstellen, dass das allzu lange dauert. Läuft denn die Scheidung schon? Bis dahin würde auch ich versuchen, nicht für das "andere" Kind zu zahlen bzw. zumindest ist es ja so, dass - selbst, wenn die sagen, du müßtest das -, sich der Unterhalt gegeneinander aufhebt. Da dein Fall aber recht dumm liegt, würde ich dir dringend raten, einen Anwalt aufzusuchen. Beantrage beim für dich zuständigen Amtsgericht kurzfristig einen sogenannten "Beratungsschein". Der ermöglicht es dir, für einen Kostenbeitrag von zunächst einmal (für die Erstberatung, damit du weißt, wóran du genau bist oder wie du vorgehen kannst) 10 Euro eine Beratung bei einem RA zu erhalten. Hierbei beachte aber unbedingt, dass du ausschließlich zu einem Fachanwalt für Familienrecht[B][/B] gehst, nicht zu irgendeinem Anwalt, weil der gerade um die Ecke seine Praxis hat oder so.

    Anne, wieso hast du keine 700 Euro im Monat? Wenn dein Einkommen (also Gehalt, Unterhalt, staatliches Kindergled) den Betrag, der die Regelsätze für deine Kleine und eure Unterkunft ausmachen würde, nicht deckt, kannst du aufstockendes H IV beantragen und daneben auch (sofern du das erhälst) die Befreiung von den GEZ-Gebühren und die Zuzahlungsbefreiung, was die Krankenversicherungskosten betrifft (also diese 10 Euro Praxisgebühr vier Mal im Jahr und sämtliche Zuzahlungen zu Medikamenten). Und was ich nicht gut finde ist dein Satz (Zitat): "wie sehr viele frauen mich mit den arsch aufs sofa setzen harz 4 beziehen und meine wohnung bezahlt bekommen etc". Weißte, wenn du etwas über deinen Horizont hinaus siehst, wirst du erkennen, dass es solche Frauen zwar gibt; die Anzahl derjenigen, die das nicht haben/nicht so leben, ist insgesamt aber weitaus höher. Vielleicht hast du trotz allem noch zuviel Zeit dazu, irgendwelche ätzenden Sendungen "on" TV zu sehen, die insgesamt den Eindruck erwecken, dass alle Mütter nur faul und fett zu Hause sitzen auf Staatskosten. Die anderen haben ja auch keine Zeit dazu, sich dort zu präsentieren und auch nicht dieses "Niveau".

    Im H IV-Bezug hast du - wenn auch selbständig - dieselben Ansprüche wie alle anderen, die H IV beziehen. Also heißt das für dich, dass neben dem Regelsatz (vermutlich meinst du das mit den 350 Euro) auch KdU (Kosten der Unterkunft) und deine Krankenversicherung bezahlt werden könnten, alles eben anteilig, je nachdem, wie hoch das Einkommen aus deiner Selbständigkeit ist.

    Also das ist so eine Sache als Selbständige. Normalerweise gilt ja auch hier - wie überall das Zuflußprinzip, so dass das Geld nur in dem Eingangsmonat angerechnet werden dürfte; aber selbst, wenn das nicht der Fall wäre, und "die" umverteilen und das Geld in deiner G + V - Rechnung auftaucht und auf Monate umgerechnet wird, bleibt dir noch sehr viel, weil du ja monatlich dagegen auch "Ausgaben" hast. Ich hatte einen ähnlichen Fall auch vor einigen Monaten, allerdings nicht in der Größenordnung, und es wurde mir nichts abgezogen, weil die Kosten den Eingang sozusagen nahezu "auffraßen". Fazit: Ich gehe davon aus, dass dir das Geld maximal im Eingangsmonat angerechnet werden wird.

    Ich weiß ja nicht, wie"viel" Unterhalt deine Mutter vom Vater erhält, aber Tatsache ist, dass der Unterhalt in der Regel (wie eben auch das staatliche Kindergeld) der Mutter zustehen zur Deckung der Kosten. Und wie mein Vorschreiber sozusagen schon sagte: Unterschätze die Kosten nicht, und zwar geht es dabei ja nicht nur um Kostgeld und so, sondern deine Ma hat auch höhere Kosten, was die Wohnung betrifft, als würde sie alleine wohnen, vermutlich dadurch auch höhere Versicherungskosten, Strom, Telefon und so weiter. Ich bin ganz ehrlich. Es gibt Mütter (meist sind es nu mal die Mütter), die kaum oder keinen Unterhalt vom Vater erhalten für ihr Kind oder ihr"e! Kinder und schaffen alles irgendwie alleine. Danach kräht kein Hahn. Sobald da mal etwas zu sein "scheint", werden gleich Ansprüche angemeldet; ich finde das richtig richtig ätzend . Taschengeld wirst du vermutlich nicht "extra" erhalten, weil du deine Ausbildungsvergütung hast. Und den Hinweis, dass du Geld für dein Handy "brauchst" etc. spare dir einfach.