Beiträge von lirafe

    Leider darf der / dein Sachbearbeiter alles auf das ALG II - sprich H IV - anrechnen, das als Zuwendung für jemanden aus der BG eingeht, also sowohl Zuwendungen der Oma als auch sonstwas. Ich kann mir leider nciht vorstellen, dass ihr das rückwirkend "weggerechnet" kriegt; für die Zukunft ist es wirklich besser, das privat - persönlich zu regeln. In unserem Fall hat man sogar meiner Tochter das Taschengeld (50 Euro monatlich), die ich ihr (wir beide in einer BG!) überwiesen habe als "Einkommen" angerechnet und den Betrag monatlich vom Regelsatz abgezogen. Hast`e sowas schon mal gehört=? Aber es ist wohl legitim... , also selbst das vom Regelsatz überwiesene Taschengeld an die zweite H IV-Bezieherin, also das Kind - meine Tochter..

    Bei der Berechnung des Betrages, den deine Ex-Ehefrau fordert, ist sie wohl vom Selbstbehalt in Höhe von 930 Euro ausgegangen. Das enspricht dem gängigen Betrag für jemanden, der nicht erwerbstätig ist oder sein kann. Du kannst hier im Forum, in der allerersten oberen Menueleiste unter "Unterhalt" und in den danach angezeigten Unterpunkten zum Thema Verschiedenes finden, das für dich vermutlich interessant ist; insbesondere auch, dass die Ex-Ehefrau eine Verpflichtung hat, sich intensiv um Arbeit zu kümmern und so weiter.

    Ja klar, er zahlt derzeit 1000 € Unterhalt; doch ob die Karin0305 rein rechnerisch wirklich zustehen, ist nicht sicher - und ihr Mann hat ja (wie sie schreibt), auch schon angedeutet, diesen Betrag durch Weniger-Arbeit zu reduzieren. Und wer weiß, wann er das wirklich tut; ich kann mir nicht vorstellen, dass er diese 1000 €, die er gerade zahlt, für alle Zeit als Ausgabe im Kopf hat. Mal abgesehen davon, dass es für Karin0305 derzeit ohne anwaltliche Auseinandersetzung momentan so, wie jetzt gehandhabt, ganz gut läuft, wäre eine konkrete schriftliche Regelung, Vereinbarung oder gerichtliche Entscheidung (wie auch immer) langfristig vermutlich besser, damit sie zur Ruhe kommen kann und weiß, woran sie ist.


    Was ich nur nicht verstehe ist der Satz: "Wenn er Unterhalt zahlen müßte, könnten wir das Haus nicht mehr halten ..." (karins Eingabe 4.11. um 17:09)

    Nein, die wollen mit Sicherheit auch einen Mietvertrag, wobei es natürlich supergut ist, dass du die laufenden Mietzahlungen auch durch Vorlage der Kontoauszüge nachweisen kannst. Der Mietvertrag kann ja "halbwegs" einfach - normal formuliert sein; ich denke eines richtigen Formulares bedarf es nicht extra.

    Also ehrlich gesagt, verstehe ich den Sachverhalt nicht ganz. Schmerzensgeld steht ja an und für sich immer ohne Ausnahme einem Geschädigten (also makabrerweise in dem Fall deinem Mann) zu. Handelt es sich in deinem Fall vielleicht eher um die Zahlung aus einer Versicherungssumme? Und wenn nicht, sondern wirklich "Schmerzensgeld" im weiteren Sinne: Könnte die Argumentation des Amtes dahin gehen, dass es sich bei eurem Schmerzensgeld nicht um einen an euch persönlich erlittenen Schaden (greifbar, nicht mental) handelt, sondern um einen finanziellen Ausgleich,weil eben der "Versorger" der Familie ausgefallen ist? Insofern könnte es einen Unterschied geben. Vielleicht kannst du den entsprechenden Absatz in der Begründung des Amtes noch einmal genau zitieren. Manchmal liegt die Erklärung sozusagen "zwischen den Zeilen". Also was ich meine: Wenn du einen Unfall gehabt hättest und beispielsweise (nur) ein Bein verletzt wäre und dann Schmerzensgeld erhälst, ist das nicht anrechenbar. Denn das wäre definitiv "dein" Schmerzensgeld. Hier - bei euch in dem Fall - handelt es sich aber um einen immateriellen "Schaden" (sorry für die Formulierung), der durch Ausfall des Versorgers, des "Vaters, der die Familie vermutlich ernährt hat", entstanden ist. Und genau diese Versorgung muss ja nun das Amt übernehmen. Daher vielleicht, also weil es eigentlich nicht deine "organischen" Schmerzen sind, für die ihr Ausgleich bezieht, die Ablehnung der Anerkennung durch das Amt. Das Geld, was ihr als Schmerzensgeld erhaltet, soll doch in dem Fall eurer Versorgung dienen und "doppelt" (sozusagen) geht eben nicht. Vielleicht ergibt sich durch die genaue Zitierung der Begründung etwas anderes, ansonsten hoffe ich, ich habe mich halbwegs verständlich ausgedrückt. L.G. und alles Gute. LiRaFe

    Schreib einfach, dass das Geld deiner Eltern prinzipiell nur geliehen war, und nicht - wie du oben in deiner Eingabe geschrieben hast -: Zitat: "Allerdings mit dem Inhalt das meine Eltern mich zukünftig nicht mehr unterstützen können!" Danach kannst du nur noch abwarten.

    So wie es aussieht, bleibt dir in erster Linie das Wohngeld. Daneben aber solltes du natürlich GEZ-Befreiung beantragen, die du definitiv auch erhälst und die Zuzahlungsbefreiung krankenkassenmäßig. Damit brauchst du nicht mehr diese quartalsweise anfallenden 10 Euro bezahlen, keine 5 Euro pro Verordnung und auch keine 10 Euro / je Tag Krankenhausaufenthalt. Im Übrigen: Hast du es mal mit einem Bildungskredit-Antrag versucht? Aber damit kenne ich mich nicht aus, jedoch gibt es in der obersten Menueleiste hier im Forum einen Unterpunkt "Bafög" (trifft auf dich nicht zu) und auch "Sonstige Sozialleistungen". Es gibt unterschiedliche Arten von Bildungskrediten. Vielleicht hilft dir das weiter.

    Reiche deinen Antrag möglichst gleich ein (wg. Fristwahrung, damit dir kein Geld verlorengeht) mit dem Hinweis, dass du das Sparbuch nicht mehr findest und nur 8 Euro drauf sind und auch mit dem zusätzlichen Hinweis, dass du eine Bestätigung der Post/Sparkasse nachreichst, die den derzeitigen Stand dokumentiert. So geht dir H IV-mäßig kein Geld wegen irgendeiner verzögerten Abgabe des Antrages verloren. Um das Sparbuch müßtest du dich ja eh kümmern und kannst das bei der Gelegenheit dann auch jetzt gleich tun.Also - kein Problem.

    Sie sollte direkt zum Amt gehen und einen Vorschuss beantragen, nachdem sie vorher ihre Situation geklärt hat und auch sichegestellt ist, dass ihr Antrag dort eingegangen ist.

    Also Schmerzensgeld-Zahlungen unterliegen nicht dem Zuflussprinzip und sind nicht anzurechnen als Einkommen in dem Monat des Eingangs. Allerdings sollten auch hier die zulässigens Vermögensfreigrenzen nicht überschritten werden, so dass ich rein bauchgefühlsmäßig davon ausgehe, dass die Zinsen aber doch angerechnet werden, also das zulässig Zinsvolumen, das man jährlich hat, nicht überschritten werden sollte. Also Fazit: Erhälst du jetzt Schmerzensgeld und Zinsen ausgezahlt von der Versicherung oder so, würde ich sagen, die Zinsen zählen nicht als Einkommen, da bis Dato nicht auf deinen Namen laufend. Legst du das Schmerzensgeld an und kommst dann zu mehr Guthaben als zulässig und auch zu mehr Zinsen, als anrechnungsfrei, wird das überschüssige Geld (sowohl Kapital als auch Zinsen) berücksichtigt.

    Also wirklich - sofort Sekt und anstoßen -. Ich hatte auch mal einen heftigen Arbeitswegeunfall (allerdings kein öffentl. Dienst) und habe trotz der Folgeschäden nichts bekommen, sondern werde seit 9 Jahren immer wieder zu Gutachtern geschickt. Ein Gutachter hält mich für komplett arbeitsunfähig, ein anderer glaubt nicht, dass das die Folgeschäden von dem Autobahnunfall (!) herrühren "Da hätte ja schon ein heftiger Aufprall stattfinden müssen ..." (Nur zur Erklärung: Ich stand als letzt eim Stau mit Warnblinklich und einige fuhren hinten ungebremst (nachweislich - polizeil. Protokoll) auf..).


    Also ab in den Supermarkt und Sekt geholt und ic freue mich für dich mit. Wie das mit deiner Krankenversicherung sein wird künftig, weiß ich nicht, ansonsten, mal davon abgesehen, würdest du mit deinem 1000Euro-Bezug nichts weiter erhalten. Regelsatz und Kosten der Unterkunft und Kr.Versicherung dürften in etwa alles decken. Ggf. kannst du noch eine GEZ-Befreiung beantragen (sicherlich) und je nachdem, wie das bei dir krankenversicherungsmäßig läuft, auch die Zuzahlung zur KV, also Praxisgebühren, Medikamentenzuzahlung und so weiter.


    L.G. Lirafe

    Sobald du privat versichert bist, mußt du zunächst alle Kosten, die du sozusagen "verursachst" vorverauslagen und es entsteht ein hin- und hergeschreibe, das auch mit Kosten verbunden ist. Mal abgesehen davon, dass ich mir kaum vorstellen kann, dass sich eine private Kasse um dich "reißt", wäre das für mich als H IV-ler völlig indiskutabel und ich verstehe auch nicht, warum du darauf aus bist, zumal du selbst deine Beiträge ja auch nicht aufbringst - bringen mußt. Ich würde mich niemals selbst versichern aus vorgenannten Gründen, da meiner Meinung nach die Nachteile die Vorteile überwiegen. Im Übrigen solltest du einfach bei deiner Arge nachfragen; solche Frage wird dot bestimmt nicht oft gestellt und ich bin neugierig auf die Antwort. Es wäre schön, wenn du die hier noch mitteilen könntest.

    Ja, da hat BineNRW Recht, denn von der Größe her gesehen liegt die angedachte Wohnung schon nicht mehr innerhalb der zulässigen Grenzen; da dürftet ihr zu Dritt nur 75 qm anmieten. Aber wie gesagt, da die Miete sogar noch geringer ist,sieht es gut aus.

    Wenn du noch im ALG I - Bezug bist, kannst du versuchen, Wohngeld zu beantragen, ob das bewilligt wird, hängt von der Personenanzahl ab; ich könnte mir eher vorstellen, dass du / ihr also kein Wohngeld erhaltet, sondern aufstockendes ALG II beantraen müßt. Wohneld wird nämlich nur bewilligt, wenn man ansonsten seinen Lebensunerhalt bestreiten kann. Für den Fall des aufstockenden ALG II gilt folgendes für euch: Wenn es sich um ein Eigenheim handeln würde, lägst du mit den 130 qm Wohnfläche innerhalb der zulässigen Grenzen und müßtest zusehen, wie du neben dem Satz, den du zur Deckung eurer Kosten der Unterkunft erhälst, die restliche zur Deckung eines Kredites erforderliche Summe aufbringst. Da es sich allerdings um ein gemietetes Objekt zu handeln scheint, kommt es darauf an, wie viele Personen ihr seid, die in dem Haus wohnen und ob demnach die zulässige Höhe der Kosten der Unterkunft überschritten ist oder nicht; davon hängt eine mögliche Bewilligung ab; im übrigen wird ein Umzug in eine kleinere und auch billigere Wohnung vorgeschlagen bzw. gefordert.

    Kitty
    Bist du dir sicher, dass der Fragesteller "ichbinsdoch" noch bis zum vollendeten 25. Lebensjahr für seinen Sohn aufkommen muß, also unterhaltsverpflichtet ist, obwohl dieser bereits eine abgeschlossene Ausbildung hat. Ich denke, das ist "nicht" der Fall, denn er hat seinem Kind bereits eine Ausbildung finanziert, die der auch beendet hat - und nebenher auch das Fachabitur.

    Also ganz offen: Du solltest nicht erwähnen, dass du "dauerhaft" krank, also berufsunfähig bist. Denn dann erhälst du definitiv alles ausschließlich auf Darlehensbasis und auch die zulässigen Vermögensfreigrenzen sind geringer. Das heißt komkret, dass du kein Auto besitzen dürftest und auch das "zulässige" Sparvermögen darf nicht so "hoch" sein, wie im Falle von H IV-Bezug. Du erhieltest dann nämlich soilaleistungen nach dem SGB XII. Da ist einiges anderes geregelt. Wichtig fänd ich auch: Wenn du Leistungen nur auf Darlehensbasis erhälst, die zurückgezahlt werden müssen und eigentlich aufgrund deiner nicht mehr möglichen Erwerbsfähigkeit keine Möglichkeit haben wirst, zurückzuzahlen, wird dies späer von deiner Tochter gefordert bzw. dein dann restliches Vermögen (zum Beispiel Haushälfte) wird verwertet zur Darlehensbegleichung und der Rest, falls überhaupt noch vorhanden, wäre dann nur noch das, was du deiner Tochter hinterläßt.

    Bitte bedenke bei allem, dass du nach einem eventuellem Verkauf, oder aber auch in dem Fall, dass die Arge den Verkauf irgendwie im Visier haben könnte, keine Leistungen der Arge erhälst solange, bis du dein "Vermögen", das durch den Verkauf dann entstanden ist, verbraucht hast. Hierbei wird/würde dir auch vorgerechnet werden, wie lange du davon zu leben hast. Das ist der eine Fall - und der andere, wie vorerwähnt wäre, dass die Arge davon ausgeht, dass ihr demnächst verkauft. Dann erhälst du zunächst alles nur auf Darlehensbasis.


    Wenn das Haus den gesetzlichen Gegebenheiten an Größe entspricht, die Eigentum haben darf, wenn man darin selbst wohnt, würde ich definitiv nicht verkaufen und ausziehen. Solltest du aufgrund deiner Erkrankung keine 3 Stunden mehr arbeiten können, erhälst du eh alles nur noch auf Darlehensbasis; das ist nicht anzustreben.