Beiträge von lirafe

    Du kannst dich befreien lassen von der Zuzahlung bei der Verordnung von Medikamenten und natürlich im selben Zuge auch von der vierteljährlich anfallenden Praxisgebühr. Das summiert sich im Laufe der Zeit. Solltest du diese Befreiung (das ist ein kleines Kärtchen, das man erhält) erhalten, brauchst du auch bei einem evtl. Krankenhausaufenthalt nichts bezahlen und der (zuvor beantragte) Krankentransport ist - sofern erforderlich - kostenfrei. Die GEZ-Befreiung würde ich in Kürze wiederum beantragen,und zwar nicht erst dann, wenn du den H IV- Bescheid vorliegen hast, sondern ab erstem Tag eines eventuellen ALG II-Bezuges. Die Bestätigung, dass du H IV beziehst, reichst du dann nach. So verlierst du keine Zeit /also kein Geld.

    Deine Mutter sollte einen Wohngeldantrag stellen; via Wohngeldrechner hier im Internet kannst du schon mal vorab in etwa ausrechnen, ob/was ihr zustehen könnte. Außerdem wird sie, wenn sie den entsprechenden Antrag bei ihrer Krankenkasse stellt, mit Sicherheit von der Zuzahlung befreit, also von der Bezahlung der Praxisgebühr, von der Zuzahlung hinsichtlich verordneter Medikamente, von der Zuzahlung bei Krankenhausaufenthalt und so weiter.

    Wenn deine Mutter als Alleinerbin im Testament steht, erbt sie - solange du nicht dagegen vorgehst - allein. Niemand kann dich dazu zwingen, deinen Pflichtteil zu beanspruchen oder einzuklagen und demnach kann dich / euch auch niemand dazu zwingen das Haus zu verkaufen. Fazit also: Solange du nichts gegen den letzten Willen deines Vaters unternimst, ist deine Mutter alleinige Erbin und du bleibst unangetastet weiter im H IV-Bezug. Solltest du deinen Pflichtteil beanspruchen , also diesen Anspruch gesetzlich durchsetzen wollen und erhalten, wird dir dieses Geld, also dein Erbe, dann natürlich auch "angerechnet", solange du im H IV-Bezug bist. Ich würde das nicht tun, sondern alles so lassen wie es derzeit ist, also: Mutter erbt nach Vaters tod und ihr beide lebt weiterhin in dem Haus. Wenn natürlich "dereinst" irgendwann auch deine Mutter "geht" und du dann erbst, geht es darum, wie groß das Haus ist. Wenn du sowieso schon darin wohnst und es liegt mit Grundstücksgröße und Wohnfläche innerhalb der zulässigen Vermögensfreigrenzen, ändert für dich auch nichts. Alles ist im Lot, alles für dich in Ordnung.

    Du fragst bei dem für euren Ort zuständigen Amt nach, also entweder Gemeinde, wenn du ländlich wohnst, oder eben Bezirksamt, wenn du in der Stadt wohnst. Du fragst dich einfach durch zur Wohngeldstelle; das klappt schon. Arbeitsamt jedenfalls ist nicht zuständig, eher - wie du es nennst - das Rathaus, wenn es "das" bei euch ist. Irgendwer weiß immer weiter. Anspruch auf ALG 2 bekommt man nur, wenn man sich dem Arbeitsmarkt permanent zur Verfügung stellt, also vermittelt werden kann und möchte. Das trifft auf einen Azubi nicht zu.

    Sternchen47
    Du machst deinem Namen hier nicht gerade alle Ehre - eher keine. Erstens mal bist du deiner Tochte gegenüber unterhaltsverpflichtet bis zur Vollendung ihres 25. Lebensjahres. Natürlich kannst du sie auch "rausschmeißen", was aber an dieser Tatsache nichts ändert. Warum überschreibst du das Haus auf deinen Sohn? Damit deine Tochter oder ggf. noch weitere Kinder nichts bekommen? Du weißt sicher, dass Kinder auch - gerade in solchen Fällen - vorzeitig und noch zu einem Zeitpunkt, wenn die Eltern leben, vorzeitig ihren "Pflichtteil" ausbezahlt haben wollen können? Wenn du deine Tochter dann also gleich ausbezahlst, wird sie davon - sofern du damit durchkommst, sie nicht bis zu ihrem 25. Lebensjahr zu beherbergen und zu unterhalten, wozu du verpflichtet bist -, ihren Lebensunterhalt bestreiten müssen.


    Ich würde mich nicht besonders gut fühlen an deiner Stelle, wenn ich dieses Vorhaben im Kopf hätte.

    Also das Wohngeld beantragst du bei der für dich örtlich zuständigen Wohngeldstelle; da mußt`e dich halt ein bisschen durchfragen hinsichtlich der Adresse oder so. Bedenke bei allem, dass du erst genau ab dem Tage deiner Antragseinreichung Wohngeld erhälst. Wenn du also jetzt noch viel Zeit vertust bis zum Erhalt des Formulars und dann noch mal mit dem Ausfüllen, geht dir das verloren. Wenn du den Antrag vorliegen hast, unterschreibe ihn, fülle das aus, was du sofort ausfüllen kannst anhand deiner Unterlagen und gib ihn schon mal ab. Dasjenige, was noch fehlt, reichst du nach; das ist nämlich kein Problem. So geht dir nicht (noch mehr) Zeit verloren.


    Das ist das Eine. Die Befreiung von der zuzahlung betreffend diese Krankenkassengebühren beantragst du bei deiner Krankenkasse. Das ist ein einfaches Telefonat, das du führst. Du erhälst dann ein Formular, das du ausfüllst; möglichst ganz schnell, weil das in dem Fall nämlich, also die Kasse betreffend, auch für das ganze Jahr rückwirkend gilt, so dass du eventuell sogar rückwirkende Erstattungen erhälst. Befreit ist man dann also nicht nur von der Quartalsgebühr, sondern auch betr. Zuzahlung bei Medikamenten, krankenhaustagegeldkosten, Fahrtkosten soweit erforderlich etc.


    Was deinen Vater betrifft, kann ich dir leider nichts weiter sagen oder raten.

    Du hast Anspruch auf H IV; deine Frau hat vermutlich auch - je nach Größe des Hauses (also je nachdem, ob die Größe etc. in das zulässige Vermögen fallen bzw. dies nicht überschreiten) Anspruch auf H IV. Sollte es das zulässige Vermögen überschreiten, hat sie Anspruch auf H IV zumindest auf Darlehensbasis unter bestimmten Auflagen. Dasselbe gilt unter Umständen auch für das von dir zu beantragende H IV. Bei allem wird nämlich natürlich auch geprüft, ob ggf. (in diesem Fall deine Frau) für dich unterhaltsverpflichtet ist. Einkommensmäßig ist das ja nun nicht der Fall, was aber das Vermögen betrifft, vermag ich das nicht zu beurteilen. Sollte rechtlich gesehen alles deiner Frau gehören, hat sich dieses Thema erledigt, und auch dann, wenn es einen entsprechenden früheren Ehevertrag gibt. Solltet ihr Zugewinngemeinschaft gehabt haben (also den gesetzlichen "normalen" Stand), könnte das Amt "nerven".

    Es ist nicht toll, wenn du hier die nahezu selbe Frage kurz hintereinander - wenn auch unter anderen Überschriften - mehrfach stellst; hatte dir zu deiner vorangegangenen gerade geantwortet. Wenn man das so handhabt, geht im Forum hier einiges durcheinander, weil beispielsweise die Leser bzw. Schreiber unter anderem auch auf Antworten anderer eingehen und nicht beispielsweise nicht gerade immer wissen können, was zum Parallelthema schon "gelaufen" ist.

    Du hast nicht geschrieben, wie alt du bist, aber neben dem Ausbildungsentgelt kannst du, wie du es selbst ja schon schreibst, Wohngeld beantragen und beispielsweise auch Befreiung von der Zuzahlung betreffend Krankenkassengebühren, wie beispielsweise diese quartalsmäßig anfallende Gebühr, die Zuzahlung bei der Verordnung von Medikamenten und so weiter. Natürlich kannst du auch die Befreiung von den GEZ-Gebühren in Anspruch nehmen, denke ich. Was deine Halbwaisenrente betrifft, solltest du dich bei der zuständigen Behörde richtig eingehend informieren; Dein Vater müßte wohl schon für tot erklärt worden sein, damit du Waisenrente erhalten kannst; ein Auslandsaufenthalt oder nicht auffindbar sein werden nicht ausreichen.

    Es kommt nicht darauf an, wer sich getrennt hat, also ob deine Ehefrau oder du. Deine Unterhaltsverpflichtung gegenüber Frau (sofern überhaupt) und Kind hat auch unter anderem, jedenfalls, was euer gemeinsames Kind betrifft, mit dessen Alter zu tun. Oben hier im Forum gibt s einen Unterpunkt "Unterhalt", also ganz oberste Leiste der vierte Unterpunkt von rechts. Dort kannst du dir ziemlich genau ausrechnen, was du - mal abgesehen von dem Unterhalt für das Kind - ggf. als Differenz noch für die Ex-Frau zahlen müßtest. So schlimm wirds hoffentlich nicht sein, aber falls du darüber nachdenkst, dir einen Anwalt zu "nehmen" oder zu "wechseln", achte bitte darauf, dass du einen "Fachanwalt" für Familienrecht beauftragst.

    Doriels Vorschläge sind ungefähr das, was ich meinte; sie hat wirklich gute Vorschläge gemacht und ich hoffe, dass du das für euch in Angriff nehmen kannst und wirst. Dabei wünsche ich dir Erfolg und auch ein Quentchen Glück. L.G. Lirafe

    An und für sich ist gesetzlich vorgeschrieben, dass du bis zum 25. Lebensjahr bei deinen Eltern wohnen mußt bzw. die dich unterhalten müssen. Aber da du schon länger alleine lebst, dürfte diese Regelung/Vorschrift für dich an sich nicht mehr greifen. Das, was CollinsSar geschrieben hat betrifft es nicht, mal abgesehen davon, dass dein Onkel kein Familienangehöriger / Verwandter 1. Grades ist. Ihr solltet einen richtigen Mietvertrag bzw. Untermietvertrag schließen, in dem alles geregelt und auch die monatliche Miete festgelegt ist. Dann dürfte es keine Schwierigkeiten geben. Sollte dein Onkel H IV-Empfänger sein trotz Rente, wird die Miete vom Amt für ihn natürlich nicht mehr komplett übernommen für ihn, wenn du bei ihm einziehst, weil du ja natürlich dann auch einen Anteil Miete zahlen mußt. Ihr würdet als eine HG / Hausgemeinschaft gewertet werden, nicht als BG = Bedarfsgemeinschaft.

    Wenn du bei diesem Job mit so wenig Geld nach Hause gehen würdest, wie du schreibst, bliebst du der Arge als "Bedürftige(r)" ja weiterhin erhalten. Man soll / muss aber alles dazu tun, seine Bedürftigkeit zu beenden; daran würde dieser Job dem Grunde nach zwar "etwas" ändern, aber nicht komplett abhelfen, dennoch wärst du für einen Job, in dem du mehr Stunden arbeiten könntest, zunächst einmal aufgrund der vertraglich eingegangenen Verpflichtungen blockiert. Das kann doch auch nicht richtig sein und ist eventuell ein Argument für dich, wenn du Ärger bekommst.

    Du, klar verstehe ich dich. Depressionen sind so gar nicht "greifbar" und insbesondere auch für die Angehörigen schlimm. Hat ihr denn nicht wenigstens eine Ärztin eures Vertrauens? Also als Beispiel - haben wir eine sehr (wie ich denke, gute), die meine Kinder schon sehr lange betreut, also seit dem Kleinkindalter, die bei solchen Dingen mit Rat und Tat zur Seite steht und insbesondere auch durch Nennung der richtigen Anlaufstellen, also Hinweisen dazu, hilft. Ich weiß, dass es in den meisten Gemeinden / Ämtern auch sowas gibt, wie beispielsweise "Erziehungsberatungsstellen", in denen Psychologen arbeiten. Erziehungsberatung heißt ja nicht, dass man dort wegen schwer erziehbarer Kinder hingeht, sondern eben genau auch aufgrund der Probleme, die du jetzt im Hinblick auf deine Tochter hast. Eine solche Einrichtung habe ich vor (sehr vielen) Jahren selbst einmal aufgesucht. Der Fall lag natürlich vollkommen anders, aber die Gespräche und Hinweise, wie man mit der Situation umgehen kann, waren richtig richtig gut und hilfreich und haben mich / uns sehr weitergebracht. Wenn du noch mehr darüber wissen wollen würdest, biete ich dir an, mir eine PN zu schreiben, weil ich noch mehr hier so öffentlich darüber nicht schreiben möchte. L.G. Lirafe

    Also zunächst einmal: Deine Tochter scheint "richtig" richtig krank zu sein, und das Letzte, was ihr hilft, ist sie fallen zu lassen. Wenn sie Essgestört war und depressiv ist, hilft es ihr - aber absolut und überhaupt gar nicht -, wenn sie - wie du schreibst "auf eigenen Füßen stehen müßte", um aus ihrer - wie du weiter schreibst "Lethargie" aufzuwachen. Das ist ein glatter Rausschmiss und hilft niemandem, schon gar nicht einer 20jährigen jungen Person, die krank ist. Depressionen und/oder die genannten Störungen sind schrecklich; du treibst sie mit deinem Vorhaben (und ich hoffe, du hast das noch niemals ihr gegenüber geäussert) in eine Situation, die ich nicht näher erläutern muß und möchte. Irgendwie hört es sich insgesamt auch so an, als wäre dein Hauptproblem das Geld, kein Kindergeldmehr, kein Unterhalt und so weiter. Bitte suche - wenn das Jugendamt nicht mehr helfen möchte oder kann - eine soziale Einrichtung auf, die "deinem Kind" nicht auch noch den Boden unter den Füßen entzieht, sondern es weiterbringt. Es gibt Einrichtungen, in die solche traurigen depressiven Kinder wochen- oder gar monatelang aufgefangen werden und Gleichgesinnte kennenlernen und überhaupt wieder "leben" lernen. Dein Kind wurde "so" nicht geboren, sondern ist durch vermutlich viele Erlebnisse und Erfahrungen dahin gekommen, wo es jetzt ist. Die von dir als Lethargie bezeichnete Lebensweise kann eine tiefe Depression sein, und wer schon einmal wirklich depressiv war, weiß, dass man am Ende nichts mehr tut, tun kann; nicht mehr essen, keine Kontakte mehr, keine Tätigkeit, kein Schlaf, nur noch Sehnsucht nach dem Nichts. Bitte, bitte sieh das, was deine Tochter tut - oder eben nicht - als eine ganz ernst zu nehmende Krankheit, aus der man mit Hilfe seiner Familie oder guter und weitsichtiger Menschen auch wieder herauskommen kann, um ein normales Leben zu führen. Bitte!

    Wie schon oft geschrieben; du solltest diese Frage wirklich klären mit deinem Sachbearbeiter, weil oftmals nicht gleichmäßig gehändelt und entschieden wird. Du "mußt" ja wohl eine neue, andere Wohnung beziehen, wenn ihr das Haus verkaufen "müßt", oder? Wie soll das Ganze sonst funktionieren. Ihr könnt euch ja nicht in Luft auflösen, wenn du einen Käufer suchst, oder aber du klärst die Übergabe des Hauses so, dass dir noch einige Monate bleiben, um dir "dann" eine Wohnung zu suchen, weil Doppelzahlung (Miete, Hauskosten) ja wohl auch absolut nicht in Frage kommen. Denn rein theoretisch könnte das ja sonst jahrelang so laufen und die Ausgaben stapeln und stapeln sich ohne Ende.

    Das ist wohl einer der seltenen Fälle, bei denen das wirklich so gehandhabt werden darf; vermutlich stimmt die Auskunft, die dein Sohn bekommen hat. Da es hier noch keine oder kaum "praktische" Erfahrungen zu solcher Sachlage gibt, kann ich dir nur raten, dir das Ganze vom Amt schriftlich aushändigen zu lassen, also die Begründung inklusive der Benennung der zugrundeliegenden gesetzlichen Auslegungen (also auch der Paragraphen etc.), damit ihr dort nachlesen könnt und ggf. eine "Lücke" findet. Daneben würde ich eine Rechtsberatung in Anspruch nehmen. Vielleicht könnt ihr ja auch gar keinen Unterhalt leisten, weil ihr doch schon für euren Sohn aufkommen müßt?! Bleibt dennoch etwas übrig? Wenn nicht, würde die Unterhaltsvorscusskasse in Vorleistung gehen. Die Ämter versuchen im übrigen zu sparen, wo sie nur können.