Beiträge von lirafe

    Es tut mir leid für dich, diesen Stress neben dem anderen Schlag noch zu haben. Ich wünsche dir einen guten Anwalt und auch Glück. Gruß. Lirafe

    Also gilt dieser Vertrag nur für ein Jahr!? Und seit wann "läuft" er? Wenn schon länger, ist es doch eh`bald vorbei und wenn nicht, wäre es für deine Eltern vermutlich zeitmäßig zu "knapp", dann jetzt noch Einwendungen dagegen zu erheben, also gegen diese Vereinbarung. Mithin würde ich an deiner Stelle - wenn du diese Frage hier schon stellst, also davon ausgehst, dass es Schwierigkeiten geben könnte -, davon ausgehen, dass es sich nach diesem Jahr mit der Unterstützung erledigt hat. Wozu sonst dieses "eine" Jahr?

    Also genau weiß ich das in dem Fall wirklich auch nicht, aber da dein Freund "verdient", könntes einerseits sein, dass ihr als BG zählt und sein Einkommen angerechnet wird. Dies kann aber nicht weiter ins Gewicht fallen, weil er ja weit unter dem H IV-Regelsatz (plus Unterkunftskosten) liegt) und er bei der Berechnung deines HIV-Anspruches dadurch sowieso nicht ins Gewicht fällt. Außerdem dürfte er als Student aber wiederum nicht gewertet werden, weil er ja nicht vermittelbar ist und für sich selbst Wohngeldzuschussberechtigt ist (den er beantragen sollte). Beides widerspricht sich, weil man Wohneld nicht erhält, wenn man in einem H-IV-Antrag oder Bescheid auftaucht.


    Ich könnte mir vorstellen, dass dort ein "pfiffiger" Mitarbeiter beim Amt darauf aus ist, dass dein Freund vielleicht "Vermögen" hat, das irgendwie bewertet oder berücksichtigt werden könnte. Als Fazit: Ich würde an eurer Stelle zu Zweit einen persönlichen zeitnahen Gesprächstermin beim zuständigen Sachbearbeiter vereinbaren und mich (vorbereitet) durchfragen und mitschreiben. Vorher würde ich keinerlei detaillierte Unterlagen des Freundes abgeben.

    Wenn der Vertrag keine entsprechenden - anderslautenden bzw. diesbezüglich einschränkenden - Klauseln enthält, sind wie weiterhin an den Vertrag gebunden.

    Es gibt diesbezüglich zwei mögliche Sichten der Dinge; denn leider wird nicht immer alles gleichwertig entschieden. Das "scheint" auch von Amt zu Amt unterschiedlich möglich zu sein. Die einen Sachen, dass das "nur" eine Umwandlung von Anlage in Barvermögen ist und (wenn man die Grenzen des zulässigen Vermögens nicht überschritten hat) erlaubt ist; die anderen sagen, es ist "Einkommen" im Monat des Verkaufs.Um sicher zu gehen, kannst du an und für sich nur (auch zwei mögliche) folgende Dinge tun: Entweder, du nimmst das jetzige Auto (soweit verkaufstechnisch möglich) als Anzahlung un hast demzufolge gar kein "Einkommen" aus "Verkauf" (das halte ich für das Sicherste), oder du versuchst zumindest, beide Vorgänge (Verkauf und Kauf) in einem Monat zu regeln. Das ist die unsicherere Variante, aber immer noch besser, als wenn du das Ganze viel weiter "auseinanderziehst" (zeitlich gesehen). Ob und wie du das Geld für das Auto von deiner Leistung bezahlst (deine 2. Frage) müßte dem Amt eigentlich egal sein und kann dir nicht verboten werden. Allerdeings - je nachdem, wie hoch die Ratenzahlunen sind -, könnte ein Amt auf die Idee kommen, dich zu fragen, wie du das von deiner Regelleistung bewerkstelligst und dir unterstellen, dass das einerseits nicht möglich ist, oder aber - sofern doch -, du noch Geld irgendwoanders her beziehst, weildu das sonst nicht bewerkstelligen könntest.

    Also wegen des H IV-Antrages müßte das Hasu nicht versteigert oder verkauft werden, wenn es den zulässigen Bestimmungen hinsichtlich Größe etc. entspricht, aber vermutlich muss es das wegen der Insolvenz. Wenn er jetzt dann also sowieso umziehen und sich eine neue Wohnung suchen muss, sollte er sich vorab mit dem Amt, bei dem er dann den H IV-Antrag abgebe wird, in Verbindung setzen, um zu erfragen, wie groß und wie teuer die neue Wohnung sein darf. Aber wie auch immer - und nun zu deiner eigentlichen Frage: Er hat in jedem Fall Anspruch auf H IV, nur eben, dass es wahrlicheinlich wegen der anstehenden Regelungen überhaupt (also Insolvenz, Verkauf, Versteigerung, Umzug und und) ein kleines Durcheinander geben wird, dessen Ende irgendwann aber absehbar ist: Er muss nur durchhalten und einen kühlen klaren Kopf bei alledem bewahren und daran glauben und davon asugehen, dass er irgendwann in "Ruhe" mit seinem Sohn in einer zwar kleineren, aber überschaubaren Wohnung lebt und alles geregelt hat.


    Viel Glück und Erfolg und Mut und Tatkraft. Lirafe

    PhilsMausiii
    Also es ist nicht toll, wenn du zwei Mal unter anderer Bezeichnung dieselbe Frage stellst. Diese, deine hiesige Frage, habe ich dir gerade beantwortet unter der Bezeichnung, zu der du sie auch gestellt hast, nämlich: "Muss mein Vater nachzahlen? " Bitte lies dort nach - wenn jeder kreuz und quer doppelt Fragen stellt, ist das nicht nur für die wirklich engagierten Fragesteller blöd, sondern auch für alle anderen.

    Du kannst und solltest natürlich zum Jugendamt gehen; die sind mit solchen Situationen vertraut und können dir weiterhelfen. Die Unterhaltsverpflichtung ist zwar immer vorhanden, der rückständige Unterhalt summiert sich aber leider erst ab "Fälligstellung", also ab dem Tag, an dem du deinen Vater (mit Nachweis, wie beispielsweise Einschreiben oder per Jugendamt) aufforderst, den Unterhalt zu zahlen. Daher verliere keine Zeit, keinen Tag und kümmere dich sofort darum. Rückwirkend funktioniert das leider nicht, aber immerhin steht dir Unterhalt nicht nur während deines derzeitigen Abis zu, sondern auch wärend eines Studiums etc., und zwar bis du 27 Jahre alt bist. Solltest du natürlich vorher "richtig" arbeiten gehen, also nicht studieren oder auch keine Ausbildung machen, entfällt der Anspruch, da du dann ja auf eigenen Füßen stehst.

    H IV berechtigt ist nur, wer sich dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stellt, was bei dir - solange du studierst -, nicht der Fall ist. Geh` doch hier im Forum ganz oben mal in die dort in der Menueleiste genannten Unterpunkte: "Bafög" und/oder "sonstige Sozialleistungen". Vermutlich hilft dir einer der dortigen Unterpunkte weiter; es gibt nämlich auch Bildungskredite, und ich kann mir vorstellen, dass du damit dein Studium zu Ende bringen kannst.

    Schreibe - was dein verbrauchtes Vermögen betrifft -, am Besten alles so, wie du es hier getan hast. Etwas anderes wird vermutlich sowieso nichts bringen. Ja - dein selbstgenutztes Haus ist gem. den gängigen Richtlinien leider wirklich zu groß; offensichtlich weißt du das. Und auch deine weitere Selbst-Einschätzung, also dass du Unterstützung dann nur auf Darlehensbasis erhalten wirst, trifft zu.

    Ja sorry, hatte mich verschrieben, meinte deine "Real"-Schule, also den Abschluss. Aber wie ist das mit deiner Freundin nun? Macht sie das auch über die Abendschule oder noch regulär?

    Einfach nur aufgrund einer mündlichen Aussage können und dürfen die dir gar nichts sperren, könnten dir höchstens eine Veränderungsanzeige (Formular) übermitteln mit der Bitte um Rücksendung nach Ergänzung. Wenn du also jetzt aufgrund keiner vorangegangenen schriftlichen Anfrage oder dergleichen eine Sperre hast, schreibe sofort hin per Einschreiben oder persönlicher Abgabe, die du dir bestätigen läßt und dann erst kannst du reagieren, also nämlich erst dann, wenn du etwas schriftliches in der Hand hast, gegen das du vorgehen könntest. Oder aber du beziehst dich auf deinen laufenden Bescheid und erfragst (natürlich schriftlich mit Nachweis), warum du diesen Monat kein Geld erhalten hast.

    Dekkert
    Meine "Angelegenheit" war seinerzeit eine Anfrage des Sachbearbeiters, bei dem es um Kosten aus meiner Selbständigkeit ging; also nicht ich wollte etwas, sondern dem Grunde nach die, und - wie geschrieben -, haben "die" trotz der "schriftlichen" Rückäusserung(en) und vielen Anrufen und Hinweisen gemahnt und Sanktionen angedroht, so als hätten sie nichts erhalten. Und jetzt geht es wieder darum, dass "die" etwas von mir wollen. Habe einen Anhörungsbogen bekommen, hätte dazu auch gerne persönlich oder telefonisch (neben meiner schriftlichen Rückäusserung) etwas gesagt, was aber wieder - wie auch beim vorangegangenen Mal - nicht möglich scheint. Ich finde, dass da einiges im "argen" liegt, zumal ich ziemlich gewissenhaft bin und täglich warte auf Nachricht; bin halt nicht so "abgebrüht" und lasse es laufen, sondern möchte es vom Tisch haben. Und das mit der "Firewall" ist dermaßen treffend, dass ich mir das merken und bei Gelegenheit anwenden (den Begriff "abkupfern") werde.


    Gruß. Lirafe

    Entweder handelt es sich um irgendein größeres Mißverständnis, oer aber du müßtest mehr Angaben machen, damit man eine dann konkret gestellte Frage beantworten kann. Ganz unverständlich ist dein Satz: ""Warum sollte ich da raus ..." Also bitte etwas konkreter werden...

    Von wem möchtest du die 640 Euro Unterhalt, die dir - wie du schreibst - gem. Düsseldorfer Tabelle zustünden? Wenn du die von deinen Eltern fordern möchtest und sie auch das Potential hätten, die zu zahlen, solltest du dich zunächst mit ihnen auseinander- bzw. besser "zusammen"-setzen, denn sie wären nicht verpflichtet, dir diesen Unterhalt zu zahlen, selst wenn sie es könnten, sobald sie dir im Gegenzug anbieten, weiterhin bei ihnen zu wohnen.