Beiträge von lirafe

    Mal abgesehen von dem Umstand, dass sie noch keine 25 Jahre alt ist und bis dahin im Normalfall die Eltern zuständig wären, erhält erstens niemand H IV oder H I-Aufstockung, der sich dem Arbeitsmarkt nicht zur Verfügung stellt oder stellen kann (wie in diesem Fall - sie macht ja eine Ausbildung) und zweitens in der Regel auch niemand, der Bafög bezieht und - wie von euch geschildert in diesem Fall auch einen gewissen Anteil Miete.

    Schicke einfach diesen Vordruch "Veränderungsanzeige" dorthin; das wirst du wohl müssen, weil die dann auch "archivieren" können, was aus dir/euch "geworden" ist, und dann erhälst du vermutlich einen Abschlussbescheid.

    Die Frage ist absurd, da du doch arbeitslos bist. Und wenn du dann ggf. wieder eine Arbeit hast, müßte das Einkommen ziemlich hoch sein, damit du dazu verdonnert wirst, für ihn Unterhalt zu zahlen. Zum Unterhaltsrecht bzw. Fragen dazu gibt es übrigens hier im Forum in der oberen Menueleiste (das Vierte von rechts) ein separates Thema "Unterhalt". Wenn du das anklickst, erhälst du die Möglichkeit, weitere Unterpunkte auszuwählen, von denen einer sicher auf deine jetzt gestellte konkrete Frage (gestern 23;28) zutrifft, wo du also eher Antwort auf diese finden könntest, denn beim Ehegattenunterhalt ist das - je nach Situation - von Fall zu Fall unterschiedlich gelagert. Details spielen auch hier eine Rolle.

    Na ja - dann bleibt dir nur noch "zu Pokern", was dir wichtiger ist und zu überlegen, wie lange du dich (so scheint es für mich) erpressen lassen willst. Ich habe mich auch um der Kinder willen lange erpressen lassen, damit der Vater meiner Kinder sich wenigstens ansatzweise um sie kümmert (also das war nicht so intensiv, wie bei euch), und dennoch sind wir hinten `runtergefallen. Es brachte nichts. Außerdem denke ich, dass du die absolut "besseren Karten" hast. Ich nämlich könnte mir vorstellen, dass er - wenn er sich gerade ein Haus gekauft hat -, das ja irgendwie auch finanziert werden muss, er a) mehr verdient, als er dir sagt, denn so eine Finanzierung bekommt man nicht nachgetragen und b) eure Kinder bei der Finanzierung irgendwie eine Rolle spielen.


    Also Tenor meiner Denkweise: Klare Verhältnisse schaffen, mit denen ihr alle leben könnt. Wenn ihr euch die Kinder tagemäßig teilt, (so hört sich das an), solltet ihr auch die Kosten teilen, also das, was du angesprochen hast (Klamotten, Schulzeug etc.).Dies müßte auch beim Jugendamt auf "Zuspruch" stoßen, ansonsten mußt du es gerichtlich durchsetzen. Aber daneben: Ein Vater hat eine erhöhte Erwerbsobliegenheitsverpflichtung. Das ist allgemein bekannt und wird auch bei Gericht direkt angesprochen. Dabei geht es nicht "nur" darum, dass er sich einen "besser" bezahlten Job suchen müßte, soweit möglich, sondern auch Mehrarbeit oder sehr weite Anfahrtswege in Kauf zu nehmen hat.

    Frieda
    Die stufen euch als eine BG = Bedarfsgemeinschaft ein, also "tauchst" auch du in deren Berechnung mit all deinen "Daten" auf. Einkommensmäßig gesehen ist das in eurem Fall kein Problem; sie wird dennoch Leistungen erhalten. Solltest du aber über Vermögen verfügen, das über den derzeit zulässigen "Vermögensfreigrenzen" liegt, würde dies angerechnet werden und deine Freundin hätte entsprechende Kürzungen hinzunehmen.

    ´Da beißt sich sozusagen die Katze in den Schwanz, denn das Ganze stimmt komplett nicht. Wenn du nämlich einen Bewilligungsbescheid betr. H IV erhalten würdest, bekämst du kein Wohngeld. Eines schließt das anderes aus, an irgendeiner Stelle "hakt" es hier, ist unstimmig.

    Ich habe auch viele Wünsche und sehe Potentiale und Möglichkeiten, aber unter Berücksichtigung der Sachlage, also dass du und ich von öffentlichen Geldern leben und unsere "Neigungen" nicht privat und aus der Familienkasse bezahlt werden, sollte man seine Ansprüche im Rahmen halten und so weiter. Wohin sonst soll das alles noch führen: Die eine Tochter würde gerne einen Malkursus belegen, eine andere ist musikalisch und so weiter. Alles geht nu`mal nicht und - so weltfremd man auch ist -, sollte man doch die Realität noch im Auge behalten.

    Es gibt doch ohnehin einen Maximalbetrag pro Jahr, den man zuzahlen muss!? Und so, wie deine Schilderungen sind, müßtest du den doch längst erreicht haben. Außerdem gibt es diese Zuzahlungsbefreiung, wenn man die Höchtgrenze diesbezüglich erreicht hat. Ein Anruf bei deiner Kasse klärt ob du überhaupt etwas dazuzahlen mußt; ansonsten wärst du nämlich komplett befreit - insgesamt.

    Wenn du in einer Ausbildung steckst, wirst du normalerweise, egal - was die "errechnen", keine Aufstockung H IV erhalten. H IV, also ALG II erhält nur, wer sich dem Arbeitsmarkt permanent und immerzu zur Verfügung stellt (stellen kann). Also entweder stimmt etwas in dem Bescheid nicht, oder du hast etwas falsch verstanden und wiedergegeben.

    Stylewolf
    Vielleicht solltest du dich hier oder da einmal etws zurücknehmen hinsichtlich deiner Äusserungen. Es gibt etliche Gründe, Kinder zu auch ungünstigen Zeitpunkten zu bekommen - manchmal halt ungewollt, trotz unserer "modernen" Verhütungsmittel, denn das passiert immer wieder -, und manchmal auch, weil es im Übrigen sonst keine andere Möglichkeit mehr gibt. Nicht alles paßt immer nach Vorgabe. Ich selbst bzw. meine beiden Kinder sind gute Beispiele dafür; und ganz wirklich: Die Zwei sind absolut "Top". Vielleicht mußt du noch etwas älter/reifer werden, also ein wenig Lebenserfahrung dazugewinnen, damit das auch bei dir ankommt. Deine durch Unerfahrung bedingten Vorurteile und Vorwürfe helfen hier nicht wirklich irgendwem weiter.

    Ich kenne mich mit/beim BAB nicht aus, aber so wie du das schilderst, könnte es sein dass man generell beim Bezug von BAB (beim Bafög ist es so) aus der BG herausfällt!? Das würde das Ganze erklären, also auch, dass du nach dem Bezug des BAB wieder zur BG zählst.

    Wenn du - sozusagen - H IV beantragst, sind Größe der Wohnung und Miete ausschlaggebend. Beantragst du "nur" Wohngeld, ist lediglich dein Einkommen (woraus auch immer das besteht) relevant. Allerdings wird Wohngeld nur gewährt, wenn man daneben genügend Einkommen hat, um davon zu leben, also zumindest ein Einkommen über knapp der Höhe des Regelsatzes, den man erhielte, wenn man H IV bezieht.

    mauz_lilie
    Also erstmal: Finde es nicht gut, dass du die nahezu selbe Frage zwei Mal stellst. Hatte eben gerade zu deiner identischen Frage "Thema: Umzug" geantwortet, in der du auch gefragt hast, ob du mit bzw. wegen deiner Tochter eine 3-Raum-Wohnung nehmen "mußt". Auch wenn du hier gleiche Fragen mehrfach stellst, wirst du keine "besseren" oder anderen Antworten erhalten, sondern machst es den dir antwortenden Teilnehmern nur etwas schwerer oder die Sache nerviger.

    Natürlich "musst" du keine 3-Raum-Wohnung nehmen. Die "Grundregel" hinsichtlich des "angemessenen Wohnraumes ist folgende".. "Was die angemessene Größe der Wohnung betrifft, so gelten in der Regel 45m² für eine, bzw. 60m² für zwei Personen, sowie weitere 15m² für jede weitere Person."