Toll Kitty, und wenn er so schnell keinen Job bekommt? Wenn das so einfach wäre, wären viele nicht hier im Forum.
AusNRW
Natürlich ist deine Denkweise eigenwillig; du kannst nicht negativ-`runterrechnen (sozusagen) und dann diese Negativzahl als Mehrbedarf beanspruchen. Insgesamt ist es so, dass "Schulden", egal worauf die basieren, das Amt nicht interessieren (können). Das führte zu weit. Die Sachlage für dich ist schlichtweg die, dass dir, wenn du H IV beziehst, nichts mehr "abgezwackt" werden kann. Sofern deine Kinder noch unter 12 Jahre alt sind und du bisher Unterhalt gezahlt hast, erhält die Mutter der Kinder Unterhaltsvorschuss. Der wid insgesamt 6 Jahre lang gezahlt, maximal bis zum 12. Lebensjahr. Dieser Unterhaltsvorschuss sammelt sich im Laufe der Zeit an und wird von dir zurückgefordert, sofern du wieder leistungsfähig bist. Das ist der erste mögliche Fall/Ausgang. Die zweite Möglichkeit: Du hast kein Einkommen mehr (also H IV) und bist leistungsunfähig und die Zeit der Unterhaltsvorschussleistung ist entweder schon ausgeschöpft, oder die Kinder sind bereits 12 Jahre oder älter. Diese eingetretene Leistungsunfähigkeit mußt du in dem Fall umgehend der Mutter der Kinder bzw. dem Jugendamt mitteilen unter Vorlage deines Bescheides (als Beweis). Reagieren die darauf nicht und fordern trotzdem die Zahlung (was aber nicht funktionieren kann, da du nun einmal kein Einkommen hast), mußt du dir einen Anwalt nehmen (Beratungsschein und Prozesskostenhilfe machen das auch für H IV-ler möglich) und Klage auf Herabsetzung bzw. Aussetzung des Unterhaltes einreichen. Sollte die Gegenseite keinen Titel haben, also kein Urteil, keine Jugendamtsurkunde oder dergleichen,, brauchst du diesen Weg nicht einzuschlagen, weil die dann eh` nicht gegen dich vollstrecken können und dann wiederum "die" erst gegen dich klagen müßten, womit sie aber nicht durchkommen, solange du kein Einkommen hast. Fazit also: Wenn du kein Einkommen hast, sondern nur H IV, kannst du nicht zahlen, es summiert sich auch nichts, das die "später" von dir nachfordern können (ausgenommen die eingangs erwähnte Möglichkeit: Unterhaltsvorschusszahlung durch das Amt, wenn der noch nicht ausgeschöpft war und die Kinder noch keine 12 Jahre alt sind).
"Leider" weiß ich das aus eigener Erfahrung (als Mutter zweier Kinder) sehr genau. Der Vater meiner Kinder hat nahezu nie oder kaum gezahlt und uns mehrfach wegen Herabsetzung auf Null verklagt, obwohl er Arbeit hatte als Dipl.-Ing. (Damit kam er zwar nicht durch, zahlte aber wirklich kaum etwas, da eben nicht genug "da" war.)