Ich kann dir zur Sache selbst nichts Hilfreiches sagen, außer dass das Handeln des Amtes ein Paradebeispiel dafür ist, wie man Mütter dazu bringt, dem Vater die Kinder zu entziehen. Vielleicht könntest du das "dort" mal anbringen - und vielleicht können dein Mann und du euch so einigen - im Interesse der Kinder, und damit es nicht so kommt, wie ich schrieb -, dass ihr einfach weniger Zeiträume angebt, während derer die Kinder bei ihm sind, damit ihr alle besser klarkommt.
Beiträge von lirafe
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Vermutlich sind die vorher nicht von einer BG - also Bedarfsgemeinschaft - ausgegangen!? Du schreibst ja selbst: "meine Freundin ..." Und - hast du dich vertippt, oder entstand die Überzahlung in Höhe von ca. 550 € wirklich in der Zeit vom 07.09. bis 10.09.?
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Natürlich bist du nicht dazu "verpflichtet", dich darum zu kümmern, dass deine Kinder den Kontakt zum Vater haben können und natürlich bist du dem Grunde nach zu überhaupt keiner Aktiion in dieser´Richtung verpflichtet. Ich war/bin in derselben Situation, inzwischen sind meine Kinder erwachsen. Aber niemals habe ich den Kontakt zum Vater "negiert", also negativ über ihn gesprochen oder irgend etwas in die Wege geleitet oder Unterhalt - und Kümmern in einem Satz erwähnt und ich glaube, unsere Situation hier war härter. Wenn du einzig und alleine an die Kinder denkst, wirst du den richtigen Weg einschlagen, der unabhängig vom Finanziellen ist , also unabhängig davon, wie "Vater" übers "Unterhaltzahlen" denkt.
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Tucktuck
Was genau meinst du mit - Zitat -: "Ich habe keine Ahnung, wie ich meine Frage für alle lesbar stellen kann..." ? Meinst du, die Leute hier im Forum sind zu blöd dazu, Fragestellungen zu erkennen? Im übrigen kann ich mich meinen Vorrednerinnen nur anschließen. -
Bei dem wirklich guten Gehalt deines Partners, also des Vaters eures gemeinsamen Kindes, erhälst du natürlich keine H IV-Leistungen mehr. Wie sich das mit der Krankenversicherung verhält, weiß ich nicht, aber das erfährst du durch ein einfaches Telefonat bei irgendeiner Krankenversicherung, da die Bestimmungen in etwa überall gleich sind. Wie ist das eigentlich, wenn man "Elterngeld" bezieht? Ist das krankenversicherungsmäßig irgendwie relevant?
Gruß. Lirafe
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Also nur die 380 Euro reichen mit Sicherheit nicht. Es bleibt dir eigentlich nur noch ergänzendes Wohngeld, das du beantragen kannst und bestimmt auch erhälst. Damit wären die Wohnkosten gedeckt, aber ob der Rest ausrieicht, ist zweifelhaft. Ich weiß nicht, wie es mit Bildungskrediten aussieht, wenn man (du) bereits eine Ausbildung hast. Das könntest du nachlesen hier im Forum in der oberen Menueleiste, wenn du dann auf "sonstige Sozialleistungen" gehst und dich durcharbeitest.
Gruß.Lirafe
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Ach weißte mona2703, da habe ich schon alles Mögliche durch, wie beispielsweise nach dem Unfall (ganz wirklich) an die 120 physiotherapeutische Behandlungen bzw. Massagen etc. Habe diejenige Körperhälfte, die nach dem Unfall nicht mehr funktionierte, weil sämtliche Muskeln und alles übberdehnt waren, damit wieder aufbauen können - alles irgendwie disfunktional, schief - kaputtes Knie und defektes Kiefergelenk etc. und dadurch bedingten Dauerkopfschmerz (alles irreparabel und alles durch z.B.. Computertomographien bzw. Kernspinntomographien etc. nachweisbar, beidseitigen Tinnitus, Gleichgewichtsstörungen und so weiter. Mir ist kaum noch zu helfen, aber dennoch vielen Dank für dein Angebot. Jetzt gerade bin ich auch wieder in Behandlung wg. .. orbitalem Ödem (nach der OP und den Medikamenten). Jedenfalls - egal was kommt -, wünsche ich dir - wie schon geschrieben -, Stärke und einen liebe- und verständnisvollen Partner der dich stützt.
L.G. Lirafe
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Kitty
Ja Kitty, im Gegensatz zu deiner Meinung schaue ich noch nach einer "machbaren", also einer Lösung, die das Verhältnis nicht endgültig und für imer zerstört, was deine Variante mit Sicherheit tut. Aber das bis ins kleineste Detail zu erörtern, führt hier zu weit. Mehr werde ich dazu nicht schreiben. -
Sie kann einen Wohngeldantrag stellen; wieviel Wohngeld sie erhalten könnte, kann via Wohngeldrechner im Internet in etwa ausgerechnet werden. Außerdem steht ihr vermutlich die Zuzahlungsbefreiung - krankenkassenmäßig - zu, also eine Ersparnis der im Jahr anfallenden 40 Euro zzgl. Ersparnis für verordnete Medikamente.
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Kitty , was soll das für ein "neues Schloss" sein, das sie einbauen läßt in der Wohnung, die im Wesentlichen ihrer Stiefmutter gehört und was soll das dann für ein Verhältnis sein? Halte ich für undurchsetzbar und innerhalb einer Familie für abwegig, wenn man den Rest der Zeit auch nur halbwegs vernünftig miteinander verbringen will, weil man muss.
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Das habe ich dir doch vorgerechnet, mußt doch nur addieren. Die zulässige Höhe der Miete für eine Person in deiner Region mußt du beim zuständigen Amt erfragen, die weiß ich natürlich nicht. Wenn diese 350 Euro, die du zahlst, zulässig sind, erhälst du 869 Euro.
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Normalerweise fällt man, wenn das ALG I nicht ausreicht und unter dem (sogenannten) H IV - Niveau liegt, automatisch ins ALG II (sprich also H IV). Beim ALG II - Bezug erhälst du dann den Regelsatz + deine Mietkosten (wobei im ALG II-Bezug natürlich die Angemessenheit der Unterkunft eine Rolle spielt, ein Alleinstehender also 45 qm haben "darf" und die Miethöhe sich nach dem in der betreffenden Region geltenden Vorgaben der Behörden richtet). Von deinen 400 Euro aus dem Job kannst du beim ALG II-Bezug 100 Euro anrechnungsfrei behalten und von dem Restbetrag 20 %., Mithin hättest du im ALG II-Bezug zur Verfügung
Regelsatz 359 Euro
Einkommen aus 400 Euro-Job = 160 Euro
KdU (Miete) = 350 EuroGruß. Lirafe
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Auch wenn dein Ausbildungsgehalt vielleicht zu gering ist, um davon alleine eine eigene Wohnung zu unterhalten, kannst du - auch wenn du erst 21 Jahre alt bist - damit ausziehen vielleicht in eine WG oder dergleichen, also so, dass du keine hohen Kosten hast. Denn mit deinen 350 Euro liegst du ja nur ganz knapp um ein paar Euro unter dem Regelsatz und das Ausbildungsgehalt steigt doch vermutlich im nächsten Lehrjahr, also ist gestaffelt, so dass du ergänzend Wohngeld beantragen kannst. An deiner Stelle würde ich ein kurzes Telefonat mit dem Wohngeldamt führen und nachfragen, um sicherer zu sein. Die Höhe des ggf. zu bewilligenden Wohngeldes kannst du dir mit dem Wohngeldrechner via Internet errechnen.
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Josaphat
Es ist nicht gut, den kompletten Text - dieselbe Frage - hier zwei Mal unter verschiedenen Überschriften zu stellen. Das kommt ´- wie gesagt - nicht gut an und verwirrt auch andere oder ist auch ungünstig für die Antwortenden, weil es dadurch zu Wiederholungen oder Mißverständnissen kommen kann.@ alle anderen im Forum
Möglichst hier nicht antworten, sondern zur identisch gestellten Frage von Josaphat unter etwas anderer Überschrift: "Extrempe Probleme - Hilfe."Gruß. Lirafe
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Also du brauchst wegen dieser dummen Antwort des Amtes nicht bei euch zu Hause ausziehen. Sobald du Bafög erhälst, fällst du, wie du schon richtig sagtest, aus der BG = Bedarfsgemeinschaft heraus. Daher entfallen auch - wie die das ja handhaben - die auf dich entfallenden Leistungen. Dein 400 Euro-Job interessiert also komplett auch nicht - darf jedenfalls nicht angerechnet werden, ist ja klar, denn eines geht nur - entweder biste in der BG (was bei Bafögbezug aber definitiv nicht mehr der Fall ist - ist bei uns hier auch nicht mehr der Fall betr. meinen Sohn) oder eben nicht. Sich nur die "Rosinen" rauspicken kann auch das Amt nicht. Ich würde diese Aussage schriftlich anfordern, wobei ich bezweifle, dass die dir diese Auskunft schriftlich geben, weil sie Nonsens ist und gleichzeitig vorsichtshalber noch einmal eine schriftliche gegenseitige Erklärung von deinen Eltern und dir abgeben, dass ihr eben "nicht" füreinander einsteht.
Allerdings aber ist mir neu, dass Studenten bei BafögBezug 400 Euro anrechnungsfrei hinzuverdienen können. Meine Auskunft war etwas anders, aber das erfährst du durch ein klitzekleines kurzes Telefonat bei der Bafögstelle. Die sind in der Regel wirklich sehr nett und auskunftsfreudig zu der "künftigen Elite" unseres Landes.
L.G. Lirafe
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Danke auch für deine Rückmeldung, also deine Ehrlichkeit. So ging es mir bzw. geht es mir auch - noch immer -. So im Alltag kann ich oft richtig albern und unbeschwert sein oder eben wirken; Wenn man dann aber wieder alleine ist für sich, kommt mit aller Gewalt alles hoch. Und trotzdem weiß ich nicht, ob es nicht besser ist, "ruhen" zu lassen. War gerade heute bei "plastischen Chirurgen", die mir weider einmal gezeigt haben,wie "die" alle zusammenhalten, und wie man selbst "sozusagen" hinten `runter fällt. An deiner Stelle - und wenn du denn auch einen Partner hast, der dich ja doch das eine oder andere Mal (wenn auch unbewußt) ablenkt und vielleicht auf seine Art auch "mittrauert", würde ich nichts weiter tun. Du änderst ja nichts mehr, sondern wühlst immer wieder nur alte Wunden und Erinnerungen auf; irgendwann ist man einfach nur noch sehr zermürbt, und ich könnte mir vorstellen, dass in deinem speziellen Fall wirklich die Zeit etwas bringt. Mit meiner Situation kann man das nicht wirklich vergleichen, weil ich durch meine täglichen (duch den Autobahnunfall verursachten) Handycaps und auch durch die schreckliche Narbe Tag für Tag an alles erinnert werde. Verdrängen ist da kaum möglich. Ich danke auch dir für deine Worte und wünsche dir von ganzem Herzen alles Gute.
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Er muß das Haus nicht verwerten für Unterhaltszahlungen, soviel ich weiß. Vermögen wird dann relevant bei der Berechnung von Unterhalt, wenn daraus Einkommen entsteht, also beispielsweise bei Vermietetem Eigentum die Mieteinnahmen, bei Anlagevermöten (also Geld) die Zinseinnahmen und so weiter. Ansonsten spielt Vermögen, das sozusagen "nichts brngt" keine Rolle.
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@Loewenmähne
Nur, weil irgendwann die jüngste Tochter des Vaters deines Sohnes 18 Jahre alt wird, heißt das nicht, dass sie dann keinen Unterhaltsanspruch mehr hat. Die Unterhaltsverpflichtungen für Kinder gehen - je nach Situation - bis zum 27. Lebensjahr. -
Wenn die Tochter deiner Freundin bei dir einzieht, seid ihr ab da eine Wohngemeinschaft, also wie Kitty schreibt, eine WG und teilt euch sozusagen ganz normal die Kosten der Wohnung. Den hälftigen Teil übernimmt das Amt für dich dann weiterhin. Allerdings ist einiges zu beachten, auch wenn ihr zwei Frauen seid, also getrennte eigene Bereiche, Unterteilung der Lebensmittel im Kühlschrank (falls mal einer "gucken" kommt und prüft) etc. Dann dürfte nichts mehr schief gehen.
