Beiträge von lirafe

    Also, solange du Unterhaltsvorschuss erhälst, mußt du ihr "eigentlich" natürlich nicht - sozusagen - "zusentzen", zumal das Geld vom Amt regelmäßig eintrifft und man nicht weiß, wie es wäre, wenn sie zahlen müßte, weil sie könnte. Die Kosten kannst du dir also schon mal sparen. Dein Gehalt ist in der Tat nicht schlecht, ich weiß aber nicht, ob du nicht nach Wegfall des Unterhaltsvorschusses dann doch diese Prozesskostenhilfe bewilligt bekommen würdest; einen weiteren Versuch wäre es "dann" allemale wert, ebenso auch der Wohngeldantrag, der aber vermutlich auch nicht greifen wird. Deine Belastung für das Haus ist natürlich wirklich hoch; ich bin in ähnlicher Situation (also kaum Unterhalt, nachdem die Zeiten der Vorschusszahlung abgelaufen sind), habe aber nicht eine solch hohe Belastung zu tragen wie du. Hälst du es vielleicht für denkbar, deine Raten zu reduzieren, also nach hinten `raus zu verlängern, damit sie für dich erträglicher werden?

    mona2703
    Zunächst einmal - es tut mir unendlich leid, was geschehen ist. Wenn du dir wirklich überlegst, was ich auch täte, einen Anwalt aufzusuchen, mußt du gut abwägen, was du noch ertragen kannst. Ich selbst hatte vor Jahren einen Autobahnunfall und seither (bis heute) endlose Prozeduren durch. Einer der Prozesse - es ging um Folgeschäden - dauerte bis vor einem Jahr und letztlich, nachdem etliche "Gutachter" ihre verschiedenen Urteile abgegeben hatten nach aufwendigen Untersuchungen etc. , weil ich keine Kraft mehr hatte, habe ich aufgegeben (ich wurde mehr als 40 Mal geröntgt, Kernspinntomographie, Computertomographien etc, psychiatrische Gutachten, bei denen man dumme Sachen über "sich selbst" liest und viele falsch wieder gegebene Aussagen). Es war unglaublich zermürbend und jeder Gang zum Briefkasten Qual. Und wie das Schicksal es so will, habe ich jetzt vor kurzem eine OP hinter mir - völlig schiefgelaufen -. Statt einer 2-cm-Narbe haben die mich aufgemacht von oben bis unten, ich bin völlig entstellt. Aber wirklich - trotz der vorangegangenen Erfahrungen - mache ich dieses Mal auch was, obwohl die gegnerische Haftpflichtversicherung schon dabei ist abzuwiegeln. Und wenn es mir nur gelingt, dass dieser Arzt, der mich so entstellt hat, das niemals wieder bei irgendwem tut. Ich bin psychisch seither total im Eimer, weil ich diese entstellende Narbe täglich sehen muss und spüre. Sie haben mich 2 1/2 Tage nach der OP nach Hause geschickt. Die Wunden heilten nahezu 4 Wochenlang nicht, ständige Nachblutungen und häßliche Auswirkungen. Ich habe wirklich "gebraucht´", mich dazu durchzuringen zu klagen, aber ich kann nicht anders. Ich werde alles versuchen, damit so etwas niemandem nach mir auch noch mal passiert . Die nächsten könnten nahe Angehörige sein oder sonstwer. Aber wie gesagt - es zermürbt. Ich wünsche dir Stärke und egal, wie du dich entscheidest, stehe dahinter. Alles ist richtig, was gut für dich ist, auch wenn es "Ruhe" ist. Ich weiß ja nicht, wie du mit dem Verlust des Kindes zurecht kommst, ich würde vermutlich durchdrehen. L.G. Lirafe

    Wenn ihr ALg 2 bezieht, könnt ihr natürlich kein Wohngeld beántragen. In eurem ALG 2 - Bescheid sind die Kosten der Unterkunft, sprich das "Wohngeld" schon enthalten. Doppelt kann man keine Wohnkosten beziehen.

    Ich habe nach mehreren Wochen/Monaten des Wartens und vieler telefonischer und schriftlicher An- und Nachfragen vor Kurzem eine "Dienstaufsichtsbeschwerde" eingereicht und danach innerhalb von wenigen Tagen (positive) Antwort erhalten. Dies hat mir den Anwalt erspart.

    Also eines nach dem anderen:


    1.
    Der neue Mann deiner Exfrau hat nichts mit der Unterhaltsverpflichtung deiner Frau zu tun.
    2.
    Deine Frau aber dagegen hat eine "erhöhte" Erwerbsobliegenheitspflicht. Das bedeutet, dass sie sich konkret und permanent um Arbeit bemühen muss und das auch nachweisen muss. Das erreichst du aber ...
    3.
    nur, indem du sie dann regelmäßig entweder dazu aufforderst persönlich (was aber nichts bringt) oder aber einen Anwalt beauftragst (beim Familiengericht herrscht Anwaltszwang, doch ich gehe davon aus, dass du Prozesskostenhilfe erhälst), der dies für dich tut.


    So einfach zu Hause bleiben und nichts tun; Damit kommt die Mutter der Kinder im Normalfall nicht durch.


    In der Zwischenzeit solltest du einfach mal versuchen, Wohngeld zu beantragen oder aber zumindest "Kindergeldzuschlag". Mehr als abgelehnt werden können diese Anträge nicht, aber wichtig auch hierbei ist, dass das Antrags-Eingangs-Datum zählt. Also selbst, wenn du erst einmal nur den ntrag abgibst und die beizufügenden Unterlagen noch fehlen, wird dieses dir, nachdem du diese Unterlagen "nachgereicht" hast, rückwirkend gewährt, wenn es für euch in Frage kommt.

    Um der Arge gegenüber nachzuweisen, dass sie entweder kein Kindergeld mehr erhält oder eben doch, sollte sie genau das, was du hier geschilldert hast, der Kindergeldkasse schreiben und auch darauf hinweisen, dass sie das für die Arge benötigt. Irgendein Schreiben (positiv oder Brief, der Rückfragen beinhaltet), wird sie als Antwort erhalten. Das wiederum bringt sie dann auch weiter. Möglicherweise folgt ein Schriftwechsel hin- und her, aber da muss sie nu` mal durch, wenn das alles bisher so, wie geschildert, durch ihr Zutun gelaufen ist. Letztlich wird es sich klären, auch ohne "mama und papa".

    Ich weiß nicht, was du mit Hartz III meinst, aber du kannst neben dem ALG I auf jeden Fall Wohngeld beantragen. Den Antrag würde ich möglichst umgehend stellen, auch wenn noch sonstwieviele Unterlagen fehlen. Die fehlenden Unterlagen kann man Stück für Stück nachreichen; die vermutliche Bewilligung wird aber ab Antragseingang (auch wenn die Anlagen noch fehlen) rückwirkend bewilligt.

    Da ich leider nicht weiß, ob du dich nur "vollbeschäftigen" lassen "darfst", weil du beispielsweise ein zu beaufsichtigendes Kind hast oder auch aus Krankheitsgründen, kann ich lediglich eine Auskunft meiner "Sachbearbeiterin" weitergeben: "Solange man auf Hilfe insgesamt oder auf aufstockendes H IV angewiesen ist, hat man sich dem Arbeitsmarkt weiterhin zur Verfügung zu stelllen." Also Fakt ist: Du mußt alles tun, um deine Situation zu ändern dahingehend, dass du weniger oder gar keine Hilfe mehr in Anspruch nehmen mußt.

    Leider schreibst du nicht, was du an "Netto"-Einkommen hast und wieviel genau davon nach Abzug eventueller Unterhaltszahlungen übrig bleibt. Alles andere, wie "Schulden", "Miete" oder sonstwas sind bei der Berechnung nicht relevant, also bei der Beantragung von "Prozesskostenhilfe". Betreffend Familienrechtssachen herrscht die sogenannte "Anwaltspflicht". Einen Beratungsschein benötigst du meiner Meinung nach nicht, wenn die Scheidung sowieso vollzogen werden soll. Der Beratungsschein würde dir lediglich eine Erstberatung zu einem von dir zu tragenden Anteil in Höhe von 10 Euro gewähren. Wichtig insgesamt und vor allem ist aber, dass du dir einen Anwalt suchst, der spezialisiert ist auf "Familienrecht", ansonsten hat man mitunter "schlechte Karten", weil das ein breites Feld ist, in dem ein Anwalt sich auskennen muß. Wer in deiner Region auf Familienrechtsangelegenheiten spezialisiert ist, erfährst du entweder durch Suche via Internet oder bei der für deine Region zuständigen Rechtsanwaltskammer.

    Ob die Krankenkassenbeiträge berücksichtigt sind, sollte aus dem Bescheid ersichtlich sein. Wenn dem nicht so ist, frage schriftlich nach, und zwar parallel zueinander bei der Krankenkasse und auch beim Amt. Wie gesagt, frage schriftlich nach, damit du auch eine konkrete "schriftliche" Antwort erhälst, auf die du dich im Ernstfall berufen könntest.

    Also der Unterhalt für jedes einzelne eurer Kinder berechnet sich natürlich unter anderem auch nach dem Alter. Vielleicht ist deine Tochter, die jetzt zum Vater gezogen ist, das älteste eurer Kinder; in dem Fall bestünde dann gegenüber den anderen beiden ein etwas höherer Anspruch. Aber selbst, wenn sich der Unterhalt zweier Kinder gegeneinander aufheben würde, bliebe noch der Unterhalt (von ihm an dich zu zahlen) für das dritte, bei dir lebende Kind.An deiner Stelle würde auch ich abwarten, was deine sogenannte "Beistandsschaft" sagt.


    L.G. Lirafe

    Die Arge wird vermutlich auch keine "Quittungen" über bezahlte Miete akzeptieren, weil die dich dann fragen würden, wovon das gezahlt worden sein soll. Ich finde echt schlimm, was da läuft, würde an deiner Stelle aber folgendes tun in letzter Konsequenz und weil ich keine andere Möglichkeit sehe.


    Deine Eltern und du - ihr habt eine schriftliche Vereinbarung von irgendwann über die von dir anteilig zu zahlende Miete. Die konntest du nicht bezahlen, weil du den Anteil ja eben nicht übernommen und zugestanden bekommst. Daher müssen deine Eltern dich "mahnen" (wenn die das nicht anders wollen, ist es eben nötig) und dir die rückständigen Mieten abfordern - schriftlich und um Nachzahlung - rückwirkend - bitten. Wenn die nu sagen, dass das sicher nur pro Forma so ist, können sie das denken oder sagen, wie sie möchten. Anders kriegt ihr das nicht geregelt. Ganz extrem wäre zur Not ein "einfaches" Anwaltsschreiben deiner Eltern an dich, das (wenn du bitte keine Vollmacht beim RA unterschreibst) nur nach einer einfachen Gebühr ( § 120 BRAGO) abgerechnet werden dürfte und dann auch nicht allzuviel kostet.


    Gruß. Lirafe

    @devilgirli 16
    Wenn du richtige Antworten haben möchtest, solltest du in der Eingangsfrage auch genauer schildern, worum es geht; das hast du nicht ansatzweise getan.


    Kitty
    Wenn sie offiziell nicht mehr bei der Mutter lebt, muss sie nicht die Mutter verklagen, sondern dem Vater gegenüber klarstellen, an wen er überweisen muß. Mußtter verklagen ginge nur, wenn sie die schon länger aufgefordert hätte, die aber nicht reagiert hat. Gangbar ist an sich immer nur der direkte - von mir erstgenannte - Weg. Aber ich denke, dass in dem hier vorliegenden Fall noch viel mehr im Argen ist und devilgirlie sich als einzig richtige Maßnahme an das zuständige Jugendamt oder eine caritative Einrichtung wenden sollte.

    Nein, so schnell schießen die Preußen nicht. Stell`doch einfach mal den Antrag und sieh`, was passiert. Es könnte sein, dass die dir eine Auflage erteilen, bevor du H IV-Differenz bekommst oder es ablehnen mit irgendeiner Begründung. Keiner kann dich zum Verkauf zwingen. Aber wie schon geschrieben, würde ich parallel, und zwar zeitnah, um nichts zu versäumen, beide Anträge stellen, also sowohl den Wohngeldantrag als auch den Antrag auf aufstockendes H IV. Wie sieht es bei dir eigentlich krankenversicherungstechnisch aus, wenn du aus dem ALG II herausfällst?

    Also, wenn ich das richtig verstehe, bekommst du noch das Kindergeld für deine bereits ausgezogene Tochter und den anteiligen Unterhalt ihres Vaters. Wie hoch ist der Anteil, der auf deine Tochter entfällt? Was für Miete meinst du, die du von deiner Tochter "einbehalten" möchtest. Und selbstverständlich kannst du, wenn sie nicht mehr bei dir lebt, "nichts" von dem Geld einbehalten, dass ihr zugedacht ist, also das du für sie derzeit bekommst. Oder hättest du eine Idee, wozu du das einbehalten sollen könntest? Du mußt ihr sowohl das Kindergeld, das ihr vom Staat zuerkannt ist, ausbezahlen, als auch den Unterhalt, den ihr Vater für "sie" bezahlt.