Beiträge von lirafe

    Du mußt alles, was das eigene Haus / Eigentum betrifft, nachweisen durch die entsprechenden Unterlagen, also Grundbuchauszüge, Architektenunterlagen betreffend das Haus und so weiter. Und leider ist die Größe, die noch akzeptiert wird, wirklich begrenzt auf 130 qm. In eurem Fall könnte ich mir vorstellen, dass es eher günstig für euch wäre, Wohngeld zu beantragen und ggf. auch "Kindergeldzuschlag / -schläge" (pro Kind 140 € je nach Einkommen, das angerechnet würde). Beim Wohngeld dürfte die Größe eures Hause keine Rolle spielen.

    Rein theoretisch könnte die Wohnung ja - sozusagen in WG - von zwei Menschen bewohnt und auch die Kosten dafür geteilt werden. Allerdings "prüft" die Arge dann irgendwann, ob die zusammenlebenden Personen nicht nur eine HG = Hausgemeinschaft, sondern eine richtige BG = Bedarfsgemeinschaft sein könnten, also eine Partnerschaft, bei der man gegenseitig füreinander einsteht und zusammen wirtschaftet.

    Also die Auskunft der SAchbearbeiterin ist natürlich auch zwiespältig zu sehen. Wenn du diese überschüssigen 750 Euro ausgebt, muss im Nachhinein vermutlich dargelegt werden, ob diese Ausgabe für den Zweck, den du gerade anvisierst (also Anschaffung PC oer Fernseher) wirklich notwendig war.

    Wenn ihr zusammen wohnt, wird dein Geld, zumal ihr auch ein gemeinsames Kind habt, ganz normal, wie es nun mal so ist, als euer Einkommen angerechnet für eure BG (= Bedarfsgemeinschaft), die ihr ja nun mal auch wirklich seid. Was genau dir bleibt, "spuckt" dir der Rechner hier im Internet aus, wenn du den mit euren genauen Zahlen "fütterst".

    Wenn ich es richtig sehe, hat deine Mutter nur den ganz normalen Unterhalt für dich vom Vater erhalten. Was meinst du da denn mit "einkassiert"? Beide Elternteile sind für dich zum Unterhalt verpflichtet, und deine Mutter hat mehr als genügend getan, wenn du bei ihr lebst (und sie daher also eine natürlich größere Wohnung braucht), duschst (Wasserkosten), Strom und den ganzen anderen Schnickschnack. Was meinst du da dann mit "verballert" und (Zitat): "... obwohl es mir zusteht und ich es bräuchte...".


    Schämst du dich nicht für solche Sätze? Deine Äusserungen " schweinerei", "einkassiert", "verballert" etc. sind unglaublich eklig. Deine Mutter tut mir leid.

    Wenn euer Auto finanziert ist, gehört es euch doch im Normalfall gar nicht, das heißt, ihr habt keinen Kfz-Brief, der auf einen von euch beiden ausgestellt wurde. Damit dürften sich alle etwa vorhandenen Fragen und Forderungen der Ämter erledigt haben. Im Übrigen könnt und solltet ihr gegen Behördenwillkür bzw. euch erteilte Bescheide Widerspruch einlegen und dann, wenn darauf keine Reaktion kommt, Dienstaufsichtsbeschwerde einreichen.

    Alle Bescheide, die du/man erhäl(s)t, haben in der Regel irgendwo am Ende den Hinweis auf einen möglichen Widerspruch, und auch dazu, in welchem Zeitraum der Widerspruch erfolgen sollte. Um die Widerspruchsfrist einzuhalten, kannst du einfach formlos ein Schreiben verfassen, mit dem du den "Widerspruch" einlegst. Wichtig ist die Fristwahrung. Die Begründung kannst du nachreichen.


    Wenn die dir insgesamt alles abgelehnt haben also unter anderem auch die Fortzahlung, würde ch mich zunächst auch ausschließlich darauf beschränken, erst einmal die Fortzahlung wieder in Gang zu bringen. Ohnw weitere Fortzahlung oder sonstige Kostenübernahme nützt es dir sowieso nichts, noch wegen anderer Dinge anzufragen. Das verläuft ins Leere.

    Die Eigenheimzulage darf nicht als Einkommen angerechnét werden, sofern sie der Finanzierung (in deinem Fall "Tilgung" dient.) Siehe hierzu beispielsweise:


    "Hartz IV und Eigenheimzulage
    Dass auch Hartz-IV-Empfänger eine Eigenheimzulage bekommen dürfen, entschieden die Richter Ende September. Danach werden, sofern sie das Geld sofort in ihre Wohnung stecken, Arbeitslose so behandelt wie jeder andere Antragsteller auch (Az.: B 4 AS 19/07 R)."

    Mit bab kenne ich mich nicht aus, leider. Somit kann "ich" dir hier leider nicht weiterhelfen. Vielleicht (hoffentlich) melden sich hierzu noch andere Teilnehmer des Forums. L.G. Lirafe

    Also - so blöd sich das anhört; ich würde wirklich "nur" einen Antrag nach dem anderen stellen. Es ist zwar nicht richtig und sollte so auch nicht sein, aber die Erfahrung zeigt, dass es schneller geht, wenn die "nicht" zu viele Fragen und Anträge auf einmal erhalten. Sachbearbeiter sind ja auch nur Menschen und sie stehen unter Druck. Wenn die da also einen Batzen an Fragen liegen haben in einem Antrag, könnte es wirklich sein, dass der erst einmal so Stück für Stück zur Seite geschoben wird, so dass sie "mehrere" andere Anträge "schaffen", also bearbeiten können. Diese Sachbearbeiter stehen unter enormem Druck, glaube ich - und so´dumm, wie sich das anhört, so real scheint das auch zu sein (was ich schrieb).

    Genauer können wir das nicht sagen, aber das, was du an Wohngeld erhalten könntest/wirst, "spuckt" dir der Wohngeldrechner im Internet aus, den du zuvor mit deinen Angaben "fütterst".

    Petsie
    Wenn die Situation sich bereits derart zugespitzt hat, dass dein Sohn ausziehen mußte, wird es vermutlich nicht nur schwierig sein, Vater und Sohn - wie du schreibst - an einen Tisch zu kriegen seitens des Jugendamtes, sondern sinnlos und für alle Beteiligten, also insbesondere für deinen Sohn, schmerzhaft. Wenn du dich jetzt hier an dieser Stelle für ihn einsetzt, würde ich versuchen, ihm das zu ersparen. Da du nichts darüber schreibst, dass es für dich selbstverständlich ist, ihn aufzunehmen - deinen Sohn -, wird vermutlich auch das aus Gründen - welche auch immer das sein mögen - nicht möglich sein. Mithin würde ich versuchen, ihn in einer Jugendeinrichtung, einer WG unterzubringen. Es gibt wirklich richtig gute Wohngemeinschaften junger Leute, vielleicht schaffst du es, ihn bei der Suche einer solchen zu unterstützen und auch bei allen sonstigen Formalitäten.


    Warum eigentlich leben alle Kinder beim Vater. Was ist mit den anderen beiden Söhnen? Ob und in welcher Höhe der Vater weiterhin dazu verpflichtet ist, Unterhalt zu leisten trotz der beiden weiteren Söhne, die er unterhält, erfahrt ihr beim Jugendamt.

    Du bekommst jetzt Bafög und bist - wie du selbst schreibst - aus der BG = Bedarfsgemeinschaft `raus. Das ist doch in Ordnung und in Ordnung ist auch, dass du einen gewissen Mietanteil trägst. Wenn du ausziehst, bekommst du etwa 170 € mehr an Bafög, aber dabei gilt es Vieles zu bedenken. Unter anderem solltest du berücksichtigen, dass alles, was du als Bafög erhälst, zur Hälte "Schulden" sind, die du anhäufst, da du das Bafög als Kredit erhälst, der irgendwann zur Hälfte zurückzuzahlen ist - wenn auch zinslos -. Dein Mietanteil in Höhe von jetzt 150 € scheint dir viel zu sein, wird sich aber definitiv erhöhen, wenn du ausziehst - selbst wenn das eine WG wäre -.


    Ich weiß nicht, wie deine Familie und du - also ihr insgesamt - miteinander umgeht, aber bei uns hier war unausgesprochen klar, dass das Bafög meins Sohnes (seinerzeit) mit in das Haushaltseinkommen floss. Er bekam nach wie vor sein Taschengeld und wir wirtschafteten gemeinsam, genauso, wie auch seine Dinge und alles, was ihn betrifft / betraf, gemeinsam geregelt, geklärt wurde. Ich kann nicht wirklich nachvollziehen, wie junge Erwachsene / Kinder reagieren, also dass sie bis zum Tage X alles in Anspruch nehmen und es dann als Problem ansehen, "selbst auch einmal "abgeben" oder "sich beteiligen" zu müssen.


    Vielleicht kannst du mir das erklären?!


    L.G. LiRaFe

    Zu deinem Ausbildungsgehalt/Kindergeld kannst du noch Wohngeld beantragen. In erster Linie aber wünsche ich dir Kraft und liebe Menschen um dich herum, die dich jetzt unterstützen.

    Also ich denke, dass das, was du vorhast, nicht funktioniert. Aber insgesamt mußt du dir doch wirklich keine Sorge machen darum, dass dir die - sozusagen - zweiten 100 € irgendwie abgezogen werden. Als Selbständiger hast du doch auch Kosten, wie zumindest Telefongebühren, vermutlich auch Kfz-Kosten, Werbungskosten etc. Also diese "zweiten" 100 € behälst du so oder so. Natürlich steht es dir daneben aber frei, dein Geld in die Rentenkasse einzuzahlen (falls du das wirklich für sinnvoll hälst.).

    Also ich bin/war in derselben Situation. Du wirkst (naturgemäß) etwas konfus. Also: Du hast den Antrag gestellt, und du hast die erforderlichen Formulare ausgefüllt und Unterlagen beigefügt?! So versehe ich das. Wie genau lautet die Antwort. An "unregelmäßigen Einnahmen", wie du schreibst, scheitert kein Bescheid. Als Selbständiger ist es total normal, dass man keine "regelmäßigen gleichen Einnahmen" hat. Also, was und wie genau wurde dir geschrieben, was wurde genau bewilligt und was nicht. Wenn du - wie du schreibst - "bis jetzt wenigstens den Mindestsatz zum Lebensunterhalt" erhalten hast, aber nicht Miete und Nebenkosten, haben die dem Grunde nach "bewilligt". Warum der Rest nicht bewilligt wurde, muß aus deinem Bescheid hervogehen.

    Da es dem Grunde nach aber jedes Mal irgendwie um dieselbe Situation geht: Ohne Worte. Für auf"richtige" Fragestellungen aber ist sicherlich jeder bereit zu helfen.

    Lieber "andi432"
    Die ganzen Fragen hättest du dir sparen können, weil das, was diese "Sach"-bearbeiterin vorgebracht hat, Nonsens ist, also Blödsinn. Nach dem 25. Lebensjahr sind deine Eltern dir gegenüber nicht mehr unterhaltsverpflichtet, schon gar nicht, nachdem sie dir die erste Ausbildung, also dich während des Studiums unterstützten. Inzwischen ist wirklich fraglich, ob "die" bei den Ämtern entweder dazu erdonnert sind, "es" zu versuchen, oder schlecht ausgebildet sind, oder gar keine Ahnung haben. Du hast Anspruch auf Unterstützung im Sinne von H IV; deine Eltern spielen dabei keine, aber auch gar keine Rolle. Nachlesen kannst du das überall im Internet. Es gibt dafür etliche Seiten - und auch hier im Forum kannst du dich darüber belesen, weil es sehr viele Fragesteller und Antworten genau zu diesem Thema gibt.


    Ganz wichtig: Laß dir alles "schriftlich" geben bzw. erfrage immer den schriftlichen Bescheid; dann wirst du plötzlich merken, wíe die Auskünfte dieser "Sach"bearbeiter sich ändern, weil ihnen doch noh etwas anderes einfällt.


    Gruß. Lirafe