Beiträge von lirafe

    Verlasse dich doch bitte nicht auf mündliche Aussagen; irgendwann könntest du sonst einen Brief erhalten, dass du der Aufforderung, etwas (Unterlagen) vorzulegen, nicht nachgekommen bist und hast Ärger. Du brauchst alles schriftlich.

    Du kannst hier im Forum in der oberen Menueleiste auf ALG II / H IV gehen und dort in einem der Unterpunkte die Regelsätze und so weiter erlesen. Dann wirst du sehen, dass deine Familie mit einem Einkommen zwischen 1500 Euro bis 2000 kein H IV beziehen können wird. Die Regelsätze sind 359 Euro / Person; dazu kommen die Kosten der Unterkunft, so dass ich eher davon ausgehen würde, dass ihr einen Wohngeldantrag stellen könntet. Relevant bei der Berechnung euch betreffend ist (da dein Vater unregelmäßiges Einkommen hat) dann das Jahreseinkommen (nachzuweisen durch Lohnsteuerjahresausgleich/Einkommensteuerbescheid). Und solltet ihr eine Bedarfsgemeinschaft darstellen, falls das Einkommen deines Vaters doch um Einiges geringer ist und H iV-Aufstockung in Betracht käme, müßte sich zunächst einmal deine (wie du schreibst) Mutti dem Arbeitsmarkt permanent zur Verfügung stellen, soweit möglich.


    Warum jemand anders aus deiner Umgebung während des Abi`s H IV bekommen hat / haben soll, müßte anhand der Lebensumstände erst einmal nachvollzogen werden. Es ist immer schwer bzw. kaum möglich, Lebenssituationen miteinander zu vergleichen und daraus gleiche Ansprüche zu schlussfolgern.

    Die von dir geschilderte Situation betrifft sicherlich viele Frauen und dennoch gelten allgemeine Regelungen. Vielleicht fragst du einfach nach, ob du noch einmal eine "Erstausstattung" erhalten würdest. Ansonsten wende dich an eine kirchliche Einrichtung in deiner Nähe, das kann auch wirklich die "Kirche" sein. In vielen Bezirken / Gemeinden gibt es dort Kleiderkammern, in denen man sich nahezu umsonst oder komplett umsonst (in deiner Situation) die erforderlichen Sachen aussuchen kann, und zwar nicht nur für Babys, sondern auch für ältere Kinder. Ebenso kannst du dir Hilfestellung geben lassen durch das Rote Kreuz, die Caritas etc. Ansprechpartner dafür, wo - was in deiner /eurer Umgebung an Einrichtungen ist, erfährst du sicher auch beim zuständigen Jugendamt.

    Ja, dann ist es aber (leider) trotzdem so, dass sie für dich zuständig sind und bleiben und du anderswoher keine Unterstützung erhälst. Die von dir angesprochene mögliche Unterstützung für die eigene Wohnung würdest du beispielsweise erhalten, wenn du H IV-Empfänger wärst. Das bist du aber nicht, sondern in der glücklichen Lage, gerade eine Ausbildung zu absolvieren, auch wenn die selbst finanziert werden muss. Als H IV-Empfänger nämlich müßtest du dich permanent dem "Arbeitsmarkt" (soweit vorhanden) zur Verfügung stellen, was in deinem Fall nun mal nicht möglich ist.

    Mit Aufstockung meinen die sicher die sogenannte "aufstockende" Leistung H IV, die du beantragen sollst. Wohngeld erhält man nur, wenn das Einkommen im übrigen so ist, dass man keine aufstockende Leistung H IV bekäme. Der Regelsatz für dich wäre 359 € zzgl. KdU (= Kosten der Unterkunft), also hättest du deine Miete `raus. Nachteil ist natürlich, dass du explizit und viel genauer als bei einem Wohngeldantrag alles Finanzielle, was dich betrifft, offenlegen musst. Dazu gehören natürlich neben den Unterlagen, die die Wohnkosten betreffen, dann auch alle sonstigen finanziellen Dinge, etwaige Sparguthaben, Auto etc. Dafür aber gibt es Vermögensfreigrenzen. Und natürlich mußt du dich ab dem Zeitpunkt der Antragstellung und beim Bezug von Leistungen dann auch dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stellen, Einladungen zum Arbeitsamt wahrnehmen usw. An deiner Stelle würde ich den entsprechenden Antrag unverzüglich stellen, da eventuell bewilligte Leistungen natürlich erst ab Antragstellung gezahlt werden, also nicht rückwirkend ab Bedürftigkeit.

    Also ganz ehrlich: Mein "kompetenter" Ratschlag, wie du das nennst wäre, dass du dir mehr Gedanken darüber machst, wie du es schaffst, diesen Kurs, den du dir selbst ausgesucht hast, anzutreten und nicht herauszufinden, wie du das Ganze möglichst wenig sanktioniert umgehen oder ändern kannst.

    Kitty
    Also ich denke, dass M4L sozusagen "hinten `runterfällt", wenn er deiner Eingabe folgt, auch wenn das natürlich ehrlicher wäre und man nicht weiß, wie weit das geht. An M4L`s Stelle hätte ich das von Anfang an anders geregelt, was jetzt aber auch nichts mehr hilft. Guter Rat ist hier nicht nur teuer, sondern den gibt es nicht. Es ist eine Gewissens- und Ermessensfrage. Fakt ist, dass ab jetzt alles richtig deklariert werden muss, sei es durch die Möglichkeit, die Ktty aufzeigt oder aber durch die von M4L selbst angedachte - und in Zukunft unter absoluter Aufrichtigkeit zu händelnde. Wenn M4L jetzt erklärt, dass und warum er/sie zurückliegend unaufrichtig war, betrifft das Ganze natürlich auch den Vermieter, der "mitgemacht" hat.

    Nein, eine direkte Zeitangabe gibt die Arge nicht vor, aber sicher wird der Selbständige hin und wieder "eingeladen", um zu erläutern, was sich verändert hat oder ob überhaupt. Natürlich ist auch das, wie alles andere auch, von Arge zu Arge etwas unterschiedlich, aber insgesamt sind die zufrieden, wenn sich etwas "bessert" und haben ja auch nichts davon, jemand Weiteres vermitteln zu müssen.


    Und was viele nicht sehen: Es ist ja auch wirklich ein Unterschied, ob jemand selbständig ist und "nur" für sich aufkommen muss oder für mehrere Personen; das wird sicherlich auch berücksichtigt und wenn nicht, sollte man darauf hinweisen, denn einen "normalen" Job im Angestelltenverhältnis zu bekommen, bei dem man komplikationslos und ohne Aufstockung durch H IV alle Kosten bestreiten kann für mehrere Personen, ist auch nicht gerade einfach.

    Nein! dürfen sie nicht. Du schreibst bzw. deine Eltern und du - ihr zusammen setzt ein gemeinsames Schreiben auf, dass du nicht für deine Eltern einstehst (siehe Kittys Eingabe 16:35 Uhr) und die nicht für dich, also dass jeder für sich selbst wirtschaftet und ihr euch wirklich ausschließlich nur die Wohnung teilt. Die versuchen das zwar, aber es ist nicht durchsetzbar.

    Also - du hast normal deinen Schulabschluss gemacht und willst - auch normal - eine Ausbildung machen. Nicht für alle Eventualitäten ist Vater Staat zuständig. Und da du dich schon länger mit dem Gedanken trägst, nach Mannheim zu ziehen und dich dort anscheinend auch beworben hattest, hättest du schon mal vorsorgen können - und nicht unbedingt deine Mutter (wie du schreibst) vom H IV. Es gibt irre viele sogenannte kleine "Jobs", von denen die Einnahmen bis zu einem bestimmten Betrag anrechnungsfrei sind. Ich weiß, wovon ich rede. Die Freundin meines Sohnes ist gerade letzten Monat, also August, aus ihrer Heimatstatt in die Nähe zu uns gezogen in eine WG. Der Umzug - privat organisiert - ist, wenn man noch keine komplette x-Zimmer-Wohnung hat, nun wirklich nicht teuer. Miete Leihwagen für einen Tag belief sich auf unter 50 Euro: Und selbst, wenn man noch keine Möbel hat,also auch nicht sein "Jugendzimmer" (nenn ich mal so) mitnehmen kann, kann man sich gebraucht oder in einem bekannten ausländischen Möbelhaus für wirklich absolut kleines Geld fürs Erste einrichten. Das Geld für das Ganze hat die Freundin meines Sohnes sich durch Babysitten, Nachhilfe, Putzen etc. zusammengespart. Nu`ist sie hier und sie hat wirklich keinen, aber auch gar keinen Gedanken daran verschwendet, was sie woher beziehen könnte durch Formulareausfüllen. Und du wirst es nicht glauben; solchen Menschen hilft dann jeder unverhofft und ungefragt auch gern.

    Wenn du es schaffen könntest - und das weißt nur du allein - langfristig im nicht gewollten endgültigen Fall der Trennung im selben Haus mit Frau und Kindern zu leben, auch im Hinblick darauf, dass sie dereinst vielleicht einmal einen neuen Partner hat, der dir täglich über den Weg läuft, wäre das für die Kinder natürlich super. Ich habe Ähnliches durchgemacht, und wenn man sich selbst auch neu orientiert, funktioniert das sehr gut (im Interesse der Kinder eben. Wenn du ewig hoffst und der Meinung bist, dass du aber partout nicht damit zurecht kommst (was ja auch normal wäre), suche dir bitte in euer aller Interesse eine etwas weiter entferntere Wohnung, und wenn es nur eine Straße weiter ist. Alles ist Ermessenssache, alles ist möglich, alles kann - nichts muss. Nur künftigen Stress würde ich auf jeden Fall, wenn der denn schon absehbar ist, vermeiden. Und die Hoffnung darauf, dass deine Frau nur mal eine Auszeit braucht, darf nicht vordergründig sein, denn wenn du erst einmal in dieser Wohnung wohnst und dann alles nicht mehr aushälst, bezahlt dir kein Amt der Welt einen Umzug, Kaution oder sonstwas.


    Dass du deiner Frau alles lassen möchtest, ehrt dich, aber dadurch erhälst du natürlich dennoch von nirgendwoher einfach Möbel bezahlt. An deiner Stelle würde ich mich an eine soziale Einrichtung wenden, um die Erstausstattung der (neuen) Wohnung zusammen zu kriegen.


    Ich wünsche dir viel Stärke und den unbedingten Blick nach vorne. Man mag es nicht glauben, aber die Zeit heitl wirklich Vieles. Was man heute noch als unerträglich empfindet, sieht manchmal zurückblickend anders aus.


    Gruß. Lirafe

    1. Ja, der Kindesvater gehört dann natürlich zur BG = Bedarfsgemeinschaft.
    2. Ja, dann entfällt auch der Unterhaltsvorschuss.
    3. Nein, die Arge streicht nicht "alle" Leistungen, weil der Kindesvater einzieht, es sei denn, er hat ein dermaßen hohes Einkommen, dass ihr allesamt kein H IV mehr benötigt.
    4. Wenn der Kindesvater trotz Selbständigkeit nur geringes Einkommen hat, so dass die Familie weiterhin H IV-Aufstockung benötigt, ist er verpflichtet, sich von da ab dem Arbeitsmarkt wieder zur Verfügung zu stellen, es sei denn, er kann - rein rechnerisch - "Zahlen" vorlegen, anhand derer zu erkennen ist, dass die Einnahmen aus Selbständigkeit sich allmählich steigern.


    Diese Aussagen / Angaben kann ich machen, weil ich in der nahezu gleichen Situation bin.

    Die Tochter geht ja dann nicht nur im Ausland zur Schule, sondern lebt auch dort. Ich denke nicht, dass du die hiesigen Regelsätze für beispielsweise ja auch "Kosten der Unterkunft" etc. erhälst, wenn deine Tochter gar nicht mehr bei dir ist, warum auch immer.

    Da du unter unterschiedlichen Pseudonymen Fragen stellst, also mal als Rentner, ein anderes Mal als "Leiharbeiter" etc., haben hier vermutlich nicht allzuviele Teilnehmer "Lust", dir zu antworten. Viele nehmen sich hier richtig Zeit um zu helfen und sowals geht gar nicht.

    uniamni
    Du schreibst (Zitat - Kopie deiner Eingabe): "Währe er dazu verpflichtet würdest du doppelt vom STAAT kassieren. (ein mal über deine Ansprüche an Hartz IV und über seine Ansprüche)."


    Das ist doch kompletter Blödsinn. Wenn sie vom Kindesvater Unterhalt erhalten würde, würde dieser bei der H IV-Berechnung als Einkommen gewertet werden. Jedem, der vom Kindesvater Unterhalt erhält für sein Kind, wird das als Einkommen angerechnet und - sozusagen - "hinten" wieder abgezogen.

    Die Berufsgenossenschaft tritt dann ein, wenn alle "Diagnosen" also Unfallfolgeschäden definitiv auf den Unfall zurückzuführen sind. Darum aber brauchst du dich nicht zu kümmern. Du erhälst das "normale" Krankengeld und die Versicherungen / Genossenschaften regeln den Rest im Normalfall unter sich. Wenn du weniger Krankengeld hast, als du zum Leben benötigst bzw. als die H IV-Regelsätze zzgl. der Kosten der Unterkunft betragen, kannst du "aufstockendes" H IV beantragen. Du kannst aber neben deinem Krankengeld auch erst einmal Wohngeld beantragen. Welche der beiden Leistungen, also ob H IV (Aufstockung) oder Wohngeld für dich in Betracht kommen, erfährst du beispielsweise durch Telefonate (hängt ja alles von deinem Krankengeldanspruch, Miete etc. ab) oder errechnest es dir selber via Internet (Wohngeldrechner etc.). Auf alle Fälle solltest du alsbald, also umgehend die Anträge stellen; bei beiden möglichen Varianten zählt für die Bewilligung, Berechnung und spätere Auszahlung das Antragsdatum. Solltest du dir unsicher sein, stelle beide Anträge und weise im jeweils anderen Antrag darauf hin, dass du dies so gehandhabt hast.


    Gruß. Lirafe

    Da du nicht BG-Mitglied bist und daher in Keiner Weise verantwortlich oder angreifbar, würde ich an deiner Stelle weder irgendwelche Einkommensnachweise noch sonstwas vorlegen, das ausschließlich (mich - also:) dich betrifft. Es gibt keinerlei Handhabe von denen, auf die die sich beziehen und ihr 'Anliegen rechtfertigen können.

    Also: Unterhaltsvorschuss erhält man sechs Jahre lang und maximal bis zum 12. Lebensjahr des Kindes; Das ist das Erste. Dass der Unterhaltsvorschuss nun entfällt, kann definitiv und absolut nichts damit zu tun haben damit, dass du einen anderen Partner / neuen Mann (sozusagen) hast. Vermutlich sind die sechs Jahre um, in denen man diesen Unterhaltsvorschuss erhält. Natürlich kannst du Unterhalt "einfordern", wie du sagst; reiche einfach eine Klage beim zuständigen Familiengericht ein und kläre in diesem Zusammenhang auch gleich das Sorgerecht; denn jemand, der sein Kind nur sehr selten sieht - sehen will, kann den Anspruch auf das Sorgerecht ohnehin nicht aufrechterhalten.