Ja, Kitty hat Recht, also du fällst, wie du schon vermutetest, aus der BG = Bedarfsemeinschaft heraus und nur noch der auf dich entfallende Mietanteil spielt eine Rolle. Im übrigen wird dein Einkommen, also das Bafög nicht weiter berücksichtigt, spielt keine Rolle und genauso verhält es sich auch mit den Vermögensfreigrenzen (H IV betreffend). Die sind für dich dann auch Null und Nichtig, allerdings gibt es auch Vermögensgrenzen beim Bezug vom Bafög (Guthaben 5200 €).
Beiträge von lirafe
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Du kannst dir die Unterlagen (also Rechnungen der z.B. Öllieferanten etc. zur Nebenkostenabrechnung vom Vermieter geben lassen bzw. er muss dir zumindest Einblick vor Ort, also in seinen Räumen, gewähren. Ich würde das tun. Besser wäre natürlich, ihr erhaltet Kopien, damit das zu Hause in Ruhe durchgerechnet werden kann.
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Also mein Vermieter mußte seinerzeit nichts ausfüllen, als ich Wohngeld beantragt habe; normalerweise hat man selbst alle erforderlichen Unterlagen, die man einreichen muss, und das müßte auch in diesem Fall funktionieren. Nicht jeder, der Wohngeld bezieht, möchte, dass der Vermieter davon erfährt. Ich würde erst einmal all das einreichen, was du vorlegen kannst. Dies würde ich sehr kurzfristig tun (auch wenn noch Unterlagen fehlen sollten). Denn ab Antragstellung läuft der Anspruch und wird auch ab Antragstellung gezahlt, wenn es noch einige Zeit dauert, bis alle Unterlagen dem Amt vorliegen. Ich selbst habe das schon so praktiziert; wenn mir etwas wirklich unklar war, habe ich abgeschickt, was ich hatte. An dem dann eingehenden Schreiben des Wohngeldamtes erkennt man am besten, was wirklich noch gefordert wird. Manchmal ist das weniger, als man selbst vermutet hätte.
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Ich würde das beim Amt genauso erklären, wie du es hier getan hast; am besten in einem persönlichen Gespräch. Du solltest allerdings schon mal ein Schreiben, eine Bestätigung dergestalt mitnehmen zur Vorlage, die bestätigt, dass du nach gut absolviertem Praktikum einen Arbeitsplatz haben wirst. Die sind froh über jeden, den sie aus dem H IV-Bezug (und dann auch noch dauerhaft aus ihrer Zuständigkeit) `rauskriegen.
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Wo hast du seit deinem 15. Lebensjahr gewohnt? Da du b ereits seit vielen Jahren nicht mehr bei deiner Mutter lebst, denke ich, ist die Begründung des Amtes, dass du ja zu ihr ziehen könntest, nicht rechtens; ich würde auf jeden Fall Widerspruch einlegen (und zwar schnellstmöglich zur Fristwahrung - die Frist für einen Widerspruch steht im Ablehnungsbescheid) . Es gibt einen Passus der Zumutbarkeit solcher "Vorschläge"; ich glaube, dass in deinem Fall nicht zumutbar ist, wenn du zu deiner Ma zurückziehen müßtest, zumal jihr seit vielen Jahren nicht mehr zusammen gewohnt habt und ja auch sie vermutlich nicht auf dein "Zurückkommen" eingerichtet sein wird und ggf. sogar ein Umzug oder dergleichen in eine größere Wohnung erforderlich wäre. Also - Widerspruch einlegen - das kannst du selbst, und auch eine ordentliche Begründung müßtest du hinkriegen. Parallel dazu würde ich mir jetzt schon einmal schleunigst einen Beratungsschein vom Amtsgericht holen, mittels dem du eine umfassende Beratung für einen von dir zu tragenden Kostenanteil in Höhe von 10 Euro bei einem Rechtsanwalt in Anspruch nehmen kannst. Dieser Anwalt sollte allerdings ein Fachanwalt im Sozialwesen bzw. Bafögrecht sein. Wer das in deinem Umfeld sein könnte, erfährst du durch Suche im Internet oder durch einen Anruf bei der in eurer Region zuständigen Anwaltskammer.
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Jana & Kitty
Ihr meint, dass er trotz Einkommen in der BG bleibt? Ist das bei dem Einkommen durch das freiwillige soziale Jahr anders geregelt, als bei "normalem" Ausbildungsentgelt? Wenn nicht, fliegt er doch automatisch `raus, eben auch, ob er das will oder nicht.
Gruß. an euch Lirafe -
Wie genau sich das bei einem freiwilligen sozialen Jahr verhält, kann ich mit letzter Bestimmtheit nicht sagen; aber bei einer meiner Meinung nach vergleichbare Situation im Falle einer "richtigen" Ausbildung hat man keine Schwierigkeiten, aus der BG rauszukommen. Sobald man eigenes Einkommen hat - wie beispielsweise Ausbildungsentgelt - oder in deinem Falle dieses soziale Jahr, ist man eigentlich automatisch raus und zählt nicht mehr zur BG (= Bedarfsgemeinschaft), aber noch als HG (=Haushaltsgemeinschafts-)Mitglied.
Ich würde das dem Amt so melden und explizit auch dazu schreiben und eine entsprechende Erklärung von euch beiden, also deiner Ma und dir, beifügen, dass ihr gegenseitig nicht füreinander einsteht, daher "nur" noch eine HG seid. In dem Fall wird nicht dein ganzes Einkommen angerechnet, aber der auf dich entfallende Mietanteil entfällt, den müßtest du hälftig dann selbst tragen. Allerdings würde ich auch schreiben, dass du das Kindergeld von deiner Mutter weitergeleitet erhälst, damit sie ihr das nicht mehr als Einkommen anrechnen. In der Regel reicht denen eine einfache Erklärung nicht aus.Wir mußten die Weiterleitung durch einen Dauerauftrag nachweisen. Möglich und sicherer wäre aber auch, dass ihr beide, also deine Mutter und du, bei der Familienkasse einen "Abzweigungsantrag" stellt, damit das kindergeld künftig an dich überwiesen wird. Was ihr im "Innenverhältnis" untereinander tut, bleibt ja eure Sache.
Gruß. Lirafe
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remico79
Es ist nicht gut, wenn du ein- und dieselbe Frage an einem Tag zwei Mal stellst in kurzem Abstand; da gerät einiges durcheinander. Wer dir antworten kann, wird das auch zu deiner neu eröfneten Fragestellung tun.- Also liebe Forumsteilnehmer - zur Frage von remico79 hier besser nicht antworten an dieser Stelle, sondern zum neuen - parallel eröffneten Thread.
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Habt ihr Kleinkinder, also ist deine Frau derzeit Hausfrau und muss sich noch nicht vermitteln lassen? Oder steht sie zur Vermittlung zur Verfügung? Dann sollte sie ihre Abwesenheit anmelden für den Fall, dass gerade in dieser Zeit Rückfragen kommen sollten und/oder sie mal zum Amt gehen muss wegen eines Gesprächs, einer Vermittlung oder so. Drei Wochen Abwesenheit / Jahr sind erlaubt. Wohin sie fährt/fliegt, geht niemanden etwas an; das würde ich nicht unbedingt mitteilen.
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Also mit deinem Nettoentgelt zzgl. Kindergeld fällst du auf jeden Fall schon mal nicht ins H-IV, so dass du deine Wohnung, wenn du sie weiter finanzieren kannst, auch behalten darfst. Daneben steht dir - wie du schon sagtest Unterhalt vom Vater zu, ersatzweise, falls der nicht zahlt, Unterhaltsvorschuss. Da du Unterhalt oder Unterhaltsvorschuss erhälst, erhälst du voraussichtlich keinen Kindergeldzuschlag, weil Unterhaltsleistungen (so war die Auskunft in unserem Fall) darauf angerechnet werden. Den Wohngeldantrag würde ich stellen; ob dir da noch etwas zusteht, hängt mitunter auch davon ab, in welcher Höhe der Vater Unterhalt leistet. Dies hängt vom Einkommen ab und kann nicht pauschal gesagt werden. Sehr gut verdienende Väter zahlen mitunter auch weitaus mehr als die in der Düsseldorfer Tabelle festgelegten Mindestbeträge, andere weniger.
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Warte doch erst einmal ab, ob die Minderung "durchgeht". Viele Anträge werden abgelehnt. Man "rennt" von Gutachter zu Gutachter und jeder schätzt anders ein.
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Unter anderem, weil du "Ü25" bist, aber auch, weil du in den letzten Jahren nicht zu Hause gewohnt hast, sind deine Eltern für dich nicht mehr unterhaltsverpflichtet. Nun weiß ich nicht, weil aus deinen Angaben darüber nichts hervorgeht, ob deine Eltern Einkommen haben oder H IV beziehen. Egal, wie die Sachlage ist; du kannst einen H IV-Antrag stellen und das Einkommen deiner Eltern wird nicht angerechnet. Du bildest zwar mit deinen Eltern gemeinsam, weil ihr ja in einem gemeinsamen Haushalt lebt, eine "HG" (=Hausgemeinschaft), aber weiter auch nichts. In deinem H IV-Antrag, den du stellst, gibst du die anderen Haushaltsgemeinschaftsmitglieder (also deine Eltern) an und gleichzeitig gebt ihr (bitte!) ein Schreiben dazu als Anlage ab, dass ihr zwar zusammen lebt in einer Wohnung, aber nicht gegenseitig finanziell füreinander einsteht. Du erhälst dann den normalen üblichen Regelsatz und die anteilig auf dich entfallenden Mietkosten (konkret: Wenn ihr die Wohnung zu dritt bewohnt, werden die Kosten durch Drei geteilt und auf dich entfällt einer der Anteile, den du dann neben deinem Regelsatz als KDU (Kosten der Unterkunft) erhälst).
Gruß. Lirafe
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Ich wünsche dir neben allem anderen auch Glück; ich denke, das wirst du brauchen. Gruß. Lirafe
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Ach ja, dann verstehe ich dich/das jetzt.
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Kein Mensch, der nur 770 € Netto hat, von dem dann noch berufsbedingte Aufwendungen abgezogen werden, kann davon Unterhalt bezahlen. Und der Selbstbehalt ist gesetzlich genauso festgelegt, wie zu zahlender, nach Einkommen gestaffelter, Unterhalt.
Ich kann dir nur noch einmal empfehlen, in der obigen Menueleiste das Thema "Unterhalt" anzuklicken. Dort findest du genauere Zahlen und Infos zu deinen Fragen. Habe dir hier aus einem der dortigen Unterpunkte mal etwas zur "Leistungsfähigkeit" herauskopiert:
"Da der Unterhaltsanspruch auf Zahlung einer monatlich im Voraus zu gewährenden Geldrente (§ 1612 I 1, III BGB) gerichtet ist, setzt dies voraus, dass der Unterhaltsverpflichtete diese Geldrente auch ohne Gefährdung seines eigenen angemessenen Unterhalts wird leisten können. Aus diesem Grunde hat der Gesetzgeber den sogenannten "Selbstbehalt" in die Unterhaltsabrechnung bzw. die Düsseldorfer Tabelle, die für den Kindesunterhalt maßgeblich ist, eingeführt. Dieser Selbstbehaltsbetrag muss dem Unterhaltsverpflichteten zwingend zur Deckung des eigenen Lebensbedarfs verbleiben."
und ergänzend kannst du mal hier lesen: (http://www.123recht.net/Unterhalt-Selbstbehalt---wieviel-muss-bleiben-__a18692.html)
Gruß. Lirafe
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Also zunächst einmal hat das, was du an Unterhalt für dein Kind leisten mußt, absolut nichts mit dem Einkommen der Kindesmutter zu tun. Die könnte Millionärin sein; das würde dich von deiner Verpflichtung gegenüber deinem Kind dennoch nicht entbinden.
Etwas anderes ist die Zahl, die du nennst. Der Selbstbehalt eines berufstätigen Vaters ist höher, als der eines nicht berufstätigen. Wenn du keine 770 € netto verdienst, brauchst du dir keine weiteren Gedanken über eine mögliche Zahlungsverpflichtung machen; mit dem Betrag liegst du in jedem Fall und absolut unter der Grenze, bei der du noch unterhaltsverpflichtet wärst. Daher kann ich mir nicht vorstellen, dass du eine entsprechende Aufrechnung von öffentlicher Seite oder gar einem Gericht hast, die dich in diesem Fall zur Zahlung verdonnert. Alleine ein Schreiben der Kindesmutter reicht hier nicht aus, das kannst du getrost vergessen bzw. entsprechend argumentiert darauf reagieren.
Hier oben im Forum in der oberen Menueleiste gibt es einen Unterpunkt Unterhalt. Dort kannst du dich sowohl belesen, als dir das auch anhand einiger Fallbeispiele ausrechnen; was du anhand der 770 €uro aber nicht einmal brauchst.
Gruß. Lirafe
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@SchlämmerNachaffe
Du scheinst eine richtig einseitig orientierte arme Person zu sein; Erklärungen und Beispiele zwecklos. Gute Besserung. -
mumbiker
Es ist wie mit allem in diesem Land. Die Arge empfiehlt dir, ein Darlehn aufzunehmen, von dem du leben sollst, damit die dich los ist. Ist schon klar. Banken aber haben (und das hat nichts mit Zinswucher zu tun) nach einigen Vorfällen und Urteilen der letzten Jahre) eine erhöhte Obliegenheitspflicht Verbrauchern gegenüber und "dürfen" einfach mal nicht mehr so ohne weiteres Kredite vergeben. Du müßtest also wirklich jemanden finden, der bereit ist den Kredit für dich aufzunehmen (in meinem Fall war das mein Bruder), wobei du in demjenigen Fall "nur" als Bürge fungierst. Demjenigen passiert ja eigentlich auch nichts, weil letztlich das durch Grundbucheintragung gesicherte Darlehen im Ernstfall durch gerade eben dieses Objekt gesichert ist.@Schrader
Es war nicht der erste von dir gelöschte Beitrag und es gibt für deine Entgleisungen auch keine Entschuldigung. Mehr gibt es dazu nicht zu sagen - schreiben und zu mehr gebe ich mich in deiner Richtung auch nicht her -. -
Ich habe explizit "ihn" um Antwort gebeten, nicht dich, und im Gegensatz zu dir, "ziehe ich mir nicht alles `rein", sondern im Eigentlichen dasjenige, worauf ich aus (meist) eigenen Erkenntnissen "richtig" antworten kann. Du bist wirklich unangenehm (oll); unter anderem auch darum wurde gerade gestern wieder mal ein Beitrag von dir gelöscht.
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Du kannst dir ja - auch dazu - mal verschiedene Beiträge von Horst Grunert ansehen. Ansonsten ist mir egal, was du dir weiter irgendwo einseitig `rauskopierst.