Dass du das Haus unter dem eventuell anzusetzenden üblichen Wert kaufen kannst/wirst, sehe ich - entgegen Schrader - nicht als dermaßen abwegig an, da hierbei ja zu beachten ist, dass du von dem haus nicht "so viel haben" wirst, da dann ein lebenslanges Wohnrecht darauf lastet.
Im übrigen würde ich dir/euch raten, die derzeit gängigen Formulare zur Beantragung H iV oder Aufstockung auf H IV-Niveau noch einmal unter dem Aspekt "Vermögen" anzusehen. Soviel ich weiß, wird insbesondere nach zwischenzeitlich verwertetem Vermögen in den vergangenen drei Jahren gefragt. Wenn also deine Eltern von dem Resterlös, den sie durch Verkauf erhalten, ggf. zusammen mit der Rente oder sonstigem, was sie an Einkommen haben könnten, voraussichtlich mehr als 3 Jahre leben werden, spielt das heutige Problem zu dem Zeitpunkt keine Rolle mehr.