Beiträge von lirafe

    Catweezle
    Da hast du Recht. Wurde wirklich gefragt, wozu mein Telefon notwendig war und - wie geschildert - , das Kfz und habe die Aufforderung "jede", wirklich "jede" noch so kleine Ausgabe abzusprechen. Man stelle sich das "bildlich" vor. Ich muss einen Kunden besuchen und Parkgebühren bezahlen ... Es ist absurd, womit die sich die Zeit vertreiben (sozusagen "auch auf Kosten des Steuerzahlers", wenn man es denn genau nimmt.) Und bei mir ist wirklich alles dermaßen "kleingehalten", dass es lächerlich ist. Es geht um beispielsweise "Werbungskosten" in Höhe von 16 €, die sie explizit "erklärt" haben wollen und so weiter. Die Bitte meinerseits, meine Steuerberaterin anzurufen, weil die das entsprechende Formular ausgefüllt hat, greifen sie nicht auf, bombardieren mich aber weiter mit Bagatellfragen. Gott, müssen die Zeit haben. Und das bei der "Größenordnung".

    Schnups
    Deine Einlassung: "Findes es halt eine Schweinere, dass sich so viele auf dem Rücken von Hartz IV ausruhen ..." ist hier im Forum, in dem viele Mitglieder Arbeit suchen, sich nicht nur "ausruhen", sondern in teilweise schlimmer Situation sind und wirklich Hilfe suchen, völlig daneben.

    So könnte irgendein Sachbearbeiter vielleicht argumentieren; aber das ist - meine ich - eine wirklich zu große persönliche Einschränkung, wenn die einem nun auch noch vorschreiben können, was für ein Auto man kaufen "darf", obwohl das auch so im Rahmen des zulässigen Vermögens bliebe. Ein neueres Auto ist nicht nur einfach "schöner" (sozusagen), sondern hat ja oftmals auch den Vorteil, dass es zunächst weniger Kosten (Reparaturen etc.) verursacht. Ich glaube nicht, dass das bei normalen, nicht tätigen Arbeitslosen als unnötiger Luxus abgetan werden darf. Anders verhält es sich beispielsweise aber, wenn durch den Kauf eines teureren Kfzs ein Selbständiger seine monatliche(n) Ausgabe(n) dadurch höher schraubt als notwendig und dadurch mehr Hilfeleistung durch das Amt benötigt. (Dieser Fall ist gerade bei mir eingetreten; ich wurde explizit dazu aufgefordert, "sämtliche" Ausgaben, ob Telefon, Kfz oder sonstwas im Rahmen meiner Selbständigkeit vorher mit dem Sachbearbeiter abzusprechen.

    Wenn dein Bafögbescheid anderes sagt als das, was im Ablehnungsbescheid zur Begründung dient, lege Widerspruch ein. Es ist zwar oft so, dass die Ämter gegeneinander arbeiten, aber in diesem Falle hast u das Ganze ja schwarz auf weß. Nebenher würde ich bei dem Bafögamt anrufen, das diesen Bescheid seinerzeit erlassen hatte. Unsere Erfahrung hat gezeigt dass die sehr aufgeschlossen für gute Tipps sind und oftmals auch eine der Widerspruchsbegründung zugute kommende Erklärung haben.

    Also bei "normalem" Einkommen kommt es - wie immer gesagt wird - auf den "Zufluss" an. Wenn du also diese 5500 € in ein- und demselben Monat erhälst, wird das Geld nur auf diesen Einen Monat angerechnet, der Überschuss fiele in dein "erlaubtes" Vermögen, sofern du dann nicht dadurch darüber liegst.


    Aber: Wenn es wirklich eine "Aufwandsentschädigung" ist, könnte sich das anders verhalten. Beispielsweise - wenn jemand jemanden pflegt, und dafür im Rahmen der Pflegestufe die sogenannte "Aufwandsentschädigung" erhält, ist diese anrechnungsfrei. Vielleicht kannst du vorher den möglichen abzuschließenden Vertrag/die Vereinbarung einsehen, damit du die Formulierung genauer kennst. Danach würde ich (wenigstens zwei Mal) bei der Hotline anrufen und explizit erfragen, wie es sich mit Aufwandsentschädigungen allgemein verhält.

    Dann hast du eben noch "andere" Fragen, ganz viiele, sagst du bei der Hotline, die du persönlich deiner Sachbearbeiterin sagen möchtest. Ein Termin steht dir zu!! Ansonsten setz dich hin und schreibe sofort noch einmal alles und frage und frage. Dann rufst du beim Center an, so etwa 1 - 2 Tage später. Die sehen im Computer dann deinen Posteingang und innerhalb von 5 - 10 Tagen, je nach Fall (diese Auskunft hatte ich mehrfach) m u s s t du Antwort erhalten. Hast du die dann noch immer nicht, vermerken die bei der Hotline deinen Anruf und geben das als Eilt noch einmal weiter. Du mußt leider leider sehr hartnäckig (aber stets freundlich) bleiben.

    Also, ob es dir Prämie trotz H IV wirklich nicht gibt; die Infos gingen hier im Forum hin- und her und ich habe mich darin nicht weiter belesen, weil ich nichts beitragen konnte, habe aber noch vage vom "Überfliegen der Beiträge" im Kopf, dass es letztlich günstig "für" die H IV-Empfänge ausging. Das ist aber wirklich eine Frage, die du, da das zwischenzeitlich geklärt ist, ganz einfach durch einen (besser zwei) Anrufe bei der Hotline klären kannst. Am besten anonym, weil die die Frage dir sonst sofort anhand der Rufnummer zuordnen.


    Zur weiteren Frage: ich denke nicht, dass man den Wert des Autos "aufteilen" kann, es kann ja auch ur auf eine Person angemeldet werden, und die hat es dann am Hacken.


    Zu den 5000 €. Das ist nun wirklich dumm. Auch dazu gab es schon häufiger (Zuwendungen von Dritten, warum auch immer) Beiträge. Das Amt wird versuchen, euch die als Einkommen anzurechnen. Daher würde ich an eurer Stelle dazu tendieren, dass eure Eltern euch das Auto komplett schenken, damit ihr diesen ganzen Stress und ein möglicherweise entstehendes Chaos und Ungewissheit, Ärger, vermeidet und die ganzen Hochzeitsgeschenke letztlich einen Zweck erfüllen - das Auto.


    Gruß. Lirafe

    Stefan
    Du kannst bei der Hotline anrufen und darum bitten, dass deinem Sachbearbeiter die Nachricht gemailt wird, dich anzurufen. Das ist hier bei uns der gängige Weg. Die Sachbearbeiter haben nach Rückfragen allerdings bis zu 5 Tagen Zeit zur Erledigung. Du kannst dir auf diesem Weg aber auch einen von der Hotline (sozusagen) bestätigten Termin bei deinem Sachbearbeiter geben lassen, der ihm auch von seinen Kollegen per mail kundgtan wird.

    @fynnia
    Ganz so einfach ist es leider nicht; wer AlG II, also H IV bezieht, muss sich dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stellen, und zwar komplett - ganztags. Ausnahmen sind Menschen, die wegen Erkrankungen zwar noch nicht erwerbsunfähig sind, aber auch nicht mehr Vollzeit arbeiten können und Frauen (Männder), die Klein(st)kinder haben.

    Also erstmal ist es doch so, dass man die Umweltprämie erhält, wenn der Wagen wenigstens ein Jahr auf einen selbst angemeldet ist?! Zweitens - wenn die 5000 € euer Erspartes sind, merkt das Amt doch, dass ihr die ausgebt, oder habt ihr die bislang unterschlagen? Und drittens ist der Wagen doch eigentlich rein rechnerisch zu "wertvoll", also liegt über dem für ein Kfz zurzeit angedachten Wert, der zulässig ist, oder kauft ihr überteuert, und der Wagenwert liegt unter 7.500 €?

    Mein Sohn ist 22 Jahre alt und gehört nicht mehr zu BG (das geht aus unserem H IV-Bescheid hervor). Er zählte nur noch zur HG = Hausgemeinschaft und lief zahlenmäßig komplett mit Null durch. Also wie gesagt - aus eigener Erfahrung. Daher wird auch sein "Mietanteil" nicht mehr übernommen (auch ein Indiz) und die Belastung nur noch auf meine Tochter und mich aufgeteilt, also falsch: sie wird getrittelt, aber wir erhalten nur zwei Drittel.

    Also ehrlich gesagt denke ich nicht, dass die Bafög zusteht - aus mehreren Gründen. Hauptsächlich eben, weil du bereits eine abgeschlossene Ausbildung hast und ja nicht neu ausgebildet oder umgeschult werden "musst". Daneben wird Bafög in der Regel nur bis zum 30. Lebensjahr gewährt, das du ja demnächst erreichst, jedenfalls definitiv, bevor du fertig sein könntest, oder gar schon, bevor du beginnen würdest. Deine Krankenversicherung musst du selbst bezahlen; nur bis zum 25. Lebensjahr kann man bei seinen Eltern mitversichert werden bzw. bleiben, danach muss man selbst einzahlen.

    Sehe ich auch so; Kredit kann nicht angerechnet werden. Beim Studentenbafög beispielsweise wäre das die Hälfte. Vielleicht hilft der Umkehrschluss. Oben in der Menueleiste un dann "zu berücksichtigendes Einkommen" steht folgendes, das Kredite ausschließt bzw. nicht beinhaltet, sondern der Text lautet:


    "berücksichtigtes Einkommen
    Zunächst einmal werden alle Einnahmen aus nicht selbstständiger, sowie aus selbstständiger Arbeit (auch Gewerbebetrieb und Land- und Forstwirtschaftlicher Betrieb) bei der Berechnung des ALG II angerechnet. Bei Einkommen aus selbstständiger Tätigkeit errechnen sich die Freibeträge aus dem erwirtschafteten Überschuss (Gewinn vor Steuern).


    Ebenfall berücksichtigt werden Einnahmen aus Vermietung oder Verpachtung. Hier gilt jedoch die Ausnahme, dass Mieteinnahmen zur Reduzierung der eigenen Unterkunftskosten im Sinne des § 22 SGB II nicht berücksichtigt werden.


    Bezogenes Kindergeld wird ebenfalls angerechnet, soweit der Leistungsempfänger nicht nachweisen kann, dass er das Kindergeld an sein, nicht mehr im Haushalt lebendes, volljähriges Kind ausgezahlt hat. Kann dieser Nachweis erbracht werden, erfolgt keine Anrechnung.
    Kapitaleinkünfte, Unterhaltszahlungen und Krankengeld werden ebenfalls angerechnet.


    Das Selbe gilt für Leistungen nach dem Wehrsold- oder Zivildienstgesetz, sowie für Leistungen nach dem Unterhaltssicherungsgesetz.
    Auch angerechnet wird das Einkommen eines Inhaftierten, ausgenommen Hausgeld und Taschengeld des Inhaftierten.


    Grundsätzlich angerechnet werden auch einmalige Einnahmen des Leistungsempfängers wie zum Beispiel Steuerrückzahlungen oder Weihnachtsgeld. Allerdings gilt hier seit Oktober 2005 die Regelung, dass diese einmaligen Einnahmen auf mehrere Monate aufgeteilt und nur die Teilsummen angerechnet werden.


    Ebenfalls als Einkommen angerechnet wird nach neuster Rechtsprechung des Bundessozialgerichts die Verletztenrente."


    Gruß. Lirafe

    Ich weiß ja nicht, seit wann du diesen Jungen kennst und daran beteiligt warst, ihn aufwachsen zu sehen oder zu formen; aber in der Regel wird niemand so geboren, sondern es ist eine allmähliche Entwicklung, die stattfindet und solche Wesen in eine falsche Richtung gehen läßt. Klar ist es schwierig, wenn der Stand dann so ist, wie du ihn beschreibst; aber im vorliegenden "Fragefall" geht es um die "Mutter", die ihn getragen und bekommen und geformt hat (oder eben auch nicht). Niemand wird faul oder böse geboren. Der eine ist schwieriger, der andere einfacher zu händeln, aber in erster Linie formen das Leben und Erlebte und der Umgang den Menschen.

    Nö, leider ist das hier keine übliche Frage, aber vielleicht hat doch jemand eine konkrete Antwort. Aber dennoch: an eurer Stelle würde ich ein Gespräch mit der Familienkasse führen. Bisher habe ich von dort nur kompetente, stimmige Antworten erhalten. Ich denke zwar, dass das Kindergeld dem Kind weiterhin zusteht und nicht gestrichen wird; dass aber dein Hauptwohnsitz trotz Studium in "irgendwo" nicht dort war, wo du wohntest, sondern bei deiner Mutter, scheint mir sehr fraglich. Habe Bekannte im Umfeld, deren Sohn weiter entfernt studiert; natürlich ist dort auch sein Hauptwohnsitz, zumal man in dem Lebensabschnitt ja in der Regel auch volljährig ist. Welchen Grund sollte es geben, in XXX zu studieren und in YYY gemeldet sein zu müssen, weil "Mama" dort wohnt, obwohl man selbst schon erwachsen ist?

    Genaue Zahlen kann man dir natürlich nicht nennen, weil im Einzelfall auch immer wieder unterschiedlich gerechnet werden kann (kleinere Differenzen). Klar ist jedoch, dass dein Mann ein Einkommen hat, und ihm ein Selbstbehalt zusteht. Der über dem Selbstbehalt liegende Betrag wird für die Unterhaltszahlungen zugrunde gelegt. Reicht er, erhalten die Kinder jeweils vermutlich die gemäß Düsseldorfer Tabelle aufgeführten Beträge; reicht er nicht für beide Kinder, also um deren Unterhaltszahlungen zu leisten, wird er geteilt. Unterhaltsrecht ist sehr kompliziert; nähere Hinweise erhälst du, wenn du hier im Forum in der oberen Menueleiste unter "Unterhalt" gehst. Dort gibt es Hinweise, Rechenbeispiele und so weiter.