Beiträge von lirafe

    Wenn du das Grundstück erst nach dem Tod deiner Eltern erhälst, hast du noch nicht geerbt; wer weiß, ob es dazu dann überhaupt kommt. Du willst doch hier sicher keinen Rat dazu, wie du deine Eltern umgehen kannst, um vorzeitig an das Erbe heranzukommen und ihnen zu schaden!? Dann bist du hier falsch.

    mb2128 bzw. saman2128


    Finde es nicht so besonders gut, wenn du die nahezu identischen Fragen hier unter zwei verschiedenen Überschriften stellst. Als "saman2128" hast du sie gestellt unter dem Titel: !ALG1 UNERWARTET Abgelehnt,Nun Hartz vier, bin verzweifelt... ".


    Man gibt sich hier Mühe, sich einzulesen und zu beantworten. Wenn jeder in diesem Forum seine Fragen in unterschiedlicher Formulierung zwei Mal stellte; führte das zu einem heillosen Durcheinander. Hier geht es nicht um Beschäftigungstherapie, sondern viele wollen wirklich helfen. Auch wenn du deinen Namen (unwesentlich) geändert, und dich vermutlich zwei Mal angemeldet hast, erhälst du auf dieselben Fragen dieselben Antworten.

    Andrea, deine Tochter und du - ihr zwei - solltet möglichst umgehend eine schriftliche Erklärung abgeben, dass ihr "nicht" füreinander einsteht, also "keine" BG = Bedarfsgemeinschaft seid, sondern lediglich in HG = Hausgemeinschaft zusammen wohnt. Damit ist ihr Einkommen völlig unerheblich, darf nicht angerechnet werden und sie ist sozusagen "raus" aus dieser Mühle.

    Die Bearbeitungszeit an sich war nur anfangs ein Problem. Einmal, weil sie wegen der Selbständigkeit dann doch ein paar Unterlagen mehr wollten, andererseits kam bei mir noch das selbstgenutzte Eigentum dazu. Anfangs wollten sie mir "keinerlei" Kosten der Unterkunft zahlen; die erhielt ich erst nach langer Zeit und nach Widerspruch. In deinem Fall sehe ich das nicht so schwierig. Die Bearbeitungszeiten sind von Amt zu Amt verschieden; der Erstantrag dauert nach meiner Erfahrung immer am längsten ( 3 - 4 Wochen); der Folgeantrag war meist innerhalb von 14 Tagen "durch". Aber wie gesagt, es gibt gravierende regionale Unterschiede.

    Ja, du hast diese Möglichkeit, Zuzahlung - aufstockendes Geld zu erhalten. Ich bin auch selbständig und habe das vor einiger Zeit beantragt. Insgesamt gesehen (mit kleineren Unwegsamkeiten) funktioniert es. Natürlich sind anfangs einige umfangreichere Formalitätenzu erledigen, also etwas mehr, als wenn man entweder gar kein Einkommen hat oder als Arbeitnehmer aufstockende Leistungen braucht. Letztlich aber geht auch in "unserem" Fall alles seinen Gang und du bist zum Monatsende etwas beruhigter, als so, wenn du nicht weißt, ob die Auftraggeber nun zahlen oder nicht (beispielsweise). Deine Wohnung könnte etwas zu teuer sein; dennoch würdest du die "angemessenen" Kosten der Unterkunft erhalten, die Differenz müßtest du dann entweder dauerhaft selbst übernehmen oder dir irgendwann eine "angemessene" Wohnung suchen. Aber bis dahin geht noch Zeit ins Land.


    Für deine Tochter kannst du übrigens die Übernahme der Kosten der jährlich (im Regelfall) durchgeführten Klassenfahrten beantragen sowie in dem Alter auch zum Schuljahresbeginn noch eine einmalige Pauschale in Höhe von 100 € für Schulmaterialien. Näheres erfährst du aber auch bei der für dich zuständigen Hotline.


    Gruß. Lirafe

    Für mich sieht das, was die Arge tut, nach "Druckmittel" aus. Sie drängen mumbiker total in die Ecke, obwohl es ja gerade um die Frage geht, ob er verwerten "muß" oder nicht. Das kann nicht sein.


    An mumbikers Stelle würde ich jetzt, um nicht komplett hinten `runter zu fallen, und obwohl es mir widerstrebte, Verkaufs"bemühungen" nachweisen durch Maklerbeauftragung, Inserate und so weiter. Derzeit ist es sehr schwer, Wohnungs- oder Hauseigentum an den Mann/die Frau zu bringen und wer will schon nachvollziehen, ob oder wieviele Ineressenten sich gemeldet haben "könnten" und was aus den Verkaufsverhandlungen letztlich resultiert.

    Wenn dein Vater während der Zeit normal weiter gezahlt hat, warum hast d dann - wie du schreibst - die Ausbildung vom Staat bezahlt bekommen? Hat vielleicht der Unterhalt nicht gereicht und du hast Differenz dazu erhalten? Wenn er also im Rahmen seiner Möglichkeiten Unterhalt geleistet hat während deiner Ausbildung (auch wenn es nicht gereicht hat), hat er dir sozusagen diese Ausbildung mitfinanziert und du hast keine weiteren Ansprüche mehr an ihn.

    Mit einem Einkommen von 1928 € fallt ihr wohl nicht mehr ins ALG 2 und seid insgesamt wirklich besser bedient mit der Beantragung von Kindergeldzuschlag und Wohngeld. Umzugskosten werden dann natürlich von niemandem übernommen. Die Höhe der zulässigen Kosten der Unterkunft sind in dem Fall nicht mehr relevant, aber falls du deinen Job nicht bekommst, mü0t ihr neu überdenken. Wie hoch die im Bereich Münster sind, weiß ich leider nicht, aber die erfährst du durch einen kurzen Anruf beim zuständigen Amt.

    Rückzahlung Krankenversicherungsbeiträge:
    Interessant wäre natürlich, warum du nicht ALG II-berechtigt bist und Versicherungsbeiträge zurückerhälst. Mit euren 4000 € - und auch mit den noch eintreffenden weiteren 4000 € liegt ihr unter der Vermögensfreigrenze; dem Grunde nach könntet ihr das Geld behalten. Allerdings gilt bei H IV-Bezug das Zuflussprinzip. Das Geld, das eingeht, wird im Eingangsmonat als Einkommen gewertet und angerechnet, so dass ihr einen Teil dieses eldes sicherlich "verlieren" werdet, nämlich in der Höhe, die euch gemäß dem noch zu erteilenden Bescheid als monatliche Hilfeleistung bewilligt wird.Das ist das Eine.


    Kontoauszüge
    Es sind - beim Erstantrag auf jeden Fall - von allen zukünftigen BG (=Bedarfsgemeinschaftsmitgliedern) die Kontoauszüge der letzten Monate vorzulegen; ggf., falls das Amt weitere Fragen hat, auch die noch weiter zurückliegenden.


    Mietkosten[U][
    Die angemessene Höhe der Kosten der Unterkunft ist zwar regional unterschiedlich, aber pauschal kann man schon mal davon ausgehen, dass in eurem Fall - bei 4 Personen - die 630 € anerkannt werden, das scheint im Rahmen.


    [U]Kinder 17 und 19
    Gehen beide Kinder noch zur Schule, oder befindet sich eines oder beide vielleicht schon in Ausbildung und erhält Bafög oder Ausbildungsvergütung? In dem Falle würden sie aus der BG (= Bedarfsgemeinschaft) herausfallen und nur noch als HG (=Hausgemeinschaftsmitglieder) zählen. Dann würden sich die Kosten der Unterkunft, die das Amt übernimmt, etwas ändern und die zwei fallen nicht unter irgendwelche Vermögensfreigrenzen. Sollten deine Kinder noch zur Schule gehen und demnächst eine Klassen- oder Kursfahrt anstehen, beantrage dafür auch gleich die Kostenübernahme. Diese werden komplett gezahlt.


    Schulden und Kontenpfändung
    Schulden interessieren das Amt nicht. Wenn du aber mit einer Kontenpfändung rechnest und nicht möchtest, dass es für "diese" Schulden verwendet wird, lass dir das zurückzuzahlende Guthaben woanders hin überweisen oder erbitte einen Scheck.


    Gruß. Lirafe

    Ja, so ist es. Habe auch jemanden im unmittelbaren Umfeld, der für seine Adoptivtochter, die jetzt endlich eine Ausbildung macht, zahlen muss, und zwar entweder bis Ausbildungsende oder bis sie das 27. Lebensjahr vollendet hat.

    Du kannst doch mal ein nettes unverbindliches Gespräch mit der zuständigen Bafögstelle führen. Bei uns hier beispielsweise sind die absolut human und in keiner Hinsicht vergleichbar mit den Leuten, die für`s H IV zuständig sind. Mitunter geben sie einem noch Hinweise, wie man sich am günstigsten verhält. Und selbst, wenn du diesen Antrag auf Vorausleistung stellst (in Absprache mit den Eltern), mußt du doch, wenn der Bescheid kommt, und die Belehrungen dir aufzeigen, was hinsichtlich deiner Eltern geschieht, das Ganze nicht definitiv in Anspruch nehmen. Du "kannst", aber du "mußt" nicht. Glückwunsch zu deinen Eltern und ich freue mich darüber, dass du sie einbeziehst und nicht weiter belasten möchtest. Sie werden dir dennoch zur Seite stehen im Rahmen ihrer Möglichkeiten, da bin ich sicher.
    Gruß. Lirafe

    Komisch, in etwa genauso habe ich mir den optisch Horst vorgestellt, hat ein symphatisches Gesicht. (Zu der Milch übrigens, auch wenn das hier primär natürlich keine Rolle spielt.) Die Kosten für die aufwendigere Ernährung (Lactoseintoleranz) sind für meine Tochter abgelehnt worden. Dabei ist alles, was sie an Milchprodukten zu sich nimmt, "richtig" teuer. Milch kostet das Doppelte, Yoghurts, Quarck, Eis oder Schlagsahne verkneifen wir uns nahezu vollständig - und dann die komplette Familie. Man kann ihr ja nu`nicht ständig etwas "voressen", das sie auch gerne hätte...

    Catweezle
    Du fragst, wie sie das hinbekommen haben, ins H IV zu rutschen. Sie hat es doch geschrieben; ihr Mann hat praktisch kein Einkomen mehr und sie haben drei Kinder. Also muß sie für insgesamt 5 Personen aufkommen - alleine. Das geht ganz schnell; bei mir hat es schon für "nur" drei Personen nicht gereicht, alleine zu verdienen.


    ClaudiaDux
    Derjenige, der sagt, dass eine besser bezahlte Tätigkeit gesucht werden sollte, hat das wirklich ernst gemeint, oder als "Kollege" als Scherz mit einem Augenzwinkern? Wenn, dann ist das mehr als dreist und eine Frechheit und das typische Beispiel eines Sachbearbeiters, mit dem sich so viele hier aus dem Forum permanent herumärgern müssen. Vieles grenzt an Schikane. Und auch ich würde mich wirklich freuen, wenn du dich hier einbringen könntest, weil manches von uns nur vage beantwortet werden kann, und (leider) oftmals nur auf Erfahrungswerten beruht. Also: Herzlich Willkommen.

    Also konkret weiß ich das nicht; aber von der Sache her sagt doch der reine Menschenverstand, dass jemand nicht Unterhalt zahlen kann für ein Kind, das nicht da ist. Wie finanziert sich der Schüleraustausch; ist das Ganze kostenlos, weil im Gegenzug dann jemand für ein Jahr zu euch kommt? Oder habt ihr einen gewissen Eigenanteil? Aus unserem Umfeld kenne ich einen Fall, in dem das eine Jahr Auslandsaufenthalt in einer anderen Familie ca. 10.000 Euro kostete und unter anderem auch durch diesen Unterhalt finanziert wurde. Mir erschiene logisch, dass das dann gegeneinander aufgerechnet werden kann und sollte.

    Deine Eltern sind dir gegenüber nicht mehr unterhaltsverpflichtet. So, wie sich das, was du schilderst, "anfühlt", hast du Eltern, die dir überdurchschnittlich (im Vergleich zu Vielem, was man hier liest) zur Seite standen und Anerkennung verdient haben, nicht Zweifel oder Gucken, ob noch mehr zu holen wäre. Neben alledem hast du anscheinend außerdem noch das Glück, aufgrund deiner Herkunft so gesegnet zu sein, dass du sogar eine Pilotenausbildung anstreben kannst. Dazu gehören gute Gene und eine ausgeglichene Persönlichkeit, die ohne gute Kindheit nicht unbedingt möglich wäre. Ich gratuliere dir zu solchen Eltern und würde mir wünschen, dass du solche Fragen zu Hause klärst und gemeinsam mit deinen Eltern eine Lösung anstrebst und findest.

    Du kannst alles Mögliche beantragen, damit dein Vater seine Vermögensverhältnisse offenlegen müßte; dein Ziel, Unterhalt zu erlangen, wirst du dennoch nicht erreichen. Vermögenswerte zählen nicht, es zählt lediglich das Einkommen. Wenn er aus seinem Vermögen Einkommen erzielte, würde auch das berücksichtigt werden, wie beispielsweise Mieteinnahmen aus Wohnungseigentum, Dividenden, Zinseinnahmen aus Anlagevermögen und so weiter. Das Vermögen selbst zählt - wie schon gesagt - nicht.

    Natürlich kannst du mehr bewirken, als hinzunehmen, was offensichtlich unter dem Deckmantel der schützenden Familie gschieht. Habe selbst ähnliche Situationen durch. Zum Unterhalt verpflichtete Väter haben eine "erhöhte Erwerbsobliegenheitspflicht", der sie nachkommen müssen. Das bedeutet im Einelfalll, dass du dich nicht damit abfinden mußt, dass er beispielsweise Teilzeit arbeitet (damit nichts für die Kids übrig bleibt) oder sonstdergleichen anstellt, das ihn von der Zahlungsverpflichtung entbindet. Er kann - sofern du dies gerichtlich anstrebst - dazu verpflichtet werden, Arbeiten anzunehmen - und sogar Mehrarbeit zu leisten -, durch deren Ausübung deine Kinder wenigstens einen Teil des Unerhaltes erlangen, der für ihre Existenz wichtig ist. Eine "Anzeige" ist natürlich absoluter Quatsch, weil das Privatangelegenheit ist.