Nein, da denkst du falsch, das ist alles (sorry) Quatsch. Wenn auch noch die Eltern mit im Spiel sind und dir (wenn ich das in etwa richtig verstehe) insgesamt max. ein Viertel gehört, kan auch nur der Teil als Grundlage genommen werden. Da das Haus dann definitiv (weil zwei Generationen, also neben deinem Mann auch die Eltern) darin wohnen bleiben, nicht verwertet werden kann, kann alles auch einfacher für dich ablaufen. Ob du auf Schulden sitzen bleibst, vermag ich aus der Entfernung und ohne Zahlen nicht zu sagen, aber aufgrund deiner jetzigen Schilderungs-(Ergänzung) denke ich, dass das Vorhaben: Er behält die belastete Wohnung und du die Möbel - für in Ordnung vom Amt angesehen werden würde.
Darlehensvorschuss (deine Frage): Menschen, die hilfebedürftig sind und definitiv verwertbares Vermögen besitzen, erhalten H IV erst auf Darlehensbasis und müssen dieses "Darlehen" zurückzahlen, sobald das Vermögen verwertet werden konnte. Da ei dir vielleicht (so wie sich das nun anhört) nichts zu "holen" ist, wird es vermutlich nicht nur auf Darlehensbasis H IV geben. Aber alles hin- und her nützt nichts.Suche ein informatives Gespräch in der für dich zuständigen Behörde. Schaden kann es keineswegs, da du in sämtlichen Antragsformularen sowieso angeben mußt, was an Vermögen in den vergangenen drei Jahren vorhanden war, das nun nicht mehr da ist, und wie du es verwertet hast. Also: Flucht nach vorne und konkrete Aussagen (möglichst unter schriftlicher Bestätigung) einholen.