Beiträge von lirafe

    Nein, da denkst du falsch, das ist alles (sorry) Quatsch. Wenn auch noch die Eltern mit im Spiel sind und dir (wenn ich das in etwa richtig verstehe) insgesamt max. ein Viertel gehört, kan auch nur der Teil als Grundlage genommen werden. Da das Haus dann definitiv (weil zwei Generationen, also neben deinem Mann auch die Eltern) darin wohnen bleiben, nicht verwertet werden kann, kann alles auch einfacher für dich ablaufen. Ob du auf Schulden sitzen bleibst, vermag ich aus der Entfernung und ohne Zahlen nicht zu sagen, aber aufgrund deiner jetzigen Schilderungs-(Ergänzung) denke ich, dass das Vorhaben: Er behält die belastete Wohnung und du die Möbel - für in Ordnung vom Amt angesehen werden würde.


    Darlehensvorschuss (deine Frage): Menschen, die hilfebedürftig sind und definitiv verwertbares Vermögen besitzen, erhalten H IV erst auf Darlehensbasis und müssen dieses "Darlehen" zurückzahlen, sobald das Vermögen verwertet werden konnte. Da ei dir vielleicht (so wie sich das nun anhört) nichts zu "holen" ist, wird es vermutlich nicht nur auf Darlehensbasis H IV geben. Aber alles hin- und her nützt nichts.Suche ein informatives Gespräch in der für dich zuständigen Behörde. Schaden kann es keineswegs, da du in sämtlichen Antragsformularen sowieso angeben mußt, was an Vermögen in den vergangenen drei Jahren vorhanden war, das nun nicht mehr da ist, und wie du es verwertet hast. Also: Flucht nach vorne und konkrete Aussagen (möglichst unter schriftlicher Bestätigung) einholen.

    Catweezle
    Habe nachgelesen, woher du das kopiert hast, aber es ist (auch wenn es dort steht) komplett falsch, sofern es nicht kürzlich Änderungen gegeben haben sollte. Wann die Seite aktualisiert wurde, habe ich nicht gesehen. Habe selbst eine noch minderjährige Tochter. Das Ergebnis ist (und das kann man wie immer, wenn man oben in der Menueleiste auf H IV/ ALG II geht, dann zu "Vermögen" weiter unten nachlesen):


    "Grundfreibetrag für Minderjährige
    Minderjährigen Hilfebedürftigen steht gemäß § 12 II Nr. 1a SGB II ein bei der Vermögensanrechnung nicht zu berücksichtigender Grundfreibetrag in Höhe von 3.100 Euro zu. Dies ist jedoch nur der Fall, wenn das fragliche Vermögen eindeutig dem jeweiligen Kind zugeordnet werden kann, beispielsweise wenn ein Sparkonto auf den Namen des Kindes eröffnet und geführt wurde. Eine Mitnutzung von nicht beanspruchten Anteilen des Kindergrundfreibetrags durch volljährige Mitglieder der Bedarfsgemeinschaft ist nicht möglich."


    totalahnungslos
    Ein bestimmter Betrag an Zinseinnahmen jährlich ist frei; die Höhe weiß ich nicht sicher; allzuviel ist es jedenfalls nicht. Darüberliegende Einnahmen (Zinseinnahmen) werden dem Einkommen angerechnet. Wie das durch diese "Festlegung" ist, kann vermutlich wieder so oder so ausgelegt werden; da es sich ähnlich verhält, wie bei Bausparprämien, an die man ja auch nicht `rankommt, und die solange nicht zählen, denke ich, dass das auch in eurem Fall nicht angerechnet werden wird.


    (Nachtrag: Habe jetzt gleich mal an den Betreiber der Seite geschrieben und um Klärung bzw. Richtigstellung gebeten. Mal sehen, ob ich Antwort erhalte).


    Gruß Lirafe

    Die Idee ist an sich nicht schlecht, doch ich glaube, dafür gibt es ja bereits auf der ersten Seite im Forum die Unterteilungen zu den einzelnen Themen. Nur, dass man sich dort "durcharbeiten" muss. Die Rubrik Tipps sollte dann ja vermutlich konkrete Einzelfallentscheidungen und Ergebnisse beinhalten. Ob das richtig durchführbar ist und nicht wieder so mancher seine denkwürdigen Kommentare abgibt, ist unsicher.

    Du hast da einen Denkfehler glaube ich. Schau mal. Das "Einkommen" deiner Kleinen liegt bei 448 €. Durch die "Einkommensbereinigung" hat sie aber dann nur noch 422,07 €, so dass es für eure H IV-Berechnung ja von Vorteil ist, weil du dann diese 25,93 € mehr, und nicht weniger erhälst. Du weißt doch: Bedarf abzüglch Einkommen = Leistung.

    Ruf doch einfach mal anonym (möglichst zwei Mal, dann hast du verschiedene Auskunftgeber) bei deiner zuständigen Behörde an. Also bitte auch von einem anderen Apparat, weil ich gemerkt habe, dass die mich sofort zuordnen konnten anhand meiner Rufnmmer, bevor ich sagte, wer ich bin. (Bin übrigens auch selbständig... man schlägt sich so durch, darf nur nicht krank werden. Seitdem habe ich jetzt komplette Ausfälle und bin wieder in der "Vermittlung".)

    Also Vorab-Tipp: Immer mindestens zwei Mal m Call-Center anrufen, man erhält immer wieder andere Auskünfte, es ist überraschend. Wenn du das Auto von deinen Eltern geschenkt bekommst und das nachweisen kannst, glaube ich nicht, dass das ein Problem wird. Allerdings wäre ich vorsichtig bei der Reihenfole der Abwicklung. erst würde ich mein Auto weggeben. Hinsichtlich des Erlöses für das Auto gibt es (gab es auch hier im Forum) unterschiedliche Aussagen; ich selbst hatte dieses Problem. Einmal wird gesagt, dass das nur eine Umwandlung von Anlage in Barvermögen darstellt und nicht zählt, andere sagen, dass es Einkommen in dem Monat ist, in dem man verkauft, und wieder andere sagen, dass - wenn man in ein und demselben Monat verkauft und dann kauft - das wäre das reellste. Dazu tendiere ich auch. Würde innerhalb eins Kalendermonats das Auto verkaufen, danach das neue auf ich anmelden. Zwischen deinen Eltern und dir dürfte es kein Problem sein, eine obligatorische kleine Summe in den Kaufvertrag einzutragen, also beispielsweise wie von dir angedacht, den Erlös des alten.


    Es zählt nicht der Wert, für den du erwirbst, sondern der tatsächliche Wert des Autos. Wenn der nicht über 7500 € liegt, spielt das eh keine Rolle.


    Ach ja: Warum diese Reihenfolge: Wenn du erst das andere Auto bekommst und der andere noch nicht ganz "weg" ist, hättest du vorübergehend zwei, und mußt dann definitiv "verwerten".

    Meiner Meinung nach mußt du, da du schon einmal eigenständig gewohnt hast also unabhängig von den Eltern, auch nicht dorthin zurück. Die Selbständigkeit ist für den Bezug von H IV / ALG II kein Hindernis. Es sind halt nur andere Formulare und Gewinn"aussichten" darzulegen, alles halb so schlimm. Das, was du verdienst, wird dann irgendwie ermittelt und du erhälst aufstockende Hilfe, genauso als wärst du angestellt und würdest zu wenig verdienen. Wenn die Gewinne allerdings langfristig nicht besser werden, könnten die versuchen, dich wieder zu vermitteln. Aber wie gesagt - zunächst, da du ja auch noch nicht lange selbständig bist, dürfte das kein Problem sein.

    Klar müßt ihr da `raus. Hinsichtlich der Einigung (Verzicht Haus) wäre ich vorerst noch sehr vorsichtig. Man wird in allen Formularen gefragt, ob und was an Vermögen man in de letzten 3 jahren möglicherweise verbraucht hat. Es könnte daher uner umständen passieren, dass -wenn du auf alles verzichtest, es sozusagen "verschenkst" - , du keine Leistungen erhälst. Gegebenenfalls, falls das noch nicht passiert ist, erhälst du Leistungen zunächst nur auf Darlehensbasis, weil die hoffen, dass da noch etwas zu holen ist. Ist das Haus hoch belastet, also vielleicht höher als Wert oder so?


    Vielleicht wäre ein informatives Vorabgespräch beim zuständigen Amt, um sicher zu gehen, dass du jetzt nichts dergestalt falsch machst, so dass du keine Leistungen erhälst und nachher wirklich übel dastehst, nicht verkehrt.

    Wenn ihm von seinem Vater Unterhalt zustünde, muß er dem einfach die erforderlichen Anlagen betr. Einkommen zum Ausfüllen übersenden, und zwar möglichst per Einschreiben-Rückschein als Nachweis. Reagiert der Vater nicht, erinnert er ihn noch einmal und bleibt auch dies "fruchtlos", kann er seine Schreiben dem Bafögamt übergeben, die dann die Sache (im Normalfall) übernehmen. Bei uns jedenfalls erhielt ich diese Auskunft, als es um die Beantragung des Studentenbafögs für meinen Sohn ging. ich denke, die Ämter haben alle ähnliche Regeln. Gut wäre ein nettes erklärendes Vorabgespräch mit dem später für ihn zuständigen Sachbearbeiter beim Bafögamt zu führen. Sollte der Vater zahlen müssen und kein Bafög in Betracht kommen, wird das dann ja wenigstens klar und dient als Grundlage der Unterhaltsberechnung durch den Anwalt.


    Das ist dann der andere Weg , also der von Renate11 aufgezeigte. Hier wäre ein Anwalt (Fachanwalt für Familienrecht/Unterhaltsrecht) der richtige Ansprechpartner. Für einen Eigenanteil in Höhe von 10 € kann man unter Vorlage eines vom Amtsgericht auszustellenden Beratungsscheines erst konkrete Informationen und Möglichkeiten aufgezeigt bekommen, alles weitere funktioniert mittels Prozesskostenhilfe, ist also kein Problem.


    Wichtig ist bei allem, was getan wird, keine Zeit zu verlieren. Denn erst ab - sozusagen - "Fälligstellung" des Unterhaltes muß der Vater den Unterhalt zahlen; jeder Tag, den man verzögert, fehlt rechnerisch.

    Als über 25jähriger "darfst" du ausziehen. Die angemessene Größe der Wohnung, angemessene Miethöhe (regional unterschiedlich) evtl. Übernahmekosten Erstausstattung Wohnung und dergleichen erfährst du bei der für dich zuständigen Behörde. Es wäre sinnvoll, wenn du dich vor "Angehen" deiner Pläne mit dieser in Verbindung setzt, damit du später nicht hinten "runterfällst", weil du irgendwelche Vorgaben nicht beachtet hast.

    jalale
    Ärgere dich nicht über Schrader; seinen Kommentaren kannst du entnehmen, dass er oft beleidigt und irgendwie ein "Verlassenheitsproblem" nicht bewältigt zu haben scheint. Regelmäßig kopiert er in "Antworten", wann jemand die letzte "Aktivität" hier im Forum hatte und ärgert sich offensichtlich darüber. Die meisten Fragesteller hier haben nun mal "nur" eine Frage oder mehrere und verschwinden naturgemäß; wäre ja auch nicht gerade praktisch, wenn (falls das stimmt, was er schreibt) 9.000 Mitglieder hier täglich schreiben.

    Wie hoch ist dein Nebenverdienst; könnte das das sonstige Einkommen sein? Warum erhälst du keinen Unterhaltsvorschuss, wenn man Sozialleistungen bezieht, muss man doch eigentlich alle vorrangigen Dinge beantragen; bei H IV ist das definitiv so, beim Sozialgeld dürfte das eigentlich nicht anders sein; vielleicht haben die deswegen den Unterhaltsvorschuss, den du nicht beziehst, als Einnahme vorausgesetzt.

    Also - lass sie einfach in Ruhe -. Du machst dich ja zum Narren, zumal du nichts erreichst, ausser der Offenlegung, dass du ihr auf den Leim gegangen bist. Zeige Gelassenheit. Dinge, die man nicht ändern kann, muss man hinnehmen und ihren Lauf lassen. Hast du keine Eltern, die dir diesbezüglich moralisch zur Seite stehen könnten, damit du erst einmal "runter" kommst, statt dich fertig zu machen, obwohl du sowieso nichts ändern kannst?

    @Schrader
    Deine Kommentare sind - wie hier schon viele gemerkt und sich dazu geäussert haben - unter aller ... Bist du eigentlich nur im Forum, um zu verletzen oder beleidigen; such dir eine andere Beschäftigung oder reagiere deinen Frust, den du offensichtlich hast und deine Agressionen besser körperlich bei irgendeinem Agressionstraining oder sonstigem ab, aber nicht in verbalem Müll. Ist ja widerlich.

    Bekommst du Unterhaltsvorschuss oder Unterhalt vom Vater für dein Kind; darüber steht in deiner Eingangserläuterung nichts.Und selbst wenn man jetzt versucht nachzuvollziehen: Du hast vorher 524 € für dein Kind erhalten? Das jetzt angerechnete Einkommen beträgt 253 .€ und 205,71 € (was auch immer das ist), wenn ich es richtig verstanden habe. Das ergäbe mit den jetzt noch ausgerechneten 154 € ja auch wieder eine andere Summe als 524 € ? Kann das Wohngeld eine Rolle spielen? Wird das extra berechnet für das Kind, also extra-Bescheid Wohngeld und extra-Bescheid Sozialgeld?


    Vermutlich ist es wirklich gut, wenn du Montag einfach bei der zuständigen Hotline anrufst; mitunter erlesen die aus den Infos zur Person und den internen Hinweisen auch, worauf die Berechnung basiert; ansonsten bittest du um Rückruf eines Sachbearbeiters. Es muß ja eine Vertretung geben, die wenigstens ´die Grundlagen erklären kann.