HackDusk
Die angemessenen Kosten für Wohnraum sind regional unterschiedlich; die Höhe erfährst du durch einen Anruf bei eurer Hotline. Infos zum "angemessenen" Wohnraum, also Größe etc. kannst du genauer nachlesen, wenn du hier im Forum oben in der Menueleiste auf H IV/ALG II gehst und dir dann in der dort erscheinenden links angesiedelten Auflistung "angemessener Wohnraum" suchst. Viel Glück beim Vorhaben. Gruß. Lirafe
Beiträge von lirafe
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Der sicherere Fall wäre, dass der Untermieter die vom Vermieter ausgerechneten Kosten direkt an diesen zahlt; alles andere ist eine "Kann"-"Soll"-Entscheidung, die mal wieder im Einzelfall vom Sachbearbeiter abhängen könnte, zumal die irgendwann vielleicht auch auf die Idee kommen, eine BG zu unterstellen. Habe mich auch schon mal gefragt, was eigentlich passiert, wenn ich hier einen Teil (ebenso aus Kostengründen) untervermieten "muss". Habe nun mal nur eine Küche, ein Badezimmer und so weiter, und weiß nicht, ob man dadurch, dass man an jemand "Gleichgeschlechtliches" untervermietet, von der BG-Annahme geschützt ist oder nicht. Es ist halt alles offen - wie wir auch aus der Politik wissen.
Daher würde ich - um definitiv sicher zu gehen und allem anderen, was an Fragen und Problemen aufkommen könnte, den Vermieter darum bitten, den Mietvertrag so zu gestalten, dass ihr beide - jeweils anteilig in Sachen Wohnraum - drin steht und die Überweisung auf jeden Fall an ihn geht ohne Umweg über dein Konto.
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Gegen die Entscheidung einer werdenden Mutter kannst du nichts tun; im Gegenteil solltest du dich davor hüten, irgendetwas zu äussern dahingehend, dass sie abtreiben soll, weil du - wenn sie das nachweisen kann oder sagt, dass sie dadurch in psychische Schwierigkeiten kommt etc. - mit Ahndung rechnen müßtest, da dies einen Straftatbestand darstellt. Bist du sicher, dass sie schwanger ist, oder will sie dir Angst einjagen? Wenn jemand die 11. Klasse besucht, hat er in der Regel auch ein gestecktes Ziel und geht mit einer solchen Sitation nicht leichtfertig um; schon gar nicht nimmt man ein werdendes Leben zum Anlass, jemandem zu sagen, dass man ihm damit eins "auswischen" will. Daher keimt der Verdacht auf, dass es nicht unbedingt stimmt. Wenn es stimmt, wäre sie selbst jetzt eher in einer mißlichen Situation, weil ihr ganzes Leben eine andere Wendung nehmen wird, als sie es sich (da sie ja Abi machen will) gedacht hat und wäre eher selbst im Zweifel, statt auszuteilen. Sollte es stimmen, tut es mir für dich wirklich leid - und auch fürs Kind, das schon vor Geburt als Druckmittel dient.
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Das Vermögen deiner Eltern selbst zählt im ersten Moment nicht; es zählen aber Einnahmen aus vorhandenem Vermögen (beispielsweise Mieteinnahmen etc.) zum Einkommen. Ansonsten ist - für dich - nur die 5200 €-Grenze relevant. Wenn du darüber lägst, ist es auch nicht so, dass du kein Bafög bekämst, sondern der über dem Schonvermögen liegende Betrag würde durch 12 Monate geteilt und das Bafög um diesen Betrag monatlich gekürzt werden.
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Gut, ok. Haben deine Eltern - also hat dein Vater - dich während der 2jährigen Ausbildung zur Technischen Assistentin unterhalten oder wie wurde die sonst finanziert?
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@Schader
Mit deinen - abgesehen von vielen Falsch-"Auskünften" sich negativ steigernden Beiträgen und inzwischen zu verschiedenen Fragestellern beleidigenden Art, dienst du hier im Forum wirklich niemandem mehr. Die einzigen richtigen Ausführungen von dir sind diejenigen, die du dir aus Vorlagen `rauskopierst. Deine Kommentare ansonsten sind - wie vorerwähnt - oft nicht nur grundverkehrt, sondern in der Regel weit unter der Gürtellinie. Insofern teile ich Horst Grunerts Vermutung, die er inzwischen schon mal geäussert hat, dass du nicht auf der Seite der Hilfebedürftigen stehst. -
Du musst auf keinen Fall deinen Ex wieder aufnehmen; wo kommen wir denn da hin. Was nicht mehr geht, geht nicht mehr. Bitte schriftlich um einen "Bescheid" mit "diesem" Inhalt (gegen den du dann Widerspruch einlegen könntest). Einen solchen Bescheid ab er wirst du sicher nicht erhalten, weil das niemand in der Behörde vertreten könnte und würde. Mal abgesehen davon, dass du ja geschrieben hast, dass auch dein Mann H IV-Empfänger ist und also keinen Unterhalt zahlt, würde auch das nichts ändern.
Im Übrigen hast du doch diese "Auskunft" nur von deinem Mann?! Vielleicht sucht er einfach nur einen Weg "zurück" mit solchen Mitteln.
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Wenn du ein Fachabi hast; worauf basiert das? Ist Voraussetzung für ein "Fach"-Abitur nicht eine vorangegangene Ausbildung, die man erfolgreich absolviert hat? Solltest du noch keine Ausbildung absolviert haben, ist dein Vater weiterhin für dich unterhaltsverpflichtet; alleine ein Abitur spielt keine Rolle.
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Hier war nicht nach "H IV-Leistungen" gefragt, sondern nach Unterhalt. Das ist etwas anderes und kann durchaus im Einzelfall auch anders ausgelegt werden. Bei der Berechnung des Unterhalts für die Kinder wird das jeweilige Einkommen des Unterhaltspflichtigen als Berechnungsgrundlage genommen, das im jeweiligen Monat erwirtschaftet wurde; daher gehe ich mal davon aus, dass das im umgekehrten Fall auch so gerechnet wird. Ein wichtiger Faktor könnte der Zeitpunkt des "Geldeinganges" sein. Vielleicht ist es in diesem Fall sinnvoll, beim zuständigen Jugendamt anzurufen und eine "allgemeine Auskunft" zu erfragen; die haben nicht nur mit Unterhaltsfragen für die Kinder zu tun, sondern kennen sich in der Regel auch mit dem Ehegattenunterhalt aus.
Wenn du hier oben in der Menueleiste auf "Unterhalt" gehst, gelangst du zu einer speziellen Seite das Unterhaltsrecht insgesamt betreffend; dort gibt es auch ein Extra-Forum "Unterhalt" (weiter unten rechts auf der Seite aufgezeigt).
Gruß. Lirafe
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Wenn du merkst, dass die Qualifikationsmaßnahme für dich wirklich zu "hoch" angesetzt ist, such`das Gespräch mit deinem Sachbearbeiter, also demjenigen, der sie dir empfohlen und dir dazu verholfen hat. Vielleicht findet ihr einen Weg und/oder eine Lösung für den Fall, dass du das Pensum nicht schaffst. Mittendrin aufzuhören würde ich dir nicht raten; die Kostenübernahmefrage ist dann nicht mehr richtig geklärt; du könntest in Schwierigkeiten geraten. Wenn du die Maßnahme aufgrund der Rückspradhe mit deinem Sachbearbeiter beendest und dann "durchfällst", ist das eine andere Sache.
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@alle hier
Bitte ärgert euch nciht mehr über Schrader170. Er ist hier seit einigen Wochen im Forum und wird im Hinblick auf Antworten an "Sozialschmarotzer" und "Hauptschüler" etc. immer extremer, eigentlich sollte allmählich hinsichtlich der sehr vielen auch falschen Antworten, die er erteilt, der Administrator inzwischen tätig werden, denn er "versaut" dieses Forum hier. Sozialscmarotzum wird von den meisten hier geahndet, andere offensichtliche Fragen zum Hintergehen irgendwelcher Gesetze auch. Doch Schrader beleidigt einfach nur noch ohne Rücksicht auf Einzelsituation. -
HG26
Bei der Familienkasse - Kindergeldkasse dort gibt es wirklich kompetente Sachbearbeiter. Ruf`doch einfach mal dort an und schildere deine Situation; die werden dir kompetent (ggf. gleich auch unter Übermittlung der erforderlichen Antragsformulare, sofern Kindergeldbezug möglich ist) antworten. -
maik
Auf konkrete Fragen erhält man konkrete Antworten, mit denen man mitunter auch etwas "anfangen" kann; ohne genauere Hinweise mußt du dich selbst im Internet belesen und dann riechen dir vermutlich auch die dort eingestellten Informationen -
gunterradio
Bitte bewerte die "Antworten" von Schrader170 nicht als allgmeine Reaktion und Denkweise. Wenn du seine "Antworten" in seinem UserProfil nachliest, merkst du, dass die nicht nur stets "heftiger", sondern auch unsachlicher werden und nicht immer richtig sind. Das ist für neu ankommende Nutzer schade, weil es einen falschen Eindruch erweckt und die naturgemäß dann (auch wenn es mal welche sind, die evtl. helfen könnten und länger bleiben würden) sofort die '"Flucht" ergreifen.Also. Beantrage einfach noch einmal deinen Urlaub. Wie häufig bisher hast du den denn beantragt und er wurde abgelehnt? Hast du Kinder, wegen derer du möglichst natürlich auch zu einem bestimmten Zeitpunkt diese Auszeit nehmen wollen würdest?
Dass natürlich Arbeitsaufnahme Vorrang hat - hätte vor "Auszeit" weißt du sicherlich selbst. Zum Amtsarzt und überall sonst auch, wohin man dich zitiert, mußt du in der Regel gehen.
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Wer sagt, dass du "das mit den Bewerbungskosten" erst 27.07.09 klären kannst. Den Antrag hierfür hättest du schon längst stellen können und kannst dies auch kurzfristig jetzt noch; das ist nicht ovn irgendeinem Termin abhängig, auch nicht von einem möglichen Termin beim Sachbearbeiter; ansonsten - wie schon geschrieben - kannst du nicht sanktioniert werden, solange du noch keine Mittel erhälst.
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Den Unterhaltsverpflicht unterschreibst du nicht. Wenn du unterschreibst und im übrigen nicht zurechtkommst ohne Hilfe, "verwirkst" du sozusagen indirekt auch Hilfe, die dir im Normalfall vom Staat zustünde, falls der Ehemann nicht zahlt. Im ersten Jahr nach der Trennung bis hin zur "rechtskräftigen" Scheidung steht dir Trennungsunterhalt zu; dies wäre selbst bei Gütertrennungsvereinbarung (notarielle) der Fall. Danach "greift" das "normale" Unterhaltsrecht, also dass der Mann in einem gewissen Verhältnis nicht nur für sein Kind, sondern auch für die Frau aufkommt, solange sie selbst dazu nicht in der Lage ist trotz Bemühung. So sind die Gesetze, also nichts, dass du dir zurechtgebogen hast.
Was ist das für ein Notar? Notare sind zur Neutralität verpflichtet und müssen jede der Parteien, die an einer Beurkundung teilnehmen, aufklären über mögliche nachteilige Konsequenzen der geschlossenen Vereinbarungen. Ein guter Notar wird sogar in seine "Belehrungen" als Extra-Paragraph aufnehmen, dass er explizit auf die möglichen nachteiligen rechtlichen Konsequenzen hingewiesen hat und die Parteien dennoch auf Beurkundung bestanden. Und diese Konsequenzen liegen in deinem Fall klar auf der Hand.
Du "kannst" diese Verzichtserklärung nicht unterschreiben, weil du anderswo dann gesperrt werden könntest und Schwierigkeiten hast, die du nicht absehen kannst. Es wäre ja einfach, gegenseitige Erklärungen des Verzichtes abzugeben - und dann tritt "Vater Staat" ein. Dies wurde ausgeschlossen, daher sind solche Vereinbarungen, die zwar einen Ehepartner (egal ob Mann oder Frau) entlasten, den Staat aber in Anspruch nehmen, unzulässig bzw. du fällst hinten `runter.
(Ob dein Mann meint, dass er dir noch trauen kann oder nicht, muss dir jetzt gleich sein; das ist Bauerndummenfang.)
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Schrader170
In diesem Fall brauchst`e dich nicht entschuldigen; ist Schuld des Doppelfragers - und nervig dadurch. -
@Schrader
Siehe meine Eingabe von 19.53 Uhr, kurz vor deiner: Habe gesehen, dass sie doppelt unter verschiedenen Überschriften "gepostet" haben, läßt sich auch unter dem Usernamen nachlesen. Schade sowas. -
mamma
Falls du noch mal hier ins Forum "kommst". Trennungsunterhalt steht dir zu bis zur rechtskräftigen Scheidung (Also Scheidungsurteil mit Rechtskraftattest, das einen Monat nach dem Urteil beantragt werden kann). Normalerweise bekommst du trotz Haus Prozesskostenhilfe gewährt; man bekommt unter bestimmten Voraussetzungen ja auch Hartz IV trotz Haus - eben wegen der Belastungen -, die du ja auch erwähnst. Der Gründungszuschuss wird im Normalfall nicht gewertet, die Ich-AG-Förderung spielte bei mir jedenfalls "seinerzeit" auch keine Rolle, doch mit letzter Sicherheit kann ich dir das nicht sagen; vermutlich musst du von der Förderung ja auch eure Krankenversicherungsbeiträge zahlen? Oder seid ihr noch bei deinem Mann versichert?Falls du das hier noch liest, wäre Rückäusserung gut, damit man weiß ob es lohnt, weitere Überlegungen anzustellen, um zu helfen.
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@Schrader
Leider hat herzdame zwei Mal dieselbe Frage unter - wie ich jetzt feststellte - anderer Überschrift gestellt. Das ist nicht in Ordnung und bringt Einiges durcheinander.