Beiträge von lirafe

    bine NRW
    Bei deinem Sohn liegt der Fall ähnlich dem eines (ich sag`mal) Studenten-Bafög-Empfängers; das heißt, dass die aufgrund ihres "eigenen Einkommens" wirklich aus der BG herausfallen und nur noch als HG-Mitglied gewertet werden, so dass dann tatsächlich auch der auf sie entfallende Mietanteil entfällt. Berechnet wird das dann eben so, dass du definitiv Leistungen nur noch für die restlichen BG-Mitglieder erhälst, also Kosten der Unterkunft und die Regelsätze. Die Kosten der Unterkunft werden durch euch alle geteilt und du hälst alls bis auf denjenigen Anteil, der auf deinen Sohn entfällt.Den Regelsatz für ihn erhälst du nicht mehr, daher vielleicht die weitere fehlende Differenz. Was ich nicht weiß ist, wie das jetzt mit der Krankenversicherung geregelt ist; ich gehe aber mal davon aus, dass er weiterhin bei dir/euch familienversichert bleibt bis er entweder arbeitet oder aber 27 Jahre alt ist.


    Gruß. Lirafe

    Schrader170
    Weiß nicht, wie lange du zum Lesen oder Schreiben brauchst; ich hatte doch geschrieben, dass ich im Regelfall nur antworte auf Fragen zu Themen, die mir vertraut sind, da muß ich nicht - wie du es immer von dir schreibst - "`rumgoogeln" oder sonstwie recherchieren, bevor ich antworte; das ist alles eins. Das Lesen wie auch das Schreiben dauern bei mir von Berufswegen auch nicht länger, als ich denke. Mach dir lieber Gedanken über wichtigere Dinge, als hier unter den Benutzerprofilen zu recherchieren, wer wieviel Zeit für welche Antworten braucht und/oder gib "richtige" Antworten.


    So - und jetzt kannst`e hierzu schreiben was deinem Hirn entspringt, für dich ist mir die Zeit dann doch zu schade.

    Schrader170
    Du hast auf die Frage von Steffen86 geantwortet. Du schriebst, ich zitiere:


    "Es gibt auch Kindergeld, wenn das Kind arbeitslos oder arbeitssuchend gemeldet ist. Das KG gibt es bis 21 Jahre zuzüglich der Dienstzeit bei Bundeswehr oder Zivildienst. Wenn glaubhaft und ernsthaft nach einer Lehrstelle gesucht wird, kann dieser Zeitraum bis zur maximalen Altersgrenze ausgedehnt werden"


    So, wie ich deine Beiträge bisher lese antwortest du immer auf die Frage an sich, so auch hier. Dass Steffen86 ansonsten im übrigen selbst irgendwo im Internet nachlesen kann, weiß er vermutlich selbst, sonst wäre er hier nicht gelandet. Und das mit dem "richtig lesen", das dir hier im Forum schon mehrfach empfohlen wurde, brauchst`e mir nicht weiterzugeben. Bevor ich antworte, lese und überlege ich mir Antworten in der Regel ziemlich genau und gehe definitiv ausschließlich auf Fragestellungen ein, deren Thema mir vertraut ist aus eigener Erfahrung und antworte nicht auf "alles" und "jedes" oder verdächtige Menschen des Sozialbetruges (hatten wir gerade gestern, Horst Grunert hat dir dazu geantwortet), nur um meinen Senf zu allem dazugeben zu können.

    Silvermoon
    Wenn du sagst, dass deine Freundin zur Unterhaltung der Pferde Geld vom Vater erhält, so wird sie dies vermutlich beim Amt auch so angeben bzw. angegeben haben; läßt sich ja auch alles nachvollziehen. Unter Umständen könnte die Zuwendung dann, wenn nicht richtig deklariert, als Einkommen Berücksichtigung finden. Und - es ist leider so - Tiere sind in der Regel laut Gesetz eine "Sache", die "verwertet" werden darf/kann - und beispielsweise auch "pfändb ar" ist. Im Interesse der Tiere sollte eine vernünftige Lösung her.

    Irgendwo habe ich mal gelesen, dass man "bestimmte" Dinge schwärzen kann, beispielsweise Beiträge an eine Partei, weil damit die Zugehörigkeit offenbart wäre, Beiräge an Vereine, Kirchen und so weiter. Im übrigen sollte das Schwärzen kein Thema sein. Bei mir zum Beispiel ist es so, dass ich in Sachen Selbständigkeit absolut alles angeben muss, was ich wofür bezahlt habe und "die" dann wirklich "entscheiden" können, ob das eine oder andere nötig war und Berücksichtigung findet oder nicht. Allerdings ist das natürlich etwas anders gelagert, als der Fall hier; dennoch gibt es betreffend des Schwärzens Einschränkungen.

    So - ich könnte mir eher vorstellen, dass die Argumentation (Schulden tilgen) schwierig ist, und dass das Amt sich eher noch für die "Eingänge" interessiert, also woher die stammen, weil ich selbst ohne die Summe, neben der ALG I vermerkt ist, auch so schon auf etwa 4800 € Geldeingang komme in diesem relativ kurzen Zeitraum, sofern ich es richtig verstanden haben sollte. Im übrigen ist es wirklich egal, was bislang mit dem Geld ausgangsmäßig passiert ist, Schuldentilgung dürfte legitim sein; doch um unnötigem Hin- und Her auszuweichen, würde ich entsprechende Unterlagen (Darlehensvereinbarung) vorlegen.

    Dass du viel schreibst ist doch in Ordnung; manchmal fassen sich Menschen so kurz, dass dagegen `zig mal nachgefragt werden muss, bevor geantwortet werden kann, weil einfach viele Details fehlen. Mir ist es auch nicht gerade immer gegeben, mich kurz zu fassen. Aber wie dem auch sei. Deine Mutter ist vermutlich nicht gerade zu beneiden und hat durch ihre gesundheitliche Situation genügend Schwierigkeiten, so dass sie keinen weiteren nerven- und kräftezehrenden Schauplatz gebrauchen konnte oder ertragen hätte. Ich finde richtig gut, dass (so scheint es mir) du jetzt nach all den Jahren erkannt hast, dass ihr nichts entbehren musstet, weil deine Ma für alles gesorgt hat, ohne deinen Vater zu beanspruchen. Vielleicht könntet ihr das ihr gegenüber auch mal äussern und anerkennen. Das fänd ich wirklich schön.


    Zu deinem eigentlichen Thema. Eine erste Ausbildung hat dein Vater dir also demnach nicht finanziert. Wie die Sachlage jetzt aussieht, nachdem du bereits eine Ausbildung hast, vermag ich nicht mit letzter Bestimmtheit zu beurteilen, also ob dein Vater für dich aufkommen muss während der nächsten Ausbildung, und im Unterhaltsrecht gibt es immer wieder schwer abwägbare Einzelfälle. Ich an deiner Stelle würde mich beim Bafögamt (explizit: Auskunftsstelle) erkundigen, um in etwa einen Anhaltspunkt, eine Richtung zu wissen und daneben versuchen, einen Beratungsschein beim Amtsgericht zu erhalten, durch den du eine anwaltliche Beratung für einen eigenen Kostenbeitrag von 10 € in Anspruch nehmen kannst. Wichtig hierbei ist, dass du dir einen Fachanwalt für Familien- / Unterhaltsrecht suchst, alles andere hat keinen Wert. Wäre interessant, von dir zu hören, wie es weitergeht / -gegangen ist.


    Gruß. Lirafe

    Bitte wende dich doch an eine soziale Einrichtung für junge Erwachsene in der Umgebung/Region, die du für dich als in Ordnung finden würdest, also wo du hinziehen wollen würdest. Neben der Wohnungssuche, bei der die dir vermutlich behilflich sein können, hast du dann auch künftig einen Ansprechpartner. Ich stelle es mir sehr schwer vor, in deinem Alter schon so ganz ohne Familie sein zu müssen.

    Also insgesamt würde ich zunächst auch denken, dass deine erste Ausbildung ja "beendet" ist und dein Vater daher keine weiteren Verpflichtungen betr. Ausbildung hat. Die "Master"-Frage oder Feststellung hier ist aber, dass dir dein Vater (wenn ich jetzt gerade mal richtig gelesen habe in der Eile) noch "keine" Ausbildung finanziert hat. Du schreibst ja, dass er nach dem Abi Zahlungen eingestellt hat (mit welchem Recht eigentlich?!).


    Dein Bruder hat Bafög erhalten schreibst du weiter. Was für Bafög? Elternabhängig oder elternunabhängig? Das könnte wichtig sein, weil man Parallelen zu deiner Situation ziehen könnte. Wie gut dein Vater ansonsten (neben dem Einkommen) gestellt ist, spielt auch hier keine Rolle, es sei denn, er bezieht aus dem Vermögen zusätzliches Einkommen, das angerechnet werden würde (beispielsweise Zins- oder Mieteinnahmen, Dividenden etc.)


    Gruß. Lirafe

    Ja, du erhälst Unterhaltsvorschuss 6 Jahre lang, also wenn du den jetzt beantragst, wo dein Kind 2 1/2 Jahre alt ist, bis es 8 1/2 Jahre alt ist. Dieser vom Staat geleistet Unterhaltsvorschuss summiert sich als Schuldenberg des Kindesvaters und er muss ihn dann irgendwann abstottern. Nach dieser Zeit wird er sicherlich auch längst mit seinem Studium fertig sein, so dass du im günstigen Fall lückenlos Unterhalt erhalten wird. Zur Zeit ist er wegen Ausbildung etc. definitiv ja nicht leistungsfähig und im eigenen Interesse würde ich ihn gewähren und sein Studium absolvieren lassen. Was der Vater deines Kindes mit seinem sonstigen Vermögen anstellt (in diesem Fall Abfindung) geht dich nichts an. Vermögen wird (sofern dadurch nicht Einnahmen entstehen) nicht zur Unterhaltsberechnung herangezogen.

    AlyMic
    Angriff ist (denkt der Vater) wohl oft die beste Verteidigung. Hier versucht er abzuwenden, wozu er verpflichtet ist. Mein Sohn ist bereits 22 Jahre alt und trotz mehrerer Versuche des Vaters (vor Gericht) auf Reduzierung bzw. Unterhalt-auf-Null-Stellung, weil er für drei weitere Kinder unterhaltsverpflichtet ist, kam er damit nicht durch. Du mußt auch nicht zum Anwalt für solche Belange, sondern kannst dem Vater sofort einen Einschreibe-Rückschein-Brief zukommen lassen, in dem du (also wichtig, nicht du, sondern dein Sohn muß Absender sein) den Unterhalt "fällig stellst". Der Vater meines Sohnes hat auch jedes Mal Anwälte bemüht (einschüchtern), ist aber niemals durchgekommen mit seinen Forderungen. Erst ab Fälligstellung gerät der Vater in Verzug, also wenn du nichts tust, geht Monat für Monat - Unterhalt verloren. Daneben kannste ja mal versuchen, einen Beratungsschein (Amtsgericht) zu erhalten, mittels dem du dann einen "Fachanwalt Familienrecht" für einen Kostenbeitrag von 10 € in Anspruch nehmen kannst. Bitte bitte laßt euch nicht auf dieses Gehabe ein. Letztlich fallen diese Menschen hinten runter.

    Ihr gehört dann nicht mehr zur Bedarfsgemeinschaft deiner Familie, sondern bildet beide gemeinsam eine eigene BG (Bedarfsgemeinschaft) mit allen Konsequenzen.

    Catweezle
    Weißte; es ehrt dich ja, wen du deine Antwort "rüber schieben" würdest, aber mal ehrlich. Wir lesen hier regelmäßig Fragen und geben unser Betmöglichstes, was die Antworten betrifft, und dann wird woanders einfach neu und anders formuliert wieder das selbe erfragt. Ich persönlich finde das nicht in Ordnung. Man macht sich Gedanken, googelt oder versucht sonstwie zu helfen und kann nun mal keine anderen (demjenigen passendere) Antworten geben. Was denkst du darüber?

    Warum eröffnet ihr hier ein neues Thema? Wir haben doch zum eigentlichen Thema bereits geantwortet. Die Informationen werden sich nicht wesentlich verändern, auch wenn ihr neu und anders fragt.

    Hartz IV gibt es für dich nicht. Hartz IV-Empfänger müssen dem Arbeitsmarkt zur Vermittlung zur Verfügung stehen. Schade - das mit deinem Vater; keine schöne Situation. Wenn er zahlen muss, kommt es darauf an, wieviel das ist. ggf. kannst du noch einen Teil Bafög dazu erhalten. Muss er nicht zahlen, hast du Anspruch auf Bafög. Neben dem Schülerbafög ist meiner Meinung nach der Wohngeld-Bezug möglich; bei Studentenbafög dagegen nicht. Wie das mit dem "Kindergeldzuschlag" ist, weiß ich leider nicht. Also ich weiß nicht, ob man auch als nicht mehr zu Hause lebendes "Kind" Kindergeldzuschlag für sich selbst erhalten kann, aber einen Versuch, eine Nachfrage wäre es wert. Wie immer ist es so, dass die vielen kleinen Beträge sich sozusagen "läppern" und man dann zurechtkommt.

    Da dein Vater ja offensichtlich lebt, kann hier von eurem Erbteil keine Rede sein. Es sei denn - wie ich es geschrieben habe -, ein "Testament" von den Großeltern ist vorhanden. Ihr "könnt" definitiv von euem Vater nur erben, wenn er verstorben ist, jetzt gibt es noch kein Erbe für euch - und wenn alles futsch ist, auch künftig nicht.


    Was meinst du mit "...und die ARGE hat ihm wohl gesagt, dass er nix zurückbezahlen muß..."?