bine
NRW
Bei deinem Sohn liegt der Fall ähnlich dem eines (ich sag`mal) Studenten-Bafög-Empfängers; das heißt, dass die aufgrund ihres "eigenen Einkommens" wirklich aus der BG herausfallen und nur noch als HG-Mitglied gewertet werden, so dass dann tatsächlich auch der auf sie entfallende Mietanteil entfällt. Berechnet wird das dann eben so, dass du definitiv Leistungen nur noch für die restlichen BG-Mitglieder erhälst, also Kosten der Unterkunft und die Regelsätze. Die Kosten der Unterkunft werden durch euch alle geteilt und du hälst alls bis auf denjenigen Anteil, der auf deinen Sohn entfällt.Den Regelsatz für ihn erhälst du nicht mehr, daher vielleicht die weitere fehlende Differenz. Was ich nicht weiß ist, wie das jetzt mit der Krankenversicherung geregelt ist; ich gehe aber mal davon aus, dass er weiterhin bei dir/euch familienversichert bleibt bis er entweder arbeitet oder aber 27 Jahre alt ist.
Gruß. Lirafe