Beiträge von lirafe

    Ich finde die Sanktion auch völlig ungerechtifertigt. Aber hier taucht mal wieder eine Frage auf, die ich an anderer Stelle schon einmal aufwarf, die aber noch nicht geklärt ist. Vielleicht weiß das jemand oder ...


    ... Salle
    Ist man denn, wenn man ein Auto "besitzt" dazu verpflichtet, dieses zum Erreichen seines Arbeitsplatzes zu nutzen; damit sind doch oft auch erheblichere Kosten verbunden, als würde man die öffentlichen Verkehrsmittel nutzen. Beispielsweise habe ich aus dem Grund (weil Sprit echt zu teuer war und am "Ku`damm" keine kostenlosen Parkplätze gibt (überwiegend Parkhaus = superteuer und 2-Stunden-Parkzonen mit Ticket) immer am nächsten Bahnhof geparkt und bin weitergefahren mit den öffentlichen Vekehrsmitteln (also Park & rail). Aber ist man im Einzelfall wirklich zur Erläuterung seiner Gründe verpflichtet, also kann man "gezwungen" werden das Auto zu nutzen? Schließlich "teilt" man sich das ja innerhalb einer Familie auch oftmals.

    Wenn ihr Kinder, also praktisch die Enkelkinder der Erblasser nicht explizit in einem Testament als Erben eingesetzt worden seid (was für euren Vater und euch in dem Vall wirklich das Beste gewesen wäre), steht euch kein Erbanteil zu. Gesetzliche Erben sind in erster Linie, sofern vorhanden, die Verwandten ersten Grades, also neben dem Ehegatten (der hier offensichtlich keine Rolle mehr spielt) die Eltern und die Kinder des/der Verstorbenen. Eltern wird es wohl nicht mehr geben, also bleibt nur noch das "Kind" der Erblasser = euer Vater.


    Dein Vater wird wohl alles so verwerten müssen, dass er die nächsten Jahre von dem Verkaufserlös aus dem Erbe lebt; an eurer Stelle würde ich mich dahinter klemmen, damit er wenigstens - wie er es vorhat - auch die Möglichkeit erhält, Schulden zu tilgen, die er hat; das sollte mit einigem Engagement funktionieren.

    So, wie von dir geschildert, ist das Gebaren der Arge eine Frechheit. Warum wissen die überhaupt von deiner Freundin, wenn ihr gar nicht zusammen wohnt. Sie ist dann doch auch sicher bei ihrem Vater gemeldet, bei dem sie lebt?! Deine Freundin muß bzw.sollte nicht zur Arge gehen. Es ist so, dass bei Paaren, die erst kurz zusammen leben, geprüft wird, ob die füreinander einstehen - auch finanziell -. Selbst, aber,wenn die dann zusammengezogen sind, haben die aber noch ein Jahr "Ruhe" davor, als eine BG (= Bedarfsgemeinschaft) gewertet zu werden. Wenn man nämlich als BG gewertet wird, wird das komplette Einkommen / Vermögen des Lebenspartners als Grundlage für die Berechnung eines etwaigen Anspruchs genommen. Fazit also: Deine 'Freundin wohnt beim Vater, sie sollte keinesfalls ihr Verhältnisse offenlegen und muß schon gar nicht irgendwelche Auskünfte über ihre Zukunftspläne, ob vorhanden oder nicht, erteilen. (Wo kommen wir denn da hin, finde das extrem.)

    Ich glaube nicht, dass man mit 942 € schlaraffenlandmäßige Zustände hat: und es liegt doch auf der Hand, dass natürlich auch Unterschiede zwischen erwerbstätigen Hilfebedürftigen und solchen gemacht werden und werden müssen, die keiner Beschäftigung nachgehen. Alleine schon die sogenannten "berufsbedingten" Aufwendungen fallen hier ins Gewicht. Da sind - mit regionalen Unterschieden - oft schon wenigstens 100 € futsch.

    So richtig verstehe ich das nicht; aber um aus diesem Dilemma ohne Zeitverzögerung herauszukommen, die eigentlich nur bedeutet, dass bis zur Beantragung keine Leistungen erbracht werden, würde ich sofort parallel beide Anträge stellen und dem jeweils anderen Amt auch Kenntnis davon geben, also Abschriften gegenseitig beifügen und in diesen explizit darauf hinweisen, dass beide Ämter euch zum jeweils anderen zuordnen und keine Leistungen erbringen "wollen". Wenigstens ab Antragstellung erhaltet ihr dann Leistungen -von wem auch immer.

    Jeder erwerbsfähige/erwerbstätige Mensch in Deutschland, der H IV-Aufstockung beantragung muß, hat Freibeträge. Das ist allgemeingültig (gesetzlich geregelt). Bis zum Betrag von 400 € sind das pauschal 100 €, die als Freibetrag gelten, danach staffelt es sich prozentual. Ich wiederhole mich nur ungerne, aber es ist nun mal so. Ob dir das richtig und auch schlüssig vorkommt, vermag ich nicht zu beurteilen; aber Grundlagen kann ich nicht ändern. Der Rechner, den HG 26 benutzt hat, kommt eben auch nicht ungefähr zu dem Ergebnis. Im übrigen liegt mir Fäkalsprache nicht.

    Wovon hast du denn nun gelebt, wenn nicht vom Bafög? Haben deine Eltern dich bislang untestützt? Oder was meinst du mit "das ganz normale". Also hast du Bafög bekommen - Studentenbafög? Wenn ja, bis wann ist der Bescheid gültig, also wie lange erhälst du das noch? Wenn du schon mal alleine gewohnt hast und vielleicht durch Bafögleistungen unabhängig von den Eltern warst, kannst du wie gesagt, eigentlich an deinem jetzigen Wohnort den Antrag auf H IV stellen. Inwieweit du Schwierigkeiten haben könntest dadurch, dass du mit Nebenwohnsitz noch bei deinen Eltern gemeldet bist, weiß ich nicht. Sollte das ins Gewicht fallen, wirst du nicht so ohne weiteres H IV-Leistungen erhalten, sondern es müssen entweder deine Eltern für dich aufkommen, bis du das 25. Lebensjahr vollendet hast, oder aber ihr müßt gemeinsam als eine "BG" (Bedarfsgemeinschaft) Leistungen beantragen - je nachdem, wie die finanzielle Situation deiner 'Eltern ist.

    Wenn du berufstätig bist und daneben H IV beantragen mußt, hast du auf jeden Fall erst einmal einen Freibetrag von 100 € bis zu einem Verdienst von 400 €. Danach staffelt sich das Ganze prozentual. Daher hat der Rechner dir vermutlich den von dir genannten Betrag "richtig" ausgewiesen und das, was Schrader170 geschrieben hat, stimmt (mal wieder) nicht. Also auf zum Amt und Rückmeldung hier, wie es dann "wirklich" gelaufen ist, wäre nicht schlecht.


    Viel Glück.

    Am besten holst du dir die Formulare bei dem für dich zuständigen Amt ab. Bei Abholung weist du dich aus. Du wirst im System erfaßt und die abzuholenden Formulare werden mit einem Stempel (Abholedatum) versehen, so dass du im Normalfall dann auch ab diesem Datum bezugsberechtigt bist. Welche Formulare du brauchst, wird dir dort am Empfang bei Aushändigung gesagt.


    Beachten solltest du deine Vermögensfreigrenzen, also sofern du ein Auto hast - den Wert, Barvermögen und so weiter. Die entsprechenden und weitere Hinweise findest du, wenn du in der oberen Menueleiste auf dieser Seite auf H IV/ALG II gehst und auf der dann erscheinenden Seite "Vermögen" anvisierst.


    Gruß. Lirafe

    Findus
    Wenn ihr Entscheidungen begründet habt, ist das kein Fehler. Sucht nicht die Schuld bei euch. Und Therapeuten sind manchmal auch ein bisschen weltfremd. Es ist schade, wie es ist, aber dennoch würde ich außer dem Kindergeld und dem Taschengeld zunächst nichts weiter zahlen wollen, da er ja auch bei euch wohnen könnte. Wenn ihr natürlich auch der Meinung seid, dass ihr das nicht mehr möchtet, wird der Anspruch auf Unterhalt haben. Daran führt kein Weg vorbei, sofern ihr überhaupt in der Lage seid, Unterhalt zu leisten.


    Vielleicht könntet ihr noch eines versuchen neben der Regelung der Unterhaltskosten. Es gibt Erziehungsberatungsstellen. Die werden nicht nur bei Erziehungsproblemen tätig, sondern geben auch insgesamt (meine Erfahrung) Ratschläge und Hilfestellung, wenn es Schwierigkeiten in Familien gibt - gleich welcher Art. Die könnt ihr in Anspruch nehmen, ohne dass davon etwas nach Außen dringt und auch, ohne dass euer Sohn oder die Großeltern davon wissen. Manchmal kommt von irgendwoher ein Gedanke, der weiterhilft, auf den man selbst nicht gekommen wäre. Ich würde einmal ein Gespräch dieser Art "versuchen", insbesondere auch vor dem Hintergrund, dass der Sohn auf die schiefe Bahn zu geraten scheint, nachdem er jetzt ohne Einschränkungen tun und machen kann, was er will. Offensichtlich weiß er damit nicht umzugehen, ohne dass es ihm schadet.

    Catweezle
    Das steht dir frei, wird aber definitiv anders gehandhabt, wenn Kinder - egal ob gemeinsame oder nicht - im Haushalt leben. Dazu kannst du - wie geschrieben - etliche Beiträge von verschiedenen Usern - u.a. Jalale - konkret nachlesen. Mein Beitrag ist keine "Meinung", die ich habe, wobei hier eine "Meinung", wenn man sich auf die verläßt, die Fragestellerin und ihren Freund/Lebensgefährten ja auch richtig tief in die Sch... ... könnte.

    Maru
    Mach dir keine Sorgen, ich denke die sind unbegründet. Du liegst weit unter der Vermögensgrenze, lebst in einer kleineren (als zulässigen) Wohnung und so weiter. Sei einfach so ehrlich und schreibe, wie es ist. Dass du sanktioniert wirst, ist unwahrscheinlich; wie denn auch. Sie können dir nichts abziehen, weil sie keine Rückforderungen haben. Vermutlich wird jetzt geprüft, ob es vielleicht noch mehr gibt, das du verschwiegen hast. Du kannst ja als Argument für dein "Vergessen", also dafür, dass es wirklich ein "Versehen" war, angeben, dass du keinen Grund gehabt hättest, das bewußt zu verschweigen, eben weil du ja auch mit dem Bausparer noch unter der Grenze des zulässigen Vermögens liegst. Ich könnte mir vorstellen, dass es in dem Fall günstig wäre, persönlich hinzugehen und ein kurzes Gespräch zu führen. Dann nämlich gehst du auch gleich mit einer "Antwort" nach Hause und mußt nicht jeden Tag zum Briefkasten rennen, weil du verunsichert bist.

    Catweezle
    EU (= Erwerbsunfähigkeitsrente); man ist komplett erwerbsunfähig, kann also keine 3 Std. / Tag mehr arbeiten. Es gibt noch die BU(=Berufsunfähigkeitsrente), da kann man in "seinem" Beruf nicht mehr tätig sein, Umschulungsmaßnahme ist aber möglich.


    Gruß. Lirafe

    Ja Horst, wenn deine Vermutungen richtig sind, ist dem wohl so. Ich bin bislang davon ausgegangen, dass man alles so gemeldet hatte, wie es sein sollte, zumal volljährige Kinder die Anräge auf H IV und auch die auf Weiterbewilligung mitunterzeichnen müssen.


    Schaun mer mal; vielleicht meldet sich Benny ja nochmal zu deinen Aussagen.

    Findus
    Möchte nicht an eurer Stelle sein, aber die konkrete Frage war ja, ob ihr noch mehr zahlen müßt. Ehrlich gesagt würde ich es darauf ankommen lassen. Denn ihr seid dem Sohn gegenüber zwar unterhaltsverpflichtet, aber nicht in diesem Maße. Er "muß" ja nicht zu Oma/Opa ziehen, er kann ja auch bei euch wohnen. Dass ihr das Kindergeld weiterleitet und ihm sogar noch Taschengeld gebt, o.k. Alles darüber hinaus würde ich persönlich darauf ankommen lassen. Warum bestand eigentlich bislang kein Kontakt zu den Eltern (Großeltern)? Das wäre vielleicht interessant im Hinblick auf die Frage, warum der Junge sich so verhält.


    Oft ist es so, dass Kinder Erlebtes und Erfahrungen wiederholen. Wenn also ihr den Kontakt zu euren Eltern abgebrochen hattet, vollzieht er das jetzt unbewußt nach. Er hat gelernt, dass so etwas "geht" und wie es funktikoniert. Vielleicht könntet ihr das "Pferd" sozusagen von hinten aufzäumen, euch euren Eltern wieder annähern und so eine ganz wirkliche Lösung auch für die Zukunft finden. Dies wird zwar sicherlich nicht von heute auf morgen funktionieren, aber der erste Schritt wäre getan. Es geht euch doch nicht wirklich nur ums Geld? Wer verliert schon gerne sein Kind.


    Horst
    Finde deine Offenheit betreffend deine Kindheits-/Jugenderlebnisse bemerkenswert. Es erklärt einiges, was echt nicht böse gemeint ist, auch in keinster Weise negativ. Das, was bei dir früher einmal durch körperliche Gewalt und so weiter unterdrückt wurde, kommt vermutlich heute als Trotz und Widerstand gegen alles und Jedes `raus, wie man an so vielen deiner Beiträge sieht. Irgendwo muß es ja auch bleiben. Und Horst: Es gibt auch andere Möglichkeiten, Kinder so aufzuziehen, dass sie Achtung und Respekt vor den Eltern haben. Zauberwort "Liebe" und "Vorleben", wie man mit anderen Menschen umgeht. Wenn man jemanden liebt, möchte man ihn nicht verletzen und ist eher bereit, mal einen Schritt auf den anderen zuzugehen.

    3heike
    Verstehe auch nicht, warum du nicht zur Arge gehen kannst. Eigentlich möchtest du doch nur nicht. Ich bin auch krankgeschrieben (nach OP) und dennoch zur Arge gefahren.


    Doch inzwischen verstehe ich die bei der Arge in dieser Hinsicht teilweise, denn bei meiner Ärztin hatte ich folgendes Erlebnis: Vor mir war ein junger Mann im "Behandlungszimmer" (keine 20 Jahre alt); die Ärztin war völlig entnervt, als ich hineinkam. Mir war es unangenehm, krank geschrieben zu werden; da schüttelte sie heftig den Kopf, hielt sich die Hände vors Gesicht. "Bitte, bitte nein. Sie sind gerade operiert:; womit ich ein Problem habe ist, wenn ein junger gesunder Mensch zu mir kommt und die zigste Krankschreibung möchte, weil er zum xten Male irgendeinen "Bus verpasst" haben will und irgendwelche "Sanktionen" befürchtet ..."


    So ist das, und solche Leute schüren das Negativbild der H-IV-Empfänger insgesamt in der Allgemeinheit. Denen ist es vermutlich egal, aber unsereins schämt sich. Es ist einfach nur schlimm.