Beiträge von Renate 11

    Hallo, habe das Urteil auch gelesen. Ich bin gespannt, was die anderen ARGEn machen. Gerecht finde ich das nicht, man hat das ja aus dem Regelsatz bezahlt und wenn die Raten niedriger wären und man was nachzahlen muss, gibt die ARGE auch nichts dazu. Aber es gibt viele Urteile, wo das eine Gericht so sagt und das andere so. Das ist die liebe Gerechtigkeit in Deutschland. Wem es abgezogen wird, den würde ich nur raten klagt!!! Denn es kann nicht sein, dass die machen was sie wollen und der kleine Mann ist immer der Dumme. Der Richter, der das so entschieden hat, hat bestimmt den Beruf verfehlt oder ist gegen Hartz4 Empfänger.
    Viele Grüße

    Hallo, beim Kindergeldzuschlag zählt nur Erwerbseinkommen, das muss bei verheirateten über 900€ netto liegen, um überhaupt etwas zu bekommen.
    Warum wollt ihr nicht Hatz4 beantragen? Wenn Kindergeldzuschlag abgelehnt wurde kommt ihr damit besser. Die Schwiegereltern müssten dann allerdings die monatliche Zahlung offiziel einstellen. Wenn ihr Einkommen habt, dann habt ihr auch Freibeträge, und ich weiss nicht wie alt die Kinder sind, aber Schulkinder bekommen ab August einmaligen Zuschuss für die Schule, ihr würdet von der GEZ befreit und evetuell noch andere Dinge. Also warum unbedingt Kindergeldzuschlag, die Formulare zum Antrag von Hartz4 sind fast identisch mit denen von der Kindergeldkasse, es wird nur anders berechnet. Und wenn man Einkommen hat nennt sich das aufstockendes AlgII.
    Viele Grüße

    Hallo, wenn ch das richtig verstehe, muss sie die Klassenfahrt für das Kind bezahlen, was Vermögen hat und an dieses nicht rankommt. Sie soll trotzdem sofort formlos einen Antrag auf Erstattung der Klassenfahrtkosten stellen, wenn die dann noch ein Formular haben wollen melden die sich, oder lehnen es ab. Dann in Widerspruch gehen, auch gegen den Wegfall von Hartz4, denn das Vermögen ist nicht verwertbar, gegebenenfalls klagen!!!
    Mit dem Schreiben und dem Arbeitsvertrag sofort zur ARGE gehen und noch mal klar stellen, dass nur 400€ als Lohn kommen. Denn wenn man sowas meldet hören die nur ARBEIT und stoppen das Geld ohne zu schauen wieviel es ist. Sie müssen pauschal eine Summe einsetzen und den Rest weiterzahlen. Das geht!!!!
    Auch wenn die was anderes behaupten, bleibt hartnäckig und besteht auf eine Weiterzahlung.
    Viele Grüße

    Hallo, also wenn du das Geld bekommst und die Belastungen so sind, dass du sie stämmen kannst, dann versuche es. Wenn die Belastungen niedriger sind, als die jetzige Miete, dürfte die ARGE auch nichts dagegen haben. Aber es muss dir bewusst sein, dass sie nur die Zinsen+ die Nebenkosten bezahlen. Als Vermögen wird das Haus auf keinen Fall gewertet, wenn es nicht mehr als 120m² hat und schon gar nicht wenn noch Schulden darauf sind.
    Nur mit dem Unterhaltsverzicht bin ich mir nicht sicher, was die ARGE macht. Aber beim Anwalt bist du gut aufgehoben. Ich wünsche euch viel Glück und dir natürlich viel Kraft dafür. Ich kenne das ,, Mama wird das schon hinkriegen".
    Viele Grüße

    Hallo, also ich würde dir auf jeden Fall abraten, denn wenn du einen Kredit aufnimmst, vorausgesetzt du bekommst ihn, interessiert es die ARGE nicht, sie werden die Kosten ablehnen. Wenn dein Mann weiterzahlt und du auf den Unterhalt verzichtest, wird die ARGE auch Probleme machen, denn den rechnet sie auf jeden Fall als Einkommen an, ob du ihn bekommst oder nicht, du hast ja verzichtet. Und wenn überhaupt, übernimmt die ARGE nur die Zinsen, die du an eine Bank zahlst. Wenn du unbedingt wieder in das Haus willst, dann wäre die einzige Möglichkeit die ich sehe, es zu mieten. Von allen anderen würde ich sagen Finger weg, das bringt nur Ärger.
    Viele Grüße

    Hallo, jetzt verstehe ich es besser. Beim Bafög bekommst du die Miete bis zu einem bestimmten Satz, wie hoch das ist weiss ich jetzt nicht. Es ist am besten, du machst mit dem Freund einen Untermietsvertrag wie in einer WG. Dann geht das mit der Miete ganz einfach. Für deinen Unterhalt muss er dabei auf keinen Fall aufkommen, ich weiss jetzt nicht wie alt du bist, aber es wird geprüft, ob deine Eltern was zahlen müssen, was selten vorkommt. Schülerbafög ist nicht üppig, aber du musst versuchen damit auszukommen. Mein Kind hat das auch gemacht, eine Ausbildung, gearbeitet und noch mal eine mit Schülerbafög, er hat sich dann in Nebenjobs was dazuverdient.
    Viele Grüße

    Hallo, ich weiss nicht wo ihr wohnt und wie hoch die Mieten dort sind. Aber für zwei Personen sind 80m² viel zu viel, das bekommt ihr nicht genehmigt. Gehe einfach mal zu deiner ARGE und erkundige dich wie hoch die Miete sein darf und wie groß die Wohnung, danach kannst du eine suchen, denn du bekommst das ja mit dem Schülerbafög. Wenn er schon so eine große Wohnung hat, dann kannst du ja von ihm ein Zimmer für dich richtig mit Mietvertrag mieten, aber auch in angemessener Höhe.
    Viele Grüße



    Schrader!!!! Ich habe sicherlich auch etwas gegen Leute, die nichts machen. Aber deswegen muss man nicht jeden beschimpfen. In der heutigen Zeit gibt es leider viele junge Leute welche von zu Hause her nicht viel mitbekommen haben, in jeder Hinsicht. Die sich aber auch eine Zukunft aufbauen möchten, wenn denen keiner hilft, oder so wie du nur beschimpfst, wie sollen sie dann lernen anders zu werden? Du bist sicherlich kein Vorbild für sie.

    Hallo, nein ihr müsst nur immer wieder klar stellen, dass ihr nicht zusammen wirtschaftet und der andere nicht für den Unterhalt aufkommt. Es gibt ja viele WGs, wo auch mehrere oder wirklich Fremde miteinander wohnen, die kann man nicht automatisch mit heranziehen.
    Viele Grüße

    Hallo, ich nehme mal an es ist dein Freund oder Freundin. Wenn ihr zusammenzieht erklärt er oder sie, dass ihr kein gemeinsame Kasse habt und er oder sie auf keinen Fall für deinen Unterhalt aufkommt. dann zählt ihr nur als WG und es werden nur die Wohnkosten geteilt.
    Viele Grüße

    Hallo, also dein Berater hätte dich im persönlichen Gespräch schon darauf hinweisen müssen, dass du Bewerbungskosten bekommst und dir auch dafür das entsprechende Formular ausstellen.Er müsste dir auch eine Proschüre gegeben haben, wo drin steht, was für Leistungen dir alles zustehen, wenn nicht würde ich ihn fragen, warum nicht, das ist seine Pflicht. Aber wie schon gesagt, immer schön höflich bleiben.
    Mit der Hotline ist das so eine Sache, ich versuche es immer gleich früh un 8Uhr oder abends kurz vor Schluss, da klappt es am besten. Dort kannst du auch wegen der Bewerbungskosten nachfragen, die schicken es dir zu, damit dir nicht noch mehr durch die Lappen geht.
    Viele Grüße

    Hallo,dass mit dem einem Jahr ist so ein Richtwert, den sich einer am Schreibtisch ausgedacht hat. Dein Freund soll eine Erklärung schreiben, in der steht, dass ihr getrennte Kassen habt und er für deinen Unterhalt auf keinen Fall aufkommt. Es werden dann nur die Wohnkosten geteilt und du bekommst vom Amt deinen Hälfte der Wohnkosten bezahlt.
    Viele Grüße

    Hallo, wenn du dort Probearbeit geleistet hast und du merkst dass es überhaupt nicht dein Ding ist, dann rede mit denen von der Zeitarbeitsfirma, ist sie seriös dann merkt sie auch, ob du dich eignest oder nicht. Doch die meisten Zeitarbeitsfirmen sind nur auf ihren Profit aus. Wenn du nachweisen kannst, dass du dich beworben hast und vielleich auch was in Aussicht ist, dann darf es auch keine Sanktionen geben. Es reicht auch aus, wenn du auflistest wann,wo,wie du dich beworben hast und was dabei rausgekommen ist. Wenn du keine Antwort bekommen hast, dann schreibe das hin, die anderen hebe auf. Hat dir dein Berater einen Antrag auf Bewerbungskostenzuschuss gegeben? Der muss vor den Bewerbungen gestellt werden.
    Das mit dem Sofortangebot müssen die laut Gesetz machen, leider haben wir das auch schon erlebt. Weil die überhaupt keine passenden Stellen haben, wird einfach was angeboten, egal ob es passt oder nicht.
    Solltest du an einer Ausbildung ernsthaft interessiert sein, dann sage es dem Vermittler, er muss dir dann helfen, denn sonst bist du ja dein lebenlang ungelernt und das dürfte auch nicht im Interesse der ARGE sein.
    Solltest du mit ihm überhaupt nicht klar kommen, versuche einen anderen Vermittler zu bekommen, bleibe dabei immer freundlich, auch wenn es schwer fällt.
    Viel Glück

    Hallo Andrea, das von deiner Tochter alles bei dir angerechnet wurde, kann ich nicht verstehen. Sie gehört zur Bedarfagemeinschaft und ihr Einkommen, wird bei ihr angerechnet, es sei denn sie hatte ein wahnsinniges Lehrlingsgels, was ich nicht glaube.
    Wie alt ist deine Tochter?
    Wie sind die Wohnverhältnisse, habt ihr bei den Eltern eine eigene Wohnung, haben die Eltern ein Haus?
    Selbst wenn sie eigenes Geld verdient, darf es nicht einfach bei dir angerechnet werden, sie hat auch Freibeträge und ist nicht verpflichtet für dich aufzukommen.
    Von der Vermittlerin musst du dich nicht beleidigen lassen, verlange den Vorgesetzten oder eine andere Vermittlerin. Wir hatten das Problem auch schon.
    Viele Grüße

    Hallo Claudia, ich finde es gut, dass du offen darüber sprichst. Wenn ich zu meiner ARGE komme, um den Folgeantrag abzugeben, bin ich froh, wenn ich das bei einer bestimmten Person machen kann. Denn mit ihr habe ich auch schon offen darüber geredet, und sie hat mir auch gesagt, dass sie Hartz4 beantragen musste, weil der Mann nicht arbeiten kann. Man merkt dieses ganz deutlich an ihrem Auftreten, denn sie versteht die Probleme, die man hat.
    Selbst, wenn beide voll arbeiten gehen, reicht der Lohn heutzutage manchmal nicht. Und das das ganze System krankt, daran sind die Politiker Schuld, diese jammern, das nichts in der Rentenkasse und Krankenkasse ist. Denn als die 400€ Jobs eingeführt wurden, waren sie für geringer verdienende gedacht, damit sie sich was dazu verdienen können. Doch ich habe damals gleich gesagt, dass die Arbeitgeber das ausnutzen werden und lieber zwei Leute für 400€ einstellen, als einen für 800€. Denn für den müssten sie dann Abgaben bezahlen. Zu der Zeit habe ich noch im Gastgewerbe gearbeitet und es ging dann dort sofort los.( Als Arbeitgeber würde ich vermutlich auch so handeln.)
    Die Vermittler, die sagen, man soll sich einen besser bezahlten Job suchen, die sollten uns erst mal einen anbieten. Meinem Mann wird das auch immer gesagt, doch er ist froh den den er jetzt hat zu haben und behalten. Die ganzen Jahre haben wir nicht ein Angebot von der ARGE bekommen.
    An Tagen, wo ich von der ARGE auch wieder mal mit Post bombadiert werde, kommt mir auch der Gedanke, warum stehe ich jeden Morgen 2:45Uhr auf und trage bei Wind und Wetter Zeitung aus, wobei mir ein Teil des Geldes doch bloss abgezogen wird. Und andere faul zu Hause liegen und noch pralen wie gut es ihnen geht. Aber dann macht es doch wieder Spass und ich tue es nicht nur für mein Gefühl gebraucht zu werden, sondern um auch meinen 3 Kindern ein Vorbild zu sein.
    Claudia mache deine Arbeit so gut wie möglich weiter, denn nur solche Leute wie du, verstehen die andere Seite des Schreibtisches. Und wenn sie es auch nicht immer gleich zeigen, sind sie für jeden Tipp dankbar.
    Viel Grüße

    Hallo, gehe erst mal zum Bafög- Amt und stelle dort den Antrag für die Zeit deiner Ausbildung. Schildere deine Situation, sie können dir auch einen Vorschuss zahlen, was sie natürlich nicht gern tun, aber frage unbedingt danach, denn es gibt ihn. Eventuell musst du dich vorher noch arbeitsuchend melden, wenn du das noch nicht getan hast, das ist für das Arbeitsamt immer wichtig, damit du registriert bist und dann bestimmte Hilfen in Anspruch nehmen kannst. Solltest du Hilfe brauchen, ob beim Unterhalt oder andere Sachen, es gibt bei euch bestimmt carikative Einrichtungen z.B. Diakonie, da brauchst du auch nicht kirchlich zu sein, die helfen dir. Du kannst dir auch einen Beratungsschein beim Gericht holen und zu einem Anwalt gehen, wegen Unterhalt u.s.w., das kostet dich lediglich 10€. Gehe auch zur Kindergeldkasse und beantrage, dass du das Kindergeld ausbezahlt bekommst, du musst dich deswegen nicht mit deiner Mutter auseinandersetzen, die schreiben deine Mutter an.
    Ich kann mir vorstellen, dass es für dich jetzt erst mal schwer ist, durch den ganzen Bürokratendschungel, aber gib nicht auf, auch du schaffst das. Nimm dir immer was zu schreiben mit, wenn du dir was nicht merken kannst, denn manchmal ist das ganz schön viel, dann schreibe es auf. Ich mache es auch so.
    Ich wünsche dir viel Glück.
    Renate

    Also jetzt bekommt ihr,560€+164€+400€+431,92€= 1555,92€.
    Wenn du arbeiten gehen würdest, dann hättet ihr 400€+380€+164€+ca.664,16€Alg2=1608,16€.
    Also es ist mehr,die 316€ sind rein rechnerisch, welche ihr vom Lohn behalten könnt. Es werden nicht 780€ als Verdienst abgezogen, sondern nur 464€.
    Das mit dem selbst versichern, musst du nur, wenn ihr gar nichts von der ARGE bekommt, so lange Geld kommt, seit ihr auch versichert, also keine Panik.
    Das du keinen weiteren Job annehmen sollst, hängt damit zusammen, dass sie dich auf 400€ Basis einstellt und somit nichts abführen braucht. Wenn du einen weiteren dazu nehmen würdest, muss die Chefin Abgaben bezahlen.
    Wenn noch Fragen sind, frage ruhig, kannst auch über private Nachrichten gehen.
    Viele Grüße