Beiträge von Renate 11

    Hallo, bisher war es immer so, dass auf der Rückseite des GEZ Antrages angekreuzt wurde vorsorglich und der dann an die GEZ ging, man kann diesen auch im Bürgerbüro der Stadt abgeben. Wenn der Hartz4 Bescheid dann kommt, muss seit Juli ein Schreiben, oder ein Vermerk auf dem Bescheid sein für die GEZ. Das kannst du dann direkt zur GEZ schicken, oder wieder im Bürgerbüro abgeben. Sollte die GEZ dir bis dahin Geld abbuchen, bekommst du das zurück, war bei uns auch so.
    Viele Grüße

    Hallo, ich vermute mal , dass das ein Minus auf deinem Konto ist.Gehe auf jeden Fall hin, erkläre deine Lage und frage nach einer Vorauszahlung. Wichtig in Bar!!!! Dann kannst du dir sicher sein, dass dein Antrag sofort bearbeitet wird.
    Was ich nicht verstehe, warum die ARGE erst ab 18. deine Versicherung übernimmt, du hast dich doch schon am 12. gemeldet. Das musst du unbedingt klären!!!
    Viele Grüße

    Hallo Allo, bis zu den 810€ ist deine Rechnung richtig. Wenn du mehr verdienst als 400€, dann musst du den Bruttolohn nehmen und von 200€- 800€ 20% abziehen, und was über 800€ ist 10%, das + 100€ Freibetrag ziehst du dann vom Netto ab, was übrig bleibt wird dann auf das ALG2 angerechnet. Sollten Fahrtkosten und z.B. PKw- Haftpflicht über 100€ im Monat sein, wird dieser übersteigende Teil dir auch noch als Freibetrag gewährt.
    Also man muss bei der Berechnung wissen, wie viel Brutto es gibt.
    Viele Grüße

    Hallo, du bist durch Hartz4 versichert, bis 400€ ist es kein versicherungspflichtiger Job, aber wenn du ALG2 bekommst bist du Kranken- und Rentenversichert, steht auch auf der zweiten Seite. Das würde auch so bleiben.
    Ich habe mal kurz durchgerechnet, komme zwar nicht ganz auf die 431,92€, aber es kann sein, dass bei euch z.B. noch die Autohaftpflicht oder so als Freibetrag mit abgezogen wird, ich habe nur die 30€ Versicherungspauschale genommen.
    Wenn du 380€, Mann 400€, Kind 164€ habt, dann werden von dir 224€, Mann 240€, Kind 164€ abgezogen, dass heißt 316€ dürft ihr von eurem verdientem Geld behalten der Rest wird angerechnet.
    So ergibt sich Bedarf: 323€+323€+251€+395,16€=1292,16€
    Einkommen: - 628,00€
    ALG2: = 664,16€


    Also es wäre mehr als vorher und vielleicht gefällt es dir ja und es kann später was festes werden.
    Sollte ich einen Denkfehler haben, bitte ich die Anderen um Verbesserung.
    Viele Grüße

    Hallo, richtig Alg1 fällt dann weg. Nur um es richtig zu berechnen müsste man wissen, wieviel ihr an Wohnkosten auf eurem Bescheid habt? Man kann dann nichts zusätzlich beantragen, da das alles mit Hartz4 abgegolden ist, bei dem Kind nennt sich das sowieso Sozialgeld, da es noch nicht erwerbsfähig ist.
    Viele Grüße

    Hallo, ich kann das voll verstehen, bei uns ist das genau so. Man bekommt keine Ruhe rein. Die denken sich jeden Monat etwas anderes aus. Aber wenn man die Zielvorgaben der ARGE liest, kann man verstehen, dass die nicht die Menschen sehen, sondern nur die Vorgaben und den Wettbewerb unter den ARGEn. Vor der Wahl müssen doch die Zahlen noch etwas geschönt werden.
    Mit solchen Aussagen, dass das Geld kommt lasse ich mich nicht mehr abspeisen, ich bestehe auf Bargeld, nur dann kann man sicher sein, dass der Antrag gleich bearbeitet wird.Am Anfang habe ich auch darauf vertraut.
    Viele Grüße

    Hallo, der Freibetrag liegt bei 50€ einmalige Einnahme im Jahr. Da es festgeschrieben ist dürfte aber auch mehr nicht angerechnet werden, da man es ja nicht zum Leben verbrauchen kann.
    Viele Grüße

    Hallo Doriel, stimmt ich stand auf dem Schlauch, da sie ja nur nur 190€ bekommt.
    Allo- sie darf bei ALG1 die 165€ dazuverdienen, beim ALG2 werden ihr dann 52€ abgezogen(100€ Freibetrag+13€=20%von 65€). Bei ALG2 kann man soviel arbeiten wie man will, eingestellt wird die Leistung wenn es rechnerisch zum Leben reicht.
    VieleGrüße

    Hallo, er kann probieren, ob er Wohngeld bekommt. Bei der ARGE würde ich auch nachfragen, und wenn es das Geld nur auf Darlehnsbasis gibt, da ja wohl eigentlich sein Vater zahlen müsste, gegen den er auch rechtliche Schritte einleiten kann.
    Viele Grüße

    Hallo, ich bin gerade dabei den selben Mist durchzumachen, aber du kommst wirklich besser,wenn du Hartz4 beantragst. Das mit den 900€ ist nur die Richtgrenze für die Kindergeldkasse, wenn deine anderen Kosten aber so sind, dass dir Hartz4 zusteht wird abgelehnt.Für Schulsachen gibt es im August pro Kind 100€, egel ob Kindergeldzuschlag oder Hartz4, frage gleich bei der ARGE danach. Gehe am Montag mit dem Bescheid zur ARGE und verlange einen Vorschuss, lass dich nicht abwimmeln oder vertrösten. Da du ja schon mal Hartz4 hattest, gibt es eine Akte und sie kennen deine Einkommensverhältnisse.
    Viele Grüße

    Da du Alg1 bekommst, darfst du generell nur 165€ in max.14,75h pro Woche verdienen, wenn mehr, dann gibt es kein Alg1 mehr und du bekämmst alles nur noch über Hartz4. Denn sonst reicht es ja nicht zum leben.
    Aber wie kommst du auf 240€ weniger?
    Viele Grüße

    Die Krankenkasse übernimmt die Regelversorgung voll. Das heisst, normaler Zahnersatz, welcher bei einem guten Zahnarzt aussieht wie echt, dieser weiss auch genau was die Kasse übernimmt und was nicht. Lass vom Zahnarzt einen Kostenvoranschlag machen und reiche ihn bei der Kasse ein, zusammen mit einer Kopie deines Hartz4 Bescheides, wenige Tage später kommt der Bescheid, dann kann es losgehen. Habe dies selbst hinter mir, ging alles reibungslos.
    Viele Grüße

    Er muss zur Kindergeldkasse gehen und sagen, wie die Situation jetzt ist. Dort füllt er ein Formular aus, darauhin wird die Mutter angeschrieben und muss sich äußern. Ist alles klar bekommt er es überwiesen. Man kann auch anrufen und sich die Unterlagen schicken lassen. Wenn er sich mit der Mutter noch versteht, ist es das Beste alle Beide gehen zusammen hin, dann geht es schneller. Wenn es geht die Kindergeldnummer parat haben, sonst sind die Bearbeiter manchmal gestresst, Name eingeben dauert länger!!! :)
    Viele Grüße

    Hallo ich kann euch gut verstehen, habe vor zwei Wochen auch von der ARGE ein Schreiben wegen Kindergeldzuschlag bekommen. Habe es ausgefüllt und zur Kindergeldkasse geschickt. Diese Woche dann ein Schreiben von denen, dass das nicht ausreicht und ich solle die Formulare ausfüllen(16 Seiten!!!!!)und Belege beifügen. Alles genau das Selbe wie beim ersten Mal Hartz4 beantragen und da wir ein Haus haben sind die Belege mindestens 4Mal soviel ,als wenn man zur Miete wohnt,das Gleiche beim Wohngeld. Langsam kann ich auch nicht mehr. Mir haben dieses Jahr schon soviel Bekannte erzählt, dass es bei ihnen auch andauernd solche Schreiben gibt. Und dann fragen die da oben sich, warum so viele krank sind, man bekommt einfach keine Ruhe in die Familie und geht dazu noch arbeiten, was auch nicht reicht.
    Musste ich einfach mal loswerden.
    Gruß

    Hallo Sebastian, es zählen nicht nur die Bewerbungen, die du schriftlich gemacht hast, sondern auch die, wo du einfach nachgefragt hast und man dir gesagt hat, dass es zur Zeit keine Stelle gibt. Klaus hat Recht, mache eine Liste, wann wo wie (schriftlich, telefonisch, selbst nachgefragt)du dich beworben hast und lege diese vor. Bei uns bekommt man bei der ARGE dann gleich eine neue Liste mit.
    Viele Grüße

    § 24a Zusätzliche Leistungen für die Schule


    § 24a Zusätzliche Leistungen für die Schule Schüler, die das 25. Lebensjahr noch nicht vollendet haben und die eine allgemeinbildende oder eine andere Schule mit dem Ziel des Erwerbs eines allgemeinbildenden Schulabschlusses besuchen, erhalten bis zum Abschluss der Jahrgangsstufe 10 eine zusätzliche Leistung für die Schule in Höhe von 100 Euro, wenn mindestens ein im Haushalt lebender Elternteil am 1. August des jeweiligen Jahres Anspruch auf Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts nach diesem Buch hat. Schüler, die nicht im Haushalt ihrer Eltern oder eines Elternteils leben, erhalten unter den Voraussetzungen des § 22 Abs. 2a die Leistung nach Satz 1, wenn sie am 1. August des jeweiligen Jahres Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts nach diesem Buch erhalten. Der zuständige Träger der Grundsicherung für Arbeitsuchende kann im be-gründeten Einzelfall einen Nachweis über eine zweckentsprechende Verwendung der Leistung verlangen.