Beiträge von uiffi

    hier geht es nicht um eine gemeinsam genutzte wohnung sondern um ein eigenheim, in welchem ungenutzter wohnraum vermietet wird, das ist keine HG sondern ein rechtliches mietverhältnis von vermieter zu mieter,
    die miete IST einkommen und auch so vom bedarf abgezogen, sofern nicht abzugfähige ausgaben damit zusammenhängen

    Wir leben zusammen


    was gibt es zu deuteln? sachverhalt LEBENSPARTNERSCHAFT ohne trauschein ist im leistungsfall eine BEDARFSGEMEINSCHAFT...
    wen interessiert wie lange diese partnerschaft besteht,
    ein kind muss da sein, sonst gibt es in der regel kein elterngeld
    und ein gemeinsames konto sagt alles und nichts

    dein gehalt beeinflusst praktisch alles
    deine partnerin kann ersteinmal den hartzIV antrag stellen und dabei muss sie ihre einkünfte darlegen, da ihr in einer bedarfsgemeinschaft lebt, werden dein einkommen und das kindergeld als einkommen gewertet,
    also bedarf von euch minus einkommen von euch ergibt leistungen nach hartzIV...
    alles klar?
    wenn nicht, der sachbearbeiter gibt genaue auskunft, oder wenn du alles hier veröffentlichen willst gibts vielleicht auch eine antwort...

    unglaublich was es alles gibt unter der schirmherrschaft von minijobs und das auch noch finanaziert durch die öffentlichkeit... *kopfschüttel*


    die gleiche arbeit wie alle anderen (vermutlich sogar schlechter qualifizierten) aber für einen euro die stunde... das ist eindeutig verfassungswidrig, vom arbeitgeber aus UND auch von der ARBEITSAGENTUR

    nun solltest du aber sicher sein... laetitia hat ja nun schon alles gemacht... oder brauchst du noch einen fachvortrag wie man eine steuererklärung zum finanzamt bringt?
    also "THEMA GESCHLOSSEN"
    die TROLLFÜTTEREI bringt keinen weiter

    nun, dieser fall könnte dem sachbearbeiter bei der leistungsbehörde ermessen einräumen, da hier ja auch ein rechtliches auszugshinderniss (mietvertrag, soweit deine tochter auch mieterin ist) besteht, um allem "umdenheissenbrei" gerede auszuweichen würde ich an eurer stelle frühestmöglich den persönlichen kontakt zur behörde suchen um einen tragbaren übergangskompromiss zu finden...


    genau das tun und dich dann wieder melden und uns ein feedback geben
    ich bin der meinung das es schlimmstenfalls dazu kommt das deine tochter vorübergehend zu dir kommen muss und mit wieder eine bedarfsgemeinschaft bildet oder... je nach ermessensentscheidung der behörde für einen bestimmten zeitraum bis zur neuen ausbildung alles bleibt wie es ist mit unterstützung der behörde... dazu sind aber die entsprechenden leistungsbehörden !!!aufzusuchen!!!

    nur mal vom grundsatz her, man ist NICHT leistungsunfähig, nur weil man hartz IV bekommt, im gegenteil, wenn man unterhaltsverpflichtet ist, unterliegt man einer gesteigerten unterhaltspflicht...


    der volljährige sohn hat in aller regel einen laut düsseldorfer tabelle festgelegten satz in höhe von 640 €, die anderen kinder je nach alter kinder und einkommen des barunterhaltspflichtigen...
    diesen beträgen ist in der regel das kindergeld und bei dem volljährigen das einkommen gegenzurechnen, was dabei rauskommt habt ihr zu zahlen oder euch zu bemühen den unterhalt wenigstens zum teil zu befriedigen,
    für den volljährigen kommt noch bafög in betracht, je nach dem was er macht


    eine berechnung kann man jederzeit beim jugendamt vornehmen lassen, da aber der andere schon einen anwalt hat, kann ich nur dringendst raten, auch den beratungsschein in anspruch zu nehmen und nötigenfalls über eine prozesskostenhilfe einen anwalt des vertrauens zu beauftragen

    naja es kann keine entschuldigung für den bürger sein, das jemand ohne hilfe dasteht... ist klar
    ich vermute das es dem sachbearbeiter nicht klar ist, das du ohne mittel dastehst, also ab zum amt und das ZAUBERWORT MITTELLOSIGKEIT verwenden... weiterhin ist die frage der derzeitigen krankenversicherung und natürlich die kosten der unterkunft zu klären, denn ein zögern des amtes darf keinesfalls auswirkungen auf das wohngefüge des antragstellers haben...
    aber richtig ist es schon, wenn ein sachbearbeiter vergangenheit und gegenwart als anhaltspunkt für die zukunft nimmt
    es entsteht ja nicht dauernd ein neuer anspruch, sondern nur einmal und der verändert sich dann mehr oder weniger oft

    natürlich sind mieteinnahmen zu ein einkommen, und wie der nahme schon sagt einkommenssteuerrechtlich relevant, wenn du aber keine steuer zahlst weil du hartzVI bekommst... nun das kann dir nur ein steuerfachmann beantworten, denn auch du hast einen steuerfreibetrag...

    nun, dieser fall könnte dem sachbearbeiter bei der leistungsbehörde ermessen einräumen, da hier ja auch ein rechtliches auszugshinderniss (mietvertrag, soweit deine tochter auch mieterin ist) besteht, um allem "umdenheissenbrei" gerede auszuweichen würde ich an eurer stelle frühestmöglich den persönlichen kontakt zur behörde suchen um einen tragbaren übergangskompromiss zu finden...
    (nur so als hinweis... eine behörde hat durchaus die möglichkeit jemanden zu finden über abfragen bei sozalversicherungen oder rentenversicherungen oder sonstiges... und der vater ist und bleibt bis zum ende der ausbildung unterhaltspflichtig... unter umständen auch für zurück liegende zeiten)

    achso... ich dachte das geht über UVG, aber grundsätzlich ist natürlich das einkommen grundlage des unterhalts, somit wird es von den beiständen auch regelmäßig abgefragt, um nötigenfalls den unterhalt zu bereinigen
    das ist keine willkür sondern liegt einerseits im ermessen der beistände aber auch in ihrer pflicht, denn wenn z.B. das kindergeld verändert wird, ändert sich schließlich auch die unterhaltsschuld... alles klar?

    kein problem...
    in der regel geben auch PROFAMILIA oder andere paritätischen verbände vor ort antworten auf sollche fragen... ich freue mich über alle die den mut aufbringen sich für kinder zu entscheiden... und das man dabei fragen nach finanziellem rückhalt hat ist vollkommen legitim...
    :-)

    das was hier von sich gegeben wird ist schon mehr als nur freie meinungsäußerung, ich kenne foren die wegen sollchen unnötigen und völlig unzutreffenden äußerungen wie denen von pärchen8185 geschlossen wurden


    ich kann nur mit dem kopfschütteln, denn sowas was pärchen8185 hier schreibt ist wirklich ASOZIAL

    das ist der pferdefuss wenn man den kindern die andere seite elternschaft vorenthält, aber dann bei unterhaltsfragen auf dem schlauch steht, sonst hätten beide elternteile den unterhalt wärend der ausbildung tragen können
    wer sich in ausbildung befindet bekommt kein ALGII, wenn die ausbildungszeit vorbei oder unterbrochen ist, kommt es darauf an, aber die behörde wird sich natürlich fragen warum dann die tochter solange sie nicht in einer ausbildung steht nicht bei ihrer mutter sondern irgendwo wohnt und die kosten sicher nicht übernehmen... und die frage nach dem vater, also unterhaltsverpflichteten wirst du nochmal hören...