Beiträge von Sternenfee

    Hallo,


    spreche mit deinen Unterlagen persönlich beim Sachgebietsleiter vor und verlange entsprechende Bescheide für einen eventuellen Widerspruch. Genossenschaftsanteile als Darlehen ist korrekt, die bekommst du beim Austritt wieder ausbezahlt (als Begründung). Ablehnung der Renovierungskosten ist auch korrekt. Bei Einzug müßte die Wohnung bereits renoviert sein. Es gibt auch Genossenschaften, die zahlen eine Tapezierbeihilfe für das Material. Falls du dir eine unrenovierte aussuchst, ist das dein Pech. Die Erstausstattung für die Wohnung hängt davon ab, ob es auch tatsächlich deine erste Wohnung ist. Das scheint aber auf Grund des Umzuges nicht der Fall zu sein. Waschmaschine nicht für eine Einzelperson, wird bei uns auch so verfahren. Der Regelsatz enthält auch Anteile für Dienstleistungen (Waschsalon etc.). Doppelkochplatte statt E-Herd ist auch korrekt. Die Verfahrensweise deiner SB ist nicht korrekt. Das hätte sie dir auch so begründen können + Bescheid. Am Ergebnis läßt sich allerdings nichts ändern. Beantrage notfalls ein Darlehen und kümmere dich über eine Möbelkammer.

    Hallo,


    Lohn und Gehalt werden übrigens auch rückwirkend gezahlt. Daher hat sich bei euch eigentlich zum Zahltermin nichts geändert. Den ALG-II-Anteil bekommt ihr sogar am Monatsanfang. Wenn eure SB nicht erreichbar ist, direkt beim Sachgebietsleiter vorsprechen. Hilft zu 99 %. Von der GEZ könnt ihr auf Antrag befreit werden. Formulare findet ihr dort (GEZ) online. Strom muss immer aus dem Regelsatz selbst bezahlt werden. Bei Familienberatungsstellen (DRK, Caritas usw.) kannst du die Erstausstattung für das Kind über die Mutter-Kind-Stiftung beantragen.

    Hallo,


    falls du eigenes Einkommen hast und ergänzend ALG-II beziehst, wird eine Versicherungspauschale von 30 € anerkannt. Das heißt, diese 30 € werden von deinem anzurechnenden Einkommen abgezogen. Beziehst du aber nur ALG-II, dann mußt du die Versicherung aus deinem Regelsatz selbst bezahlen.
    Wichtig ist eine Haftplicht und die bekommst du schon für ca. 6 € im Monat (beide Versicherungen ca. 13 €). Hausrat kannst du kostengünstig aus Möbelkammern bzw. Sozialkaufhäusern im Schadensfall beziehen. Bei einem Wohnungsbrand hättest du unabhängig von der Verursachung auch Anspruch auf eine Erstaussattung der Wohnung.

    Hallo hsk,


    es ehrt dich, dass du dich jedes Wochenende um deine Kinder kümmerst. Allerdings wirst du da auch nicht der Einzelfall sein. Wenn bei jedem Vater die Kinder mitberücksichtigt würden, würden ja die Ausgaben für ALG-II explosionsartig in die Höhe schnellen. Die Richtlinien für die KdU werden auch in deinem Fall nicht geändert werden. Bis jetzt bist du aber noch nicht mal zum Umzug aufgefordert worden. Und wenn es so ist, mußt du dich der Realität stellen und suchen, suchen, suchen. Du kannst dich auch tagsüber liebevoll um deine Kinder kümmern. Sie müssen nicht zwingend bei dir übernachten, wenn es der Platz nicht hergibt. Oder du holst die Kinder abwechselnd zu dir, dann ist auch der Mittagsschlaf kein Problem mehr. Ich weiß, dass dir meine Antwort nicht gefallen wird. Ich selbst bin Sozialarbeiterin und habe 3 Kinder. Ich habe mich für Kinder aus einer gesicherten Existenz heraus entschieden. ALG-II-Leistungen sind eine Grundsicherung aus Steuerzahlungen. Ich als Steuerzahlerin, die täglich 2 Stunden zur Arbeit fährt und ihr Kleinkind dafür bereits um 6 Uhr bei der Tagesmutter abgibt, erwarte vom Staat, dass er diese Mittel auch bewußt so einsetzt. Dafür solltest du auch mal Verständnis haben, wenn du höhere Leistungen erwartest.

    Hallo Jan,


    deine ARGE muss sich an die Empfehlungen des Deutschen Vereins für öffentliche und private Fürsorge halten. Dieser hat im Oktober 2008 die Empfehlungen überarbeitet. Kannst du dort ganz ausführlich nachlesen.
    Hypertonie und Gicht (wie auch Diabetes) sind allerdings schon vorher herausgefallen. Krebs wird in fortschreitendem bzw. fortgeschrittenen Stadium mit 10 % des Eckregelsatzes (= 35,10 €) gewertet. Entscheidend ist sicherlich, wie dein Arzt das Attest in deinem Fall formuliert, da ja zur Zeit nichts nachweisbar ist. Das müßtest du noch mal abklären und eventuell ein neues Attest einreichen. Mehr als die 10 % sind in deinem Fall allerdings nicht drin. Bin Sozialarbeiterin und habe als Vereinsbetreuerin daher öfter damit zu tun.
    Wünsche dir alles Gute.


    LG vom Feechen