Beiträge von Sternenfee

    Du könntest dich an den Vermieter wenden, der ist ja der Eigentümer. Und der müßte sich an den Vormieter halten. Aber ob du da Erfolg haben wirst? Hättest du eben gleich die Miete gemindert und den Betrag verrechnet. Ich weiß, ist nicht rechtens, da erst Mangelanzeige mit Fristsetzung, aber manchmal wirksam.

    Kein Einkommen ist unmöglich. Als Student mit Bafög-Ende Unterhalt von den Eltern + Wohngeld. Davon wäre dann auch GEZ zu zahlen. Es sei denn, man entfernt die Geräte und meldet ab. Allerdings komisch ist es schon. Im Haushalt der Eltern ohne Einkommen wäre ja auch keine extra GEZ fällig. Wer keine GEZ zahlt, sollte auch gefälligst nicht an die Fernsehsender schreiben. Dass weiß doch jeder, dass die GEZ dann gleich vor der Tür steht. Ist ja auch so nicht korrekt. Wer als psychisch Kranker mit seiner ARGE im Clinch liegt und auf Leistungen verzichtet, ist selbst dran Schuld oder braucht einen Betreuer. Und das meine ich im Ernst. Willst du auf Kosten deiner Eltern leben?


    @ Horst


    Bei der GEZ findest du online die Formulare und kannst einen vorsorglichen Antrag (das Kästen kommt ganz zum Schluss irgenwo) auf Befreiung stellen, falls der ALG-II-Bescheid später kommt. Da brauchst du dich nicht immer über die doofen SB von der ARGE ärgern. Dann bekommst du von der GEZ einen Anwortbogen, den du bei deiner Stadtverwaltung abstempeln lassen kannst (Betreuer haben ja Glück und dürfen das in Personalunion.)

    @ jolik


    Mit welcher Begründung sollte sie auf Rente klagen? Reha geht vor Rente und die Rehaklinik wurde abgelehnt, damit Mitwirkungspflicht nicht erfüllt. Wenn die RV schon jemanden kostenlos in den Urlaub schicken will, sollte man das Angebot auch annehmen. (Im übrigen fühlt sich dein AG ja auch schon durch dich genervt.)


    Wenn man sich mit einem Rentenantrag trägt, sollte man im Vorfeld alle Konsequenzen bedenken. Zuerst mal die Anspruchsvoraussetzungen prüfen (min. in den letzten 5 Jahren 3 Jahre Beitragszeiten, Wartezeit 5 Jahre). Dann die mögliche Höhe der vollen Erwerbsminderungsrente checken (jährl. Rentenmitteilung). Stimmt so pi x Daumen, Abzug KV. Dann sehe ich schon, ob ich mit eventl. Wohngeld mich selbst unterhalten kann oder trotzdem noch von Sozialleistungen abhängig bin. Im schlimmsten Fall ist die Rente zunächst befristet und das kommt in der Praxis bei mir jetzt immer vor. Dann erhält derjenige nämlich eventuell ergänzend Hilfe zum Lebensunterhalt SGB XII mit viel geringeren Vermögensfreigrenzen (Auto ade) und Unterhaltspflicht der Angehörigen 1. Grades (Kinder/Eltern). Und das wird ja wohl nicht im Sinne des Erfinders gewesen sein. Dann lieber ALG-II. Aber darüber muss man sich vorher klar sein.


    Dies ist nur meine persönliche Meinung aus meiner Berufserfahrung, die allerdings etwas umfangreicher ist als eure Einzelfälle. Wen es stört, der überliest es einfach, bevor ich mich hier wieder mit irgendwelchen Muttis in Grundsatzdebatten verheddere.

    Aussagen von advocat kann ich aus meinen Erfahrungen im Bekanntenkreis bestätigen. Selbstständig mit Werbeagentur + ergänzend ALG II. Die Züchterin unseres Hundes hat sich auch aus der Arbeitslosigkeit selbständig gemacht und zusätzlich Förderung für Frauen im ländlichen Raum erhalten. Zu der ursprünglichen Hobbyzucht kamen noch Tierpension und Hundehort. Da mußte ja ein neuer Zaun, Zwinger, Katzenhaus usw. her. Und das läuft richtig gut, trotz tiefstem Osten. Die Zucht ist nur noch nebenbei. Würfe sind ja nicht so planbar. Und mehr als einer pro Hündin im Jahr sollte ja auch nicht sein.

    Die KV läuft über die Erwerbsminderungsrente. Wenn du mit Rente, Kindergeld, eventl. Wohngeld, 2x Unterhalt keinen Anspruch auf zusätzl. Leistungen aus dem SGB XII hast, und davon gehe ich mal aus, kannst du trotzdem für die Erstaustattung usw. der Wohnung nach Trennung Leistungen beim Sozialamt beantragen. Du kannst dich also ohne Probleme von deinem Mann trennen. Das größere Problem hat sowieso er, weil er nicht einsieht, dass
    es vorbei ist.

    Die Kinder sind gleichgestellt. Allerdings ist er der Kindesmutter auch zu Unterhalt verpflichtet, wenn die in Elternzeit ist und nur geringes bzw. kein Einkommen hat. Das ist der Unterschied zum Fallbeispiel von lirafe. Da hatte ja die neue Partnerin offensichtlich eigenes Einkommen. Du solltest also immer im Kontakt bleiben und Änderungen (Ende Elternzeit, Arbeitsaufnahme) im Auge behalten. Du kannst beim Jugendamt eine Beistandschaft beantragen, auch wenn der Unterhaltsvorschuss schon ausgelaufen ist.

    Der Grundtenor dieser Seite ist doch, dass die Ämter absichtlich Leistungen verweigern bzw. Bescheide falsch sind. Das ist aber Quatsch, jedenfalls nicht die Regel. Hier gibt' s 'ne ganze Menge Leute, die sich die Probleme durch ihr Verhalten selber geschaffen haben, in Stress geraten und dann auf die ARGE meckern.
    Und wenn man mal auf die rechtliche Seite verweist, die Backen aufblasen. Ich habe wohl ja nicht das Gerichtsurteil des BSG zuerst angeführt. Und was einfach falsch ist, darf ja wohl auch noch so benannt werden. Aber ich mache mir bei euch keine Sorgen. Da ihr euch ja genauso emsig bewerben werdet, wie ihr auf dieser Seite unterwegs seid, werdet ihr sicher bald alle einen Job finden und euch eure Haushaltsgeräte selbst finanzieren. Und das ist keineswegs zynisch gemeint.

    Selbst bei geringem Einkommen wird nicht jedem PKH bewilligt. Die Sache muss Aussicht auf Erfolg haben. Der Autohändler hat aber 2 Jahre Garantie für Gebrauchtfahrzeuge zu gewähren. Wenn keine Reparatur möglich ist, hast du Anspruch auf Rückabwicklung des Kaufvertrages. Alles schriftlich machen. Frist setzen bis wann Mangel behoben sein muss.

    Dann kannst du sie auch ruhig kontrollieren lassen. Dass sie das eigentlich nicht dürfen, ist ja wohl klar. Also ungefähr so: " Sie wissen schon, dass dies jeder rechtlichen Grundlage entbehrt, aber da ich nichts zu verbergen habe, bitte ich Sie natürlich in meine Wohnung, damit Sie sich davon überzeugen können." Aber alles andere macht dich ja nur noch verdächtiger. Und dann würde ich mich beim Nachbarn, Hausmeister ect. für den netten Besuch bedanken.


    Die Situation würde ja nicht entstehen, wenn es nicht auch mal ab und zu einen Betrüger gibt.

    @ Jana1987


    1. Dann sollten diejenigen mal ihre Prioritäten ordnen. Zuerst Waschmaschine, dann PC oder Handy oder
    Zigaretten.
    2. Für die Flat bezahst du trotzdem jeden Monat. Das Geld könntest du monatlich ansparen für die
    Waschmaschine.
    3. Es bleibt dabei, es gibt keinen Rechtsanspruch darauf. Im Fall mit Kindern bei Erstausstattung als Beihilfe.
    Bei Singels als Darlehen mit 10 % Einbehaltung. Das ist doch wohl machbar, dann muss die Flat eben mal
    'ne Weile ausgesetzt werden.


    Habe noch mehr Spartipps auf Lager falls du brauchst, habe auch Berufserfahrung in der Schuldnerberatung.
    Auf's Amt brauchst du jedenfalls nicht hoffen.

    Hallo?


    Wo ist eigentlich das Problem, wenn jeder in seiner Wohnung lebt, keine Bedarfsgemeinschaft bildet und sich ans Gesetz hält? Dann hat ja wohl auch keiner was zu befürchten. Alles andere wäre Betrug und warum sind dann die Nachbarn die schwarzen Schafe, wenn sie mit ihren Steuern das ALG-II finanzieren? Eure Rechtsauffassung ist ja mehr als verwunderlich.


    Schöne Grüße, Horst!

    @ farina


    allgemeine Info:


    Gerichtsurteile mit der Begründung mal lesen, bevor sie hier eingestellt werden. Ein Urteil aus 1995 des OVG Lüneburg kannst du schon mal in die Tonne stecken. Die Rechtssprechung dürfte ja wohl schon mal völlig überholt sein. Da lacht sich ja die ARGE scheckig. Nun zum Urteil des Bundessozialgerichtes vom 19.09.2008.
    Da handelt es sich um einen alleinerziehenden Vater mit einem Kind, der nach der Scheidung eine Waschmaschine als Erstausstattung nach Trennung zugesprochen bekam. Die vorhandene Waschmaschine war bei der Ex-Frau mit dem 2. Kind verblieben. Sobald Kinder da sind, wird auch keine ARGE rumzaubern.


    Allerdings, wer sich einen PC mit Internetanschluss von ALG-II leisten kann, sollte sich auch Rücklagen für eine Waschmaschine leisten können.

    @ lirafe


    Warum nicht?


    @ ....
    Davon mal abgesehen, pendelt in vielen Familien ein Partner. Ich fahre auch täglich hin und zurück 120 km.
    Habe mir allerdings gleich einen Steuerfreibetrag dafür eintragen lassen. Das wird ja bei 7,50 € wohl nix.


    Meckert nicht so viel rum! Eine Arbeit ist besser als keine Arbeit. Bewerbe dich aus der Arbeit heraus um einen neuen Job. Kommt jedenfalls besser, als wenn du ewig zu Hause sitzt. Dann nimmt dich auch keiner mehr.

    Ist deine Frau verrückt und will dir Unterhalt bezahlen und Rentenpunkte abtreten? Oder habt ihr einen Ehevertrag, der das ausschließt? Wäre mir ja nicht im Traum eingefallen. Übrigens legen die Ämter da großen Wert auf das Scheidungsurteil.