Beiträge von Schrader170

    Hallo!


    Scheint mir zustimmen, wenn du wirklich keine Miete geltend machst. Der Regelsatz für dich ist 359 Euro und für dein Kind 215 Euro. Macht einen Anspruch von 574 Euro. Wieso denkst du dass du einen Anspruch auf 700 € hast?
    Von den 574 Euro werden 164 € Kindergeld und die 117 € Unterhaltsvorschuss für dein Kind abgezogen.
    Da komme ich schon auf 293 Euro. Und da dir dein eigenes Kindergeld ab dem 18. Lebensjahr eigentlich auch zusteht, dürftest du eigentlich nur 129 Euro Hartz4-Geld bekommen.
    Habe ich da jetzt was vergessen?


    Aber mal ein Tipp: mach doch mit deinen Eltern ein Mietvertrag, so über etwa 400-450 Euro, also angemessen für einen Zweipersonenhaushalt in deinem Landkreis/Stadt. Da hast du dann auch einen Anspruch drauf, b.z.w. deine Eltern natürlich!;)

    Hallo!


    Du meinst also deinen jetzigen Ehemann? Der ist weder für das Kind das bei euch bleibt, noch für den Buben, der zum Vater zieht verantwortlich. Lediglich, wenn es dir mal schlecht geht, wird er zur finanziellen Verantwortung gezogen. Es sei denn, er hat eines der Kinder, oder gar beide adoptiert.

    Hallo!


    Ja du kannst mit dem Geld machen, was du willst,, aber das Guthaben der Einkommenssteuererklärung 2007 wird als Einkommen gewertet, in dem Monat, wo du es vom Finanzamt auf dem Konto hast. Für diesen Monat hast du dann wahrscheinlich keinen Anspruch auf Hartz4.

    Hallo!


    Na mit dem Einkommen ist das leider nicht ganz verkehrt. Es zählt das Prinzip es Zuflusses. Also in dem Monat wo die 8000 € auf dem Konto erscheinen, könnte man es als Einkommen ansehen und die Leute hätten für diesen Monatkein Anspruch auf H4.
    Und auch weitere Fallstricke lauern hier. Die Restschuld von 78000 € sollten wenn möglich nicht auf ein Konto der Beiden gehen, sondern besser gleich an die Darlehensbank. Ebenfalls sollten die 10000€ Privatdarlehen lieber nicht über das eigene Konto zurück bezahlt werden. Wenn da ein Korinthenkacker auf dem Amt was mitbekommt, dann könnte es zu Nachfragen kommen, ob da nicht jemand sein Vermögen verschleiern will. Also am besten, alles vorher mit dem Fallmanager abklären.

    Hallo!


    Also wenn die 1088 Euro und zweimal Kindergeld alles ist, habt ihr ein Einkommen von 1416 €.
    Inklusive einer angemessenen Wohnung von etwa 600 Euro und den üblichen Reglesätzen habt ihr ganz sicher weiterhin Anspruch auf H4.
    Es sei denn, da ist noch weiteres Einkommen.
    Und Anspruch auf die Fortbildungsmaßnahme hast du allerdings nur, wenn ihr Hartz4-Berechtigte seid.

    Hallo Herr Grunert!


    Mal was anderes. Du hast es ja in einem anderen Beitrag hier im Forum schon angedeutet. Es steht im Internet geschrieben, dass du den ganzen Tag vor dem Rathaus in deiner Heimatstadt stehst und darauf hinweist, dass die Hartz4-Bezüge zu niedrig sind. Fein, so lobe ich es mir.
    Nun stand aber auch im selben Blog, dass der Herr Grunert, seines Zeichens freier Kandidat zur Wahl des Bürgermeisters, beim (vermutlichen) Schwarzarbeiten erwischt wurde. Du hättest angeblich Gartenarbeiten auf dem Grundstück einer medizinischen Praxis durchgeführt. Unklar blieb, ob der zuständigen Arge die Nebentätigkeit bekannt war.
    Nun sage mir bitte, dass das eine gemeine Wahlkampflüge ist. Du bist hier im Forum schließlich mein Idol!:(

    Hallo!


    Entscheidend für den Unterhalt ist zunächst die Düsseldorfer Tabelle, eure Einkommen(Eigenbehalt) und derzeit bestehende Unterhaltsverpflichtungen an weitere Personen. Da die Sache bei euch etwas kompliziert ist und das Jugendamt dir nicht helfen will/kann, würde ich versuchen, mit deinem Ex-Mann eine gütliche für alle zumutbare Einigung zu erzielen. Es geht ja in erster Linie um das Wohl der Kinder. Falls es nicht zu einer Einigung kommt, musst du wohl die Hilfe eines Rechtsanwaltes nehmen und den Sachverhalt gegebenenfalls von einem Familiengericht entscheiden lassen.

    Hallo!


    Na einmal gibst du ein, dass dein Mann kein Einkommen hat und dann probierst du es nochmals mit den zu erwartenden 800 Euro Nettolohn.


    Dein Mann wird auch kein Arbeitslosengeld bekommen, weil er ja hier in Deutschland keine Beiträge in die Sozialkassen eingezahlt hat. Das hat mit 3 Monaten nichts zutun.
    Aber wenn er eine Aufenthaltsgenehmigung hat, egal ob befristet oder unbefristet, dann steht ihm vom ersten Tag an Hartz4-Geld zu.

    Hallo!


    Nun, du müsstest dann theoretisch deinem Mann Unterhalt für den großen Sohn zahlen. Aber als Arbeitnehmerin hast du einen Eigenbehalt von 900 Netto, zudem bist du ja für den kleinen unterhaltspflichtig.
    Also werden da sicher keine Forderungen von Seitens deines Mannes realisierbar.
    Und dein Mann muss weiterhin für den Kleinen Unterhalt an dich zahlen, hat auch ein Eigenbehalt vom 900 Euro und ist nun dem Großen finanziell verpflichtet. Sollte dein Mann also gut verdienen, so muss er weiterhin den vollen Satz für den Kleinen an dich bezahlen und du bräuchtest wahrscheinlich kein Unterhalt für den Großen zahlen. Allerdings steht deinem Ex-Mann nun das volle Kindergeld für den >Großen zu.

    Hallo Honigblatt!


    Ist ja von deiner Beschreibung her etwas unübersichtlich, was ihr da an Einkommen jetzt habt und dann später, wenn dein Mann arbeiten geht.
    Am besten du gibst mal alles in den Hartz4-Rechner ein:


    http://www.sozialhilfe24.de/hartz-iv-4-alg-ii-2/alg2-rechner.html


    Die Wohnung sollte angemessen sein, also für drei Personen sicher nicht mehr als 550 Euro kosten. Da habt ihr ja schon eine Vorgabe der Arge.
    Und die 5000 Euro im Bausparvertrag sind für dich und deinen Ehemann anrechnungsfreies Vermögen.

    Hallo!


    Zunächst ist sein Eigenbehalt als Arbeitnehmer 900 Euro. Aber er muss ja nun nicht nur für sein neues Kind Unterhalt zahlen, sondern er ist für die Kindesmutter unterhaltspflichtig. Ohne es nun genau zu wissen, aber du musst wohl mit signifikanten Abschlägen der bisherigen Unterhaltsleistungen rechnen. Konnte dir das Jugendamt nichts genaueres sagen?