Beiträge von Schrader170

    Hallo!


    Mal abgesehen von der Größe der Wohnung, so sind doch 398 Euro warm ein Spottpreis. Das hat ein Singlehaushalt in Berlin. Also da würde ich nochmal mit einem leitenden Arge-Mitarbeiter sprechen. Was haben die von der Arge denn als angemessenen Mietpreis genannt?

    Hallo!


    Zitat

    Verpflegungs.-Unterkunftkosten kann oder darf das amt die mit anrechnen


    Eigentlich nicht.
    Aber um einen ALG2-Rechner zu nutzen muss vorher zweifelsfrei geklärt sein, was als Kosten für die Unterkunft relevant ist. Da wiederum muss ein Fachmann ran. Ihr könnt ja einfach mal einen Hartz4-Antrag stellen. Probieren geht über studieren.

    Hallo!


    Na wenn ich mal grob geschätzt 50 Euro Heizkosten für die Wohnung ihrer Tochter unterstelle und in Köln 297 Euro plus Heizkosten als angemessen gelten, dann wären 347 Euro als Warmendmiete für die Wohnung als angemessen anzusehen. D Da ihre Tochter aber nun 478 Euro bezahlt sind es nun mal nach Kölner Maßstäben etwa 130 Euro zu viel und somit nicht zuschussfähig.
    Damit sollte ihre Frage beantwortet sein.. Das ist alles was sie zur Kenntnis nehmen müssen.

    Hallo!


    Dein Wunsch nach einem Umzug ist zwar verständlich, aber ein Anfahrtsweg von einer Stunde zur Arbeit zählt in der Regel als zumutbar. Darum hast du meines Erachtens leider schlechte Karten für die Genehmigung eines Umzuges.

    Hallo!


    Unter der Voraussetzung dass das Haus kein verwertbares Vermögen darstellt und ihr knapp 500 Euro Kindergeld bekommt und euch trotzdem Kosten für die Unterkunft zustehen, sei es für die Nebenkosten oder für überschaubare Tilgungen und ich einen Anspruch von 750 Euro für das Haus zugrunde lege, dann sollte dein Mann nicht mehr als1650 Euro netto verdienen. Aber das ist lediglich eine grobe Schätzung, denn auch hier, gerade bei den Kosten fürs Haus liegt der Teufel im Detail.


    gefunden auf:


    http://www.region-koeln.dgb.de/Themen/ALGII/DieAuswirkungendesSGBIIaufdenKoelnerWohnungsmarkt/

    Hallo!


    Klar wollen sie dass für sich behalten. Also wenn die von ihnen genannten 390 Euro kalt dann wirklich netto kalt ist und zu den Heizkosten auch noch die kalten Nebenkosten wie Wasser, Müll, Hausmeister etc. dann reden wir hier wahrscheinlich von einer Endmiete die sicher nicht unter 500 Euro ist. Diese ist dann ganz sicher nicht zuschussfähig, werder von Hartz4 noch vom Wohngeldamt!

    Hallo!


    Na dann mal Entschuldigung! Es ist ja ein Grundtenor in diesem Forum, dass immer die anderen Schuld haben.
    Wie dem auch sei, die Wohnung ist für eine Person unangemessen teuer. Das Leben ist nun mal kein Wunschkonzert!


    Zitat

    Wenn sie in einem 12 oder 15qm Zimmer ihr Leben verbringen möchten, ist das ihre Sache.


    Diese Geisteshaltung ist typisch. Nichts leisten wollen, aber den Staat dazu verdonnern mir ein bequemes Leben zu finanzieren. Aber daraus wird nichts. Einfach mal etwas mehr Bescheidenheit an den Tag legen.

    Haha!


    Vonwegen in Köln gibt es keine billigen Wohnungen: Hier mal 50 Wohnungsangebote mit einer Kaltmiete von 110 bis 250 Euro.



    http://www.immobilienscout24.de/Suche/S-20/Wohnung-Miete/Nordrhein-Westfalen/Koeln/-/1,00-2,00/-/EURO-100,00-250,00



    Aber warum denn billig wohnen, wenn man denkt, dass der blöde Steuer-und Beitragszahler die Kohle schon abdrücken wird. Ich schließe mich der Argumentation der Arge an, dass weder auf Hartz4 oder Wohngeld ein Anspruch besteht.

    Hallo!


    Zitat

    könnte sie weiterhin Hartz IV bekommen und den Tag genießen.


    Sooo! Bist du sicher, dass Hartz4-Empfänger den Tag genießen?:D
    Das werden viele hier im Forum anders sehen!:mad:
    Auch wenn da was dran ist, sollte man so was nicht in einem derartigen Forum schreiben.:rolleyes:


    Aber nun zum Thema: 390 kalt ist nun mal unangemessen für eine Person, zumal ja auch noch die Heizkosten dazu kommen. Zudem erschließt sich mir überhaupt nicht, warum man sich bei einem Nettoeinkommen von 670 Euro eine Wohnung nehmen kann, die offensichtlich deutlich über 400 Euro kostet.
    Fast tolldreist finde ich nun den Anspruch von deiner Tochter, dass nun doch freundlicherweise der paritätische Wohlfahrtsstaat seine Goldschatulle öffnen soll damit sie ihren Teilzeitjob genießen kann!;)

    Hallo!


    Zitat

    immerhin hab ich ne Ausbildung & meinen Meister beim Bund gemacht


    Na dann bist du ja höchstqualifiziert, wirst sicher sofort nach der Bundeswehrzeit eine hochdotierte Anstellung finden und Hartz4 nur von Hörensagen kennen.


    Hallo Jana!


    Was da in der Verdi-Broschüre steht ist das eine. Der Gesetzestext ist spricht da eine andere Sprache. Und auch die angewandte Praxis in den Argen entspricht eher den Vorgaben des Gesetzgebers und nicht der Meinung einer Gewerkschaft.. Aber wie du schon richtig geschrieben hast:


    Zitat

    Allerdings solltest du darauf vorbereitet sein, eventuell mit Widerspruch und ggf Klage gegen eine Ablehnung vorgehen zu müssen ...


    Richtig, aber bis eine Klage durch ist, sind die meisten dann schon 25 Jahre alt geworden und das Problem hat sich in Selbstgefallen aufgelöst.

    Hallo!


    Zitat

    da ich vor dem 17.02.2006 nicht nachweislich bei meinen Eltern ausgezogen bin, ob ich überhaupt Anspruch auf die Leistungen von ALG II habe (Übernahme der Miete etc.)


    Da der Gesetzgeber sich sehr klar und deutlich ausgedrückt hat und nur in sozialen Notfällen oder aus beruflichen Gründen eine Ausnahme zulässt sieht es auch für einen Bundeswehrsoldaten mau aus. Das haste nun davon! Erst vier Jahre beim Bund verschenkt und gleich danach mit wehender Fahne ins Hartz4!

    Hallo!


    Da ein Kind mit in der Wohnung lebt, geht man in eurem Fall von einer Bedarfsgemeinschaft aus, nicht von einer Wohngemeinschaft. Und deine 1600 Netto plus 164 Kindergeld und ein evtl. Kindesunterhalt vom Vater, da seit ihr ganz sicher über Hartz4-Satz für 3 Personen.

    Hallo!


    Ja die Kaution zählt als Kosten zur Wohnungssuche und wird grundsätzlich übernommen. Das heisst allerdings noch lange nicht, dass die Arge dir den Umzug in die nun um 45 € zu teure Wohnung genehmigt. Damit könnten Umzugskosten, Erstausstattung und auch die Zahlung der Kaution wegfallen.

    Hallo!


    Da streiten sich die Geister, aber im Grungsatz sind Maklergebühren als Wohnbeschaffungskosten anzusehen. Dazu gibt es ein Grundsatzurteil des Sozialgerichts Frankfuert/M, welches deine Freundin als Begründung für die Geltungmachung der Maklerkosten angeben sollte.


    Hallo!


    So richtig verstehe ich deine Sorgen nicht. Ob deine Daten nun bei der Arge vorliegen oder nicht, die sind ohne Antrag für dich nicht zuständig. Und Anbetracht des Arbeitsaufkommens wird sich auch kein Mitarbeiter um dich kümmern.