Beiträge von Schrader170

    Hallo!


    Keine Angst, erst wenn du noch nötigen Antragsformulare bei der Arge abholst, diese dann mit dem Tagesstempel versehen werden und du diese innerhalb von 14 Tagen wieder abgegeben hast, dann hättest du die Pflichten gemäß SGB II. Aber dazu muss dein Antrag auch noch genehmigt werden. Kann ja sein, dass du zu viel Vermögen hast und leer ausgehst!:D

    Hallo!


    Zitat

    ich erhalte von der Arge Miet und Heizkostenzuschuss


    Wenn du jetzt schon Geld von der Arge bekommst, also Hartz4-Geld, dann kannst du ab sofort einen Antrag auf GEZ-Befreiung stellen.

    Hallo!


    Solche Nebenjobs bleiben i.d.R. Unberücksichtigt wenn das "neben" stimmt. Also dadurch Schule, Studium bzw. Ausbildung nicht leiden. Zudem ist das Ende der Nebentätigkeit in diesem Fall absehbar.
    Allerdings gilt auch: bei Übergangszeiten zwischen 2 Ausbildungsschritten (z.B. zwischen Abi + Studium) dagegen kann das schon angerechnet werden.
    Das Familiengericht klärt das nur wenn eine Unterhaltsklage gestellt wird. Man kann sich auch gütlich einigen.

    Hallo!


    Da ihr mit Kindern in einer Wohnung/Haus wohnt, zählt ihr grundsätzlich als Bedarfsgemeinschaft. Daher werden alle Einkommen, auch Kindergeld, Unterhaltsvorschuss, Einkommen der großen Tochter und dein Einkommen angerechnet. Also müsstet ihr alle zusammen einen Hartz4-Antrag stellen.

    Hallo Chris!


    Ich bin Berliner und weiss wovon ich schreibe. Hier mal die ganze Berliner Reglung:



    Da gibt es nur für Kranke, Altere. Leute mit 15jäh. Wohndauer eine Ausnahme. Die können bis zu 10% mehr Miete haben. Definitiv.

    Hallo!


    Wenn der Gipsylady 444 Euro warm für die Wohnung zustehen, dann kommt sie aus Berlin. Genau dass ist in Berlin der angemessene Satz, der als angemessen für zwei Personen festgeschrieben ist. Und sie wird von der Arge keinen Pfennig mehr als diese 444 Euro warm bezahlt werden. Da ist man in Berlin sehr rigoros.

    Hallo!


    Zitat

    wieso brauche ich einen grund angeben, wenn ich kein alg2 mehr beziehen möchte?


    Na weil der Staat eine Fürsorgepflicht hat und die auch gerne ausführt. Selbst einen Lottogewinn oder eine Erbschaft musst du angeben, wenn du damit aus Hartz4 raus willst. Die wollen das natürlich auch deshalb wissen, damit man auch nicht zu früh wieder auf der Matte steht. Die prüfen also auf Nachhaltigkeit. Zumal du es ja auch offen zugibst, dass du es nur deshalb machen willst, weil du keine Lust auf Arbeit hast! Den Braten wird deine Sachbearbeiterin schon riechen. Aber zwingen kann man diich natürlich nicht, Leistungen nach SGB II anzunehmen.
    Und wenn du dir das Geld nach evtl. Sanktionen woanders besorgen kannst, dann ist ja alles bestens.

    Hallo!


    Richtig ist, dass der Zinsfreibetrag 50 Euro ist, aber:


    Zitat

    Da es festgeschrieben ist dürfte aber auch mehr nicht angerechnet werden, da man es ja nicht zum Leben verbrauchen kann.


    Da ist natürlich Unsinn. Das würde ja bedeuten, dass man 1.000 000 € nur fest bei einer Bank oder Versicherung hat und sich dann auf Hartz4 ausruhen kann.
    Es wird in solchen Fällen individuell geprüft und entschieden, inwieweit eine vorzeitige Auflösung der Geldanlage wirtschaftlich sinnvoll ist. (Rückkaufswert zu bisher eingezahlte Beiträge z.B.) Je kleiner das Vermögen und je teurer eine Kündigung bei Bank/Versicherung, desto größer die Chance, dass es nicht als verwertbares Vermögen angerechnet wird. Zudem gibt es für nahezu jedes Finanzprodukt eine Sonderkündigungsreglung.

    Hallo!


    Naja, auf der Veränderungmitteilung musst du schon genaustens angeben, warum du nicht mehr berechtigt bist, Leistungen nach SGB II zubeziehen. Auf die Masche, mal für 3-4 Wochen auszusetzen, sei es wegen eine 1-Eurojobs oder einer sonstigen Maßnahme oder ganz einfach mal eine Urlaubsreise, sind schon einige vor dir gekommen. Da musst du dann schon eine guten Grund haben, warum du so plötzlich wieder in die Bedürftigkeit gefallen bist. Sanktionen sind daher nicht ausgeschlossen.

    Hallo!


    Nein, Warmwasser zählt nicht zu Kosten für Unterkunft und müssen vom Regelsatz bezahlt werden. Bei anderen, die zum Beispiel einen elektrischen Durchlauferhitzer haben, kann man ja auch nicht ein Teil der Stromrechnung geltend machen.

    Richtig so sehe ich es auch! Aber es gibt hier leider nur 10 bis 15 aktive Mitglieder, der Rest der nahezu 9000 Mitglieder sind nach etwa einer Woche Forumszugehörigkeit in den Tiefen des World Wide Web auf Nimmerwiedersehen verschwunden. Und man braucht kein Prophet zusein, dass auch weisnixe zu den ewig Verschollenen gehören wird!

    Hallo!


    Zitat

    Hallo weisnixe,


    wie ist es denn bei dir weiter gegangen?


    ganz einfach:



    Zitat

    Letzte Aktivität: 30.06.2009 17:00
    Registriert seit: 11.06.2009


    Ihr Problem hat sich wahrscheinlich in Wohlgefallen aufgelöst. Und sie interessiert sich einen Dreck um dieses Forum.
    Das ist doch bei 99 Prozent der User in diesem Forum des Übliche!

    Hallo!


    Zitat

    Was kann ich tun, um das herauszufinden?


    Nichts! Abwarten und Tee trinken!:(


    Übrigens ist der Schutz des ungeborenen Lebens eines der höchsten verbrieften Güter in der Bundesrepublik!

    Hallo!


    Ist zwar nicht mehr ganz aktuell, aber so sieht es in Oldenburg aus:



    Zitat

    Oldenburg. Mit Inkrafttreten des SGB II am 01.01.2005 hat sich der Personenkreis, der auf preiswerten Wohnraum angewiesen ist, deutlich erhöht. Die Erkenntnisse der Wohnungsvermittlungsstelle des Sozialamtes und Hinweise der GSG aus den letzten Monaten haben ergeben, dass es derzeit für Ein- und Zwei-Personen-Haushalte nicht in allen Fällen möglich ist, angemessenen Wohnraum zu den bisherigen Mietobergrenzen in Oldenburg anzumieten. „Eine Neuregelung für diese Haushaltsgrößen war daher jetzt erforderlich“, so ARGE-Geschäftsführer Volker Trautmann. Zurzeit werden Unterkunftskosten (incl. Nebenkosten, ohne Heizkosten) in Höhe von bis zu 325 Euro (Ein-Personen-Haushalte) bzw. 395 Euro (Zwei-Personen-Haushalte) anerkannt. <br/> <br/>Die bisherigen Regelungen für Haushalte ab 3 Personen gelten weiterhin. Um Umzüge zu vermeiden, können bei Haushalten ab 3 Personen jedoch bei bestehenden Mietverhältnissen, geringfügig höhere Unterkunftskosten anerkannt werden (monatlich maximal 470 Euro bei Drei-Personen-Haushalten, bei Vier-Personen-Haushalten maximal 545 Euro und bei Fünf-Personen-Haushalten maximal 625 Euro) <br/> <br/>In Einzelfällen werden auch darüber hinaus gehende Kosten akzeptiert, wenn besondere Umstände (z.B. Alter, Krankheit eines Haushaltsmitglieds) dies rechtfertigen und eine besondere – zum Beispiel behindertengerechte – Ausstattung erforderlich ist. <br/> <br/>Die ARGE weist darauf hin, dass die in den zu Jahresbeginn versandten Aufforderungen zur Senkung der Unterkunftskosten genannten Werte durch die nunmehr geltenden Beträge ersetzt werden. Bei Unsicherheiten der betroffenen Hilfebezieher empfiehlt die ARGE, einen persönlichen Beratungstermin beim Leistungssachbearbeiter zu vereinbaren. Für die Bezieher von Hilfe zum Lebensunterhalt und Grundsicherung hat das Sozialamt die Regelungen der ARGE übernommen. <br/> <br/>

    Hallo!


    Grundsätzlich gilt, dass ihr als U25 keinen Anspruch auf Kosten für die Unterkunft habt, es sei denn, ihr seid vor dem 17.02.2006 nachweislich aus euren Elternhäusern ausgezogen.
    Da ihr in Oldenburg weder einen Arbeitsplatz noch einen Ausbildungsplatz nachweisen könnt, ist die Auffassung der Behörde in Oldenburg nachvollziehbar, dass es für euch keinen triftigen Grund gibt, dort hin zuziehen.


    Zitat

    Die wichtigen Daten der Wohnung vielleicht auch noch eben:
    Kaltmiete: 600€
    Nebenkosten-VZ: 160€
    Wohnfläche: 85qm


    Eure Unbescheidenheit in Ehren, aber eine Nummer kleiner geht es wohl nicht? Warum nicht gleich den Dogenpalast in Venedig? Man gönnt sich doch sonst nichts!:D