Beiträge von Schrader170

    Hallo!


    Da ist nichts zumachen. Du musst in deiner Situation warten, bis du 25 Jahre alt bist. Und dir schnellst möglich einen Job suchen, damit du das mit der Krankenkasse in den Griff bekommst.

    Hallo!


    Keep cool! In deinem hohen Alter kannst du bei den Eltern wohnen bleiben und mit denen eine Hausgemeinschaft bilden, in der du deine eigene Bedarfsgemeinschaft bist. Du bekommst dann den Regelsatz von 359 € und ein 1/3 der Warmmiete, sofern diese als angemessen in deinem Landkreis/Bundeslang gilt.
    Deine Eltern brauchen sich nicht vor der Arge auszuziehen.

    Hallo!


    Richtig ist die Stichtagsreglung vom 17. Februar 2006. Richtig ist auch, dass du im Elternhaus als u 25 jähr. nur 80 % der Regelleistung bekommen würdest.
    Theoretisch bist du ja vor dem 17.02.06 ausgezogen. Wärst du in Hamburg geblieben, dann hättest du jetzt nicht dieses Problem. Ich nehme nun an, dass die Arge argumentiert, dass du derzeit mit 22 Jahren zu hause wohnst, die eigene Wohnung von einst spielt in ihrer Entscheidung keine Rolle. Das kann man leider auch so sehen. Ich kenne auch kein bekanntes Urteil eines Sozialgerichtes, das anders als die Arge entschieden hat. Somit bleibt dir nur ein Widerspruch in der Arge, und bei Erfolgslosigkeit in der Folge eine Klage beim Sozialgericht.
    Richtig wäre zunächst, dass du derweil mit deiner Mutter und ihrem Mann einen Hartz4-Antrag stellt. So traurig es auch ist. Ob da was zählbares rauskommt, hängt von deren beiden Einkommen ab.

    Hallo!


    Bei einem Ehepaar liegt das Existenzminimum bei zwei mal 323 Euro zuzüglich einer angemessenen Miete. Im Bundesdurchschnitt sollte die Miete etwa 450-500 € nicht übersteigen. Also wenn der erwerbstätige Partner signifikant mehr als 1100 bis 1150 Euro verdient, werdet ihr keine Leistungen gemäß SGB II erhalten.

    Hallo!


    Also ab dem Tag deines 25.Geburtstag hast du Anspruch auf Hartz4 und eine eigene Wohnung, vom Staat finanziert. Du bekommst 359 € und eine angemessene Miete für eine Person, die im Bundesdurchschnitt für eine Person bei 360 € liegt.
    Möchtest du bei den Eltern wohnen bleiben, bildest du mit ihnen eine Hausgemeinschaft in der du eine eigene Bedarfsgemeinschaft bist. Dann erhältst du auch 359 € und 1/3 der Mietkosten der Wohnung, sofern diese angemessen sind.

    Hallo!


    Also gehören dir 10 qm der Wohnung! Falsche Angaben im Antrag würde ich an deiner Stelle nicht machen, da die ganz sicher eine Anfrage beim Grundbuchamt machen werden. Da würde dann alles rauskommen.
    Die 10 qm sind zwar dein Vermögen, aber auf Grund der Besitzverhältnisse nicht verwertbar.
    Das einzige wäre, das dein Bruder dazu gezwungen werden könnte, dir für die 10 qm eine ortsübliche Miete zahlen müsste, welche man dir als Einkünfte anrechnen würde und demzufolge weniger an Hartz4-Bezügen zahlen würde.
    Dich zwingen, dort bei deinem Bruder einzuziehen, wäre keine nachhaltige Lösung und somit ist eine derartige Entscheidung der Arge nicht zu erwarten.

    Hallo!


    Wenn du keinen Weiterbewilligungsantrag stellst, dann bekommst du auch keine weiteren Zahlungen. Solltest du dich aber kurzfristig Hartz4 beantragen, wird man die fragen wieso du Veränderungsmitteilung geschickt hast. Es gibt nämlich Fälle, da machen die Leute erstmal Urlaub oder wollen um eine Maßnahme herumkommen und melden sich einfach für 2-4 Wochen ab. Sollte sich ein derartiger Verdacht erhärten, dann könnte es unter Umständen Sanktionen geben.
    Anderseits gibt es keinerlei Fristen, um einen neuen Hartz4-Antrag zustellen. Es muss lediglich eine Bedürftigkeit vorliegen.
    Ich an deiner Stelle würde eine Veränderungsmitteilung abgeben. Warum auch nicht, denn du hast doch sicher nichts zu verbergen, oder?;)

    Hallo!


    Da hilft dann nur eine Klage vor dem Familiengericht gegen den Kindesvater. Die Arge wird das sicher ähnlich sehen.


    Und wenn bei der August-und bei der Septemberüberweisung die 100 Euro Schulgeld nicht dabei waren, dann solltet ihr die Leistungabbteilung der Arge kontaktieren.

    Hallo!


    Die 100 € Schulgeld sollten automatisch mit dem Hartz4-Geld überwiesen worden sein, also ende Juli. Also ohne Antrag. Aber nur für Schule, nicht für Ausbildung.


    Falls der Unterhalt für die Grosse weggefallen ist, dann müsstet ihr eigentlich mehr Hartz4-Bezüge bekommen. Sollte es sich aber um Unterhalt des Vaters handeln, so ist es eigentlich nicht korrekt, dass dieser keinen Unterhalt zahlt. Die Unterhaltspflicht endet erst mit dem Abschluss einer ersten Ausbildung.
    Wenn sie aber eigenes Lehrlingsentgelt hat, dann könnte sie aus eurer Bedarfsgemeinschaft austreten und mit euch nur noch eine Hausgemeinschaft bilden. Allerdings müsste sie dann Anteilmäßig für die Miete aufkommen.
    Anderseits zählt ihr Einkommen aus der Ausbildung zum Gesamteinkommen der Bedarfsgemeinschaft.

    Hallo!


    Na wenn du bis bis Oktober bei einer Privaten Versicherung bist und dann gleich ins Hartz4 gehst, hast du auch keine fehlende Versicherungszeit. Aber: wenn du selbst privat versichert bist, dann könnte es Probleme mit der Kündigung geben. Die Arge würde dir dann lediglich einen Zuschuss zur PKV gewähren.
    Da streiten sich aber noch die Götter wie hoch der sein darf. Hier wurde die Sache kürzlich schon einmal besprochen:


    http://www.sozialleistungen.in…kasse-9263.html#post39690

    Hallo!


    Ich denke, dass du dann sofort in eine GKV wechseln solltest, zunächst in den Grundtarif. Das musst du erstmal selbst bezahlen, Aber dann mit Beginn des Hartz4-Bezuges hätte sich die Sache erledigt. Wenn du es jetzt nicht machst, wird die GKV beim Beginn des Hartz4-Bezuges ehedem auf eine rückwirkende Beitragszahlung der fehlenden Versicherungszeiten bestehen, ehe sie dich aufnehmen.

    Hallo!


    Zitat

    und mich hüttten werde 150€ im momat für diese abzieher zu bezahlen


    Wer hier wen abziehen will, ist mir schon klar!


    Zitat

    keine 12mon am Stück gearbeitet habe.......


    Oder halt keine 300 was weiß ich in 2Jahren gearbeitet habe……


    Das wird bei dir auch in Zukunft nichts mehr!


    Zitat

    Also is das so rechtens das die im Stasi Style alles Wissen wollen?....


    Das musst du ja wissen. Aber in der Schule warste sicher nicht der Hellste!



    Also Leute wie du, die mit 24 Jahren definitiv nichts in ihrem Leben geleistet haben, außer auf Kosten anderer gelebt zu haben, bestätigen immer wieder die üblichen Vorurteile der arbeitenden Menschen gegenüber den Hartz4ern in unserem Land. Nur mal zu deiner gepflegten Kenntnisnahme: die Mehrheit der 20 bis 25 jährigen arbeitet fleißig und ist durchaus in der Lage sich selbst zu versorgen. Sie stellen sich nicht hier hin und schreien nach Vater Staat.

    Hallo!


    Zitat

    Besonders 'Schrader`gefällt mir sehr gut!!!!Hat echt was drauf der/die Gute...HUT AB!!!!!


    Danke! Endlich mal einer, der mein Potential erkannt hat!:D


    Dein Problem ist seit beginn der Hartz4-Reformen eins der meisten Streitpunkte.
    Der Gesetzgeber hat den Punkt der gleichgeschlechtlichen und vermeintlichen Bedarfsgemeinschaften im Paragraph 7, SGB II, nicht konkretisiert. Es steht dort allerdings die Formulierung:


    Zitat

    Nach § 7 Absatz 3a SGB II wird ein wechselseitiger Wille, Verantwortung füreinander zu tragen und füreinander einzustehen, vermutet, wenn Menschen
    • länger als ein Jahr zusammenleben,


    Und Menschen seid ihr ja nun mal. Ferner gilt grundsätzlich:


    Zitat

    Zudem sind gleichgeschlechtliche Partnerschaften bei der Berechnung des Anspruches auf ALG-II künftig eheähnlichen Gemeinschaften gleichgestellt.


    Jetzt liegt die Die Beweislast bei euch, denn sollte diese Vermutung nicht zutreffen, müssen die Betroffenen den Gegenbeweis glaubhaft
    machen; bisher lag der Nachweis beim Staat (Beweislastumkehr). Die bloße Behauptung,
    dass eine Einstehensgemeinschaft nicht bestehe, reicht zur Widerlegung der Vermutung
    nicht aus.
    Falls das Amt bei Dir eine Bedarfsgemeinschaft unterstellt, obwohl die Beteiligten gar nicht gewillt sind, finanziell füreinander einzustehen, dann solltest Du dich mit Widerspruch und Klage wehren. Eine andere Möglichkeit habt ihr leider nicht.


    Zu den Hausbesuchen:


    Was du da bei RTL2 gesehen hast, ist natürlich gestellt und sicher auch großer Unfug gewesen.
    Hausbesuche dürfen nur bei konkreten Verdachtsmomenten stattfinden. Sämtliche Schränke und Schubladen sind tabu, auch der Kühlschrank. Der/die Räume des nicht in Bezug stehenden Mitbewohners sind tabu. Und im Badezimmer: ihr werdet doch zwei getrennte Zahnbürsten nebst Becher haben? Oder zweimal Duschgel.
    Das sollte nun das kleinere deiner Probleme darstellen.


    Hier ist noch ein Leitfaden über Hausbesuche:


    http://www.diakonie-sh.de/teams/40/40.58/40.35/index.html

    Hallo!


    Du willst also Hartz4 beantragen und demzufolge deine ganze Verwandtschaft mit in die Angelegenheit hinein ziehen? Wenn du gearbeitet hast, gibt es denn keine Anwartschaft auf ALG1?
    Wohnt ihr denn alle in einer Wohneinheit, oder hat der Onkel nicht seine eigene Wohnung?
    Aber egal, sofern dein Bruder ein eigenes Einkommen hat, kann er eine Hausgemeinschaft bilden und müsste sich lediglich an die Kosten der Unterkunft anteilmäßig beteiligen. Bei deinem Onkel ist es übrigens das gleiche.
    Du könntest aber auch noch warten, bis du 25 Jahre alt bist. Dann kannst du deine eigene Bedarfsgemeinschaft innerhalb der Hausgemeinschaft bilden, ohne dass sich deine Eltern vor dem Arbeitsamt entblößen müssten!