Beiträge von Schrader170

    Hallo!


    Als Schüler in deiner Situation hast du wohl kaum was von Vater Staat zuwarten. Falls der Unterhalt vom Vater wirklich wegfällt und die Familienkasse mit deiner Mutter knapp wird, könntet ihr einen Antrag auf Hartz4 stellen. Aber in Bedarfsgemeinschaft mit deiner Mutter, eine eigene Wohnung wirst du nicht finanziert bekommen.

    Hallo!


    Da hast du als 18 jähriger aber sehr schlechte Karten. Nur bei schwerwiegenden sozialen Verwerfungen oder aus beruflichen Gründen würde die Arge eine Wohnung finanzieren. Und nur weil du Probleme mit deiner Mutter hat, wie übrigens viele Jugendliche in dem Alter, wird der Arge als Begründung nicht ausreichen.
    Denke auch daran, dass dein Vater ab Dezember(beginnender Hartz4-Bezug) wahrscheinlich keine 290 Euro Unterhalt leisten kann und ganz sicher auf gesetzlicher Grundlage nicht mehr braucht.

    Hallo!


    Zitat

    Hallo, da du das Auto finanziert hast und nicht bar bezahlt, denke ich kommst du wohl beim Wert nicht über 7500€.


    Das ist Unsinn! Die Arge bewertet einen PKW nach Listenpreis der Hersteller und nach http://de.wikipedia.org/wiki/Schwacke-Liste.


    Der Stand einer evtl. Finanzierung des PKW's spielt bei der Entscheidungsfindung über eine mögliche Verwertung eines Autos grundsätzlich keine Rolle.
    Dann würde sich ja jeder Hartz4er ein Auto auf Pump kaufen können.:confused:

    nein, es geht darum, dass seine Eigentumswohnung für eine Person zu groß ist und er sie nicht verkaufen möchte. Nun muss er sehen, wie er bis zur Rente durchkommt,(oder bis zum Termin vor dem Sozialgericht)

    Hallo!


    Nein, die übernehmen das so natürlich nicht.
    Du kannst durch Haftpflichtversicherungen im allgemeinen deinen jährlichen Freibetrag von Zinsen zum Beispiel von 50 auf 80 Euro erhöhen. Oder aber von eigenem Einkommen abziehen. Wer kein Einkommen hat, kann auch nichts abziehen. Also einen Pauschalbetrag von 30 Euro.


    In diesem Fall streiten sich auch wieder die Götter. Es gibt zwar dazu ein Urteil des Landessozialgerichte in Düsseldorf aus dem Jahre 2008. Aber da es bisher noch keine weitere höchstrichterliche Entscheidung des Bundessozialgerichte in Kassel gibt, verfahren die Argen derzeit noch nicht gemäß dieses Urteils.
    Laut allgemeinen Kommentartoren handelt es sich um eine Einzelfallentscheidung.


    http://www.sozialleistungen24.de/alg-2-hartz-iv/haftpflicht-und-hausratversicherung-bei-hartz-4-alg-2

    Hallo!


    Na ob du nun 50 Euro mehr hättest, sei noch dahingestellt. Das hängt von der Einkommenssituation deines Mannes ab. Zudem spielen die Wohnverhältnisse, genaugenommen also die Höhe einer angemessenen Miete und auch die Vermögensverhältnisse eine Rolle. ES kann also durchaus möglich sein, dass du keinen Pfennig Hartz4 bekommen würdest.
    Ich habe so den Eindruck, dass du denkst, jeder hat nach dem Auslaufen seines ALG1 Anspruch auf die 359 € Regelsatz. Das ist allerdings weit gefehlt!

    Hallo!


    Da streiten sich bis heute noch die Geister. Natürlich hat ein Hartz4-Empfänger wie jeder andere auch Anspruch auf die Abwrackprämie, aber sie wird als Einkommen angerechnet. Es gibt bisher erst ein Urteil des Landessozialgerichtes in Nordrhein-Westfalen, welches noch nicht als Grundsatzurteil gilt, da wahrscheinlich eine höchstrichterliche Entscheidung des Bundessozialgerichtes in Kassel aussteht.
    Das Urteil von Mitte Juli, also noch recht aktuell. Es macht ja auch nicht viel Sinn mit einem Neuwagen für Hartz4-Empfänger, da der Wert des PKW's nicht 7500 Euro übersteigen darf. Ausser Dacia fällt mir da kein weiterer Neuwagentyp ein, der diese Kriterien erfüllt. Demzufolge müsste der Hartz4-Empfänger den Neuwagen also gleich wieder verkaufen und vom Erlös leben.



    Hier ein Kommentar zum Urteil:


    Hallo!


    Natürlich kann dich keiner zwingen Hartz4 zu beantragen. Aber wie ist es denn mit der Krankenversicherung? Mit einem 400 €-Job, oder auch zwei bist du nicht versichert. Wenn du verheiratet bist, dann kannste ja bei deinem Mann einen auf Familienversicherung machen!

    Hallo!


    Auf dem Antrag zu Hartz4 wird grundsätzlich nach dem Besitz eines PKW's gefragt. Du hast da sicherlich schnell ein Kreuz bei -Nein- gemacht. So wie es Datenabgleiche mit den Banken, Versicherungen und Grundbuchämtern gibt, so werden auch beim Kraftfahrt-Bundesamt in Flensburg regelmäßig Abfragen durch die Bundesanstalt für Arbeit getätigt.
    Das macht ein Computer ganz automatisch. Da braucht sich dein Sachbearbeiter/Fallmanager überhaupt nicht drum kümmern.


    P.S. Im Rahmen deiner Mitwirkungspflicht bist du übrigens dazu verpflichtet, den Besitz eines PKW's bei der Leistungsabteilung deiner Arge anzuzeigen!

    Hallo!


    Keine Sorge! Das Zuflussprinzip ist entscheidend. Man würde dir im Monat Oktober die 2500 € als Einkommen berechnen und dir damit die ALG2-Leistungen streichen. Im November würdest du wieder normal ALG2 weiter beziehen können. Die 2500 € kann man dir dann nur noch als Vermögen anrechnen, aber ich denke, dass du damit sicher unter den Vermögensfreibeträgen liegst. Das einzige Problem ist jetzt natürlich der Besitz des neuen PKW's! Als Hartz4-Empfänger darf das Auto nur einen Wert von 7500 € haben. Da es ja ein Neuwagen ist, könnten da evtl. schon im September Probleme seitens der Arge auf dich zukommen. Also aufpassen.

    Hallo!


    Nein, ein Hypothekendarlehen ist doch nicht sittenwidrig(auch in deinem Fall nicht). Was Lirafe meint, sind die dubiosen Verbraucherkredite mit Wucherzinsen.
    Dein Problem ist halt, dass dir ja leider nichts anderes übrig bleibt um dein Lebensunterhalt zu bestreiten. Aber ob du dann von deiner mit Abschlägen belegten Rente dann auch 30000 € plus Zinsen zurückzahlen kannst, ist ja auch nicht sicher, oder bekommst du evtl. doch eine relativ hohe Rente. Wenn du da mal in Zahlungsschwierigkeiten kommst, dann kann es auch ganz schnell gehen mit einer Zwangsversteigerung.
    Zudem hast du halt Abschläge bei deiner Rente, obwohl, als Hartz4-Empfänger hätte man die sowieso genötigt, mit 63 einen Rentenantrag zustellen.
    Aber ein Darlehen von 30000 € um 4 Jahre davon leben zu können! Ist das nicht ein bisschen wenig?
    Bleibt dir nur noch die Hoffnung, dass ein Sozialgericht dir Zugunsten entscheidet. Oder du solltest wirklich den Verkauf der Wohnung in Erwägung ziehen. Mehr kann man dir wirklich nicht raten!

    der beitrag wurde nicht gelöscht, sondern lediglich korrigiert.


    Zitat

    wieder mal ein Beitrag von dir gelöscht.


    Wieso wieder mal? War die erste Korrektur seitdem ich hier im Forum schreibe!:D
    Zudem ging es darum, ob eine Nazibraut hier im Forum ihre braunen Ansichten äußern darf! Die Antwort : ja sie darf!:confused:

    Hallo!


    Auch wenn ihr es hier 1000mal schreibt, die Arge handelt nun mal nach den oben angegebenen Richtlinien. Und nur weil da mal einer oder mehrere waren, die trotzdem eine eigene Wohnung finanziert bekommen haben, heisst das noch lange nicht, dass nun alle entsprechend behandelt werden.



    Zitat

    Da du in den vergangenen Jahren "selbständig" gelebt hast und von deinem Ausbildungsgehalt/Bafög leben konntest, bist du inzwischen (auch, wenn U25) unabhängig von deinen Eltern und die dürften daher im Normalfall auch nicht für dich aufkommen müssen.


    Im Normalfall also? Das wird aber immer im Einzelfall entschieden! Besser wäre, wenn du mit einem Gesetzestext aufwarten könntest und den Fragende Rechtssicherheit geben könntest.

    Hallo!


    Ja, da du unter 25 Jahre alt bist, sind deine Eltern für dich Unterhaltspflichtig. Kosten der Unterkunft stehen dir in deinem Fall grundsätzlich nicht zu.


    Hier der Gesetzestext:


    Zitat

    ALG II Empfänger unter 25 Jahren haben ab dem 1. April 2006 grundsätzlich keinen Anspruch mehr auf die Kosterübernahme für eine eigene Wohnung.
    Nur falls der Leistungsempfänger aus schwerwiegenden sozialen Gründen nicht in der elterlichen Wohnung leben kann, aus beruflichen Gründen umziehen muss oder ein ähnlich schwerwiegender Grund vorliegt, muss der zuständige Träger (in der Regel die ARGE oder das Arbeitsamt) einem Umzug zustimmen.
    Als Stichtag hierfür gilt Freitag, der 17. Februar 2006. Wer also vor diesem Datum aus der elterlichen Wohnung ausgezogen ist, fällt nicht unter diese Regelung.


    Was mich wundert ist auch, warum dir ein Sozialträger die Kosten für die Versicherung übernehmen sollte.
    Dann könnte man sich ja auch die KFZ-Steuer und Werkstattkosten finanzieren lassen.
    Warum also wurde dir zugesichert, dass man die KFZ-Versicherung übernimmt?

    Hallo!


    Da musst du die Bank(en) fragen. Diese wird sich aber wiederum fragen, wie du, derzeit ohne Einkommen und mit einem Alter von 59 Lebensjahren, die dann fälligen Raten zurück zahlen willst. Die Aussicht im nächsten Jahr evtl. einen Prozess vor einem Sozialgericht gegen die Bundesanstalt für Arbeit zu gewinnen, sollte der Bank wenig Garantie für eine Rückzahlung der Hypothek geben.
    Ich würde von einem derartigen Modell Abstand nehmen.
    Mein Tipp für dich bleibt dabei: du musst die eine Freundin mit Kind die bei dir mit einzieht zulegen. Dann hast du auch wieder Anspruch auf Hartz4-Leistungen.