Hallo lirafe!
Dann mal eine Gegenfrage: meine Tochter hat dieser Tage ihren Führerschein erworben. Falls sie sich nun ein Auto kaufen sollte, sehe ich keinen Grund, ihr mit meiner niedrigen Schadensfreiheitsklasse behilflich zu sein, und den Wagen als Zweitversicherung bei mir zu versichern. Sie würde natürlich Halter des PKW's sein. Ich habe sehr viel zu diesem Thema gegoogelt, aber nichts dazu gefunden, dass es einem Hartz4-Empfänger verboten wäre, mit einer Zweitversicherung den Wagen eines Angehörigen günstiger zu versichern. Unabhängig davon, ob der Angehörige selbst Transferleistungsbezieher ist, noch mit dem hartz4empfangenden Versicherungsnehmer in einer Bedarfsgemeinschaft lebt. Auch im federführenden SGB II gibt es keinen Paragraphen dazu, der es verbietet oder erlaubt.
Schrader