Beiträge von Schrader170

    Hallo!


    Da du nun über 25 Jahre alt bist, hast du in deinem Heimatort einen Anspruch auf Hartz4, angemessenen Wohnraum und kannst einen Antrag auf Erstausstattung der Wohnung beantragen.
    Da du offensichtlich kein Hartz4 bekommst, kannst du jetzt natürlich nach Berlin ziehen, ohne jemanden dazu um Erlaubnis zu fragen.
    Solltest du aber auf die wahnwitzige Idee kommen, hier in Berlin in ein Jobcenter zugehen und dich nach irgendwelchen Leistungen zu erkundigen, wird man dir sagen: wir sind für sie nicht zuständig. Ist ja auch so.
    Du müsstest dir also erst auf eigene Faust eine Unterkunft in Berlin suchen, dich dort anmelden und dann Leistungen nach SBG II beantragen.


    Schrader

    Hallo!


    Ja, natürlich Wiederspruch. Hast du noch irgendwelche Papiere, die Belegen, dass du am 30.04. bei der Arge warst? Da deine Daten ja am 30.04. aufgenommen wurden und du bereits am 07.05. einen Termin bekommen hast, musste doch eigentlich alles nachvollziehbar sein.


    Schrader

    Hallo!


    Das ist ein sehr komplizierter Fall. Was mich wundert, ist, warum der Ex-Mann den Unterhalt auf ein halbes Jahr begrenzen möchte. Da sie ein sogenannter Sozialfall sind, dürfte er eigentlich kaum eine Chance haben, und das nach 25 Jahren Ehe.
    GEZ würde, falls Transferleistungen gezahlt werden, wegfallen. Einfach einen Antrag stellen.
    Die Wohnung dürften Sie sicher behalten, denn hier sehe ich einen sozialen Härtefall, da ihre älteste behinderte Tochter nebenan wohnt und es ihr wahrscheinlich nicht zuzumuten ist, in ein Wochenheim zugehen. Sollten sie auch nur ein Euro Hartz4 erhalten sind sie selbstverständlich auch krankenversichert. Die 10jäh. Könnte unter Umständen beim Familienvater als Familienversichert beleiben.
    Aber es ist wie gesagt, ein sehr komplizierter Fall. Sie müssen sich einer kompetenten Beratung unterziehen.


    Schrader

    Hallo!


    Es ist so wie bei den Banken und der EC-Karte. Die ziehen den Pass nur einmal durch, also wie mit dem Magnetstreifen und dann ließt der Computer mittels Blitzabfrage gegen, ob es Unstimmigkeiten gibt, also fast so, wie am Bankautomat. Da weiss der Bankautomat ja auch, ob und wie viel Geld man abheben darf. Allerdings muss der Grenzschutzbeamte nicht jeden Pass gegenlesen, sondern stichprobenartig oder bei Verdacht. Hierbei ist es ja lediglich entscheidend ob jemand die Aussengrenze der Eu übertritt. Bei meiner letzten Fernreise bin ich von Berlin über Helsinki nach Asien geflogen. In Berlin wurde im Rahmen des Schengener Abkommens eine Passkontrolle innerhalb der teilnehmenden Staaten nicht vorgenommen. Erst in Helsinki bei der Ausreise musste ich meinen Pass vorzeigen. Der freundliche finnische Grenzbeamte machte lediglich eine Sichtkontrolle. Auch bei der Rückreise wurde mein Pass nur per Sichtkontrolle gecheckt.
    Zudem bräuchte die die Staatsanwaltschaft nur diejenigen Fluggesellschaften abfragen, die für dein vermutetes Reiseziel in Frage kommen und nicht alle Fluggesellschaften weltweit. In der heutigen Zeit der Computer geht eine Kontrolle der Passagierlisten recht schnell. Wenn die die Fluggesellschaften abfragen würden, dann ist es schnell herausgefunden, dass du dich eingecheckt hast.
    Sicher ist, dass die Arge dich bei der Staatsanwaltschaft angezeigt hat. Aber dass mit der IP, dazu mussten sie ja z.B. bei web.de gmx.de oder wer auch immer dein Provider ist, nachfragen. Das ist eigentlich nur bei schweren Straftaten erlaubt. Ich nehme mal an, dass die eine glaubhafte Zeugenaussage aus deinem Umfeld haben. Was auch sehr schnell geht, ist die Abfrage bei deiner Bank. Hast du die Flugtickets mit Kreditkarte bezahlt, oder per Bankeinzug. Hast du im Ausland mit deiner EC-oder Kreditkarte Transaktionen durchgeführt?
    Geschenke darfst du nur im Wert von 50 Euro annehmen, der Rest ist meldepflichtig.
    Gewinne über 50 Euro sind auch meldepflichtig. Egal ob Lotto der per Kreuzworträtsel!
    Beides wird so behandelt, wie Zinseinnahmen.
    Tja, zu welcher Argumentation ich dir raten soll, weiss ich nicht. Das hängt vom Verlauf des Gesprächs ab und natürlich, wie erst die Sache von der Arge und den Untersuchungsbehörden genommen wird.


    Schrader

    Hi!


    Die Pässe werden nicht eingescannt, sondern es wird innerhalb von wenigen Momenten überprüft, ob man auf der Fahndungsliste diverser Behörden, wie BKA, Interpol, Europol u.s.w. steht. Oder ob man evtl. einen Strafbefehl der Justiz nicht bezahlt hat, oder das Dokument als gestohlen oder verloren gemeldet ist.


    Die Staatsanwaltschaft kann lediglich bei den Fluglinien eine Abfrage machen, ob du in der betreffenden Zeit auf deren Passagierliste standest. Nachforschungen im Ausland sind in einem minderschweren Fall von Sozialbetrug nicht lohnend.
    Tja, und wenn du keinen Personalausweis hast, dann musst du dich ja mit dem Pass ausweisen. Ist bei mir ja auch so gewesen, bis ich mir dann im Februar einen Personalausweis geholt habe.
    Es scheint also angezeigt, das du nun besser zur Arge gehst und ein offenes Gespräch mit den Verantwortlichen suchst. Da wirst du so schnell nicht mehr rauskommen. Die von der Arge werden sich auch fragen, woher du z.B. das Geld für die Flugtickets hast, auch wenn in heutigen Zeiten Fliegen auch im Fernflugsektor mitunter recht billig ist.Und wenn du von dem betreffenden Land kein Ausreisestempel hast, würde ich die Auslandsaufenthaltsdauer auch so kurz wie möglich halten. Aber ich denke, dass sie dich nach den Flugtickets fragen werden.
    Es ist ja auch wichtig für dich, dass die Arge die Zahlungen recht bald wieder aufnimmt.
    Und unterschätze die Problematik mit der Krankenkasse nicht. Kostet im Schnitt 140 Euro im Monat, wenn die Arge nicht bezahlt.


    Schrader

    Hallo!
    Also wenn du keine Leistungen vom Amt bekommst, brauchst du die auch nicht nach einer Umzugserlaubnis fragen, weil sie dir sagen werden, dass sie (derzeit) nicht für dich zuständig sind.


    Schrader

    Hallo!


    Also wenn du bis 16.07. noch Lohn beziehst, und somit keine Transferleistungen, dann kannst doch umziehen, wohin du willst. Aber da du nun ein sozialer Härtefall bist, hast du das Recht auf einen Umzug ineine eigene angemessene Wohnung.


    Schrader

    Hallo!


    Wie alt bist Du? Etwa Jahrgang 86? Das du bei deinem Onkel zur Untermiete wohnst ist o.k. Da sehe ich keinen Zwang zur Bedarfsgemeinschaft. Solltest du aber unter 25 Jahre alt sein, müssten zuerst deine Eltern für dich aufkommen.


    Schrader

    Hallo!


    Also am Flughafen in Düsseldorf werden die Daten von Ein-oder Ausreisenden Personen, die Eu-Bürger sind oder im Rahmen eines visafreien Abkommens mit Deutschland/EU ein- und ausreisen nicht registriert. Somit bliebe im Ernstfall nur eine Abfrage bei den in frage kommenden Fluggesellschaften. Das könnte wiederum nur die Staatsanwaltschaft/Kripo u.ä. machen. Das würde aber zu weit führen und auf viel Bürokratie bedeuten.
    Ob die Arge ein Recht darauf hat, deinen Reisepass zusehen, weiss ich nicht. Die Frage ist ja, ob die überhaupt wissen, dass du im Besitz eines solchen bist. Also ich würde da erstmal mauern.
    Ganz wichtig scheint mir aber noch der Hinweis zu sein, dass du dich auch um die Krankenversicherung kümmern solltest. Denn meiner Meinung bist du(und auch das Baby) derzeit nicht krankenversichert.


    Jana


    Hast ja recht, das mit den verschwundenen Reispässen ist eine dumme Ausrede.
    Nun ist ja das Kind sowieso schon in den Brunnen gefallen. Aber dein Einwurf:


    Zitat

    Spätestens in deiner E-Mail als Antwort auf den ersten Brief (woher hast du überhaupt von dem Brief gewusst?)


    Seit wann darf man denn einen Postbrief von der Arge nicht per Email beantworten?


    Mein Prinzip ist es, dass die Mitarbeiter der Arge von mir weder Telefonnummern noch Emailadressen haben. Alles schön mit der Post bitte, um auch ja jedwede Missverständnisse auszuschließen.



    Schrader

    Hallo!


    Na ich tippe mal, dass dich jemand bei der Arge anonym angeschissen hat. Daher auch die 3 Einladungen, obwohl du ja in der Tat im Mutterschutz warst und somit überhauptnicht vermittelbar.
    Das feststellen der IP geht nur auf Anordnung der Staatsanwaltschaft. Und so schnell schiessen die eigentlich nicht.
    Da du dich nach drei Einladungen halt nicht bei der Arge hast blicken lassen, gingen die davon aus, dass du tatsächlich ausser Landes bist und haben dir zurecht die Leistungen zu 100% gestrichen. Logisch ist auch die Strafanzeige wegen Sozialbetrugs.
    Zum Reisepass: du warst also in einem Land, in dem bei der Einreise ein Personalausweis nicht ausreicht, sondern ein Reisepass zwingend vorgeschrieben wird. Damit hast du dann auch einen Einreisestempel von dem Land erhalten. Und auch der Reisepass deines drei Monate alten Kindes ist sehr verdächtig. Wer hat schon einen Reisepass für ein Baby, noch dazu, wenn er Hartz4-Empfänger ist? Und ob du für dich und deinem Kind ein Reisepass ausgestellt bekommen hast, lässt sich durch eine Anfrage beim Einwohnermeldeamt sehr leicht prüfen. Die Arge darf das, die Staatsanwaltschaft erst recht.
    Da gibt es nur eine Möglichkeit. Du musst die Reisedokumente als gestohlen/verloren melden. Aber später auch nicht mehr nutzen, denn die Dokumente stehen dann im Computer des Bundesgrenzschutzes als vermisst und der Beamte würde sofort Alarm schlagen.
    Ferner musst du dir eine gute Ausrede einfallen lassen, wo du denn nun warst.
    Ansonsten hilft nur beten, das sie dir nicht doch noch auf die Schliche kommen.


    Schrader

    Hallo!


    Also zwischen den 5. und 6. Monat schwanger bist du schon jetzt ein sozialer Härtefall. An deiner Stelle würde ich nicht zögern, zur Arge zu gehen. Es ist jetzt Urlaubszeit und zahlreiche Mitarbeiter im Urlaub, andere müssen dadurch Mehrarbeit leisten. Entscheidungsprozesse werden sich erheblich verzögern. Worauf willst du denn warten.


    Schrader

    Hallo Herr Grunert!


    Es soll lediglich jeder der Betroffenen rundum informiert sein und sich dann eine eigene umfassende Meinung bilden und die Chancen und Risiken des eigenen zukünftigen Verhalten gegenüber der Arge gründlich abwiegen. Das ist ja auch der Sinn des Forums. Schön dass wir nicht alle einer Meinung sind!


    Schrader

    Hallo!


    In diesem Fall muss du den Lohnzettel von McDonald und den entsprechenden Kontoauszug/Quittung(falls sie es dir bar geben) jeden Monat bei der Arge einreichen, damit sie zum einen sehen, wann die Verfügbarkeit war und zum anderen werden sie es dann mit der nächsten ALG2-Überweisung verrechnen.


    Schrader

    Hallo!


    Da deine Schwangerschaft eindeutig eine soziale Härte darstellt, hast du auch im Elternhaus Anspruch auf ALG2. Du kannst dort mit deiner Tochter eine eigene Bedarfsgemeinschaft bilden. Aber du hast auch Anspruch auf eine eigene angemessene Wohnung. So oder so, du hast einen verbindlichen Anspruch auf Hartz4.


    Schrader

    Hallo!


    Wenn du ALG2-Bezieher bist, müsstest du aber einen guten Grund für den Umzug in eine andere Stadt haben. Da es aus beruflichen Gründen nicht der Fall ist, musst du schwerwiegende soziale Gründe angeben.(Depressionen) Zudem muss dann auch noch die Zustimmung der zuständigen Arge in deiner neuen Heimatstadt, die dich ja dann finanziell alimentieren muss, vorliegen.
    In deinem Fall stehen die Chancen ganz offensichtlich schlecht, überhaupt eine Zustimmung zum Umzug zu bekommen.


    Schrader

    Hallo!


    Da du unter 25 bist, würde in jedem Fall erstmal die finanzielle Situation deiner Eltern geprüft, ob da wirklich nichts zu holen ist. Wenn ihr noch zusammen in einer Wohnung/Haus wohnt und im Rahmen dieser Einkommensprüfung unter Existenzminimum fallen solltet, habt ihr als Bedarfsgemeinschaft evtl. Anspruch auf ergänzendes Hartz4. Bloß würde ich deine Eltern nicht damit reinziehen.
    Wenn du nun 9 Monate ohne Krankenversicherung warst, wird es sehr schwer sein, für dich eine Krankenkasse zu finden, die Dich aufnimmt und nicht verlangt, dass du die letzten 9 Monate Beiträge von etwa 140 Euro per Monat nachzahlst. So richtig helfen kann ich dir da nicht. Das scheint mir ein sehr komplizierter Fall.


    Schrader

    Hallo!


    Wenn du mit dem Studium angefangen hast, stehst du dem Arbeitsmarkt nicht mehr zur Verfügung und hast somit keinen Anspruch auf ALG II. Maximal ein Darlehen könnten sie dir gewähren. Rede mal mit deinen Sachbearbeiter.


    Schrader

    Hallo!


    Also wenn du am 30.04.schon ohne Einkommen und mittellos warst, dann sollte man dir auch ab dem 30.04.2009 Leistungen bewilligen.
    Auf den Anträgen, die man dir am 30.04. ausgehändigt hat, muss doch ein Datumsstempel vom selbigen Tag gewesen sein.


    Schrader

    Hallo Herr Grunert!


    Zitat

    Worauf beruft sich Deine Begründung trotz abgeschlosserenr Berufausbildung aber unter 25 Noch bei den Eltern unter kommen zu müssen?


    Zum einen ist der Text eindeutig:


    Zitat

    ALG II Empfänger unter 25 Jahren haben ab dem 1. April 2006 grundsätzlich keinen Anspruch mehr auf die Kosterübernahme für eine eigene Wohnung.
    Nur falls der Leistungsempfänger aus schwerwiegenden sozialen Gründen nicht in der elterlichen Wohnung leben kann, aus beruflichen Gründen umziehen muss oder ein ähnlich schwerwiegender Grund vorliegt, muss der zuständige Träger (in der Regel die ARGE oder das Arbeitsamt) einem Umzug zustimmen.
    Als Stichtag hierfür gilt Freitag, der 17. Februar 2006. Wer also vor diesem Datum aus der elterlichen Wohnung ausgezogen ist, fällt nicht unter diese Regelung


    Da steht nichts von beendeter Ausbildung oder von 12 Monaten und mehr, die man schon in einer eigenen Wohnung verbracht hat, ohne Leistungen nach SGB II zu beziehen. Nur von schwerwiegenden sozialen Gründen.


    Ich habe aber noch eine Erläuterung gefunden:



    Fazit ist doch, dass es immer eine Einzelentscheidung sein wird und Streiterein vorprogrammiert sind. Ihr könnt doch den jungen Leuten hier nicht verhornballern, dass alles gut wird, wenn sie dies oder jenes tun, und dann später vor unlösbaren finanziellen Problemen stehen.


    Jana


    Zitat

    Ich glaube nämlich, wenn sie schon seit mindestens 12 Monaten nicht mehr zu Hause wohnt, dass sie jetzt nicht mehr zurückziehen muss und Anspruch auf Leistungen hat


    Diese Aussage meine ich im speziellen damit. Du glaubst es also. Vielleicht ist dir ja mal ein Einzelfall zu Ohren gekommen. Aber rechtlich abgesichert ist das nicht!


    Schrader

    Hallo!


    Ja, geh zur Arge und sage war passiert ist. Sicher werden die den Vermieter auch nicht zur Vernunft bringen, aber die Arge weiss dann, das es mit der Wohnungsuche nun erstmal weiter geht. Und mit deinem derzeitigen Vermieter musst du sprechen, od du nicht vielleicht einen Monat länger in der alten Wohnung bleiben kannst. Das ist jetzt alles Verhandlungssache und du brauchst Nerven wie Drahtseile und wirst nun viel Lauferei vor dir haben.


    Schrader