Beiträge von Schrader170

    Hallo!


    Ja, der Zeitpunkt des Zuflusses ist entscheidend. Aber wenn dein Mann im Juli 700 Euro Netto vom Arbeitgeber bekommt, dann bleiben Euch ja nur 220 Euro Freibetrag Anrechnungfrei. Lohnt ja kaum!
    Vielleicht solltet ihr euch für den August doch abmelden und im September wieder anmelden. Aber im entsprechenden Formular müsst ihr ja wahrheitsgemäß angeben, dass es sich nur um einen befristeten Job handelt. Die werden Euch unter Umständen dann nicht für die 3 Wochen aus Ihrer Fürsorge entlassen. Wie gesagt, das macht ein Haufen Schreibkram.


    Schrader

    Hallo!


    Also wenn ich das richtig verstanden habe, wohnst du noch im Haus deiner Mutter und bist Mitbesitzerin?
    Also ist die Immobilie verwertbares Vermögen. Das musst du nun leider Verwerten und bis auf die Vermögensfreibeträge für Dich und deine Tochter aufbrauchen. Bis zur Verwertung des Hauses kann die die Arge ALG2 auf Darlehensbasis gewähren.
    Du kannst den Verkauf des Hauses verzögern, indem du geltend machst, dass du zur Zeit nur unter Marktwert verkaufen könntest.(Wirtschaftskrise)


    Schrader

    Hallo!


    12 Monate könnt ihr einen auf Hausgemeinschaft machen. Aber trotzdem den neuen Mitbewohner bei der Arge sofort melden. Allerdings, wenn ihr euch eine gemeinsame Wohnung nehmen wollt, dann brauchst du die Erlaubnis von der Arge, auch wenn du in die Wohnung deines Freundes ziehen willst. Du hast dann nur noch Anteilmäßig einen Anspruch auf die Mietkosten. Zudem sollte die Wohnung angemessen für 3 Personen sowohl in der Größe als auch im Preis sein.


    Nach einem Jahr werden dann Eure Einkommen zusammen berechnet. Bei 1200 netto und Kindergeld(164 Euro) und evtl. Unterhalt oder Unterhaltsvorschuss fürs Kind, könnte es unter Umständen passieren, dass ihr keinen Anspruch auf Zahlungen nach SGB II haben werdet. Das muss man dann ganz genau berechnen.
    Hier könnt ihr ja mal schon eine Proberechnung durchführen:


    http://www.arbeitslosengeld-2-rechner.de/


    Schrader

    Hallo!


    Meldet mit diesem Formular alsbald eine befristete Tätigkeit bei der Arge an.


    http://www.arbeitsagentur.de/zentraler-Content/Vordrucke/A07-Geldleistung/Publikation/Mitteilung-ueber-Veraenderungen-Alg-II.pdf



    Wahrscheinlich werdet ihr Ende Juli noch den vollen ALG2-Satz bekommen und das Einkommen deines Mannes wird mir der Zahlung für den September verrechnet. Ihr könnt ja der Arge erst im August die genaue Höhe des Nettolohns mitteilen.(Lohnabrechnung und/oder Kontoauszug einreichen)
    Ende September bekommt ihr dann wieder den normalen ALG2-Satz. Es gibt keinen evtl. Übertrag auf folgende Monate.
    Also nicht abmelden und dann wieder anmelden, zuviel Schreibkram, auch für die Arge.
    Angerechnet wird wie folgt:


    Zitat

    Es gilt ein anrechnungsfreier Grundfreibetrag von € 100 vom Bruttoverdienst. In diesem Freibetrag enthalten sind die Werbungskostenpauschale ( € 15,33), die Absetzbeträge für Riester-Rente und weitere private Versicherungen (€ 30) und Fahrtkosten.
    Von dem über diesen Grundfreibetrag hinausgehenden Nebeneinkommen sind 20% von € 101 bis € 799 anrechnungsfrei. Zwischen € 800 und € 1.200 (€ 1.500 für Bedürftige mit Kind) sind 10% des Einkommens anrechnungsfrei.
    Erzielt ein Mitglied eine Bedarfsgemeinschaft Einkommen, dessen monatliche Höhe € 400 übersteigt, kann es die Fahrtkosten mit € 0,20 pro Kilometer absetzen, sofern darüber hinaus die Summe der abzugsfähigen Beträge gemäß § 11 II Nr. 3-5 SGB II die Grenze von € 100 übersteigt.





    Schrader

    Hallo!


    Da du wahrscheinlich nach dem 17.02.2006 aus dem Elternhaus ausgezogen bist, hast du keinen Anspruch auf Kostenerstattung für angemessenen Wohnraum.


    Zitat

    ALG II Empfänger unter 25 Jahren haben ab dem 1. April 2006 grundsätzlich keinen Anspruch mehr auf die Kostenübernahme für eine eigene Wohnung.
    Nur falls der Leistungsempfänger aus schwerwiegenden sozialen Gründen nicht in der elterlichen Wohnung leben kann, aus beruflichen Gründen umziehen muss oder ein ähnlich schwerwiegender Grund vorliegt, muss der zuständige Träger (in der Regel die ARGE oder das Arbeitsamt) einem Umzug zustimmen.
    Als Stichtag hierfür gilt Freitag, der 17. Februar 2006. Wer also vor diesem Datum aus der elterlichen Wohnung ausgezogen ist, fällt nicht unter diese Regelung.


    Mit einem ALG I von 400 Euro liegst du über den Regelsatz von 359 Euro. Du hast also von der Arge nichts zu erwarten. Solltest es in der Tat mal mit Wohngeld probieren.


    Schrader

    Hallo!


    Wenn du im 5. Monat schwanger bist, liegt ein sozialer Härtefall vor. Du hat also Anspruch auf eine angemessene Unterkunft, eine Erstausstattung und ALG2. Du kannst und solltest dir sofort eine eigene Wohnung suchen, denn bald bist du hochschwanger. Wer soll sich dann um alles kümmern? Die Arge kann sich in deinem Fall nicht quer stellen.


    Schrader

    Hallo!


    Also will die Arge prüfen, ob du und deine Mutter in der Vergangenheit als Bedarfsgemeinschaft hättet zählen müssen und prüft nun, ob da nicht Einkommen verschwiegen wurde.?
    Tja, da ist guter Rat teuer. Wenn es nur um den Zeitraum ab Oktober 2008 geht und du einen eigenen Mietvertrag per Oktober 2008 nachweisen kannst, dann müsst ihr den auch vorlegen, oder eine Meldebescheinigung des Landeseinwohnermeldeamtes, dass du halt ab 10/2008 woanders gewohnt hast. Kann ja sein, dass euch jemand bei der Arge angeschwärzt hat.


    Schrader

    Hallo!


    Nun verstehe ich Bahnhof.


    Zitat

    wieso wollen die das wissen und womit muss ich rechnen. lg


    Zitat

    ich war und bin die ganze zeit am arbeiten und ich habe kein und will auch kein alg2 beziehen.


    Na wenn die was sehen wollen, musst du doch einen ALG2-Antrag gestellt haben!


    Und wenn du kein ALG2 bezogen hast und auch nicht beziehen willst, dann musst du denen auch keine Auskunft über deine Wohnverhältnisse oder Wohndauer geben.


    Schrader

    Hallo!


    Na wenn du krankgeschrieben bist, solltest du schon mal daheim sein. Aber was ich nicht verstehe, warum hat den die Arge eine Telefonnummer von dir? Du bist nicht verpflichtet, deine Telefonnummer(n) anzugeben. Habe ich auch nicht gemacht. Alles schriftlich und per Post. Am Telefon gibt es nur Missverständnisse und darauf folgend Ärger.


    Schrader

    Hallo!


    Aus meiner Sicht hast du schlechte Karten, da du unter 25 Jahre bist. Normalerweise bekommen unter 25jäh. nur dann noch Unterstützung wenn sie vor dem 17.02.2006 aus dem Elternhaus ausgezogen sind.


    Zitat

    ALG II Empfänger unter 25 Jahren haben ab dem 1. April 2006 grundsätzlich keinen Anspruch mehr auf die Kosterübernahme für eine eigene Wohnung.
    Nur falls der Leistungsempfänger aus schwerwiegenden sozialen Gründen nicht in der elterlichen Wohnung leben kann, aus beruflichen Gründen umziehen muss oder ein ähnlich schwerwiegender Grund vorliegt, muss der zuständige Träger (in der Regel die ARGE oder das Arbeitsamt) einem Umzug zustimmen.
    Als Stichtag hierfür gilt Freitag, der 17. Februar 2006. Wer also vor diesem Datum aus der elterlichen Wohnung ausgezogen ist, fällt nicht unter diese Regelung

    .


    Das wird der Hintergrund der Frage sein.


    Schrader

    Hallo!


    Na wenn sie bei dir nur eine Sichtkontrolle gemacht haben, ist ja erstmal alles gut. Fluglinien, die in der EU landen, müssen sich auch den europäischen Gesetzen unterwerfen und entsprechend Auskunft erteilen, wer mit ihnen geflogen ist.
    Evtl. Zwischenstopps oder Hotelaufenthalte sind sicher sehr schwer nachzuvollziehen.
    Gut ist auch, dass du nichts mit EC-und Kreditkarte gezahlt hast.


    Zur Glaubwürdigkeit einer evtl. Aussage aus deinem Umfeld bezüglich eines Aufenthaltes im Ausland hast aber du am meisten beigetragen, weil du ja zu drei Terminen nicht erschienen bist. Bei der Hausdurchsuchung warst du ja dann auch unauffindbar. Falls man dir nichts Beweisen kann, besteht für dich nur eine Möglichkeit, gegen die Behörden vorzugehen: eine Dienstaufsichtsbeschwerde. Mit Menschenrechtsverletzungen kommst du nicht weit und inwieweit eine Freiheitsberaubung stattgefunden hat, erschließt sich mir nach deinen bisherigen Äußerungen nicht.
    Na halte uns mal auf dem Laufenden. Ist eine ganz interessante Geschichte, die du da am Kochen hast.


    Schrader

    Hallo!


    Stimmt, das mit dem neuen Unterhaltsgesetz vom letzten Jahr habe ich in meinen Überlegungen nicht einbezogen. Aber vielleicht finden Sie ja einen Familienrichter, der Ihre prekäre Situation mit einem entsprechenden Unterhaltsurteil zu würdigen weiß.
    ES ist meiner Meinung nach nicht richtig, wenn Ihnen die Arge schon vorab den Umzug in eine andere Wohnung verbieten will, und dann noch in eine preisgünstigere.
    Wo sie Rat und Beratung finden können, sollte nicht sehr schwer sein. Die Caritas, die Arbeiterwohlfahrt(AWO) und zahlreich bundesweit agierende Hilfsorganisationen sind da eine sichere Anlaufstelle. Ich habe Ihnen mal eine Link herausgesucht, wo sämtliche dieser Organisationen aufgelistet sind. Da müssen Sie sich dann nur durchklicken um eine Ansprechstelle in Ihrer Wohnortnähe zu finden.


    http://www.hilfsorganisationen.de/MENUE/Sozialwesen/c/


    Seine Sie auch in Zukunft so tapfer und mutig wie in der Vergangenheit.


    Schrader

    Hallo!


    Wenn sie In Schleswig-Holstein trotz Ausbildungvergütung Anspruch auf Hartz4 hat, dann müsste die Arge in SH das zahlen. Nur muss sie dort überhaupt mal einen Antrag nach SGB II stellen. Und das geht ja erst dann, wenn sie dort polizeilich gemeldet ist.


    Schrader

    Hallo!


    Zitat

    ...letztendlich werden in Berlin auch die Kosten der Unterkunft im Einzelfall entschieden


    Nein, die haben in Berlin eine relativ großzügige Reglung, die dann allerdings sehr restriktiv eingehalten wird:



    Schrader

    Hallo!


    Also die 516 Euro sind dann sicher ALG II. Abzüglich der Miete von 322 Euro hast du dann zum Leben nur 194 Euro übrig.
    Du müsstest jetzt beim Jobcenter, nicht beim Arbeitsamt, ergänzendes Hartz4 beantragen. Dir sollten etwa 165 Euro ALG II zustehen. Die Wohnung mit lediglich 322 Euro halte ich für angemessen.


    Schrader