Beiträge von Schrader170

    Hallo



    Dir stehen 359 und den Babys jeweils 251 Euro zu.
    Mehrbedarf in deinem Fall:



    Zitat

    Hartz IV Mehrbedarfe (§ 21/ § 28 SGB II)
    1. Schwangere ab Beginn der 13. Woche (17 %): 59,-- €
    2. allein Erziehende 1 Kind U 7 oder 2 – 3 U 16 (36 %) 351€ = 126€


    Kindergeld, Mutterschaftsgeld und Kindesunterhalt des Vaters, welches bei 1600 netto fällig wird, wird abgezogen.








    Nachtrag:


    dein Mutterschaftsgeld sollte bei 300 Euro liegen. Und zur angemessenen Unterkunft folgendes: in Berlin wären das 542 Euro Warmmiete für 3 Personen. Das ist nur ein Richtwert, denn in jedem Bundesland/Landkreis gibt es andere Regeln.

    Hallo!


    Also bei 1600 Netto plus 2 mal Kindergeld plus Mutterschaftsgeld und einer angemessenen Wohnung dürfte über den Daum geschätzt nichts rüberkommen. Aber das müsste man im Detail ausrechen. Ich denke aber nicht, dass es in eurem Fall was gibt.

    Hallo!


    Ja, ich habe gerade den Fall von HG26 in einem ALG2 Recher simuliert und der hat auch mir die Summe von 362 Euro als Anspruch von ALG2 ausgerechnet. Aber wie gesagt, dann hätte er als Single 942 Euro. Das ist sachlich falsch, wir leben nun mal nicht im Schlaraffenland. Er wird niemals mehr als 699 Euro haben!

    Hallo!


    Das ist völlig unrealistisch. Wenn du ein Netto von 580 Euro bekommst, wird dir die Arge ganz sicher nicht 362 Euro ALG2 zahlen. Das wären ja dann 942 Euro!


    Als s.g. Aufstocker bekommst du lediglich 119 Euro von der Arge, denn 580 plus 119 sind 699 Euro, also dass was dir zusteht. Im Fall von plötzlicher selbst unverschuldeter Arbeitslosigkeit bekommst du dann neben dem dir zustehenden ALG1 immer die Summe bis 699 Euro vom Jobcenter aufgefüllt.
    Aber ein ganz wichtiger Aspekt ist ja noch dein Alter. Unter oder über 25 Jahre alt?

    Hallo!


    Na es geht ja hier nicht um Friedmann, sondern um den naiven Lindner.
    Es handelt sich wie gesagt um die Privatmeinung eines FDP-Hinterbänklers, die zum einen politisch nicht durchsetzbar ist und keine der im Bundestag vertretenen Parteien auch nur ansatzweise in ihrem Programm hat. Es ist eine kuriose Idee eines „Hinterbänkler's der ein bisschen Rampenlicht genießen“ wollte.


    Gern hänge ich aber mal ein Bild des Delinquenten ran.


    *** Bild gelöscht (bitte keine Bilder, bei denen nicht zweifelsfrei geklärt ist ob diese zur freien Verwendung sind.) ***




    Berliner FDP-Spitzenkandidat
    Martin Lindner(45), Berlin

    Hallo!


    Zunächst mein Beileid zum Tod deiner Mutter.


    Ich habe mal ordentlich gegoogelt.


    Leider sind im SGB II keine Mehraufwendungen für einen derartigen Fall vorgesehen. Die 750 Euro vom Sozialamt scheinen demnach alles zu sein, was dir zusteht.

    Hallo!


    Den FDP-Lindner aus Berlin, ein Hinterbänkler, den brauch man nun wirklich nicht ernst nehmen. Die FDP-Parteispitze hat bereits verlauten lassen, dass das nicht im Wahlprogramm ist.
    Ich habe die Sendung mit Friedman auf N24 gesehen. Der Moderatorenfuchs Michel Friedman hat den dummen Lindner zu dieser Aussage in der Hitze der Diskussion provoziert. Alles halb so schlimm.

    Hallo!


    Ja, aber ob nun wissentlich oder aus Unkenntnis heraus: falls da was schief gelaufen ist, dann müsst ihr, also deine Mutter, zurückzahlen. Nur wenn sie Euch Vorsatz unterstellen, kann es zu einer Anzeige wegen Sozialbetrugs kommen.

    Zitat

    In der Regel ist eine Kündigungsfrist von 30 Tagen bzw. einem Monat zu beachten. Sollten Sie Zweifel haben, dass in Ihrem Fall die Frist beachtet wurde, überprüfen Sie dies bitte anhand der AGB, die in der Bank ausliegen. Zu einer vorfälligen Kreditrückzahlung sind Sie nicht verpflichtet.


    Ehrlich gesagt, du hast keine Chance gegen die Bank oder Sparkasse. Was sie dürfen, oder nicht dürfen ist hier nicht relevant. Sie machen es einfach. Weisst du eigentlich wie groß die Rechtsabteilungen von Banken und Versicherungen sind? Weisst du eigentlich wieviele externe Rechtskanzleien für eine Bank oder Versicherung arbeiten.
    Mein Tipp: du bist zwar 100% im Recht, aber einen Prozess wirst du nicht gewinnen. Zudem, denke ich, fehlen dir da die Mittel.

    Hallo!


    Ja das ist ja sicher keine Pfändung. Die Bank nimmt sich schnell alles was sie kriegen kann. Einen Schuldtitel gegen dich würde denen nicht viel nützen, das du ja Pfändungsfreigrenzen hast.
    Am besten ist, dass du dir das ALG2 bei einem Vertrauten aufs Konto überweisen lässt, oder in bar oder per Postscheck.

    Hallo!


    Nun war ja die Frage, ob es 7 Werktage oder 7 Wochentage sind. Da im Gesetzestext steht, 7 Tage, sollte man davon ausgehen, dass also eine ganz Woche Zeit zum abheben des Geldes ist, also inklusive Samstag und Sonntag. Andernfalls hätte der Gesetzgeber auch geschrieben: 7 Werktage!


    chris 1986


    Ich finde dass du eine interessante Signatur hast!

    Hallo!


    Was es so alles gibt. Also wenn ich das jetzt richtig verstanden habe, musst der Schuldner einen Antrag stellen, das die Summe bis zur Pfändungsgrenze nicht gepfändet werden darf, auch nach 7 Tagen nicht.


    Zitat

    ......§ 850 k ZPO die Möglichkeit eröffnet, auf Antrag des Schuldners von vornherein und mit Wirkung für die gesamte Dauer der Pfändung den jeweils durch die wiederkehrenden Zahlungen auf das Konto gelangenden Betrag im Umfang der Pfändungsfreigrenzen durch Entscheidung des Vollstreckungsgerichts freizustellen.

    Hallo!


    Zuerst solltest du versuchen, durch die Krankenkasse der Eltern wieder familienversichert zu sein. Das muss doch bis jetzt auch so gewesen sein.
    Dann solltest Du bei der Arge Einspruch gegen die Ablehnung mit der Begründung einlegen, dass bis August 2008 unter den gleichen Bedingungen Leistungen nach SGB II gewährt wurden.
    Aber auch hier steckt der Teufel im Detail. Ist die Wohnung in sich abgeschlossen, hat sie einen separaten Zugang. Gibt es im Grundbuch evtl. einen Eintrag, dass es sich in dem Haus um mindestens zwei Wohnungen handelt?
    Die Arge wird sich natürlich quer stellen und unter Umständen eine Besichtigung der Wohnverhältnisse vor Ort prüfen.
    Und die Chancen vor Gericht kann ich schlecht einschätzen. Hauptargument ist natürlich der Mietvertrag von 2004 und der Nachweis über eine Zahlung an die Eltern. Ich hoffe, deine Eltern haben die Mieteinnahmen auch beim Finanzamt als Einkommen deklariert.
    Ich weiss in diesem Fall nun wirklich nicht, wozu ich raten würde. Also erstmal einen Einspruch bei der Arge machen und auf die Antwort warten. Falls die dabei bleiben, eine Rechtsberatung bei einem Anwalt machen.

    Hallo!


    Als was du es vermietest ist egal, Natürlich sollte eine Marktübliche Miete rausspringen und du solltest in der Tat 80 qm, nicht 90 qm für dich und deine Tochter zur Eigennutzung behalten. Ob du dann noch Leistungen von der Arge erhältst, hängt von der Höhe der Mieteinnahmen ab.


    Hier noch mal ein n Kommentar:


    Hallo!


    Das mit dem Niessbrauchrecht ist eine komplizierte Materie. Da weiss ich wirklich nichts zu.
    Eine Möglichkeit mit den 90 qm sehe ich nicht, nur die Untervermietung. Und die Sache mit der Absicherung fürs Alter oder für die Tochter, dass interessiert die Arge leider nicht.


    Das Darlehen von der Arge wird nicht ins Grundbuch eingetragen. Es wird ja auch nur befristet gegeben. Du hast also nicht ewig Zeit das Haus zu verkaufen. Mehr als 6000 Euro werden die dir auf Darlehensbasis ehedem nicht geben. Das wären etwa 500 Euro per Monat auf ein Jahr. Aber da brauchst du eine kompetente Beratung. Detailkenntnisse in einem solchen Fall habe ich auch nicht.


    Schrader

    Hallo!


    Aber da du unter 25 Jahre alt warst und mit deiner Mutter in einer (wahrscheinlichen) Bedarfsgemeinschaft gewohnt hast, werden die dein damaliges Einkommen nachträglich berechnen und es sieht so aus, als ob deine Mutter als ALG2-Bezieherin einiges zurückzahlen muss. Wenn's ungünstig läuft, gibt es noch eine Anzeige wegen Sozialbetrugs.


    Schrader

    Hallo!


    Erstmal brauchst Du eine Erlaubnis der Arge zur Auslandsreise. Und in der Betreffzeile hast du geschrieben:


    Zitat

    Hartz4 Alg2 im Urlaub krank geworden...


    Das Kind ist wohl schon in den Brunnen gefallen. Sieht nach Sanktion aus, ganz sicher!


    Schrader