Hallo
Dir stehen 359 und den Babys jeweils 251 Euro zu.
Mehrbedarf in deinem Fall:
ZitatHartz IV Mehrbedarfe (§ 21/ § 28 SGB II)
1. Schwangere ab Beginn der 13. Woche (17 %): 59,-- €
2. allein Erziehende 1 Kind U 7 oder 2 – 3 U 16 (36 %) 351€ = 126€
Kindergeld, Mutterschaftsgeld und Kindesunterhalt des Vaters, welches bei 1600 netto fällig wird, wird abgezogen.
Nachtrag:
dein Mutterschaftsgeld sollte bei 300 Euro liegen. Und zur angemessenen Unterkunft folgendes: in Berlin wären das 542 Euro Warmmiete für 3 Personen. Das ist nur ein Richtwert, denn in jedem Bundesland/Landkreis gibt es andere Regeln.