Beiträge von Schrader170

    Haööo!


    Ja, wie ich schon in einem anderen Thread schrieb, kann man ja hier mitlesen, ohne sich anzumelden. Das werden auch viele tun. Während im Schnitt 2-5 registrierte Benutzer online sind, ist auf der online-liste zusehen, dass sich hier 80-120 gleichzeitig Gäste einlesen.
    Die Problematik ist einfach die: was interessiert mich das Elend der anderen. Ist mein Fall erledigt oder hat sich in Wohlgefallen aufgelöst, dann machen sich die Leute auf Nimmerwiedersehen aus dem Staub.
    Der Betreiber könnte zwar die Forumseinstellung so verändern, dass Gäste keine Leserecht haben, aber das ist meiner Meinung nach nicht Sinn und Zweck des Forums.

    Hallo!


    Ich denke, dass ihr für die ersten 12 Monate als Hausgemeinschaft zählt und du der Arge natürlich Mitteilung über den neuen Bewohner machen musst und auch über die Mieteinnahmen, die man dir dann von deinem ALG2 abziehen wird.

    Hallo!


    Du hängst wohl zunächst am Tropf deiner Frau. 2400 netto das sollte für euch drei reichen. Bis zum Scheidungsurteil, wo ja dann auch eine evtl. Unterhaltsreglung für dich festgeschrieben wird kannst du es bei der Arge probieren, aber ich denke nicht. Vielleicht geben sie dir was auf Darlehnsbasis.

    Hallo!


    Zitat

    weil ich nicht ein bewerbungsgespräch nicht nachgekommen bin


    Du bist also nicht hingegangen. Hattest du denn einen guten Grund für dein Fernbleiben zum Bewerbungsgespräch? Ansonsten wären die 30% Leistungskürzungen gerechtfertigt.


    Schrader

    Hallo Chris!


    Auch du solltest, wenn du eine Antwort auf eine länger zurückliegende Frage gibst, immer mal ins Profil des Fragestellers schauen, denn auch in diesem Fall ist festzustellen:


    Zitat

    Letzte Aktivität: 01.07.2009 10:25
    Registriert seit: 01.07.2009


    Ivonne81 hat die Frage am 01.07.2009 um 10:25 Uhr gestellt und wurde seitdem in diesem Forum nicht mehr gesehen. Vielleicht hat sie als „Gast“ die Antworten gelesen, aber es scheint so, als ob sich die Sache bei ihr in Wohlgefallen aufgelöst hat und sie sich nun einen Dreck um das Forum kümmert.


    Schrader

    Hallo Emma!


    Nun rege dich doch nicht so auf. Bevor du der Abzockbraut Silvermoon, der die beiden Pferde vermutlich auch gehören, lang und ausführlich antwortest, hättest du nur mal ein Blick in ihr Profil werfen sollen.


    Zitat

    Letzte Aktivität: 17.04.2008 14:20
    Registriert seit: 15.04.2008


    Ganze zwei Tage war sie hier im Forum aktiv. Sie ist eine der hier in diesem Forum vielen Abstauber, die hoffen, mit dem Wissen und der Erfahrung anderer dem Wohlfahrtsstaat möglichst viel Knete abzupressen, ohne dabei viel Eigenaufwand zu betreiben. Von Silvermoon wirst du hier nichts mehr hören.
    Ich habe mir mal die Mitgliederliste angeschaut und festgestellt, dass das bei über 99 Prozent der 8867 Mitglieder genau so läuft: Anmelden+Frage stellen+evtl. nachfragen und dann sind sie für immer im World Wide Web verschwunden, ohne wenigstens mal ein Feedback zugeben, wie der Fall ausgegangen ist.
    Schrader

    alles klar, der staat subventioniert so jeden, der auf teilzeit arbeitet mit 240 euro über Hartz4-satz. herzlichen glückwunsch. da brauch man ja dann nun wirklich nicht mehr vollzeit arbeiten. träumt mal weiter vom schlaraffenland!
    und als19jäh. sind deine eltern für dich zuständig und nicht der paritätische Wohlfahrtsstaat.

    Hallo!


    Also da ich ja vom Alter her auch dein Vater sein könnte: einen gewaltigen Tritt in den Arsch würde ich die geben.


    Hartz4-berechtigt bist du eigentlich nur wenn du dem Arbeitsmarkt uneingeschränkt zur Verfügung stehst.
    Das scheint in deinem Fall aber nicht der Fall zu sein, du Nassauer!

    nun sollten wir mal nicht allzusehr naiv sein. Das ist doch nur(mal wieder in diesem Forum) ein Fall von Abzocke!


    die arge ist zwar insgesamt ein Beamtenverein, aber dass heißt noch lange nicht, dass die nun permanent pennen!

    Zitat

    Normalerweise ist man, wenn man denn schon mal unabhängig von den Eltern irgendwo wohnte


    normalerweise, wie lirafe es schwammig formuliert.
    der Gesetzestext dazu ist eindeutig:


    Zitat

    ALG II Empfänger unter 25 Jahren haben ab dem 1. April 2006 grundsätzlich keinen Anspruch mehr auf die Kosterübernahme für eine eigene Wohnung.
    Nur falls der Leistungsempfänger aus schwerwiegenden sozialen Gründen nicht in der elterlichen Wohnung leben kann, aus beruflichen Gründen umziehen muss oder ein ähnlich schwerwiegender Grund vorliegt, muss der zuständige Träger (in der Regel die ARGE oder das Arbeitsamt) einem Umzug zustimmen.
    Als Stichtag hierfür gilt Freitag, der 17. Februar 2006. Wer also vor diesem Datum aus der elterlichen Wohnung ausgezogen ist, fällt nicht unter diese Regelung

    Hallo!


    Hier liegt der Teufel im Detail. Auf den ersten Blick sieht es in der Tat so aus, als ob die neuen Tätigkeit unzumutbar wäre. Da die Arge es nun mal anders sieht kannst du zunächst nur Einspruch gegen die Sanktion von 30% einlegen. Wenn dabei nichts rauskommt, solltest du dir einen Beratungstermin bei einem Anwalt holen.