Hallo!
Wenn es die alte Arge nicht erlaubt, dann lass es besser sein. Zudem benötigst du natürlich auch von der neuen Arge eine Erlaubnis zum Einzug, d.h. zur Mietübernahme. Als Konsequenz wären Sanktionen in voller Höhe möglich.
Hallo!
Wenn es die alte Arge nicht erlaubt, dann lass es besser sein. Zudem benötigst du natürlich auch von der neuen Arge eine Erlaubnis zum Einzug, d.h. zur Mietübernahme. Als Konsequenz wären Sanktionen in voller Höhe möglich.
Hallo!
Ja, das darfst du. Wenn es keine sehr hohen Summen sind, die irgendwie verdächtig sein könnten, darfst du das machen.
Hallo!
Stimmt:
ZitatBei ALG II, Sozialhilfe, Unterhalt, Wohngeld und Kinderzuschlag wird das Elterngeld oberhalb des Mindestbetrages von 300 Euro als Einkommen berücksichtigt, bis 300 Euro ist es also anrechnungsfrei. Hartz IV Empfänger/innen erhalten also nicht mehr als 300 Euro zusätzlich,
Wusste ich bis jetzt nicht. Das heisst, dass Nadii in den ersten 12 Monaten 1256 Euro zum Leben hat, Danach fallen die 300 Euro Mutterschafts-oder Elterngeld wag.
Hallo!
Nein die Miete, sofern angemessen, also nicht so teuer, wird extra bezahlt. Ihr hättet dann 897 Euro und ab der 13. Schwangerschaftswoche zusätzlich 59 Euro für Essen, Trinken, Klamotten, Freizeit, Strom, Telefon, Auto/öffentliche Verkehrsmittel und so weiter.
Eine bevorstehende Hochzeit ist zum derzeitigen Zeitpunkt nicht ausschlaggebend. Das würde eure Ansprüche nicht senken oder erhöhen.
Hallo Herr Grunert!
400 Eurojob gegen abhängig Beschäftigte. Wer kostet mehr?
Zitat
Krankenversicherung: 14,9 %
Arbeitslosenversicherung: 2,8 %
Rentenversicherung: 19,9 %
Pflegeversicherung: 1,95 %
Macht 39.95 % Gesamtnebenkosten. Die Hälfte zahlt der Arbeitgeber, also 19,775 %.
Bei einem 400 Eurojob zahlt der Arbeitgeber wie du schon sagst, 30 %.
Ist also teurer. Aber dafür ist der Arbeitgeber flexibler. Normalerweise kein Kündigungsschutz, kein bezahlter Urlaub, keine Lohnfortzahlung, kein Weihnachts-und Urlaubsgeld, keine Schichtzulagen, keine Abfindungen u.s.w.
Was rechnet sich nun mehr? Das sollte dann doch jeder Unternehmer für sich entscheiden und nicht die Politik!
Hallo!
Ja, jetzt, aber solltet ihr nach 12 Monaten, (was ja nicht zu hoffen ist) immernoch ALG2-bedürftig sein, dann wären 650 Euro für zwei Personen nicht angemessen. In Berlin gibt es für zwei Personen 444 Euro warm. Den Rest muss man dann aus der eigenen Tasche bezahlen.
Viel Glück bei der Arbeitssuche.
Hallo Jenny!
Dazu brauchen wir mehr Infos. Bist du Single, wohnst du allein oder bei den Eltern(wenn ja, seid ihr eine Bedarfsgemeinschaft?). Wie hoch ist dein Netto beim Halbtagsjob? Bekommst du jetzt schon ALG2?
Na wenn ihr euch dann nach 12 Monaten die 72 qm -Wohnung leisten könnt, dann würde ich mir auch eine nehmen. Denn schließlich zahlt die Arge zunächst nur die Hälfte der Miete, aber halt nur einen angemessenen Teil. In Berlin sind das für einen Single derzeit 376 Euro(egal wieviel qm)! Also aufpassen und keine Luxuswohnung nehmen.
Hallo!
Da ihr derzeit keine Leistungen gemäß SGB II bezieht, braucht ihr auch keine Genehmigung zwecks gemeinsamen Einzugs in eine Wohnung. Da ihr dann ein gemeinsames Kind habt, seid ihr automatisch eine Bedarfsgemeinschaft. Da führt kein Weg dran vorbei.
Damit ihr später nicht auf die Nase fliegt, sollte die Wohnung einen angemessenen Preis haben. Da hat jedes Bundesland/Landkreis seine eigenen Regeln. In Berlin z.B. wäre eine Miete von 544 Euro warm als angemessen. Ich denke, dass es sich in Köln um eine ähnliche Größenordnung handeln wird.
Und den Unterhalt zum Leben werden euch dann die Leute von der Arge ausrechnen. Da wären je 323 Euro für Euch Erwachsene und 251 Euro fürs Baby. Also 897 Euro Gesamtanspruch. Davon ziehen die Euch das Bafögeinkommen, das Kindergeld (164 €) und dein Mutterschaftsgeld (müsste 300 € bei dir sein) ab. So oder so, es würden Euch also 897 Euro zum Leben bleiben.
Nein, ich habe da noch den Mehrbedarf vergessen:
IV. Hartz IV Mehrbedarfe (§ 21/ § 28 SGB II)
1. Schwangere ab Beginn der 13. Woche (17 %): 59,-- €
2. allein Erziehende 1 Kind U 7 oder 2 – 3 U 16 (36 %) 351€ = 126€
Hallo Chris!
Zitatich habe viele Abbuchungen von Tankstellen (tanken) bis zu 50€ usw. und sonstige Kontobewegungen bis +2500.- € dann -1400.- € -300.-€ +960.-€ -1000.-€ -200.-€ -300.-€ +500.-€(ALG1) -440.-€ -2500.-€ +500.-€ +550.-€ -500.-€ +300.-€ -500.-€ so sieht das ca. aus
Das sieht nicht nach irgendwelchen Ratenvereinbarungen aus. Das sieht fast so aus, als ob er nebenher noch mit älteren Gebrauchtwagen handelt!
Hallo!
Die Frage von Leiharbeiter war doch nicht ob er 3 Monate alte Kontoauszüge vorlegen muss(ja, auch noch ältere Kontoauszüge wenn verlangt wird) sondern, dass er schriftlich darlegen soll, wie einige verdächtige Kontobewegungen zu erklären sind. Nun will er wissen, was er denen am besten verhornballert! Ich habe da keine Idee!
Hallo!
ZitatEntscheidender scheint mir jedoch hier die Frage der Leistungsfähigkeit zu sein
Richtig, aber wenn Antje84 über die Eltern schreibt:
ZitatBeide sind Hartz 4 Empfänger
dann wird es auch keinen Unterhalt geben. Verlangen kann sie es, aber da die Eltern nicht Leistungsfähig sind(oder seien wollen), gibt es auch nichts!
Es ist halt Wahlkampf und wenn man was reißen will, muss man schon mit was spektakulärem kommen. Nach den Wahlen redet nicht mal die Dumpfbacke Lindner darüber.
Hallo HG26!
ZitatIch bin morgen früh beim Amt auf der Matte und werde dort alles weitere besprechen. Also welche Möglichkeiten, bei welchem Nettogehalt bestehen etc.
Jetzt bin ich jedenfalls schlauer und gehe sicherer zum Amt. Danke nochmal.
Ich werde selbstverständlich ein Feedback geben.
Wie war es denn nun gestern auf der Arge? Ich warte sehnsüchtig auf eine Antwort.
ZitatLetzte Aktivität: Gestern 21:30
Online warst du ja gestern Abend noch! Nicht das du nun auch eine Karteileiche in diesem Forum wirst.
Obwohl ich tippe mal, dass die dich 18jährigen Schniepel gestern achtkantig aus der Arge geschmissen haben, nachdem du den Sachbearbeiter hast weismachen wollen,dass dir neben deinem Nettolohn von 580 Euro nun auch noch 362 Euro ALG2 zustehen. Ich wette, dass du keinen Pfennig siehst! Probiere es mal mit Arbeiten!
ZitatWie groß darf die Wohnung denn jetzt in so einem Fall sein?
--60qm(Regelung für eine 2-Personen-Bedarfsgemeinschaft)?
--100qm(weil zweimal eine Bedarfsgemeinschaft?
--ganz andere Größe?
die richtige Antwort ist:
Zitat--100qm(weil zweimal eine Bedarfsgemeinschaft?
Weil ihr es seit! Darfs vielleicht auch eine Villa am Starnberger See sein?
Träume mal schön weiter vom Wohlfahrtsstaat!
Hallo!
Ich habe mal zwischen den Zeilen gelesen!
ZitatWie verhält sich die Situation denn wenn man verlobt ist?
Na so langsam wird der Fall immer klarer oder mysteriöser. Nun mutiert deine Freundin plötzlich über Nacht zu deiner Verlobten. Hast du eigentlich noch mehr Leichen im Keller?
Ich denke mal, dass die Arge in deinem Fall gut unterrichtet ist. besser jedenfalls als du denkst, und auch wenn dir hier alle Zuspruch zukommen lassen, denke ich, dass du und deine Verlobte dabei sind Sozialbetrug zu begehen.
Hallo!
Nun, so richtig verstehe es ich nicht, was da der Anwalt geschrieben hat. Der Kindesvater müsste meiner Meinung weiterhin für den 18jäh. Sohn Unterhaltspflichtig sein. Und wenn es einen Unterhaltstitel vom Familiengericht gibt, dann könnt ihr, also Dein Sohn eine Pfändung beantragen.
Der Gläubiger(Sohn) beantragt bei Gericht den Erlaß eines Pfändungs- und Überweisungsbeschlusses und benennt hierin die sogenannten Drittschuldner, von denen er Geld zu bekommen hat.
Hallo!
Also wenn sich die Einkommensverhältnisse des Unterhaltspflichtigen ändern, dann ändert sich auch die Höhe des Unterhalts, oder fällt gänzlich weg. Du könntest zunächst Unterhaltsvorschuss beantragen.
Ob es zumutbar ist, dass er sich einen Job sucht ist von hier aus nicht einzuschätzen. Das ist ein sehr individueller Fall. Aber wenn dir der Staat Unterhaltsvorschuss gewährt, dann wird man ihm schon auf Finger schauen und sehen, was bei ihm zu holen ist.
Hallo!
Zitatdie vom amt meinen aber sie müsste zur mutter, beide elternteile wären unterhaltspflichtig.
wie denn aber wenn beide nix haben?
Wenn weder der Vater, die Mutter und eben auch die Tochter, ist ja unter 25 Jahre, kein ausreichendes Einkommen haben, müssen sie als Bedarfsgemeinschaft einen Hartz4-Antrag stellen.
Oder ihr probiert es damit:
ZitatNur falls der Leistungsempfänger aus schwerwiegenden sozialen Gründen nicht in der elterlichen Wohnung leben kann, aus beruflichen Gründen umziehen muss oder ein ähnlich schwerwiegender Grund vorliegt, muss der zuständige Träger (in der Regel die ARGE oder das Arbeitsamt) einem Umzug zustimmen.
Wird aber ein langer Weg.
Hallo!
Ich habe mich mal in deine Problematik eingelesen. Du könntest ja vom Alter her meine Tochter sein. Ich gebe dir nur einen Ratschlag: höre auf Deine Eltern! Später wirst du bitterböse erkennen, dass sie Recht hatten.