Beiträge von Schrader170

    Hallo!


    Am besten wäre natürlich ihr heiratet. Aber besser nicht. Da sie in Meckpomm wohl keine Arbeit hat, gibt es keine beruflichen Gründe.
    Aber es gibt soziale Gründe, nämlich die Partnerschaft mit dir! Das ist ja in der Tat auch der einzige Grund, oder?

    Hallo!


    Stichtag ist ja der 17.02.2006 für den Auszug aus dem elterlichen Haus.


    Zitat

    ALG II Empfänger unter 25 Jahren haben ab dem 1. April 2006 grundsätzlich keinen Anspruch mehr auf die Kosterübernahme für eine eigene Wohnung.
    Nur falls der Leistungsempfänger aus schwerwiegenden sozialen Gründen nicht in der elterlichen Wohnung leben kann, aus beruflichen Gründen umziehen muss oder ein ähnlich schwerwiegender Grund vorliegt, muss der zuständige Träger (in der Regel die ARGE oder das Arbeitsamt) einem Umzug zustimmen.
    Als Stichtag hierfür gilt Freitag, der 17. Februar 2006. Wer also vor diesem Datum aus der elterlichen Wohnung ausgezogen ist, fällt nicht unter diese Regelung.


    Nun wird die Arge prüfen, ob du in der Tat einen Mietvertrag und auch entsprechende Mietüberweisungen seit mindestens 02/06 getätigt hast.
    Das scheint erstmal die Motivation der Arge zu sein. Sie glauben euch anscheinend nicht.
    Krankenversicherung: zunächst bist du einen Monat beitragsfrei nachversichert.
    Du solltest nun prüfen, ob du nicht in die Familienversicherung deiner Eltern aufgenommen werden kannst. Sonst müsstest du dich für ca. 140 Euro freiwillig versichern, bis das mit der Arge geklärt ist oder du eine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung gefunden hast.

    Hallo Jana!


    Nach § 7 Absatz 3a SGB II wird ein wechselseitiger Wille, Verantwortung füreinander zu tragen und füreinander einzustehen, vermutet, wenn Menschen
    • länger als ein Jahr zusammenleben,
    • mit einem gemeinsamen Kind zusammenleben,
    • Kinder oder Angehörige im Haushalt versorgen oder
    • befugt sind, über Einkommen oder Vermögen des anderen zu verfügen.
    Dieser Absatz legt eine im Gegensatz zum Amtsermittlungsprinzip nach § 20 SGB X stehende Beweislastumkehr fest. Nicht die Behörde muss die Einstehens- und Verantwortungsgemeinschaft beweisen, sondern die Antragsteller müssen beweisen, dass sie keine Einstehensgemeinschaft sind.


    Es ist nun mal gängige Praxis in den Argen, dass nach 12 Monaten intensiv nachgeforscht wird. Und das Klima wird in Zukunft noch rauher werden.

    Hallo Salle!


    Du hättest das hier mal vorher lesen sollen:


    http://www.sozialleistungen.in…rgeld-9039.html#post36789


    Da hat Lifafe angefangen mit mir ohne Grund unqualifiziert rumzustänkern. Nur weil ich eine richtige Antwort gegeben habe, die sie oberflächlich gelesen als falsche Antwort interpretiert hat.:(


    Aber wie ich schon schreib: Frauen haben immer recht!


    Zitat

    Und dass sich lirafe hier sehr engagiert zeigt hat schon vielen Fragestellern sehr geholfen.


    Daran habe ich überhaupt keinen Zweifel!:)

    Hallo Lirafe!


    Ich sehe ja wie du im Forum Antworten im Minutentakt gibst. Das zeigt mir, dass du die vorhergehenden Beiträge nun wirklich sehr oberflächlich oder überhaupt nicht ließt. Ansonsten hättest du der Silvermoon nach einem Jahr und vier Monaten keine Antwort gegeben.:D


    Aber Frauen haben immer Recht!

    Hallo Lirafe!


    Auch hier hättest du dir diese Antwort ersparen können, wenn du gründlicher gelesen hättest!


    Silvermoon hat folgende Forumslaufbahn:


    Zitat

    Letzte Aktivität: 17.04.2008 14:20
    Registriert seit: 15.04.2008


    Ganze zwei Tage war sie hier im Forum aktiv. Sie ist eine der hier in diesem Forum vielen Abstauber, die hoffen, mit dem Wissen und der Erfahrung anderer dem Wohlfahrtsstaat möglichst viel Knete abzupressen, ohne dabei viel Eigenaufwand zu betreiben. Von Silvermoon wirst du hier nichts mehr hören.


    Also, April 2008!

    Hallo lirafe!



    Zitat

    Allmählich nerven deine falschen Aussagen.



    Du musst unbedingt gründlicher lesen, bevor du Antwortest:


    Zitat

    Das KG gibt es bis 21 Jahre zuzüglich der Dienstzeit bei Bundeswehr oder Zivildienst.


    Das ist meine Antwort und damit sollte Steffen, der ja nun 23 Jahre alt ist, wissen, dass er kein Kindergeld bekommt, außer, er könnte Dienstzeiten bei der Bundeswehr/Zivildienst geltend machen.
    Klare Frage und eine klare Antwort!
    Nur du nix verstehen!

    Hallo!



    Re: nach Ausbildung noch Kindergeld??



    Es gibt auch Kindergeld, wenn das Kind arbeitslos oder arbeitssuchend gemeldet ist. Das KG gibt es bis 21 Jahre zuzüglich der Dienstzeit bei Bundeswehr oder Zivildienst. Wenn glaubhaft und ernsthaft nach einer Lehrstelle gesucht wird, kann dieser Zeitraum bis zur maximalen Altersgrenze ausgedehnt werden
    (aus http://www.klicktipps.de/kindergeld.h... )

    Hallo!


    Ich lese zwischen den Zeilen, dass da jemand erwischt wurde, und nun mächtig bammel hat, das er kein Geld bekommt, oder gar noch was zurückzahlen muss. Ich bin mit meinen 50 Jahren halt nicht so naiv. Zudem komme ich aus Berlin, also der Hauptstadt der Hartz4-Empfänger. Und wenn der hier im Forum bereits angesprochene FDP-Politiker seine Forderungen nach Hartz4-Kürzungen damit begründet, dass sich hier in Berlin zu viele mit Hartz4 engagiert haben und einfach nicht arbeiten wollen, dann muss ich dem guten Mann aus meiner eigenen Erfahrung recht geben.


    Und zu Hami81, dem Fragesteller. Der wird sich spätestens mit der abschließenden Klärung seiner Angelegenheit hier aus dem Forum verschwinden, als das Übliche.

    Hallo!


    Wieso musst du bei einer Wohnung für zwei Personen die nur 264 Euro kostet, die Kosten für die Heizung selbst zahlen? Der bundesweite Durchschnitt für eine angemessene Kostenübernahme der Unterkunft für 2 Personen dürfte bei etwa 450 Euro liegen. Da stimmt doch was nicht?

    Hallo!


    Du suchst eine Wohnung für zwei und die darf nur 264 Euro kosten? Ist das Netto kalt oder brutto kalt, also ohne Heizkosten?


    Natürlich ist es möglich, dass du die 9 Euro von deinem Regelsatz bezahlst. Unmöglich dagegen die Aussage, dass du im Falle einer Anmietung keine Renovierung und Erstausstattung übernommen wird. Das ist ja fast schon Nötigung und Erpressung. Verlange dem nächsten Vorgesetzten zusprechen oder eine Niederschrift von ihrer dämlichen Aussage.


    Wenn unten auf dem Brief steht:


    Zitat

    Für die dauer des Leistungsbezuges und solange der Anspruch ausreichend hoch ist, kann die Miete direkt an den Vermieter überwiesen werden.
    Genossenschaftsanteile werden nicht übernommen


    Dann ist das nur eine Standartformulierung, die auf jedem Brief steht, der von der Arge an einem potentiellen Vermieter geschickt wird. Hat mit deinem Fall nichts zutun.

    Hallo!


    Tja, das ist eine gute Frage. Natürlich könntet ihr zum einen die Kosten für die Erstausstattung bekommen, als Hartz4-Empfänger. Aber das ist der längere Weg und du brauchst eine Kölner Meldeadresse.
    Zum anderen, wenn ihr euch eine angemessene Wohnung anmietet, dann habt ihr bei der Arge klare Tatsachen geschaffen, die unumstößlich sind.

    Hallo!


    60 qm sind sicher angemessen für 2 Personen. Und wie hoch das nun genau in Neuss mit der Miete sein kann weiss ich nicht, habe auch bei google nichts gefunden. Aber wie ich schon schrieb, hier als Beispiel:


    Berlin 444 Euro für zwei Personen(warm)
    Köln 396 Euro für zwei Personen( ohne Heizung)


    Müsste dann in Neuss so ähnlich sein. Gehe mal zur Arge und frage die nach den genauen Mietsätzen.

    Hallo!


    Zitat

    ist es notwendig, bereits eine eigene Wohnung zu haben oder sich erst bei der Arge anmelden und dann zusammenziehen?!


    Da ihr keine Leistungen vom Amt bekommt, braucht ihr auch nicht zur Arge gehen und wegen Umzug oder Wohnung fragen. Die sind momentan für euch nämlich überhaut nicht zuständig.
    Wenn du bei der Arge in Köln Leistungen beziehen willst, dann musst du. wie auch immer, eine Kölner Meldeadresse haben.
    Wenn ihr Glück habt, könnt ihr ja mal probieren einen Beratungtermin in der Kölner Arge zu bekommen. Als Hartz4-Empfänger hättet ihr ja auch einen Anspruch auf Erstausstattung der Wohnung.

    Hallo!


    Ich habe mal gegoogelt und über Köln folgendes gefunden:


    Hallo!



    Nein, ihr bekommt das Kindergeld und Bafög vom jeweiligen Träger ausgezahlt. Nur die Arge zieht dann von Eurem Regelsatz 897€(plus 59€) minus 164€ Kindergeld minus 530€ Bafög ab. Das heisst, die Arge wird euch nur 262€ überweisen. Kindergeld und Bafög werden normal überwiesen. Dann habt ihr also 956€ im Monat auf dem Konto. Zusätzlich bekommt ihr ja noch für 12 Monate 300€ Elterngeld.

    Hallo!


    Also in Berlin darf es für 2 Personen eine Warmmiete von 444 Euro sein. Das wird aber bundesweit auch nicht viel anders sein.


    Zitat

    Ist die ArGe in Neuss zuverlässig???


    Da die Argen ja eine öffentliche Anstalt sind, hinter der zu 100 % der Staat steht, sind die sicher sehr schwerfällig und nicht die schnellsten und engagiertesten, aber wenn du erstmal dein Bescheid hast, dann kommt das Geld auch relativ pünktlich.


    Zitat

    Wie lange dauert es bis man einen Bescheid bekommt??


    Bei mir in Berlin dauert es im Schnitt nur eine Woche. Aber eigentlich sollten es die anderen Argen in zwei Wochen schaffen.