Hallo!
Ihr wohnt ja sicher schon ein Jahr in eheähnlicher Gemeinschaft. Das heißt, wenn dein Mann ALG2 beantragen würde, wäre es Anbetrachts deines Nettoeinkommen von 1600 € Papier-und Zeitverschwendung. Deine Privatschulden vom 350 € sind irrelevant. Auch eventuelle Schulden, die aus seiner Selbstständigkeit resultieren interessieren Niemanden. Auch du solltest für keinerlei Forderungen deines Partners grade stehen, es sei denn, du hättest irgendwo und irgendwann mal eine Bürgschaft unterschrieben.
Allerdings muss er sich bei seiner Krankenversicherung mindestens mit dem Basistarif weiterhin privat versichern lassen.