Beiträge von Schrader170

    Hallo!


    Ihr wohnt ja sicher schon ein Jahr in eheähnlicher Gemeinschaft. Das heißt, wenn dein Mann ALG2 beantragen würde, wäre es Anbetrachts deines Nettoeinkommen von 1600 € Papier-und Zeitverschwendung. Deine Privatschulden vom 350 € sind irrelevant. Auch eventuelle Schulden, die aus seiner Selbstständigkeit resultieren interessieren Niemanden. Auch du solltest für keinerlei Forderungen deines Partners grade stehen, es sei denn, du hättest irgendwo und irgendwann mal eine Bürgschaft unterschrieben.
    Allerdings muss er sich bei seiner Krankenversicherung mindestens mit dem Basistarif weiterhin privat versichern lassen.

    Hallo!


    Natürlich bist du weiterhin zum Unterhalt deines Sohnes entsprechend der Düsseldorfer Tabelle verpflichtet. Zudem hast du ja Anrecht auf den Selbstbehalt und die Hälfte des Kindergeldes.
    Die genaue Höhe der Unterhaltszahlung hängt von deinem Nettoeinkommen ab.

    Hallo Cat!


    Richtig, immer haben die anderen Schuld an der eigenen Misere! Der Freund, die Nachbarn, die Kinder, die Katze und der Hund. Oder aber die Ämter. Dass die Leute mal selber 3 plus 3 zusammenaddieren sollten, darauf kommt hier niemand.

    Hallo!


    Na dann wollen wir mal hoffen, das es so ist. Falls nicht und es seine Schulden sind, und die Gläubiger Wind von der Erbschaft bekommen haben, greifen sie natürlich per Pfändungbeschluss gnadenlos zu.
    Die Arge, sollten die Lunte von der Erbschaft riechen, wird das ursprüngliche Erbe ganz sicher als Zugang und als Vermögen werten.
    Ansonsten könnte ja ein jeder daher kommen und vor einem absehbaren Erbfall mal rasch Schulden machen und Vater den Zahlemann spielen lassen. Private Schulden können grundsätzlich nicht mit Ansprüchen nach SGB II aufgerechnet werden.

    Hallo!


    Na wenn die derzeitige Wohnung wirklich so eine Bruchbude ist, wie du beschreibst, solltest du dich im Interesse deinen Kindes in der Tat um eine andere Wohnung bemühen. Lade doch die Argemitarbeiter zu einer Besichtigung deiner derzeitigen Wohnverhältnisse ein.
    Aber teurer als von der Arge zugestanden sollte sie nicht sein. Die streiten sich gerne mal um ein paar Euro.

    Hallo!


    Zitat

    da spricht wohl etwas Frust ?
    Als Akademikerin würde ich gerne eine Weiterbildung anstreben


    Warum soll danielo denn da Frust kriegen. Ich habe Mitleid und Trauer für dich. Eine Hartz4emfangende Akademikerin!
    Die üblichen Verdächtigen also!
    Du bist also auf den besten Weg ein ewiger Student zu werden. Aber zum Trost für dich, der älteste Student den ich in Berlin kennengelernt habe, war 74 Jahre alt. Da hast du sicher noch einige Jahre Zeit. Auch hier mein Rat an dich: versuche es doch mal mit Arbeit!

    Hallo!


    Dann werde ich den Fall mal aufklären.
    Die Arge hat dir also 300 Euro überwiesen. Dafür waren 140 Euro für die Miete und 160 für den Lebensunterhalt. Den Rest zum Lebensunterhalt solltest du vom Kindergeld(164€), das die deine Eltern hätten geben müssen, bestreiten. Wären zusammen 324 Euro gewesen.
    Nur du hast, wie du ja selbst zugibst, den ganzen Sachverhalt überhaupt nicht geschnallt. Deine Eltern aber ganz offenbar auch nicht!
    Nun hast du den Salat. Du hast die Miete auf den Kopf gehauen und deine Eltern werden dein dir zustehendes Kindergeld verjubelt haben.
    Nun stehst du mit Schulden, ohne Unterkunft und ohne Zahlungen von der Arge da. Die haben aus meiner Sicht richtig gehandelt, wenn sie dich mit 100 Prozent belegt haben. Man sollte in deinem Alter einfach mehr Verstand und Verantwortungsbewusstsein haben. Ich rate dir: probiere es mal mit Arbeit!

    Hallo!


    Zitat

    Schulden des "Erblassers"


    Das aus der Erbschaft die Schulden des Erblasser gepfändet werden sollen, geht aus der Anfrage von Räuchermannchen nicht zwingend hervor. Ich habe da mehr den Eindruck, dass es sich wohl um seine eigenen Verbindlichkeiten handelt, die da zur Disposition stehen.

    Hallo!


    Deine Schwangerschaft stellt einen s.g. schwerwiegenden Grund dar. Stell also unverzüglich den entsprechenden schriftlichen Antrag zur Übernahme von angemessenen Kosten für eine eigene Wohnung. Des weiteren kannst du auch einen Antrag auf Erstausstattung inkl. Haushaltsgeräten stellen.
    Lass dich keinesfalls vom ALGII-Amt abwimmeln oder vertrösten. Verlange den nächsten Vorgesetzten. Mach Druck, Willst du als Hochschwangere den ganzen Behördenkram erledigen, oder etwa mit einem Neugeborenen an deiner Seite?

    Hallo!


    Die Arge interessieren deine privaten Schulden absolut nicht und werden von dir fordern, daß du das Erbe vollständig für deinen Lebensunterhalt aufbraucht, da die Arge das als Einkommen bewertet!
    Die Gläubiger das Erbe vermutlich pfänden lassen, wenn sie Wind davon bekommen, was dann wiederum zu Problemen mit der Arge führt.
    Hast du nicht einen Miterben, den du vertrauen kannst? Verzichte dann zugunsten dieser Person auf deine Erbschaft und den Rest klärt ihr unter euch.

    Hallo!


    Du hast natürlich einen Anspuch auf eine angemessene Wohnung sowie Erstausstattungskosten. Ohne wenn und aber. Zusätzlich auch Anspruch auf Mehraufwand für werdende Mütter.

    Hallo!


    Nun auch wenn es 4 oder 5 Personen sind, ist damit zurechnen, dass die Arge versuchen wird, unter den Mitbewohnern evtl. Paare auszumachen, die eigentlich Verantwortung füreinander zu tragen haben und füreinander einzustehen müssten. Da wird zumindest Streit vorprogrammiert sein.
    Und die Personen, die evtl. nicht in Hartz 4-Bezug sind, müssten sich gegebenenfalls einer Prüfung der Einkommens-und Vermögensverhältnisse unterziehen. Aber da lieft natürlich der Teufel im Detail und es hängt auch sicher viel von den Entscheidungsträgern der Arge ab.

    Hallo!


    Wenn du nicht nachweisen kannst, dass du vor dem 17.02.2006 definitiv aus der elterlichen Wohnung ausgezogen bist, dann werden die dir keine Kosten für die Unterkunft genehmigen. Oder bekommst du jetzt neben dem ALG2-Regelsatz auch Kosten für die Unterkunft?


    Grundsätzlich wird der Arge egal sein, wie die derzeitigen Wohnverhältnisse sind. Nur schwerwiegende soziale Gründe könnten eine für euch positive Entscheidung herbeiführen.

    Hallo!


    Ja du musst dich im Rahmen deiner Mitwirkungspflicht intensiv um eine Arbeitsstelle bemühen und die Suche auch dokumentieren. Du bist verpflichtet alles zu tun, um aus Hartz 4 rauszufallen.
    Wie dass nun im Einzelnen bei dir genau aussieht, kann man ja nicht genau beurteilen.
    Sollte die Arge zu der Auffassung kommen, dass du deiner Mitwirkungspflicht nicht ausreichend nachkommst, sind Sanktionen im Bereich des möglichen. In diesem Falle bleibt dir zunächst nur ein Wiederspruch einzulegen und dann gegebenenfalls eine Klage beim Sozialgericht einzureichen.

    Hallo!


    Deine Freundin ist unter 25 Jahre und wird sicher keine Erlaubnis zum Auszug bekommen, nur wenn schwerwiegende soziale Gründe oder berufliche Chancen ein Grund dafür eine Rolle spielen.


    Bei dir folgende Fragen. beziehst du derzeit Hartz4 und bist du vor dem 17.02.2006 nachweislich aus der elterlichen Wohnung ausgezogen?

    Hallo!


    Das ist eine allgemeingültige Vorgabe an die Argen:


    Pauschalen für die Erstausstattung mit Bekleidung einschließlich Schwangerschaft und Geburt.


    Pauschale Betrag in Euro


    Babypauschale, 1. Teilbetrag (Säuglingsbedarf, vor der Geburt auszuzahlen) 200,--


    Babypauschale, 2. Teilbetrag (Säuglingsbedarf, bei Geburt auszuzahlen) 130,--


    Babypauschale, 3. Teilbetrag (Säuglingsbedarf, 6 Monate nach der Geburt auszuzahlen) 170,--


    Schwangerschaftsbekleidung 120,--


    Die Babypauschale in Höhe von 500 Euro deckt sämtliche geburtsbedingten Bedarfe - Babybekleidung und Säuglingserstausstattung, wie z.B. Kinderwagen, Kinderbett oder Wickeltisch - ab. Sie wird in drei Teilbeträgen ausgezahlt. Der erste Teilbetrag ist bereits vor dem Ende der Schwangerschaft, der zweite unmittelbar bei der Geburt und der dritte sechs Monate nach der Geburt zu gewähren.

    Hallo!


    Können tun sie schon, aber wenn es keinen weiteren Sinn macht, wie soziale Grunde, verbesserte Chancen auf einen Arbeitsplatz, bessere Verkehrsanbindung, oder nicht mehr die 5.Etage ohne Aufzug und so weiter, dann müssen sie einem Umzug nicht zwingend zustimmen.

    Hallo!


    Zitat

    Kontoauszüge für Nachweis für die Mietenzahlung einreichen.


    Damit könnte aber auch gemeint sein, dass du die anteilige Miete auch wirklich an deine Eltern bezahlst. Das wollen sie sicherlich wissen. Denn wie hoch die Gesamtmiete ist und von deinen Eltern bezahlt wird ist eigentlich irrelevant. Selbst wenn es eine 200 qm Luxuswohnung ist.Du zahlst lediglich eine Untermiete, und die ist frei verhandelbar.

    Hallo!


    Sei zufrieden, denn mehr als ein Bewerbertraining, sinnlose arbeitspolitische Maßnahmen, 1-Euro-Job oder ähnliches haben die sowieso nicht für dich. Mit viel Glück haben die einen Job für dich, in dem du 4 bis 6 Euro brutto verdienen kannst, falls der Arbeitgeber überhaupt zahlt. Hier gilt: selbst ist der Mann.
    Arbeitsämter und Arge vermitteln eigentlich schon lange keine Arbeit mehr, die verwalten nur noch.